Newsletter (nicht nur) für Makler
Änderungen bei der Mehrwertsteuer auf Immobilien ab Juli 2025, Sicherung des Zugangs zu einer Einheit, Wenn Recht zur Erpressung wird
Der Februar-Newsletter für Makler fasst die Änderungen bei der Mehrwertsteuer auf Immobilien, die Sicherung des Zugangs zu einer Einheit und die Abwehr von Rechtsmissbrauch nach tschechischem Recht zusammen. Seit dem 1.7.2025 gelten in der Tschechischen Republik neue Regeln für die Besteuerung von Immobilienlieferungen, die bei der Vorbereitung eines Verkaufs unbedingt zu berücksichtigen sind. Der Artikel erläutert anhand von Beispielen außerdem den Notweg und das Vorgehen bei einem Streit mit einem Käufer, der die Übertragung einer Immobilie zu blockieren versucht.

Nützlicher Rat: Sicherstellung des Zugangs zur Einheit
Dieses Recht gilt auch für Fälle, in denen der Mieter der Einheit den Zugang benötigt. Die Rechte und Pflichten der Eigentümer der übrigen Einheiten werden von der Entscheidung hingegen in keiner Weise berührt.
Tipp für Immobilienmakler: Wenn Sie Einheiten mit eingeschränktem Zugang verkaufen oder verwalten, empfehlen wir, Ihren Kunden nahezulegen, die gerichtliche Einräumung eines Notwegs in Betracht zu ziehen. So beugen sie künftigen Streitigkeiten mit den Eigentümern der Nachbargrundstücke vor.
Gerichtsentscheidung: Wenn aus einem Recht Erpressung wird
In der anwaltlichen Praxis begegnen wir gelegentlich dem Rechtsmissbrauch – etwa wenn jemand eine Klage dazu nutzt, den Eigentümer einer Immobilie zu deren Verkauf zu ungünstigen Bedingungen zu zwingen. Genau das erlebte ein älteres Ehepaar, das beschlossen hatte, sein Ferienhaus über ein Maklerbüro zu verkaufen.
Für die Immobilie interessierte sich ein Käufer, der jedoch die Unterzeichnung eines Reservierungsvertrags ablehnte und auch nicht nachwies, dass die Finanzierung des Kaufs gesichert war. Als den Verkäufern klar wurde, dass die Verhandlungen zu nichts führten, beschlossen sie, einen anderen Käufer zu suchen. Doch genau in diesem Moment begannen ihre Probleme.
Der Käufer erhob bei Gericht Klage auf Ersetzung der Willenserklärung, mit der er den Abschluss des Kaufvertrags verlangte. Zugleich ließ er im Liegenschaftskataster (katastr nemovitostí) einen Vermerk über die erhobene Klage eintragen und blockierte damit den Verkauf der Immobilie faktisch.
Kurz vor der Gerichtsverhandlung besuchte der Käufer die Eheleute persönlich und teilte ihnen mit, dass er sie, falls sie ihm das Ferienhaus nicht zu seinen Bedingungen verkaufen, bis an ihr Lebensende durch die Gerichte schleifen werde. Insgesamt führte er gegen das Ehepaar einen mehrjährigen Rechtskrieg, der ihre psychische Gesundheit schwer beeinträchtigte.
Das Gericht entschied schließlich, dass ein solches Verhalten nicht nur unethisch, sondern auch strafbar ist. Der Käufer wurde daher zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung und einer Geldstrafe verurteilt.
Wenn Ihre Kunden in eine ähnliche Situation geraten, empfehlen Sie ihnen, sich an einen Anwalt zu wenden. Rechtsmissbrauch und Erpressung sind unzulässig und können strafrechtliche Folgen haben.
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