Zum Inhalt springen

Gründung einer Gesellschaft oder Zweigniederlassung in Tschechien als Unternehmen aus einem Nicht-EU-Staat

Rechtliche Aspekte und wichtige Tipps

Mgr. Vojtěch Sucharda
Veröffentlicht:Aktualisiert:

Wenn ein Unternehmen aus einem Nicht-EU-Staat eine Geschäftstätigkeit in der Tschechischen Republik aufnimmt, muss es zahlreiche regulatorische Anforderungen, Visumpflichten und strukturelle Entscheidungen berücksichtigen. Diese unterscheiden sich nach tschechischem Recht deutlich von einer Expansion innerhalb der EU. Dieser Beitrag bietet praktische Hinweise zur Gründung einer Tochtergesellschaft oder einer Zweigniederlassung. Er erläutert außerdem die Besteuerung, die erforderlichen Genehmigungen und die Compliance-Pflichten, die Ihre Investition schützen.

Rechtsexperten besprechen Strategien zur Unternehmensgründung für Nicht-EU-Firmen in der Tschechischen Republik.

Ihre Optionen für den Markteintritt: Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung

Entscheidet sich ein Unternehmen aus einem Nicht-EU-Staat für eine Tätigkeit in der Tschechischen Republik, steht zunächst eine grundlegende Wahl an: Gründung einer Tochtergesellschaft oder Eintragung einer Zweigniederlassung (offiziell odštěpný závod). Diese beiden Strukturen sind rechtlich grundverschieden und wirken sich jeweils anders auf Besteuerung, Haftung und Verwaltungsaufwand aus.

Viele Unternehmer halten beide Optionen für austauschbar, doch die Wirklichkeit ist deutlich vielschichtiger. Die Wahl beeinflusst alles – von Ihrer steuerlichen Position über den Zeitpunkt, zu dem Sie die Geschäftstätigkeit aufnehmen können, bis hin zum Maß an Kontrolle, das Sie über Ihre Geschäftstätigkeit in Tschechien behalten.

Die Struktur der Tochtergesellschaft

Eine in der Tschechischen Republik gegründete Tochtergesellschaft ist eine eigenständige juristische Person mit eigenen Rechten, Pflichten und Verbindlichkeiten. Das Vermögen Ihrer Muttergesellschaft bleibt somit geschützt, da allein die Tochtergesellschaft für ihre Schulden und Verpflichtungen haftet. Die häufigste Rechtsform ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, vor Ort als s.r.o. (společnost s ručením omezeným) bezeichnet.

Mit der Gründung einer Tochtergesellschaft schaffen Sie ein unabhängiges Unternehmen, das andere Tätigkeiten ausüben kann als Ihre Muttergesellschaft und eigene Marktbeziehungen aufbaut.

Die Eintragung einer Tochtergesellschaft umfasst mehrere zwingende Schritte, darunter die Erstellung der Gründungsdokumente in Form einer notariellen Urkunde, den Erwerb von Gewerbeberechtigungen und die Einzahlung des Stammkapitals. Die gesetzliche Frist für die Eintragung der Gesellschaft durch das Gericht ist zwar relativ kurz, der gesamte Prozess dauert jedoch unter Berücksichtigung der Vorbereitung zweisprachiger Dokumente, der Apostillen und der Bankformalitäten in der Regel zwei bis vier Wochen.

Steuerlich können Tochtergesellschaften mitunter Vorteile bieten, da sich eine Doppelbesteuerung über verschiedene Mechanismen der Abkommen vermeiden lässt, die die Tschechische Republik mit zahlreichen Staaten geschlossen hat.

Die Zweigniederlassung

Eine Zweigniederlassung (odštěpný závod zahraniční právnické osoby) ist dagegen keine eigenständige juristische Person. Sie ist eine Organisationseinheit Ihrer Muttergesellschaft, sodass die Muttergesellschaft für sämtliche Verpflichtungen und Schulden aus der Tätigkeit der Zweigniederlassung voll haftet. Verträge schließt formell die Muttergesellschaft ab, die dabei über ihre Zweigniederlassung handelt.

Für viele Unternehmen aus Nicht-EU-Staaten, die einen vorsichtigen Markteintritt erwägen oder in einer bestimmten Region tätig sind, bietet die Zweigniederlassung gewisse administrative Vorteile, etwa dass kein Stammkapital eingezahlt werden muss.

In der Praxis ist die Wahl zwischen diesen Strukturen deutlich komplexer, als die meisten Unternehmer erwarten. Die steuerlichen Folgen hängen vom Sitzstaat Ihrer Muttergesellschaft und den bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen ab. In manchen Staaten gelten die Gewinne der Zweigniederlassung als ausländische Einkünfte, in anderen werden sie sofort besteuert.

Die Anwaltskanzlei ARROWS berät Unternehmen aus Nicht-EU-Staaten regelmäßig bei diesen grundlegenden Entscheidungen und zeigt ihren Mandanten, wie sich ihre Wahl nicht nur auf die Gründung selbst, sondern auch auf die langfristige Steuereffizienz und operative Flexibilität auswirkt.

BENÖTIGEN SIE RECHTLICHE HILFE?

Kontaktieren Sie uns — wir helfen Ihnen gerne.

ARROWS Rechtsanwaltskanzlei

Visum- und Aufenthaltsanforderungen für Unternehmensgründer aus Nicht-EU-Staaten

Staatsangehörige von Nicht-EU-Staaten, die sich in der Tschechischen Republik aufhalten und ihr Unternehmen vor Ort leiten wollen, müssen vor der Gründung ein geeignetes Visum oder einen Aufenthaltstitel erlangen. Diese Anforderung gehört zu den am häufigsten missverstandenen Aspekten der Unternehmensgründung durch ausländische Unternehmer. Der bloße Besitz einer Gesellschaft verschafft Ihnen weder automatisch ein Aufenthaltsrecht noch eine Arbeitserlaubnis.

Geschäftsvisum und Rahmen für den langfristigen Aufenthalt

Staatsangehörige von Nicht-EU-Staaten, die als Geschäftsführer tätig sein und in der Tschechischen Republik wohnen wollen, beantragen in der Regel ein Visum zum langfristigen Aufenthalt zum Zweck der unternehmerischen Tätigkeit (dlouhodobé vízum za účelem podnikání). Dem Antrag sind Unterlagen beizufügen, unter anderem ein Nachweis Ihrer Position in der Gesellschaft, ein Nachweis ausreichender finanzieller Mittel, ein Unterkunftsnachweis und ein einwandfreies Führungszeugnis.

Für Ausländer, die bei ihrer eigenen Gesellschaft angestellt sein und nicht nur als Geschäftsführer handeln wollen, ist die Mitarbeiterkarte (Zaměstnanecká karta) die übliche kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis.

Die Beschaffung dieser Visa erfordert in der Praxis viel Vorbereitungszeit, da der Antrag in der Regel bei einer tschechischen Botschaft in Ihrem Heimatland zu stellen ist. Die Behörden verlangen amtliche Übersetzungen aller ausländischen Dokumente ins Tschechische, und öffentliche Urkunden müssen je nach geltenden internationalen Abkommen überbeglaubigt oder mit einer Apostille versehen werden.

Geltungsdauer und Verlängerungspflichten für Gebietsfremde

Die Gültigkeit Ihres Visums oder Aufenthaltstitels bestimmt unmittelbar, ob Sie sich im Schengen-Raum aufhalten und Ihr Unternehmen vor Ort leiten dürfen. Läuft Ihr Aufenthaltstitel ab, müssen Sie das Staatsgebiet verlassen. Verlängerungsanträge sind beim Innenministerium der Tschechischen Republik (Ministerstvo vnitra), Abteilung für Asyl- und Migrationspolitik (OAMP), zwingend vor Ablauf des aktuellen Aufenthaltstitels zu stellen.

Für Gründer aus Nicht-EU-Staaten bringt die Visumpflicht eine fortlaufende administrative Verpflichtung mit sich: Die Gesellschaft muss aktiv sein und Einnahmen erzielen, und Sie müssen die entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge entrichten.

microFAQ – Rechtliche Tipps zu Visum- und Aufenthaltsanforderungen

1. Kann meine Gesellschaft ihre Tätigkeit aufnehmen, bevor mein Visum genehmigt ist?

Die Gesellschaft selbst kann gegründet werden und nach ihrer Eintragung tätig sein (Verträge unterzeichnen, Rechnungen ausstellen), auch wenn Sie sich im Ausland befinden. Sie persönlich dürfen sich jedoch ohne gültiges Visum oder visumfreie Einreise weder in der Tschechischen Republik aufhalten noch dort regelmäßig arbeiten.

2. Was passiert, wenn mein Visum abläuft, während meine Gesellschaft tätig ist?

Läuft Ihr Visum ab, ohne dass Sie eine Verlängerung beantragt haben, verlieren Sie Ihr Recht zum Aufenthalt in der Tschechischen Republik. Es drohen ein Ausweisungsverfahren und ein Wiedereinreiseverbot. Ihre Gesellschaft kann formal weiterbestehen, Sie können sie jedoch nicht mehr persönlich aus der Tschechischen Republik heraus leiten.

3. Brauche ich ein Visum, wenn ich eine Zweigniederlassung gründe, sie aber aus dem Ausland leite?

Leiten Sie die Zweigniederlassung vollständig aus der Ferne und reisen Sie nicht über die üblichen touristischen Grenzen hinaus in die Tschechische Republik ein, benötigen Sie möglicherweise kein Visum zum langfristigen Aufenthalt zu unternehmerischen Zwecken. Die Zweigniederlassung muss jedoch einen im Handelsregister (obchodní rejstřík) eingetragenen "Leiter der Zweigniederlassung" haben; ist diese Person ein in Tschechien wohnhafter Staatsangehöriger eines Nicht-EU-Staates, benötigt sie einen Aufenthaltstitel.
ARROWS Rechtsanwaltskanzlei

Unsere Spezialisten helfen Ihnen

JUDr. Jakub Dohnal, Ph.D., LL.M.

JUDr. Jakub Dohnal, Ph.D., LL.M.

advokát, řídící partner

dohnal@arws.cz
Mgr. Vojtěch Sucharda

Mgr. Vojtěch Sucharda

advokát, partner

sucharda@arws.cz
ARROWS Rechtsanwaltskanzlei

Die Tschechische Republik kennt mehrere Rechtsformen von Gesellschaften, Unternehmen aus Nicht-EU-Staaten wählen jedoch in der Regel zwischen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (s.r.o.) und der Aktiengesellschaft (a.s., akciová společnost). Jede Form bringt eigene Kapitalanforderungen, Governance-Pflichten und regulatorische Folgen mit sich.

Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (s.r.o.) ist die von Unternehmern aus Nicht-EU-Staaten am häufigsten gewählte Struktur. Das tschechische Gesetz über Handelskorporationen (Gesetz Nr. 90/2012 Slg., im Folgenden „ZOK“) erlaubt die Gründung einer s.r.o. mit einem Mindeststammkapital von nur 1 CZK (ca. 0,04 EUR), was sie außergewöhnlich zugänglich macht. Eine Gesellschaft mit so geringem Kapital hinterlässt bei Banken und Geschäftspartnern jedoch einen negativen Eindruck.

Eine s.r.o. bietet Haftungsschutz, der das Risiko jedes Gesellschafters auf seine noch nicht geleistete Einlage begrenzt, und sobald das Kapital vollständig eingezahlt ist, haften die Gesellschafter grundsätzlich nicht für die Schulden der Gesellschaft.

Jede s.r.o. muss eine doppelte Buchführung in tschechischer Sprache führen und ihre Jahresabschlüsse bei der Urkundensammlung ( Sbírka listin ) hinterlegen. Außerdem muss die Gesellschaft ihre wirtschaftlichen Eigentümer (UBOs) in das Register der wirtschaftlichen Eigentümer (evidence skutečných majitelů) eintragen lassen.

Aktiengesellschaften

Eine a.s. benötigt ein Mindestgrundkapital von 2.000.000 CZK (ca. 82.300 EUR) bzw. 80.000 EUR, wenn die Gesellschaft ihre Bücher in Euro führt. Diese Struktur eignet sich für größere ausländische Investoren, die umfangreiche Aktivitäten planen oder künftig Kapital aufnehmen wollen. Die Governance-Struktur einer Aktiengesellschaft ist komplexer: Erforderlich sind entweder ein Vorstand und ein Aufsichtsrat oder ein Verwaltungsrat.

Zweigniederlassungen

Wie bereits erläutert, besitzen Zweigniederlassungen keine eigene Rechtspersönlichkeit und benötigen kein eigenes Stammkapital. Die Muttergesellschaft muss die Errichtung der Zweigniederlassung jedoch förmlich beschließen. Die Zweigniederlassung muss für ihre Tätigkeit in Tschechien eine gesonderte Buchführung führen, damit ihre Steuerbemessungsgrundlage in der Tschechischen Republik ermittelt werden kann.

ARROWS Law Firm unterstützt Unternehmen aus Nicht-EU-Staaten dabei, diese Strukturoptionen vor dem Hintergrund ihrer konkreten Situation zu bewerten. Wir helfen Ihnen zu entscheiden, ob eine Tochtergesellschaft oder eine Zweigniederlassung besser zu Ihrer langfristigen Strategie passt.

BENÖTIGEN SIE RECHTLICHE HILFE?

Kontaktieren Sie uns — wir helfen Ihnen gerne.

ARROWS Rechtsanwaltskanzlei

Kapitalanforderungen und finanzielle Einrichtung

Bei der Gründung einer Gesellschaft sind die Vorschriften zur Kapitaleinzahlung und die Verfahren zur Kontoeröffnung sorgfältig zu beachten.

Mindestkapital und Einzahlungsverfahren

Bei einer s.r.o. beträgt das Mindestkapital zwar 1 CZK. Übersteigen die Einlagen jedoch 20.000 CZK (ca. 820 EUR), müssen sie nach dem Gesetz auf ein besonderes Bankkonto für die Verwaltung der Einlagen eingezahlt werden. Die Bank stellt eine Einzahlungsbestätigung aus, die dem Antrag auf Eintragung in das Handelsregister zwingend beizufügen ist.

Beträgt das gesamte Stammkapital höchstens 20.000 CZK, kann die Einlage bar an den Einlagenverwalter geleistet werden. Ein gesondertes Sperrkonto ist dann nicht erforderlich.

Kontoeröffnung für Gesellschaften in ausländischem Eigentum

Das Bankwesen ist für Unternehmen aus Nicht-EU-Staaten eine der größten praktischen Hürden. Tschechische Banken wenden strenge Verfahren zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML) und zur Kundenidentifizierung (KYC) an. Bei Gesellschaften mit Eigentümern aus Nicht-EU-Staaten verlangen die Banken umfangreiche Unterlagen. Dazu gehören detaillierte Organigramme mit dem letztendlichen wirtschaftlichen Eigentümer (UBO) sowie ein Nachweis über die Herkunft der Mittel.

Das Verfahren kann mehrere Wochen dauern, und nichtansässige Gesellschaften mit unklarem Geschäftsmodell werden häufig abgelehnt. Seit 2024 dürfen tschechische Gesellschaften ihre Bücher zudem in einer „funktionalen Währung“ (EUR, USD, GBP) führen, wenn sie die Mehrheit ihrer Transaktionen in dieser Währung abwickeln. Das kann Ihre Wahl der Bankdienstleistungen beeinflussen.

microFAQ – Rechtstipps zu Kapital- und Bankanforderungen

1. Kann ich für die Kapitaleinzahlung ein ausländisches Bankkonto verwenden?

Das Einlagenkonto sollte grundsätzlich bei einer in der Tschechischen Republik tätigen Bank eröffnet werden, damit die Bestätigung die besonderen Anforderungen der tschechischen Registergerichte erfüllt. Manche Gerichte akzeptieren auch Bestätigungen ausländischer Banken, wenn sie amtlich übersetzt und beglaubigt sind. Das führt aber häufig zu Verzögerungen.

2. Wird der auf das Bankkonto eingezahlte Betrag zum Betriebskapital der Gesellschaft?

Ja. Sobald die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen ist, werden die Mittel für sie freigegeben und können für betriebliche Ausgaben verwendet werden.

3. Was ist, wenn die Bank meinen Kontoantrag wegen ausländischer Eigentümer ablehnt?

Das kommt häufig vor. Unter Umständen müssen Sie mehrere Banken ansprechen. Kleinere Banken oder spezialisierte Zahlungsinstitute (E-Geld-Institute, EMIs) sind möglicherweise flexibler. Für Steuerzahlungen und die Glaubwürdigkeit wird jedoch meist ein klassisches Bankkonto bevorzugt.
ARROWS Rechtsanwaltskanzlei

Gewerbeberechtigungen und erforderliche Genehmigungen

Vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit müssen Sie beim Gewerbeamt (Živnostenský úřad) eine Gewerbeberechtigung (živnostenské oprávnění) erwerben. Eine Tätigkeit ohne Gewerbeberechtigung ist ein schwerer Verstoß.

Arten von Gewerbeberechtigungen

  • Freie Gewerbe (Volné živnosti): Sie erfordern keine fachliche Qualifikation und umfassen Tätigkeiten wie Groß- und Einzelhandel, Beratung, IT-Dienstleistungen und Marketing.
  • Gebundene Gewerbe und Handwerke (Vázané/Řemeslné): Sie erfordern einen Nachweis über Ausbildung oder Berufserfahrung (z. B. Bauwesen, Buchhaltung, Massagedienstleistungen).
  • Konzessionierte Gewerbe (Koncesované): Sie erfordern eine besondere staatliche Genehmigung (z. B. Straßenverkehr, Alkoholverkauf, Sicherheitsdienste).

Erforderliche Unterlagen

Für den Vertreter der Gesellschaft (sofern er Ausländer ist) oder für den verantwortlichen Vertreter ist ein Strafregisterauszug aus dem Staat der Staatsangehörigkeit vorzulegen. Hinzu kommen Auszüge aus jedem Staat, in dem sich die Person in den letzten 3 Jahren länger als 6 Monate aufgehalten hat. Dieses Dokument muss mit einer Apostille versehen bzw. überbeglaubigt und ins Tschechische übersetzt werden.

Liegen alle Unterlagen vor, stellt das Gewerbeamt den Auszug aus dem Gewerberegister üblicherweise innerhalb von 3–5 Tagen aus. Anschließend kann der Gesellschaft eine Identifikationsnummer (IČO) zugeteilt werden.

Steuerlicher Rahmen und Umsatzsteuerpflichten

Das tschechische Steuersystem ist an die EU-Richtlinien angeglichen, weist aber lokale Besonderheiten auf.

Körperschaftsteuer

Seit 2024 beträgt der Körperschaftsteuersatz in der Tschechischen Republik 21 %. Er gilt für die Steuerbemessungsgrundlage der Gesellschaft (Erträge abzüglich steuerlich abzugsfähiger Aufwendungen). In Tschechien steuerlich ansässige Personen werden mit ihrem Welteinkommen besteuert. Eine Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft wird nur mit den Einkünften besteuert, die ihrer Tätigkeit in Tschechien zuzurechnen sind.

Schwellenwerte für die Umsatzsteuerregistrierung

Die Registrierung zur Umsatzsteuer (MwSt.) ist ein zentraler Compliance-Bereich.

  • Pflichtregistrierung: Eine Gesellschaft muss sich zur Umsatzsteuer registrieren, wenn ihr Umsatz in der Tschechischen Republik in beliebigen 12 aufeinanderfolgenden Kalendermonaten 2.000.000 CZK übersteigt.
  • Freiwillige Registrierung: Sie ist möglich, doch die Steuerbehörden prüfen die Anträge genau, um Karussellbetrug zu verhindern. Sie müssen nachweisen, dass Sie über tatsächliches Betriebsvermögen verfügen oder steuerpflichtige Umsätze ausführen wollen.
  • Identifizierte Person: Auch wer kein vollwertiger Umsatzsteuerzahler ist, muss sich als „identifizierte Person“ registrieren, wenn er Leistungen aus dem Ausland bezieht oder grenzüberschreitende Leistungen innerhalb der EU erbringt.

Der Regelsteuersatz beträgt 21 %, der ermäßigte Satz von 12 % gilt für Lebensmittel, Medizinprodukte und bestimmte Dienstleistungen.

microFAQ – Rechtstipps zur Besteuerung in Tschechien

1. Werden Auslandseinkünfte meiner tschechischen Tochtergesellschaft besteuert?

Ja, eine tschechische Tochtergesellschaft wird mit ihrem Welteinkommen besteuert. Eine Doppelbesteuerung wird durch die anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen vermieden (meist über die Anrechnungs- oder die Freistellungsmethode).

2. Ab wann genau ist die Umsatzsteuerregistrierung Pflicht?

Sobald Ihr Umsatz in 12 aufeinanderfolgenden Monaten 2.000.000 CZK übersteigt. Umsatzsteuerzahler werden Sie ab dem ersten Tag des zweiten Monats nach dem Monat, in dem Sie den Schwellenwert überschritten haben.

3. Kann ich alle betrieblichen Aufwendungen abziehen?

Nein. Abzugsfähig sind nur Aufwendungen zur „Erzielung, Sicherung und Erhaltung“ steuerpflichtiger Einkünfte. Repräsentationsaufwendungen (Geschäftsessen, Bewirtung) sind grundsätzlich nicht steuerlich abzugsfähig.
ARROWS Rechtsanwaltskanzlei

Eintragung der wirtschaftlichen Eigentümer

Alle juristischen Personen müssen ihre letztendlichen wirtschaftlichen Eigentümer (UBO) in das Register der wirtschaftlichen Eigentümer (Evidence skutečných majitelů) eintragen lassen. Wirtschaftlicher Eigentümer ist jede natürliche Person, die die juristische Person letztlich besitzt oder kontrolliert. Das geschieht typischerweise über einen Anteil von mehr als 25 % an den Stimmrechten, am Stammkapital oder am Gewinn.

BENÖTIGEN SIE RECHTLICHE HILFE?

Kontaktieren Sie uns — wir helfen Ihnen gerne.

ARROWS Rechtsanwaltskanzlei

Folgen von Verstößen

Nach dem tschechischen Gesetz über die Registrierung wirtschaftlicher Eigentümer (im Folgenden „ZESM“) darf eine Gesellschaft keine Dividenden ausschütten, solange ihr UBO nicht eingetragen ist. Zudem kann ein nicht eingetragener UBO (oder ein von ihm kontrollierter Gesellschafter) keine Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung ausüben. Bußgelder können bis zu 500.000 CZK (ca. 20.600 EUR) betragen.

ARROWS Law Firm hilft dabei, komplexe internationale Eigentümerstrukturen abzubilden und korrekt eintragen zu lassen. Das ist entscheidend, um die vollen Betriebsrechte zu wahren und finanzielle Sanktionen zu vermeiden.

Anmeldung von Arbeitnehmern und Anforderungen an ausländische Arbeitskräfte

Will Ihre Gesellschaft Personal einstellen, wird sie zum Arbeitgeber und muss umfangreiche bürokratische Pflichten erfüllen.

Verpflichtende elektronische Kommunikation

Seit 2023 wird allen juristischen Personen und Selbstständigen automatisch ein Datenpostfach (Datová schránka) eingerichtet. Die Kommunikation mit der Tschechischen Sozialversicherungsverwaltung (Česká správa sociálního zabezpečení, ČSSZ), den Krankenversicherungen und dem Finanzamt (finanční úřad) erfolgt elektronisch über das Datenpostfach oder spezielle Portale.

Arbeitserlaubnis für ausländische Arbeitskräfte

Staatsangehörige von Nicht-EU-Staaten benötigen für eine Beschäftigung in der Regel eine Arbeitnehmerkarte. Dazu wird die freie Stelle dem Arbeitsamt (Úřad práce) gemeldet, und es folgt ein Arbeitsmarkttest (10–30 Tage). Anschließend beantragt der Ausländer die Arbeitnehmerkarte bei einer tschechischen Botschaft.

Bußgelder für die Ermöglichung illegaler Arbeit (Beschäftigung von Ausländern ohne gültige Genehmigung) können bis zu 10.000.000 CZK (ca. 411.500 EUR) betragen. Als illegale Arbeit gilt auch das sogenannte „Schwarz-System“, bei dem Arbeitnehmer fälschlich als Freiberufler geführt werden.

Meldepflichten

Arbeitgeber müssen neue Arbeitnehmer bei der ČSSZ und der zuständigen Krankenversicherung anmelden, in der Regel innerhalb von 8 Tagen nach Arbeitsbeginn. Für „Vereinbarungen über die Ausführung einer Arbeit“ (DPP) gelten inzwischen strengere Regeln.

Arbeitgeber müssen alle Beschäftigten auf DPP-Basis unabhängig vom Einkommen monatlich der ČSSZ melden. So wird überwacht, ob das kumulierte Einkommen die Versicherungsschwellen erreicht.

microFAQ – Rechtstipps zur Beschäftigung

1. Darf mein ausländischer Arbeitnehmer vor Erteilung der Arbeitnehmerkarte mit der Arbeit beginnen?

Nein. Eine Tätigkeit vor Erteilung der Genehmigung ist illegale Arbeit.

2. Wie lange dauert das Einstellungsverfahren?

Bei Staatsangehörigen von Nicht-EU-Staaten sollten Sie wegen des Arbeitsmarkttests und der Bearbeitungszeiten für das Visum mindestens 3–5 Monate einplanen. Staatliche Programme (etwa das Programm für Schlüssel- und wissenschaftliches Personal) können das Verfahren bei qualifizierten Positionen beschleunigen.
ARROWS Rechtsanwaltskanzlei

Pflichten zu Buchführung und Rechnungslegung

Tschechische Gesellschaften müssen ihre Bücher nach den tschechischen Rechnungslegungsstandards führen.

  • Jahresabschluss: Er ist jährlich zu erstellen. Die Fristen hängen davon ab, ob die Gesellschaft prüfungspflichtig ist.
  • Offenlegung: Der Jahresabschluss ist innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag in der Urkundensammlung (Sbírka listin) zu veröffentlichen.
  • Prüfungspflicht: Seit 2024/2025 gelten höhere Schwellenwerte für die Pflichtprüfung (Bilanzsumme: 120 Mio. CZK (ca. 4,9 Mio. EUR), Umsatz: 240 Mio. CZK (ca. 9,9 Mio. EUR), Arbeitnehmer: 50).

Seit 2024 können tschechische Gesellschaften ihre Bücher in EUR, USD oder GBP führen und ihre Steuern in dieser Währung zahlen, sofern es sich um ihre funktionale Währung handelt. Das vereinfacht die Tätigkeit von Unternehmen in ausländischem Eigentum erheblich.

Risikobewertung: Folgen von Verstößen

Risiken und Sanktionen

Wie ARROWS hilft (consultation@arws.cz)

Wirtschaftlicher Eigentümer (UBO) nicht eingetragen: Verbot der Dividendenausschüttung, Ruhen der Stimmrechte, Bußgelder bis zu 500.000 CZK.

UBO-Eintragung: Wir bilden Eigentümerstrukturen ab und sorgen für die korrekte Eintragung in das Register des Justizministeriums.

Ablauf des Visums: Verlust des Rechts, die Gesellschaft vor Ort zu führen, drohende Ausweisung.

Aufenthaltsrechtliche Compliance: Wir überwachen Ablaufdaten und betreuen Verlängerungsanträge, damit Ihr Aufenthalt ununterbrochen rechtmäßig bleibt.

Illegale Beschäftigung: Bußgelder bis zu 10.000.000 CZK. Umfasst die Einstellung ohne Genehmigung sowie verdeckte Beschäftigung („Schwarz-System“).

Arbeitsverträge: Wir entwerfen rechtskonforme Verträge und betreuen die Meldung freier Stellen sowie das Verfahren zur Arbeitnehmerkarte.

Umsatzsteuerverstöße: Sanktionen für verspätete Registrierung, Zinsen auf verspätete Steuerzahlungen, Steuerprüfungen.

Steuerliche Registrierung: Wir sorgen für eine rechtzeitige Registrierung, sobald sich der Umsatz den Schwellenwerten nähert.

Nicht veröffentlichte Jahresabschlüsse: Bußgelder der Registergerichte (rejstříkové soudy) (bis zu 100.000 CZK) und des Finanzamts (bis zu 3 % der Aktiva), Risiko der Liquidation.

Corporate Housekeeping: Wir übernehmen die Einreichung der Dokumente bei der Urkundensammlung.

ARROWS Rechtsanwaltskanzlei

Zusammenfassung für die Geschäftsleitung

  • Visa sind entscheidend: Die Gründung einer Gesellschaft garantiert kein Aufenthaltsrecht. Beginnen Sie das Visumverfahren Monate im Voraus.
  • Struktur mit Bedacht wählen: Eine Tochtergesellschaft (s.r.o.) wird wegen der Haftungsbegrenzung und des klaren steuerlichen Status gegenüber einer Zweigniederlassung in der Regel bevorzugt.
  • Bankgeschäfte sind schwierig: Rechnen Sie mit strengen KYC/AML-Prüfungen. Lassen Sie alle Gesellschaftsdokumente apostillieren und übersetzen.
  • Compliance ist eine Daueraufgabe: Mit der Gründung ist es nicht getan. Sie müssen die monatliche Lohnabrechnung, Umsatzsteuermeldungen, Jahresabschlüsse und UBO-Aktualisierungen erledigen.
  • Die Durchsetzung ist real: Die Behörden verhängen aktiv Bußgelder für illegale Arbeit und nicht veröffentlichte Jahresabschlüsse.

Fazit

Die Gründung einer Gesellschaft in der Tschechischen Republik eröffnet den Zugang zum attraktiven EU-Binnenmarkt. Das regulatorische Umfeld verlangt jedoch die genaue Einhaltung der Vorschriften zu Aufenthalt, Gewerberecht und Corporate Governance. Ein Vorgehen in Eigenregie führt häufig zu erheblichen Verzögerungen bei der Kontoeröffnung oder zur Ablehnung von Visa.

ARROWS Law Firm berät Hunderte ausländischer Unternehmer. Wir verbinden juristische Expertise mit praktischer Erfahrung im Umgang mit der tschechischen Bürokratie und sorgen so für einen reibungslosen Markteintritt.

Wenn Sie Ihre Expansion nach Tschechien oder die einfache Gründung einer s.r.o. besprechen möchten, wenden Sie sich an unsere Spezialisten unter consultation@arws.cz.

FAQ – Häufig gestellte Rechtsfragen

1. Wie lange dauert die Gründung einer Gesellschaft in der Tschechischen Republik üblicherweise?

Eine Vorratsgesellschaft kann innerhalb weniger Tage bereitstehen. Eine Neugründung dauert 2–3 Wochen (einschließlich Kontoeröffnung). Bis zur vollen Betriebsbereitschaft (einschließlich Visa und Umsatzsteuer) können jedoch 3–5 Monate vergehen.

2. Kann ich Arbeitnehmer einstellen, bevor meine Gesellschaft vollständig eingetragen ist?

Nein. Arbeitgeber kann nur eine bestehende Gesellschaft sein. Sie können jedoch künftige Arbeitsverträge schließen, deren Wirksamkeit von der Eintragung der Gesellschaft und der Erteilung der Arbeitserlaubnis abhängt.

3. Was geschieht, wenn mein Visum abläuft?

Sie müssen den Schengen-Raum verlassen. Sie dürfen auf tschechischem Staatsgebiet weder rechtmäßig arbeiten noch als Geschäftsführer tätig sein. Beantragen Sie die Verlängerung mindestens 14–30 Tage vor Ablauf (die Fristen hängen von der Art des Titels ab, ein früher Antrag ist sicherer).

4. Darf meine tschechische Gesellschaft Dividenden an meine Muttergesellschaft ausschütten?

Ja. In der Regel fällt eine Quellensteuer von 15 % an, sofern sie nicht durch ein Doppelbesteuerungsabkommen oder die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie ermäßigt wird (0 %, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind).

5. Muss ich Arbeitnehmer in Tschechien beschäftigen?

Gesetzlich ist das nicht vorgeschrieben. Lokale Substanz (Arbeitnehmer, Büro) erleichtert jedoch die Umsatzsteuerregistrierung und die Verteidigung der steuerlichen Ansässigkeit.

6. Mit welchen Schwierigkeiten bei Banken muss ich rechnen?

Mit einer strengen Prüfung der Eigentümerstruktur und der Herkunft der Mittel. Bei nichtansässigen Strukturen ohne klare lokale Substanz sind Ablehnungen häufig.

HABEN SIE WEITERE FRAGEN? KONTAKTIEREN SIE UNS

ARROWS Rechtsanwaltskanzlei

Über den Autor

Mgr. Vojtěch Sucharda
Mgr. Vojtěch Sucharda

Rechtsanwalt, Partner

Managing Partner ARROWS International | Head of Legal Practice Group ETL Global. Vojtěch Sucharda ist ein anerkannter Experte für internationale strategische Beratung und internationales Recht. Seine berufliche Laufbahn ist geprägt von der Fähigkeit, tschechische Unternehmen mit globalen Märkten zu verbinden – im Laufe seiner Praxis hat er erfolgreich Rechtsprojekte umgesetzt und die Zusammenarbeit in mehr als 70 Ländern weltweit koordiniert.