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MiCA und PSD2 – eine versteckte regulatorische Falle für Ihr Krypto-Geschäft?

Wie Sie eine doppelte Lizenz und Bußgelder in Millionenhöhe vermeiden.

Mgr. Marek Hučík
Veröffentlicht:Aktualisiert:

Die europäischen MiCA-Regeln für Kryptowerte können sich in der Tschechischen Republik mit der Regulierung von Zahlungsdiensten überschneiden. Das gilt vor allem, wenn ein Unternehmen mit E-Geld-Token oder mit Stablecoins arbeitet, die an eine gängige Währung gekoppelt sind. Wird das Geschäftsmodell falsch eingeschätzt, können eine zusätzliche Erlaubnis, höheres Kapital und strengere Sicherheitsprozesse erforderlich werden. Der Artikel erklärt, wann sich die Regelungen überschneiden und wie Sie Ihren Dienst ohne unnötige Doppelregulierung aufstellen.

Rechtsanwalt berät zu den Regelungen von MiCA und PSD2 für Kryptowerte.

Eine neue Ära der Krypto-Regulierung und das Problem der doppelten Lizenz

Die größte Falle in diesem neuen Umfeld ist die unerwartete Überschneidung der MiCA-Verordnung mit der Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2). Das Problem betrifft vor allem E-Geld-Token (EMT), etwa die beliebten Stablecoins, die an den Euro oder den Dollar gekoppelt sind. Durch diese Überschneidung drohte die Pflicht, für ein und denselben Dienst zwei gesonderte Lizenzen zu beantragen, die teuer und mit viel Verwaltungsaufwand verbunden sind.

Die Lage war so kritisch, dass die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) im Juni 2025 eine wichtige Stellungnahme veröffentlichte. Sie klärt die Regeln vorübergehend und bestätigt, dass eine doppelte Zulassung unerwünscht ist. Gerade diese Stellungnahme ist jetzt für Ihr Geschäft entscheidend, und von ihrer richtigen Auslegung hängt Ihre Zukunft ab. ARROWS verfügt über die nötige Expertise, um Sie durch diese komplexe Situation zu führen, und hilft Ihnen, Ihre Prozesse an die aktuelle Auslegung der EBA anzupassen.

Fallen Ihre Dienste unter die Regulierung von Zahlungsdiensten?

Ob Sie eine Lizenz als Zahlungsinstitut benötigen, hängt entscheidend davon ab, ob Sie bei EMT als Vermittler einer Transaktion zwischen Ihrem Kunden und einem Dritten auftreten. Laut der Stellungnahme der EBA erfordern vor allem folgende Tätigkeiten eine Lizenz als Zahlungsinstitut nach PSD2:

  • Übertragung von EMT im Namen des Kunden auf das Konto (die Wallet) eines Dritten.
  • Verwahrung (Custody) von EMT in einer Wallet, über die Zahlungen an Dritte möglich sind.

Für folgende Tätigkeiten ist dagegen höchstwahrscheinlich keine Lizenz nach PSD2 erforderlich:

  • Tausch von Kryptowerten gegen Fiat-Währungen oder andere Kryptowerte, sofern Sie dafür Eigenkapital einsetzen.
  • Vermittlung des Kaufs anderer Kryptowerte (z. B. Bitcoin), bei der EMT als Zahlungsmittel dienen.

Erbrachter Dienst mit EMT

Gilt er als Zahlungsdienst (PSD2-Lizenz erforderlich)?

Wie ARROWS hilft

Übertragung von EMT im Namen des Kunden an einen Dritten

JA

Wir analysieren Ihre Transaktionsflüsse und bestätigen die Lizenzpflicht. Benötigen Sie eine rechtliche Analyse? Schreiben Sie an beratung@arws.cz.

Verwahrung (Custody) von EMT in einer Wallet mit Zahlungsfunktion

JA

Wir erstellen den vollständigen Lizenzantrag als Zahlungsinstitut bei der Tschechischen Nationalbank (ČNB). Brauchen Sie Unterstützung bei der Lizenz? Kontaktieren Sie uns unter beratung@arws.cz.

Tausch von Kryptowerten gegen Fiat/andere Kryptowerte aus Eigenkapital

NEIN

Wir erstellen ein Rechtsgutachten, das bestätigt, dass Ihre Tätigkeit nicht unter PSD2 fällt. Möchten Sie Gewissheit? Schreiben Sie an beratung@arws.cz.

Vermittlung des Kaufs von Kryptowerten mittels EMT

NEIN

Wir prüfen Ihre Geschäftsmodelle, um den regulatorischen Aufwand möglichst gering zu halten. Wenden Sie sich an beratung@arws.cz und erhalten Sie eine maßgeschneiderte Lösung.

ARROWS Rechtsanwaltskanzlei

FAQ – Rechtstipps zu Lizenzpflichten

1. Brauche ich eine Lizenz, auch wenn ich nur den Kauf von BTC gegen Stablecoins vermittle?

Nach der Auslegung der EBA nicht, sofern EMT nur als Zahlungsmittel für einen anderen Kryptowert dienen. Um sicherzugehen und Ihre Prozesse richtig aufzustellen, kontaktieren Sie uns aber unter beratung@arws.cz.

2. Was gilt, wenn ich eine P2P-Tauschbörse betreibe?

Entscheidend ist hier, ob Sie Kundengelder halten oder nur die Parteien zusammenbringen. Jedes Modell muss einzeln beurteilt werden. Für eine schnelle Lösung Ihrer Situation schreiben Sie uns an beratung@arws.cz.
ARROWS Rechtsanwaltskanzlei

Die größten Risiken: Kapital und Haftung für Betrug

Fallen Ihre Dienste unter die Regulierung von Zahlungsdiensten, drohen Ihnen zwei erhebliche Risiken, die fatale Folgen für Ihre Finanzen und Ihren Ruf haben können.

Das erste Risiko sind kumulative Kapitalanforderungen. Laut der Stellungnahme der EBA werden die Mindestkapitalanforderungen nach MiCA und PSD2 addiert. Ein Unternehmen, das Kryptowerte verwahrt (Anforderung von 125 000 EUR nach MiCA) und zugleich Zahlungsdienste mit EMT erbringt (Anforderung von 125 000 EUR nach PSD2), muss also insgesamt ein Mindestkapital von 250 000 EUR vorhalten.

Das zweite und noch gravierendere Risiko ist die Haftung für Betrug im Zusammenhang mit der starken Kundenauthentifizierung (SCA). Sie müssen SCA (z. B. eine Zwei-Faktor-Authentifizierung) für den Zugang zu Custody-Wallets und vor jeder Übertragung von EMT einführen. Die Aufsicht der ČNB über diese Pflicht ist zwar bis zum 2.3.2026 aufgeschoben, Ihre finanzielle Haftung gilt aber sofort. Verlangen Sie keine SCA und kommt es zu einem Betrug, tragen Sie den gesamten Schaden, nicht der Kunde.

Zu lösendes Risiko, mögliche Probleme und Sanktionen

Wie ARROWS hilft

Erbringung von Zahlungsdiensten ohne Lizenz nach dem 2.3.2026: Tätigkeitsverbot, Bußgelder der ČNB in Höhe von mehreren zehn Millionen CZK, strafrechtliche Haftung der Geschäftsleitung.

Einholung der erforderlichen Erlaubnisse: Wir übernehmen das gesamte Lizenzverfahren bei der ČNB. Benötigen Sie eine Lizenz? Schreiben Sie an beratung@arws.cz.

Unzureichendes Kapital: Die ČNB kann die Lizenz verweigern oder entziehen. Verlust des Vertrauens von Partnern und Investoren.

Rechtsberatung und Strukturierung: Wir beraten Sie zur Optimierung Ihrer Kapitalstruktur. Möchten Sie Ihre Möglichkeiten kennen? Kontaktieren Sie uns unter beratung@arws.cz.

Fehlende starke Kundenauthentifizierung (SCA): Volle Haftung für nicht autorisierte Transaktionen, finanzielle Verluste, Reputationsschaden bei Kunden.

Dokumentation, die vor Sanktionen schützt: Wir erstellen interne Richtlinien für die Einführung von SCA. Müssen Sie interne Dokumentation vorbereiten? Schreiben Sie an beratung@arws.cz.

Fehlerhaft gestaltete Verträge und Geschäftsbedingungen: Streitigkeiten mit Kunden, Unwirksamkeit von Vereinbarungen, fehlende Durchsetzbarkeit von Ansprüchen.

Erstellung und Prüfung von Verträgen: Wir erstellen belastbare Vertragsdokumentation, die die neue Regulierung berücksichtigt. Benötigen Sie eine Vertragsprüfung? Kontaktieren Sie uns unter beratung@arws.cz.

Internationale Transaktionen ohne Kenntnis der lokalen Regeln: Probleme mit Aufsichtsbehörden in anderen EU-Ländern.

Sicherstellung der internationalen Compliance: Über das Netzwerk ARROWS International stellen wir die Compliance in allen wichtigen Jurisdiktionen sicher. Brauchen Sie Hilfe im internationalen Recht? Schreiben Sie an beratung@arws.cz.

ARROWS Rechtsanwaltskanzlei

Für Unternehmen in diesem Sektor ist es entscheidend, die regulatorischen Anforderungen einwandfrei zu beherrschen. Das ist der Kern unserer Leistungen in den Bereichen Banken, Versicherungen & Fintech-Unternehmen und Kryptowährungen. Mehr zu diesen Leistungen finden Sie auf unserer Website.

Unsere Spezialisten helfen Ihnen

JUDr. Jakub Dohnal, Ph.D., LL.M.

JUDr. Jakub Dohnal, Ph.D., LL.M.

advokát, řídící partner

dohnal@arws.cz
Mgr. Marek Hučík

Mgr. Marek Hučík

advokát, partner

hucik@arws.cz
ARROWS Rechtsanwaltskanzlei

FAQ – Rechtstipps zum Risikomanagement

1. Muss ich wirklich doppeltes Kapital vorhalten?

Ja, laut der Stellungnahme der EBA werden die Kapitalanforderungen nach MiCA und PSD2 addiert. Wir helfen Ihnen, die Struktur so effizient wie möglich zu gestalten. Für weitere Informationen schreiben Sie uns an beratung@arws.cz.

2. Wenn die Aufsicht über SCA aufgeschoben ist, warum sollte ich mich jetzt schon darum kümmern?

Weil Ihre finanzielle Haftung für Betrug sofort gilt. Haben Sie keine SCA und kommt es zu einem Missbrauch, tragen Sie den Schaden. Unsere Anwälte helfen Ihnen gern – schreiben Sie an beratung@arws.cz.
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Warten Sie nicht auf Probleme – handeln Sie

Der durch die Stellungnahme der EBA geklärte Zustand ist nur vorübergehend. Endgültige und dauerhafte Regeln wird erst die neue europäische Gesetzgebung bringen (die erwartete PSD3/PSR). Die Anpassung an die neuen Regeln ist daher keine Option, sondern eine absolute Voraussetzung, um am Markt zu bestehen. Mit einem fachkundigen Partner können Sie diese anspruchsvolle Herausforderung jedoch in einen Wettbewerbsvorteil verwandeln.

Bei ARROWS verbinden wir fundiertes Wissen über die Finanzregulierung mit praktischem Verständnis für Technologie und Wirtschaft. Unsere langjährige Erfahrung aus der Arbeit für mehr als 150 Aktiengesellschaften, 750 s.r.o. (tschechische Gesellschaften mit beschränkter Haftung) sowie 51 Gemeinden und Regionen gibt uns einen einzigartigen Einblick in die Bedürfnisse von Unternehmen jeder Größe. Wir sind mehr als nur Anwälte: Wir sind Partner Ihres Wachstums und bringen unsere Mandanten gern mit interessanten Geschäftsmöglichkeiten zusammen.

Die regulatorische Uhr tickt. Kontaktieren Sie uns noch heute unter beratung@arws.cz und vereinbaren Sie ein Erstgespräch, in dem wir die Auswirkungen der neuen Regeln auf Ihr konkretes Geschäft beurteilen und erste Schritte zur Sicherstellung Ihrer Compliance und Sicherheit vorschlagen.

FAQ – Häufigste Rechtsfragen zur Überschneidung von MiCA und PSD2

1. Muss ich wirklich eine Lizenz als Zahlungsinstitut beantragen, auch wenn ich bereits eine CASP-Lizenz habe?

Wenn Sie Übertragungen oder die Verwahrung von EMT im Namen von Kunden anbieten, dann ja. Die Stellungnahme der EBA bestätigt, dass für diese Dienste eine Lizenz nach PSD2 erforderlich ist. Stehen Sie vor einem ähnlichen Problem, kontaktieren Sie uns unter beratung@arws.cz.

2. Bis wann muss ich die Lizenz als Zahlungsinstitut haben?

Laut der Stellungnahme der EBA läuft die Übergangsfrist bis zum 2.3.2026. Danach ist die Erbringung dieser Dienste ohne Lizenz illegal, und es drohen hohe Sanktionen. Um das Lizenzverfahren einzuleiten, schreiben Sie uns an beratung@arws.cz.

3. Was passiert, wenn ich keine starke Kundenauthentifizierung (SCA) einführe?

Auch wenn die Aufsicht über diese Pflicht vorübergehend aufgeschoben ist, tragen Sie sofort die volle finanzielle Haftung für alle nicht autorisierten Transaktionen. Die Verluste können existenzbedrohend sein. Für eine Analyse Ihrer Risiken wenden Sie sich an beratung@arws.cz.

4. Wie sieht es mit einer Tätigkeit im Ausland aus? Gelten in der ganzen EU dieselben Regeln?

MiCA ist eine EU-weit geltende Verordnung, PSD2 dagegen eine Richtlinie, deren Umsetzung sich im Detail unterscheiden kann. Über unser Netzwerk ARROWS International stellen wir die Compliance in allen Ländern sicher, in denen Sie tätig sind. Müssen Sie internationale Aspekte klären? Kontaktieren Sie uns unter beratung@arws.cz.

5. Kann ARROWS mich im gesamten Prozess von A bis Z unterstützen?

Ja, wir bieten umfassende Leistungen – von der ersten Analyse Ihres Geschäftsmodells über die Erstellung der gesamten Dokumentation bis hin zur Vertretung im Lizenzverfahren vor der ČNB. Für ein vollständiges Leistungsangebot kontaktieren Sie uns unter beratung@arws.cz.

HABEN SIE WEITERE FRAGEN? KONTAKTIEREN SIE UNS

ARROWS Rechtsanwaltskanzlei

Was, wenn mein Geschäftsmodell besonders ist und unklar bleibt, ob es unter die Regulierung fällt?
Gerade in solchen Fällen ist eine fachkundige rechtliche Analyse entscheidend. Wir erstellen für Sie ein Rechtsgutachten, das Ihnen Sicherheit gibt und künftigen Problemen mit der Aufsichtsbehörde vorbeugt. Wenn Sie Ihre Situation beurteilen lassen möchten, erreichen Sie uns unter beratung@arws.cz.

Über den Autor

Mgr. Marek Hučík
Mgr. Marek Hučík

Rechtsanwalt, Partner

Mgr. Marek Hučík ist bei ARROWS als Leiter der Prager Niederlassung tätig, wo er für deren effiziente Verwaltung und reibungslosen Betrieb verantwortlich ist. Als erfahrener Rechtsanwalt ist er auf Immobilienrecht, Handelsverträge und AML-Fragen (Anti-Geldwäsche) spezialisiert. Einen wesentlichen Teil seiner Praxis bilden auch Familienfonds, Treuhandfonds und Stiftungen sowie die generationsübergreifende Nachfolge. Er hilft Unternehmensinhabern und Familien dabei, Strukturen zu schaffen, die das Vermögen schützen, dessen langfristige Verwaltung sicherstellen und eine sichere Übergabe an die nächste Generation ermöglichen.