Extrem hohe Zinssätze und effektiver Jahreszins bei Verbraucherkrediten
Warum können diese Verträge nichtig sein?
Extrem hohe Zinsen und ein extrem hoher effektiver Jahreszins können nach tschechischem Recht zur Nichtigkeit eines Verbraucherkreditvertrags führen, insbesondere wenn der Gläubiger die Notlage des Schuldners ausgenutzt oder dessen Rückzahlungsfähigkeit nicht geprüft hat. Bei einem kurzfristigen Kredit ist es daher wichtig, die Kosten mit den üblichen Sätzen zu vergleichen und rechtzeitig auf einen Zahlungsbefehl zu reagieren. Der Artikel erläutert die Verteidigung gegen Wucher, Nichtigkeit und unberechtigt eingetriebene Beträge.

Schutz des Verbrauchers vor unangemessenen Zinsen und überhöhtem effektivem Jahreszins
Ziel dieser gesetzlichen Regelung ist es, den Verbraucher, der sich in einer Notlage befindet (zum Beispiel infolge einer unerwarteten finanziellen Situation), vor unverhältnismäßigem Druck zu schützen, der ihn zur Annahme nachteiliger Vertragsbedingungen zwingen würde. Zu solchen nachteiligen Bedingungen gehört typischerweise ein Zinssatz oder ein effektiver Jahreszins, der die marktüblichen Werte deutlich übersteigt.
Vor Wucher sind die Einwohner der Tschechischen Republik auch durch das tschechische Strafgesetzbuch (Gesetz Nr. 40/2009 Slg.) geschützt. Die Entscheidung des Obersten Gerichts der Tschechischen Republik (Nejvyšší soud), Az. 3 Tdo 225/2012, stellt klar, dass es für die Feststellung, ob sich der Verbraucher in einer Notlage befand, nicht darauf ankommt, ob er diese Notlage selbst verursacht hat oder ob sie infolge von Umständen entstanden ist, die er nicht beeinflussen konnte. Entscheidend ist, ob der Gläubiger sein Wissen um die schwierige finanzielle Lage des Verbrauchers ausgenutzt und mit ihm einen Vertrag geschlossen hat, der für den Verbraucher im Ergebnis höchst nachteilig ist.
Gute Sitten und Rechtsmissbrauch
Ein weiteres wichtiges Argument, das sich zur Verteidigung gegen einen nachteiligen Verbraucherkreditvertrag heranziehen lässt, ist der Verstoß des Vertrags gegen die guten Sitten.
Gemäß § 580 des tschechischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (Gesetz Nr. 89/2012 Slg., im Folgenden „tschBGB“) ist ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, nichtig. Die guten Sitten zeichnen sich dabei nicht nur durch formale Regeln aus, sondern spiegeln gesellschaftliche, kulturelle und ethische Normen wider.
Im Zusammenhang mit Kreditverträgen bedeutet dies, dass ein Vertrag, der marktunüblich hohe Zinssätze oder einen marktunüblich hohen effektiven Jahreszins enthält, als Ergebnis eines Handelns angesehen werden kann, das die Grundwerte verletzt, auf denen unsere Gesellschaft beruht.
Die tschechischen Gerichte haben wiederholt entschieden, dass unverhältnismäßig hohe Zinssätze, die den Schuldner bis in die Zahlungsunfähigkeit treiben können, gegen die guten Sitten verstoßen, siehe etwa das Urteil des Obersten Gerichts in der Sache Az. 21 Cdo 1484/2004, das darauf hinweist, dass Verträge, deren Bedingungen in einem groben Missverhältnis zum tatsächlichen Wert der Leistung stehen, für nichtig erklärt werden können.
In dieser Entscheidung erwähnt das Oberste Gericht auch die sogenannten „Wucherzinsen“, wenn es ausführt: „Gegen die guten Sitten verstößt in der Regel eine im Sinne des § 658 Abs. 1 ObčZ vereinbarte Zinshöhe, die den zum Zeitpunkt der Vereinbarung üblichen Zinssatz wesentlich übersteigt, der insbesondere unter Berücksichtigung der höchsten Zinssätze bestimmt wird, die Banken bei der Gewährung von Krediten oder Darlehen anwenden“. Dies gilt auch für kurzfristige Kredite, die die Verletzlichkeit der Verbraucher ausnutzen.
Wie kann man sich gegen die Durchsetzung nachteiliger Verträge wehren?
Wird ein Kreditvertrag mit extrem hohen Zinsen oder einem extrem hohen effektiven Jahreszins geschlossen, die nicht den Marktbedingungen entsprechen, ist der Kreditvertrag wahrscheinlich nichtig.
Eine grundlegende Einschätzung kann jeder Verbraucher selbst vornehmen, indem er die im Vertrag angegebenen Daten zur Höhe seines Zinssatzes und des effektiven Jahreszinses mit den Daten der Tschechischen Nationalbank (ČNB) vergleicht, die im System ARAD verfügbar sind. Für Februar 2025 betrug der höchste von Banken bei Kreditkarten gewährte Zinssatz 24,25 % pro Jahr und der effektive Jahreszins lag bei 8,57 %.
Wenn Sie feststellen, dass Ihr Zinssatz oder Ihr effektiver Jahreszins die Marktwerte um ein Vielfaches übersteigt, lohnt es sich, sich gegen den nachteiligen Kreditvertrag zu wehren. Gelegenheit dazu erhält der Verbraucher am häufigsten in einem Gerichtsverfahren, in dem der Gläubiger (der Kreditgeber oder sein Rechtsnachfolger, z. B. ein Inkassounternehmen) die Zahlung des geschuldeten Betrags einschließlich Zinsen und Vertragsstrafen verlangt. Von einem solchen Verfahren erfährt der Verbraucher meist dadurch, dass ihm das Gericht einen elektronischen Zahlungsbefehl zustellt („EPR“). Gegen den EPR kann man sich in der ersten Phase durch Einlegung eines Widerspruchs wehren, der nicht einmal begründet werden muss. Zögern lohnt sich jedoch nicht, der Widerspruch muss rechtzeitig eingelegt werden.
Fehlende Prüfung der Kreditwürdigkeit
Eines der häufigen Probleme im Zusammenhang mit der Gewährung von Verbraucherkrediten ist die unzureichende Prüfung der Kreditwürdigkeit der Schuldner. Nach § 86 des tschechischen Verbraucherkreditgesetzes ist der Kreditgeber verpflichtet, noch vor Vertragsschluss zu prüfen, ob der Verbraucher in der Lage ist, den Kredit zurückzuzahlen. Unterlässt er dies, ist der Vertrag nach § 87 Abs. 1 dieses Gesetzes absolut nichtig, und das Gericht berücksichtigt diese Nichtigkeit auch ohne Antrag.
In der Praxis ist es jedoch die Regel, dass die Gerichte dieser Pflicht nicht nachkommen und der Zahlungsbefehl erlassen wird, nachdem der Gläubiger den Antrag auf Erlass eines elektronischen Zahlungsbefehls gestellt hat. In einem solchen Fall liegt der Ball beim Verbraucher, und er muss sich wehren. Im anschließenden Verfahren hat der Verbraucher nämlich eine recht große Chance, erfolgreich zu sein und somit nur den Betrag zurückzahlen zu müssen, den er ursprünglich geliehen hat (die Hauptforderung), auf den zudem alle früheren Raten in vollem Umfang angerechnet werden.
Wehrt sich der Verbraucher dagegen nicht, hat die beschriebene prozessuale Nachsicht des Gerichts für ihn schwerwiegende negative Folgen. Er gerät leicht in eine Schuldenfalle, weil er auch rechtswidrig hohe Zinsen und weitere Gebühren zahlen muss. Die einzige Lösung ist bei einer größeren Zahl von Gläubigern dann die Entschuldung des Schuldners. Leider wird das System bislang, statt die schwächere Partei zu schützen, wie es das Gesetz beabsichtigt, zu einem Instrument für die effektive Durchsetzung auch nichtiger Kreditverträge. Die rechtzeitige Einlegung des Widerspruchs gegen den erlassenen elektronischen Zahlungsbefehl ist daher entscheidend für den Erfolg des Verbrauchers in der Sache.
Fazit
Extrem hohe Zinssätze bei Verbraucherkrediten stellen ein ernstes Problem für Verbraucher dar, die sich in einer Notlage befinden und die Folgen einer solchen Verbindlichkeit nicht ausreichend einschätzen können.
Die gesetzliche Regelung zum Schutz der Verbraucher vor nachteiligen und oft missbräuchlichen Bedingungen in Kreditverträgen ist ein wichtiges Instrument, das sicherstellen soll, dass Verbraucher keinem rücksichtslosen Verhalten der Gläubiger ausgesetzt werden.
Verbraucherkreditverträge können bei rechtzeitiger Geltendmachung der Verteidigung vom Gericht als nichtig beurteilt werden, was zu einer deutlichen Verringerung des ursprünglich eingeforderten Betrags führt, der oft aus unangemessen hohen Zinsen, Vertragsstrafen und weiteren Gebühren in unangemessener Höhe besteht.
Ganz zum Schluss sei daran erinnert, dass eine ganze Reihe von Schutzmechanismen für Sie überhaupt nicht gilt, wenn Sie den Kredit als Unternehmer aufgenommen haben, also auf Ihre Identifikationsnummer (IČO) oder auf den „Gewerbeschein“.
Wenn Sie mit einer ähnlich belastenden Situation zu tun haben und es nicht in Ihrer Macht steht, sie allein zu bewältigen, können Sie sich an uns wenden. Wir helfen Ihnen gern!
