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Reibungslose Übertragung von Photovoltaikanlagen und Minimierung rechtlicher Risiken

Die Anwaltskanzlei ARROWS hat Mandanten umfassend rechtlich unterstützt, die in der Tschechischen Republik ihren Anspruch auf eine Lizenz zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen (EE) verloren hatten, weil sie die Voraussetzung der Unbescholtenheit nicht erfüllten.

Photovoltaikanlagen bei Sonnenuntergang als Illustration zum Thema Übertragung und rechtliche Risiken.

Um das Risiko des Verlusts der Förderung für die Stromerzeugung zu minimieren und die Rechte der Mandanten zu schützen, wurden die Betriebsstätten der Photovoltaikanlagen (PVA) auf andere Rechtsträger übertragen.

Unsere Rechtsdienstleistungen umfassten die Analyse der rechtlichen und regulatorischen Anforderungen, die Vorbereitung und Verhandlung der Verträge über die Übertragung der PVA-Betriebsstätten, die Kommunikation mit den Regulierungsbehörden sowie die Koordination aller für eine erfolgreiche Übertragung erforderlichen Schritte. Entscheidend war dabei, die Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften sicherzustellen und die mit der Übertragung der Lizenz verbundenen Risiken zu minimieren.

Dieses Projekt war ein Beispiel für hervorragende Teamarbeit. An der Lösung wirkte Mgr. Lukáš Nálevka mit, der auf Energie- und Gesellschaftsrecht spezialisiert ist und Unternehmer sowie Energieunternehmen regelmäßig zu regulatorischen Anforderungen, Vertragsdokumentation und Änderungen der internen Gesellschaftsstruktur berät. Seine Fachkenntnisse und Erfahrung waren für den erfolgreichen Abschluss der gesamten Transaktion von entscheidender Bedeutung.