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April-Newsletter nicht nur für Makler

Neu im Recht: Änderungen bei der anwaltlichen Verwahrung

Mgr. Jiřina Šlesingerová
Veröffentlicht:Aktualisiert:

Der April-Newsletter für Makler stellt die Änderungen bei der anwaltlichen Verwahrung in der Tschechischen Republik vor. Er zeigt außerdem, was die elektronische Unterzeichnung von Immobilienverträgen in der Praxis bedeutet. Die seit dem 1.4.2025 geltende Novelle hat den Schutz von Mandantengeldern gestärkt und die Regeln für Treuhandkonten angepasst. Der Beitrag erklärt zudem, warum nach tschechischem Recht auch eine einfache elektronische Signatur wirksam sein kann und wie sich Streitigkeiten über die Provision vermeiden lassen.

Das Bild zeigt eine Diskussion über die Änderungen bei der anwaltlichen Verwahrung im Immobilienbereich.

Verbot von Bareinzahlungen und Barabhebungen auf Treuhandkonten durch den Rechtsanwalt

Pflicht der Bank, den Mandanten vorab über jede Transaktion auf dem Treuhandkonto zu informieren

Die Bank muss den Mandanten über jede geplante Kontobewegung informieren, bevor die Transaktion ausgeführt wird. Entspricht eine Transaktion nicht der vertraglichen Vereinbarung, kann der Mandant eine unberechtigte Auszahlung des Geldes rechtzeitig verhindern.

Neuer Garantiefonds für den Ersatz von Schäden der Geschädigten

Ab dem 1.1.2026 soll ein Garantiefonds entstehen, aus dem Mandanten entschädigt werden, die durch Straftaten eines Rechtsanwalts im Zusammenhang mit der Verwahrung von Geldern geschädigt wurden. Bei einer Verwahrung im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Wohnimmobilie soll die Entschädigung bis zu 5 Millionen CZK (ca. 205.800 EUR) betragen.

Wie machen wir das bei ARROWS?

Bei ARROWS advokátní kancelář, s.r.o. (tschechische Gesellschaft mit beschränkter Haftung) hatte der Schutz von Mandantengeldern schon lange Priorität, bevor die Novelle dies verlangte. Deshalb haben wir bereits früher eine eigene Webanwendung mojeuschova.cz entwickelt, mit der unsere Mandanten die Bewegungen auf dem Treuhandkonto ihres Geschäftsvorgangs in Echtzeit verfolgen können.

Sämtliche Transaktionen sind sofort nach der Gutschrift oder Abbuchung auf dem Konto sichtbar. So haben die Mandanten ihre Mittel ständig unter Kontrolle – ohne unnötiges Warten und ohne unangenehme Überraschungen.

Gerichtsentscheidung: Elektronische Unterzeichnung von Verträgen

Mit der zunehmenden Nutzung von Online-Tools für den Vertragsabschluss verlassen sich auch Immobilienbüros immer häufiger auf die elektronische Unterzeichnung von Dokumenten. Was aber tun, wenn der Kunde nach der Unterzeichnung die Zahlung der Provision verweigert und behauptet, den Vertrag nicht wirksam abgeschlossen zu haben? Genau einen solchen Fall hatte das Stadtgericht Prag (Městský soud v Praze) zu entscheiden.

Der Kunde hatte mit einem Immobilienbüro einen Immobilienvermittlungsvertrag geschlossen. Der Vertrag wurde elektronisch über den Dienst DocuSign unterzeichnet – der Kunde erhielt das Dokument per E-Mail, öffnete es über einen individuellen Link und bestätigte seinen Willen durch Eingabe eines an sein Mobiltelefon gesendeten Codes.

Der Makler vermittelte dem Kunden daraufhin einen Interessenten, der bereit war, die Immobilie zu kaufen. Obwohl dem Makler ein Provisionsanspruch entstanden war, weigerte sich der Kunde, die Provision zu zahlen. Unter anderem machte er geltend, der Vertrag sei unwirksam, weil er nicht mit einer sogenannten fortgeschrittenen elektronischen Signatur unterzeichnet worden sei.

Das Gericht teilte diese Auffassung nicht. Es bestätigte, dass auch eine sogenannte einfache elektronische Signatur – also die Bestätigung des Dokuments per E-Mail und Verifizierungs-SMS – nach tschechischem wie europäischem Recht für einen wirksamen Vertragsabschluss ausreicht. Entscheidend ist, dass sich auf diese Weise sowohl die Identität der unterzeichnenden Person als auch ihr Wille zum Vertragsabschluss nachweisen lassen.

Diese Entscheidung ist für alle wichtig, die mit elektronischen Signaturen arbeiten. Sie bestätigt, dass auch ein elektronisch geschlossener Vertrag ein vollwertiges Rechtsgeschäft ist, das eine Pflicht zur Zahlung der Provision begründen kann – genauso wie eine Unterschrift auf Papier.

Möchten Sie wissen, wie wir unseren Mandanten helfen? Sehen Sie sich unsere Referenzen an und erfahren Sie, wie wir auch Ihnen helfen können! Mehr dazu HIER.

Über den Autor

Mgr. Jiřina Šlesingerová
Mgr. Jiřina Šlesingerová

Rechtsanwältin

Mgr. Jiřina Šlesingerová ist eine erfahrene Rechtsanwältin, die in unserem Immobilienteam bei ARROWS tätig ist. Sie ist spezialisiert auf Vertragsrecht mit Schwerpunkt auf Immobilienrecht, und dank ihrer umfassenden Erfahrung ist sie in der Lage, komplexe Rechtsdienstleistungen für Privatpersonen und Unternehmen zu erbringen.