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Beitreibung einer Forderung im Ausland dank der Koordination durch ARROWS International

JUDr. Jakub Dohnal, Ph.D., LL.M.
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Die Beitreibung einer Forderung im Ausland erfordert ein Vorgehen, das nicht nur zu einer Entscheidung führt, sondern vor allem zu einer tatsächlichen Zahlung in dem Land, in dem der Schuldner sein Vermögen hat. In einem konkreten Fall aus der Tschechischen Republik nutzte ARROWS den Europäischen Zahlungsbefehl und koordinierte die anschließende Zwangsvollstreckung im Ausland. In diesem Artikel erfahren Sie, wie ein solches Vorgehen funktioniert und warum die Koordination zwischen den Ländern wichtig ist.

Auf dem Bild sehen Sie Rechtsanwälte von ARROWS bei der Koordination der Beitreibung einer Forderung im Ausland.

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Auf Grundlage der gewählten Strategie leitete ARROWS die Beitreibung über einen Europäischen Zahlungsbefehl ein. Die Kanzlei koordinierte zudem die anschließende Zwangsvollstreckung in dem Land, in dem sich das Vermögen des Schuldners befand, und steuerte die Kommunikation mit den zuständigen Vollstreckungsbehörden. Das Ergebnis war ein grenzüberschreitend nutzbarer Vollstreckungstitel und die tatsächliche Einziehung der Forderung einschließlich der Geltendmachung von Nebenforderungen und der mit der Beitreibung verbundenen Kosten.

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ARROWS Rechtsanwaltskanzlei

Über den Autor

JUDr. Jakub Dohnal, Ph.D., LL.M.
JUDr. Jakub Dohnal, Ph.D., LL.M.

Rechtsanwalt, Managing Partner

Jakub Dohnal ist Rechtsanwalt und geschäftsführender Partner von ARROWS. Er widmet sich Unternehmensverkäufen, Investoreneinstiegen und Immobilientransaktionen – meist auf der Seite des Eigentümers, der ein Unternehmen verkauft, dessen Wert er über Jahre aufgebaut hat, und sicherstellen muss, dass die Transaktion zu den vereinbarten Bedingungen abgeschlossen wird.