Gerichtsverfahren in der Tschechischen Republik als Unternehmen außerhalb der EU: So gehen Sie vor
Was Sie wissen müssen
Auch ein Unternehmen außerhalb der EU kann in der Tschechischen Republik ein Gerichtsverfahren führen. Nach tschechischem Recht muss es jedoch das zuständige Gericht richtig bestimmen, Beweise auf Tschechisch vorbereiten und strenge Verfahrensfristen einhalten. Die tschechische Art der Prozessführung kann sich deutlich von dem System unterscheiden, das ein ausländisches Unternehmen gewohnt ist, und Verfahrensfehler können das Verfahren verlängern. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Klage und Beweise vorbereiten, wie Sie mit dem Gericht kommunizieren und was Sie im Hinblick auf die spätere Vollstreckbarkeit der Entscheidung prüfen sollten.

Der Zuständigkeitsrahmen für Unternehmen außerhalb der EU
Der Grundsatz ist einfach: Tschechische Gerichte sind international zuständig, wenn sie nach der tschechischen Zivilprozessordnung (Gesetz Nr. 99/1963 Slg., im Folgenden „OSŘ“) örtlich zuständig sind.
Für Unternehmen außerhalb der EU ist zudem das Prinzip der Gegenseitigkeit von Bedeutung, vor allem bei der Anerkennung von Urteilen. Nach tschechischem internationalem Privatrecht ist Gegenseitigkeit grundsätzlich erforderlich, wenn ein ausländisches Urteil später in der Tschechischen Republik anerkannt werden soll. Als Unternehmen außerhalb der EU sollten Sie sich bewusst sein: Tschechische Gerichte können zwar Ihren Rechtsstreit gegen einen tschechischen Beklagten verhandeln, die Vollstreckbarkeit eines Urteils aus Ihrem Heimatland in Tschechien hängt jedoch davon ab, ob Ihr Heimatland tschechische Urteile anerkennen würde.
Örtliche Zuständigkeit: Welches tschechische Gericht?
Die Tschechische Republik verfügt über ein Netz von Bezirksgerichten (okresní soudy) und Kreisgerichten (krajské soudy). Es ist entscheidend zu wissen, welches Gericht örtlich zuständig ist, denn eine Klage beim falschen Gericht kostet Zeit und kann zur Verweisung der Sache führen. Nach der allgemeinen Regel ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte seinen Wohnsitz oder Sitz hat.
Unterhält Ihr tschechischer Beklagter mehrere Geschäftsstandorte oder hat er vor Entstehung des Streits seine Unternehmensstruktur umgebaut, erfordert die Bestimmung der „richtigen“ Zuständigkeit eine sorgfältige Prüfung der Einträge im Handelsregister (obchodní rejstřík).
In bestimmten Handelssachen gibt es außerdem besondere Regeln über eine wahlweise örtliche Zuständigkeit, die es Ihnen ermöglichen, etwa im Bezirk zu klagen, in dem der Beklagte eine ständige Arbeitsstätte hat oder in dem die Zahlung erfolgen sollte. Diese alternativen Gerichtsstände können strategisch vorteilhaft sein, erfordern aber eine sorgfältige Bewertung Ihrer Beweise. Für eine Beratung zur Wahl des optimalen Gerichtsstands in Tschechien wenden Sie sich an beratung@arws.cz.
Sachliche Zuständigkeit: Welcher Gerichtstyp?
Die sachliche Zuständigkeit in der Tschechischen Republik unterscheidet zwischen Bezirks- und Kreisgerichten. Nach den jüngsten Gesetzesänderungen, die seit Mitte 2024 gelten, beginnt die überwiegende Mehrheit der Handelsstreitigkeiten bei den Bezirksgerichten als Gerichten erster Instanz. Dies ist eine Abkehr von den Vorjahren, in denen die Kreisgerichte viele Handelssachen direkt verhandelten.
Die Kreisgerichte fungieren grundsätzlich als Berufungsgerichte, behalten aber ihre erstinstanzliche Zuständigkeit in bestimmten spezialisierten Angelegenheiten, etwa bei Streitigkeiten über Statusfragen von Handelsgesellschaften, geistiges Eigentum, Wettbewerbsrecht oder Insolvenzverfahren.
Für Unternehmen außerhalb der EU ist diese Unterscheidung entscheidend. Reichen Sie irrtümlich eine gewöhnliche handelsrechtliche Klage beim Kreisgericht statt beim Bezirksgericht ein, erklärt sich das Kreisgericht für unzuständig und verweist die Sache an das zuständige Bezirksgericht. Dieser Vorgang verursacht unnötige Verzögerungen. Umgekehrt führt die Einreichung einer spezialisierten Statusklage beim Bezirksgericht zu ähnlichen Verzögerungen.
Verfahrensunterschiede: kontinentaleuropäisches Rechtssystem versus Erwartungen aus dem Common Law
Unternehmen außerhalb der EU aus Ländern mit Common-Law-System müssen sich bei einem Rechtsstreit in Tschechien umstellen. Die Tschechische Republik gehört zum kontinentaleuropäischen Rechtskreis (Civil Law). Verfahrensrahmen und Rolle der Gerichte unterscheiden sich daher grundlegend von dem, was Juristen und Manager aus dem Common Law erwarten.
Der wichtigste Verfahrensunterschied ist das Fehlen einer umfassenden vorprozessualen Beweisaufnahme (Discovery) nach US-amerikanischem Vorbild. In US-Prozessen müssen die Parteien oft schon vor Prozessbeginn umfangreiche Dokumente offenlegen und sich Zeugenbefragungen unterziehen. Die tschechische Zivilprozessordnung kennt diesen Mechanismus grundsätzlich nicht. Stattdessen liegt die Last, Beweise für Ihre Behauptungen zu identifizieren, zu sammeln und vorzulegen, überwiegend bei Ihnen als Kläger.
Die tschechische Klageschrift: ein rechtlich strukturiertes Dokument
Das verfahrenseinleitende Dokument im tschechischen Gerichtsverfahren – die Klage (žaloba) – muss strenge gesetzliche Anforderungen der OSŘ erfüllen. Sie ist kein Raum für eine freie Schilderung. Es handelt sich um einen rechtlich strukturierten Schriftsatz, der Kläger und Beklagten genau bezeichnen, die maßgeblichen Tatsachen beschreiben, die Beweise für diese Tatsachen benennen und klar angeben muss, was der Kläger begehrt (Klageantrag).
Für Unternehmen außerhalb der EU ist diese strukturelle Anforderung eine häufige Quelle von Verfahrensfehlern. Eine Schilderung der Geschäftsbeziehung ohne klare Verknüpfung der Tatsachen mit konkreten Beweisen und Rechtsansprüchen genügt den tschechischen Verfahrensregeln nicht. Die Klage muss einer formalen logischen Struktur folgen, die vorwegnimmt, wie der tschechische Richter die Beweise würdigen wird.
Anforderungen an Beweise und amtliche Übersetzungen
Eine Verfahrensanforderung, die viele Unternehmen außerhalb der EU unvorbereitet trifft, ist die Pflicht zur Übersetzung von Beweisen. Verfahrenssprache ist Tschechisch. Liegen Ihre Verträge, Rechnungen, E-Mail-Korrespondenz oder sonstigen Beweise auf Englisch, Deutsch oder in einer anderen Sprache als Tschechisch vor, verlangt das Gericht in der Regel ihre Vorlage mit amtlich beglaubigter tschechischer Übersetzung (gerichtlich beeidigte Übersetzung).
Ein tschechisches Gericht ist nicht verpflichtet, fremdsprachige Beweise zu prüfen, selbst wenn der Richter oder die Gegenpartei sie versteht.
Diese Übersetzungspflicht wirkt sich auf Zeitplan und Budget aus. Die Kosten einer beglaubigten Übersetzung liegen je nach Sprache und Dringlichkeit meist bei einigen hundert Kronen pro Normseite. Bei einem Handelsstreit mit umfangreicher Dokumentation müssen diese Kosten im Prozessbudget berücksichtigt werden. Zudem braucht die Beschaffung beglaubigter Übersetzungen Zeit, womit Ihre Strategie rechnen muss.
Neben der Übersetzung müssen ausländische öffentliche Urkunden auch die Beglaubigungsanforderungen erfüllen.
Die Rechtsanwälte der Anwaltskanzlei ARROWS erledigen diese Übersetzungs- und Beglaubigungsanforderungen regelmäßig für Unternehmen außerhalb der EU. Wenden Sie sich an beratung@arws.cz, damit Ihre Beweise ordnungsgemäß vorbereitet werden.
Strenge gesetzliche Fristen
Das tschechische Rechtssystem arbeitet mit strengen Verfahrensfristen. Zwar kann das Gericht in Ausnahmefällen aus wichtigen Gründen die Versäumung einer Frist nach § 58 OSŘ entschuldigen, auf eine „entschuldbare Nachlässigkeit“ im weiten Sinne, wie sie in Common-Law-Systemen häufig vorkommt, kann man sich jedoch nicht verlassen. Grundsätzlich gilt: Versäumen Sie eine gesetzliche Frist – sei es für die Berufung oder den Einspruch gegen einen Zahlungsbefehl –, riskieren Sie den Verlust des Rechts, die betreffende Prozesshandlung vorzunehmen.
Diese Strenge ist eine Herausforderung für Unternehmen außerhalb der EU, die Rechtsstreitigkeiten aus fernen Zeitzonen führen. Sobald ein Dokument in Ihre Datenbox (datová schránka) oder Ihrem Rechtsvertreter zugestellt wird, beginnt die Uhr zu laufen.
Die vorprozessuale Zahlungsaufforderung: eine strategische Notwendigkeit
Vor Einreichung einer förmlichen Klage bei einem tschechischen Gericht ist es grundsätzlich erforderlich, dem Beklagten eine förmliche vorprozessuale Aufforderung zu senden.
Nach § 142a OSŘ verliert ein Kläger, der diese Aufforderung nicht mindestens sieben Tage vor Klageerhebung an die Zustelladresse des Beklagten sendet, in der Regel den Anspruch auf Erstattung der Verfahrenskosten.
Die vorprozessuale Aufforderung muss den geschuldeten Betrag und den Rechtsgrund angeben und ausdrücklich darauf hinweisen, dass eine Nichtzahlung zu einem Gerichtsverfahren führt. Sie ist die letzte Gelegenheit zu Verhandlungen und sichert Ihnen den Anspruch auf Kostenerstattung.
Zustellung von Dokumenten und die Datenbox-Pflicht
Die vorprozessuale Aufforderung muss an die Zustelladresse des Beklagten gesendet werden. Bei tschechischen Gesellschaften ist die effektivste Methode die Datenbox, ein staatlich garantiertes System der elektronischen Kommunikation. Die Zustellung in die Datenbox ist rechtlich nachweisbar.
Für nicht-tschechische Unternehmen erfordert der Zugang zum Datenbox-System in der Regel die Einrichtung eines Kontos oder das Handeln über einen tschechischen Rechtsanwalt. Die Juristen von ARROWS Law Firm haben Erfahrung mit Zustellungen sowohl an ausländische Unternehmen als auch an tschechische Beklagte. Wenden Sie sich an beratung@arws.cz, damit Ihre Aufforderung alle Verfahrensanforderungen erfüllt.
Klageeinreichung beim tschechischen Gericht: elektronisch oder in Papierform
Sobald Ihre Beweise vorbereitet sind und die vorprozessuale Aufforderung versandt ist, können Sie Klage erheben. Das tschechische Recht erlaubt die Einreichung sowohl elektronisch als auch in Papierform.
Die elektronische Einreichung ist sehr effizient. Klagen können über das Datenbox-System oder per E-Mail mit anerkannter elektronischer Signatur eingereicht werden. Reichen Sie eine Klage per E-Mail ohne anerkannte elektronische Signatur ein, müssen Sie sie binnen drei Tagen durch Vorlage des Papieroriginals oder einer elektronisch signierten Fassung bestätigen, andernfalls lässt das Gericht sie unberücksichtigt.
Gerichtsgebühren und anfängliche Einreichungskosten
Bei Klageerhebung müssen Sie in der Regel eine Gerichtsgebühr zahlen. Die Gebühr wird nach dem eingeklagten Geldbetrag berechnet. Bei Handelsstreitigkeiten beträgt sie üblicherweise 5 % des eingeklagten Betrags (bei Beträgen über 20 000 CZK (ca. 820 EUR)), die Mindestgebühr liegt bei 1 000 CZK (ca. 40 EUR). Bei sehr hohen Beträgen sinkt der Prozentsatz für den übersteigenden Teil auf 1 %, und die Gesamtgebühr ist gedeckelt.
Wird die Gerichtsgebühr trotz Aufforderung des Gerichts nicht gezahlt, wird das Verfahren eingestellt.
Vorbereitende Verhandlung und die aktive Rolle des Gerichts
Nachdem der Beklagte seine Stellungnahme eingereicht hat (oder nicht), kann das Gericht eine Verhandlung anberaumen. In komplexen Fällen kann eine vorbereitende Verhandlung zur Klärung streitiger Tatsachen und Beweise angeordnet werden.
Tschechische Richter spielen eine aktive Rolle bei der Prozessführung. Sie leiten die Verhandlung, vernehmen Zeugen und belehren die Parteien über ihre Verfahrenspflichten. Der Richter verlässt sich jedoch darauf, dass die Parteien Beweise anbieten. Sie müssen bereit sein, eine geschlossene Sachverhaltsdarstellung vorzulegen.
Zustellung von Schriftstücken und Kommunikation mit tschechischen Gerichten
Die Zustellung von Dokumenten ist streng formalisiert. Tschechischen Beklagten wird primär über die Datenbox zugestellt. Bei Unternehmen außerhalb der EU in der Rolle des Beklagten ist die Zustellung komplizierter und hängt von internationalen Übereinkommen (z. B. dem Haager Zustellungsübereinkommen) oder diplomatischen Kanälen ab.
Ist der Beklagte nicht auffindbar (unbekannte Adresse) und hat er keine Datenbox, kann das Gericht letztlich einen Pfleger zur Vertretung des abwesenden Beklagten bestellen oder durch öffentliche Bekanntmachung zustellen, sodass das Verfahren fortgesetzt werden kann.
Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in der Tschechischen Republik
Für Unternehmen außerhalb der EU, die eine Entscheidung aus ihrem Heimatland gegen einen tschechischen Beklagten vollstrecken wollen, richtet sich das Verfahren nach dem tschechischen Gesetz über das internationale Privatrecht (Gesetz Nr. 91/2012 Slg., im Folgenden „IPRG“). Anders als Urteile aus der EU, die automatisch anerkannt werden, müssen Urteile aus Nicht-EU-Staaten in einem Anerkennungsverfahren überprüft werden.
Grundsätzlich wird eine ausländische Entscheidung anerkannt und vollstreckt, wenn sie im Ursprungsland rechtskräftig und vollstreckbar ist und die Sache nicht in die ausschließliche Zuständigkeit tschechischer Gerichte fiel. Zudem darf in der Tschechischen Republik nicht bereits ein Verfahren zwischen denselben Parteien über denselben Streitgegenstand anhängig oder entschieden sein.
Das Erfordernis der Gegenseitigkeit
Gegenseitigkeit bedeutet, dass der ausländische Staat eine vergleichbare tschechische Entscheidung vollstrecken würde. Dies ist eine zentrale Prüfung bei Urteilen aus Nicht-EU-Staaten. Erkennt Ihr Heimatland tschechische Entscheidungen nicht an, können tschechische Gerichte die Anerkennung Ihrer Entscheidung verweigern. Das Justizministerium (Ministerstvo spravedlnosti) kann eine Bestätigung über die Gegenseitigkeit mit bestimmten Staaten ausstellen.
Die Juristen der Anwaltskanzlei ARROWS unterstützen Unternehmen außerhalb der EU bei der Prüfung der Gegenseitigkeit und bei der Führung des Anerkennungsverfahrens. Wenden Sie sich an beratung@arws.cz.
Gründe für die Versagung der Anerkennung
Neben der fehlenden Gegenseitigkeit wird die Anerkennung versagt, wenn sie der öffentlichen Ordnung (ordre public) widerspricht. Das ist der Fall, wenn die ausländische Entscheidung gegen Grundprinzipien der tschechischen Rechtsordnung verstößt (so ist Strafschadensersatz – Punitive Damages – grundsätzlich nicht in vollem Umfang vollstreckbar, wenn er als unverhältnismäßig und dem ordre public widersprechend angesehen wird, wobei es sich um einen differenziert zu betrachtenden Bereich handelt).
Schiedsverfahren als Alternative zum Gerichtsverfahren
Das Schiedsverfahren ist in der Tschechischen Republik eine verbreitete Alternative für Handelsstreitigkeiten und richtet sich nach dem tschechischen Gesetz über das Schiedsverfahren (Gesetz Nr. 216/1994 Slg., im Folgenden „SchVG“). Die Tschechische Republik ist Vertragsstaat des New Yorker Übereinkommens, wodurch tschechische Schiedssprüche weltweit und ausländische Schiedssprüche in Tschechien vollstreckbar sind.
Das Schiedsgericht bei der Wirtschaftskammer
Die bedeutendste ständige Schiedsinstitution ist das Schiedsgericht bei der Wirtschaftskammer der Tschechischen Republik und der Agrarkammer der Tschechischen Republik (Rozhodčí soud při Hospodářské komoře České republiky a Agrární komoře České republiky). Es bietet bewährte Regeln und administrative Unterstützung.
Ein Schiedsverfahren ist nur möglich, wenn die Parteien eine wirksame Schiedsvereinbarung (Schiedsklausel) geschlossen haben. Es ermöglicht eine schnellere Streitbeilegung (oft innerhalb eines Jahres) als ein Gerichtsverfahren und gewährleistet Vertraulichkeit.
Umgang mit internationalen Beweisen und Zeugenaussagen
Die Tschechische Republik ist Vertragsstaat des Haager Beweisaufnahmeübereinkommens. Müssen Sie für ein Verfahren vor einem tschechischen Gericht einen Beweis (z. B. eine Zeugenaussage) von einer Person im Ausland erlangen, kann das Gericht eine ausländische Justizbehörde um Rechtshilfe ersuchen.
Umgekehrt ist auch die Beweisaufnahme in Tschechien für ausländische Verfahren geregelt. Ausländischen Juristen ist es grundsätzlich nicht gestattet, ohne Genehmigung oder ohne Einhaltung der Verfahren nach dem Übereinkommen „Befragungen“ (Depositions) auf tschechischem Gebiet durchzuführen, da dies als Verletzung der staatlichen Souveränität angesehen werden kann.
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Risiken und Sanktionen |
Wie ARROWS hilft (beratung@arws.cz) |
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Versäumung einer gesetzlichen Frist mit Rechtsverlust: Die Nichteinhaltung strenger Fristen (z. B. der Berufungsfrist) führt grundsätzlich zum Verlust des Rechts, die betreffende Handlung vorzunehmen. Ausnahmen für die Entschuldigung einer Fristversäumung sind eng und schwer nachzuweisen. |
Fristenmanagement: Die Anwaltskanzlei ARROWS überwacht alle Fristen über das Datenbox-System und sorgt für rechtzeitige Einreichungen, wodurch das Risiko von Verfahrensfehlern minimiert wird. |
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Fehlerhafte Klage: Erfüllt die Klage nicht die Anforderungen des § 79 OSŘ (ordnungsgemäße Bezeichnung, Verknüpfung mit Beweisen, konkreter Klageantrag), kann das Gericht sie zurückweisen oder zeitaufwendige Korrekturen verlangen. |
Fachkundige Ausarbeitung: Die Juristen von ARROWS erstellen Schriftsätze, die die Anforderungen des tschechischen Verfahrensrechts strikt erfüllen und so eine Zurückweisung wegen Formmängeln verhindern. |
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Nichtberücksichtigung fremdsprachiger Beweise: Die Vorlage von Dokumenten ohne amtlich beglaubigte tschechische Übersetzung führt häufig dazu, dass das Gericht solche Beweise nicht berücksichtigt. |
Koordination der Übersetzungen: Die Anwaltskanzlei ARROWS besorgt die erforderlichen amtlichen Übersetzungen und die Überbeglaubigung (Apostille) ausländischer Urkunden. |
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Versagung der Anerkennung eines Nicht-EU-Urteils: Wird die Gegenseitigkeit nicht nachgewiesen oder der ordre public verletzt, kann ein ausländisches Urteil in Tschechien unvollstreckbar sein. |
Gegenseitigkeitsanalyse: Die Anwaltskanzlei ARROWS prüft den Stand der Gegenseitigkeit und bereitet den Antrag auf Anerkennung und Vollstreckung so vor, dass die Erfolgschancen maximiert werden. |
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Verlust des Kostenerstattungsanspruchs: Wird die vorprozessuale Aufforderung nicht mindestens 7 Tage vor Klageerhebung versandt, geht der Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten verloren. |
Vorprozessuale Compliance: Die Juristen von ARROWS sorgen dafür, dass die förmliche Leistungsaufforderung korrekt verfasst und zugestellt wird, damit Ihr Kostenerstattungsanspruch erhalten bleibt. |
Die Rolle der Anwaltskanzlei ARROWS bei Handelsstreitigkeiten von Nicht-EU-Unternehmen
Die Juristen der Anwaltskanzlei ARROWS verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Vertretung von Unternehmen außerhalb der EU in tschechischen Handelsstreitigkeiten und bieten umfassende Unterstützung während des gesamten Gerichtsverfahrens. Als führende tschechische Anwaltskanzlei mit Sitz in Prag in der Europäischen Union verbinden die Juristen von ARROWS tiefgehende Kenntnisse der tschechischen Verfahrensregeln mit Erfahrung in internationalen und grenzüberschreitenden Streitigkeiten.
Die Anwaltskanzlei ARROWS betreut regelmäßig Fälle für Unternehmen außerhalb der EU, verringert so den Verwaltungsaufwand und minimiert das Risiko von Verfahrensfehlern.
Zum Portfolio der Kanzlei gehört die Vertretung zahlreicher internationaler Unternehmen, die in Mitteleuropa tätig sind. Die Anwaltskanzlei ARROWS verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von bis zu 350 000 000 CZK (ca. 14,4 Mio. EUR). Wenn Sie ein Unternehmen außerhalb der EU sind und in der Tschechischen Republik mit Handelsstreitigkeiten konfrontiert sind, wenden Sie sich an beratung@arws.cz, um Ihre konkrete Situation zu besprechen.
Zusammenfassung für das Management
Strenge gesetzlicher Fristen: Das tschechische Verfahrensrecht arbeitet mit strengen Fristen. Die Versäumung der fünfzehntägigen Berufungsfrist oder einer vom Gericht gesetzten Stellungnahmefrist führt in der Regel zum endgültigen Rechtsverlust. Entscheidend ist die ständige Überwachung der Datenbox (sofern eingerichtet) oder der Kommunikation mit dem Rechtsvertreter.
Hürden der Gegenseitigkeit: Die Vollstreckung von außerhalb der EU erlassenen Entscheidungen erfolgt nicht automatisch. Sie erfordert ein besonderes Verfahren und oft den Nachweis der Gegenseitigkeit. Dies ist bereits vor Einleitung eines Rechtsstreits im Ausland zu prüfen, wenn das Urteil später in Tschechien vollstreckt werden soll.
Übersetzung von Beweisen: Das Gerichtsverfahren wird auf Tschechisch geführt. Planen Sie ein Budget für amtlich beglaubigte Übersetzungen aller wesentlichen Beweise (Verträge, Korrespondenz) ein. Dies erhöht den zeitlichen und finanziellen Aufwand des Verfahrens.
Behauptungs- und Beweislast: Sie müssen Beweise aktiv identifizieren und vorlegen. Es gibt keine umfassende „Discovery“, die die Gegenseite zwingen würde, ihre internen Dokumente offenzulegen, sofern nicht besondere Voraussetzungen erfüllt sind.
Prozessuale Unterstützung ist entscheidend: Die Orientierung in der tschechischen Zivilprozessordnung (OSŘ) erfordert einen qualifizierten tschechischen Rechtsanwalt. Das System ist formalistisch, und Formfehler können für den Fall fatal sein.
Fazit
Die Führung eines Gerichtsverfahrens in der Tschechischen Republik als Unternehmen außerhalb der EU erfordert das Verständnis eines eigenständigen Rechtssystems mit rigiden Verfahrensanforderungen und strengen Fristen. Der Weg vom anfänglichen Streit über das Urteil bis zur Vollstreckung umfasst komplexe Schritte: Prüfung der Zuständigkeit, Übersetzung von Beweisen, vorprozessuale Aufforderungen und präzise Formulierung des Klageantrags.
Die Rechtsanwälte von ARROWS Law Firm bearbeiten solche Situationen für Unternehmen außerhalb der EU aus verschiedenen Rechtsordnungen.
Statt diese Komplexität auf eigene Faust zu bewältigen, profitieren Unternehmen außerhalb der EU davon, von Anfang an einen erfahrenen tschechischen Rechtsvertreter einzuschalten. ARROWS Law Firm unterstützt Sie bei der strategischen Analyse des Streits und bei der Prozessvertretung. Um Ihre konkrete Situation zu besprechen, wenden Sie sich an beratung@arws.cz.

