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Law

Was müssen Städte und Gemeinden beim Klimaschutz tun – und welche Gesetzgebung gilt für den Klimaschutz?

JUDr. Tereza Snopková, Ph.D.
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Städte und Gemeinden spielen in der Tschechischen Republik beim Klimaschutz eine bedeutende Rolle, insbesondere durch die Raumplanung, die Förderung erneuerbarer Energiequellen und Anpassungsmaßnahmen. Sie können Gebiets- und Regulierungspläne, Planungsverträge oder den Ausbau der blau-grünen Infrastruktur nutzen. Der Artikel erläutert, welche rechtlichen Instrumente den Selbstverwaltungen nach tschechischem Recht zur Verfügung stehen und wie sie in die langfristige Entwicklung des Gebiets einzubinden sind.

Auf dem Bild sehen Sie eine Expertin für die Klimaschutzgesetzgebung für Städte und Gemeinden.

Verfügen die Städte (Gemeinden) aber über genügend Instrumente, um auf den Klimawandel zu reagieren? Gibt es verbindliche Ziele, die sie nach der gesetzlichen Regelung erreichen müssen? Müssen die örtlichen Behörden Maßnahmen zur Abschwächung des Klimawandels oder zur Senkung der Treibhausgasemissionen ergreifen oder sich aktiv am Ausbau erneuerbarer Energiequellen beteiligen? Welche Stellung haben die Gemeinden (territoriale Selbstverwaltungseinheiten) nach dem Verfassungsrecht, und wie wirken sich diese Voraussetzungen auf die Erfüllung der Pflicht der Gemeinden nach dem tschechischen Gemeindegesetz (zákon o obcích) aus, für die allseitige Entwicklung ihres Gebiets und für die Bedürfnisse ihrer Bürger zu sorgen und dabei zugleich das öffentliche Interesse zu schützen?

Die Rolle der Städte und Gemeinden ist für die Zukunft entscheidend. Die meisten Menschen leben in Städten, und gerade die Städte können die Auswirkungen des Klimawandels auf die Menschenrechte verringern. Kleinere Gemeinden bieten wiederum den Raum für die landwirtschaftliche Bodennutzung, für umfangreichere Landschaftsmaßnahmen und für die Erbringung von Ökosystemleistungen.

Die Gesetzgebung im Bereich des Klimaschutzes entwickelt sich sehr dynamisch. Auf der Grundlage der Gesetze zur Förderung erneuerbarer Energiequellen (LEX OZE I, II) ist deren Ansiedlung im Gebiet in Gang gekommen, ebenso wie die gemeinschaftliche Energieversorgung.

Die Gemeinden sollten auf diese Entwicklung rechtzeitig reagieren und eine umfassende Lösung (Vorbereitung) für das Gebiet vor allem im Gebietsplan (územní plán) verankern. Gerade der Gebietsplan ermöglicht es, das Gebiet so zu gliedern, dass öffentliche Interessen wie etwa der Naturschutz, der Gewässer- und der Bodenschutz gewahrt und zugleich die weiteren Bedürfnisse der Gemeindebürger gesichert werden. Mithilfe von Regulierungsplänen und Planungsverträgen können die Gemeinden detailliertere Regeln für geplante Bau- oder sonstige Vorhaben festlegen, und zwar auch im Hinblick auf die Sicherung der (städtischen) blau-grünen Infrastruktur.

Nicht unbeachtet bleiben sollte der Entwurf des Gesetzes über die Beschleunigung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen, der sich im Sommer dieses Jahres im ressortübergreifenden Stellungnahmeverfahren befand (es handelte sich um einen gemeinsamen Entwurf des Ministeriums für Industrie und Handel (Ministerstvo průmyslu a obchodu), des Umweltministeriums (Ministerstvo životního prostředí) und des Ministeriums für Regionalentwicklung (Ministerstvo pro místní rozvoj)) und der die unionsrechtliche Regelung umsetzt (die novellierte Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen). Der Gesetzentwurf sieht vor, dass das gesamte Gebiet der Tschechischen Republik kartiert wird, wobei in der Politik der Raumentwicklung sogenannte notwendige Gebiete ausgewiesen werden (Gebiete, die für die Erreichung der Ziele im Bereich der erneuerbaren Energiequellen notwendig sind). Auf den weiteren Ebenen der Raumplanung (Raumentwicklungsplan, Grundsätze der Raumentwicklung, Gebietsplan) sollen anschließend durch eine Gebietsmaßnahme Flächen ausgewiesen werden, die eine beschleunigte Genehmigung von Anlagen für erneuerbare Energiequellen ermöglichen.

Doch auch ohne neue Gesetzgebung haben Gemeinden und Städte die Möglichkeit, sich auf den Klimawandel vorzubereiten. Entscheidend sind die Planung und die rechtzeitige Umsetzung der Maßnahmen.

Die Agenda der Gemeinden verfolgen wir für Sie weiter.

Über den Autor

JUDr. Tereza Snopková, Ph.D.
JUDr. Tereza Snopková, Ph.D.

Rechtsanwältin

JUDr. Tereza Snopková, Ph.D., konzentriert sich hauptsächlich auf das Umweltrecht, einschließlich der Problematik der Raumplanung und des Kommunalrechts. Dank der einzigartigen Verbindung von Theorie und Praxis bietet sie Mandanten eine umfassende und effektive rechtliche Unterstützung.