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Erfolgreiche Durchsetzung einer Kaufpreisminderung wegen Mängeln eines Neubaus

Weist ein Neubau Mängel auf, kann der Käufer nach tschechischem Recht eine angemessene Minderung des Kaufpreises verlangen, sofern er seinen Anspruch dem Verkäufer rechtzeitig anzeigt und ordnungsgemäß belegen kann. Eine gut vorbereitete Mängelrüge und Verhandlungen mit dem Bauträger können auch ohne Gerichtsverfahren zu einer finanziellen Entschädigung führen, wenn sich die Auswirkungen des Mangels auf die Immobilie nachweisen lassen. Anhand eines konkreten Falls zeigen wir in diesem Artikel, wie Sie den Anspruch vorbereiten und bei den Verhandlungen vorgehen.

Das Bild zeigt das Anwaltsteam von ARROWS, das erfolgreich eine Minderung des Kaufpreises für einen Neubau ausgehandelt hat.

ARROWS verfasste eine förmliche Mängelrüge, führte die Verhandlungen mit dem Rechtsvertreter des Bauträgers und baute die Verhandlungsposition so auf, dass deutlich wurde: Ein etwaiges Gerichtsverfahren wäre für den Bauträger sowohl finanziell als auch mit Blick auf seinen Ruf riskant. Die Argumentation stützte sich auf die nachweisbare Wertminderung des Werks und auf die Rechtsprechung zum Minderungsrecht. Im Ergebnis wurde eine Vereinbarung über eine finanzielle Entschädigung in einer dem Umfang der Mängel entsprechenden Höhe geschlossen, ohne dass ein Gerichtsverfahren eingeleitet werden musste. Der Mandant erhielt so einen angemessenen Ausgleich und behielt zugleich das Eigentum an der Immobilie, ohne weiteren prozessualen Aufwand.

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ARROWS Rechtsanwaltskanzlei