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Durchsetzung von Forderungen im Ausland dank der Koordination von ARROWS International

4. Feb. 2026

Durchsetzung von Forderungen im Ausland dank der Koordination von ARROWS International

Die Anwaltskanzlei ARROWS beriet einen tschechischen Mandanten bei der Eintreibung unbezahlter Rechnungen gegenüber einem ausländischen Geschäftspartner. Dank der koordinierten Vorgehensweise innerhalb der EU und der Nutzung des internationalen Netzwerks ARROWS International konnte die Forderung erfolgreich eingetrieben und ein Verfahren für künftige ähnliche Fälle etabliert werden.

Die Anwaltskanzlei ARROWS führte für den Mandanten eine Analyse des anwendbaren Rechts und der gerichtlichen Zuständigkeit gemäß den europäischen Vorschriften für grenzüberschreitende Streitigkeiten durch. Anschließend erstellte die Kanzlei die verfahrensrechtlich korrekten Unterlagen, einschließlich einer außergerichtlichen Mahnung, die nach den örtlichen Gepflogenheiten formuliert war, und prüfte gleichzeitig die Bonität des Schuldners in den relevanten ausländischen Registern, um zu verhindern, dass der Mandant in Maßnahmen investiert, die in der Praxis nicht durchsetzbar wären. Die Beratung umfasste auch die Erstellung eines Zeitplans unter Berücksichtigung der ausländischen Verjährungsfristen sowie die Beschaffung der erforderlichen Übersetzungen und die Einhaltung der formellen Anforderungen für die Verwendung der Dokumente im Ausland.

Auf der Grundlage der gewählten Strategie leitete ARROWS das Mahnverfahren mittels eines Europäischen Zahlungsbefehls ein. Die Kanzlei koordinierte ferner die anschließende Vollstreckung in dem Land, in dem sich das Vermögen des Schuldners befand, und steuerte die Kommunikation mit den zuständigen Vollstreckungsorganen. Das Ergebnis war ein grenzüberschreitend vollstreckbarer Titel und die praktische Einziehung der Forderung, einschließlich der Geltendmachung von Nebenforderungen und der mit der Eintreibung verbundenen Kosten.