Besteuerung ausländischer Investitionen 2026
Wie Sie Einkünfte aus dem Ausland korrekt erklären und das Risiko der Doppelbesteuerung vermeiden
Die Besteuerung ausländischer Investitionen müssen Sie in Tschechien auch dann klären, wenn das Einkommen bereits im Ausland versteuert wurde, sofern Sie tschechischer Steuerresident sind und es sich nicht um steuerbefreites Einkommen handelt. Das richtige Vorgehen hängt von der Einkommensart und dem Abkommen zwischen den betroffenen Staaten ab, sonst drohen Doppelbesteuerung oder eine Steuernachforderung. Im Artikel erfahren Sie, was Sie erklären müssen, wie Sie Anrechnung oder Befreiung nutzen und welche Unterlagen Sie vorbereiten sollten.

Zusammenfassung
Was sind die Grundregeln für die Besteuerung ausländischer Einkünfte in der Tschechischen Republik?
Das tschechische Steuersystem unterscheidet zwischen Steueransässigen und Steuerausländern, wobei diese Unterscheidung entscheidenden Einfluss darauf hat, welche Einkünfte Sie angeben müssen. Wenn Sie eine natürliche Person mit Wohnsitz in der Tschechischen Republik sind oder sich hier gewöhnlich aufhalten, unterliegt Ihr weltweites Einkommen der Steuer in der Tschechischen Republik. Das bedeutet, dass Einkünfte aus amerikanischen Aktien, Londoner Immobilien oder Bankguthaben in Singapur in der tschechischen Steuererklärung angegeben werden müssen.
Die Realität ist jedoch komplizierter. Die einzelnen Einkunftsarten unterliegen unterschiedlichen Regeln – manche gehen in die Teilbemessungsgrundlage ein und unterliegen der progressiven Besteuerung, andere bilden eine gesonderte Bemessungsgrundlage mit einem Satz von 15 %. Zudem erheben viele ausländische Staaten einen eigenen Steueranspruch auf Ihre Einkünfte, was zur Gefahr einer Doppelbesteuerung führt.
Genau deshalb gibt es Doppelbesteuerungsabkommen, die festlegen, welcher Staat das Recht hat, die Einkunft zu besteuern, und wie Sie die im Ausland gezahlte Steuer auf Ihre tschechische Steuerpflicht anrechnen können. Unkenntnis dieser Mechanismen oder deren fehlerhafte Anwendung kann Sie Tausende bis Zehntausende CZK kosten. Die Anwälte der Anwaltskanzlei ARROWS befassen sich mit dieser Thematik routinemäßig und wissen aus der Praxis, worauf es ankommt.
Wie funktionieren Doppelbesteuerungsabkommen?
Die Tschechische Republik hat mit fast 90 Staaten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, wobei die Liste alle bedeutenden Wirtschaftspartner umfasst, einschließlich der USA, Deutschlands, Frankreichs, Großbritanniens, der Schweiz oder Singapurs. Jedes Abkommen enthält spezifische Regeln darüber, welcher Staat das Recht hat, die Einkunft zu besteuern und mit welchem Höchstsatz. Ohne Kenntnis dieser Regeln verlieren Sie den Überblick darüber, wie Sie Ihre Steuerpflicht korrekt berechnen.
Grundsätzlich funktionieren die Abkommen so, dass die Einkunft typischerweise im Land ihrer Entstehung (Quellenstaat) besteuert wird, oft jedoch nur mit einem begrenzten Satz. Ein Ansässiger der Tschechischen Republik muss diese Einkunft dann in der Tschechischen Republik angeben, kann aber die ausländische Steuer anrechnen.
Wenn Sie beispielsweise eine Dividende von einer amerikanischen Gesellschaft erhalten, besteuern die USA diese mit einer Quellensteuer (in der Regel 15 % bei unterschriebenem Formular W-8BEN). In der Tschechischen Republik besteuern Sie diese Einkunft mit 15 %, rechnen aber die gezahlte amerikanische Steuer an, sodass Sie in der Tschechischen Republik faktisch nichts mehr nachzahlen (Sie deklarieren die Einkunft nur). Wäre die ausländische Steuer jedoch niedriger als die tschechische, müssten Sie die Differenz in der Tschechischen Republik nachzahlen.
Wichtig ist auch die Erfüllung der Voraussetzungen für die Anwendung der Abkommensvorteile, einschließlich des Tests des wirtschaftlichen Eigentümers (Beneficial Owner). Besteht der Verdacht, dass Sie die Einkunft über eine Einheit ohne reale wirtschaftliche Tätigkeit nur deshalb erzielt haben, um eine höhere Steuer zu vermeiden, kann das Finanzamt die Abkommensvorteile verweigern.
Die Anwälte der Anwaltskanzlei ARROWS verfügen über langjährige Erfahrung mit internationalen Investitionen. Dank ihres Netzwerks von Partnerkanzleien im Rahmen des Projekts ARROWS International wissen sie, wie die Abkommen ausgelegt werden. Sie können für Sie Unterlagen für das Finanzamt vorbereiten und Ihnen beraten, wie Sie Ihre Investitionen sicher und legal strukturieren.
Wie hoch sind die Steuersätze für die einzelnen Arten ausländischer Einkünfte?
Jede Art ausländischer Einkunft unterliegt in der Tschechischen Republik einem spezifischen Regime. Die falsche Einordnung der Einkunft ist ein häufiger Fehler, der zu einer Steuernachforderung führen kann. Es folgen die für das Jahr 2026 geltenden Regeln.
Dividenden aus dem Ausland
Dividenden aus dem Ausland unterliegen in der Tschechischen Republik einer Einkommensteuer in Höhe von 15 %. Diese Einkünfte werden in die sogenannte gesonderte Bemessungsgrundlage im Rahmen der Steuererklärung einbezogen. Sie fließen somit nicht in die progressive Besteuerung ein wie Einkünfte aus Beschäftigung oder Gewerbe.
Stammt die Dividende aus einem Staat, mit dem die Tschechische Republik ein Doppelbesteuerungsabkommen hat, können Sie die gezahlte ausländische Steuer anrechnen. Stammt die Dividende aus einer Jurisdiktion, die auf der Liste nicht kooperierender Staaten steht und kein Abkommen mit der Tschechischen Republik hat, kann die ausländische Steuer in der Regel nicht angerechnet werden.
Achtung: Behält der ausländische Zahler eine höhere Steuer ein, als das Abkommen erlaubt (z. B. 30 % statt der vertraglich vereinbarten 15 %), können Sie in der Tschechischen Republik nur diese vertraglichen 15 % anrechnen. Die Differenz müssen Sie im Ausland zurückfordern, nicht beim tschechischen Finanzamt.
Zinsen aus dem Ausland
Zinsen aus ausländischen Anleihen, Darlehen oder Bankkonten stellen ebenfalls Einkünfte aus Kapitalvermögen dar (§ 8 des tschechischen Einkommensteuergesetzes, Gesetz Nr. 586/1992 Sb., im Folgenden „ZDP“) und werden in die gesonderte Bemessungsgrundlage mit einem Steuersatz von 15 % einbezogen. Auch hier gilt die Möglichkeit der Anrechnung der im Ausland einbehaltenen Steuer gemäß dem jeweiligen Abkommen.
Kapitalgewinne aus dem Ausland
Einkünfte aus dem Verkauf von Wertpapieren (Aktien, ETFs) und Anteilen an Handelsgesellschaften werden in der Tschechischen Republik als sonstige Einkünfte besteuert. Hier gelten jedoch wichtige Befreiungen, die kürzlich angepasst wurden (Konsolidierungspaket, in Kraft seit 2024/2025):
Zeittest: Die Einkunft aus dem Verkauf von Wertpapieren ist steuerbefreit, wenn der Zeitraum zwischen Kauf und Verkauf 3 Jahre übersteigt (bei Anteilen an einer s.r.o. (tschechische Gesellschaft mit beschränkter Haftung) 5 Jahre).
Grenze von 40 Millionen CZK (ca. 1,6 Mio. EUR): Seit 2025 gilt, dass selbst bei Erfüllung des Zeittests nur eine Einkunft bis zu einer Höhe von 40.000.000 CZK je Steuerpflichtigen und Steuerzeitraum befreit ist.
Geringfügige Einkünfte: Übersteigt die Summe der Einkünfte aus dem Verkauf von Wertpapieren 100.000 CZK (ca. 4.100 EUR) pro Jahr nicht, ist sie steuerbefreit.
Diese Änderung (Einführung der Grenze von 40 Mio. CZK) ist für Großinvestoren von zentraler Bedeutung. Wenn Sie einen Verkauf über dieses Volumen hinaus planen, ist eine Konsultation mit den Experten von ARROWS unerlässlich, damit Sie den Anschaffungspreis und die Bemessungsgrundlage korrekt bestimmen.
Einkünfte aus der Vermietung von Auslandsvermögen
Wenn Sie eine Immobilie im Ausland vermieten, handelt es sich um eine Einkunft gemäß § 9 ZDP. Diese Einkunft ist Bestandteil der allgemeinen Bemessungsgrundlage und unterliegt dem progressiven Steuersatz (15 % oder 23 %). Bei im Ausland gelegenen Immobilien wird häufig die Methode der Freistellung mit Progressionsvorbehalt angewendet.
Wie wird die Steuer berechnet und gezahlt – praktische Schritte
Wenn Sie steuerlich in der Tschechischen Republik ansässig sind, gehen Sie wie folgt vor. Zunächst rechnen Sie alle ausländischen Einkünfte in tschechische Kronen um. Dazu verwenden Sie entweder den vom Generaldirektorat für Finanzen (Generální finanční ředitelství) nach Jahresende veröffentlichten Einheitskurs oder die am Tag der Gutschrift der Einkunft geltenden Devisenmarktkurse der Tschechische Nationalbank (ČNB).
Der zweite Schritt ist die Zusammenstellung der Unterlagen. Für jede ausländische Einkunft müssen Sie einen Beleg haben, der die Höhe des Bruttoeinkommens und die Höhe der im Ausland einbehaltenen Steuer nachweist. Der dritte Schritt ist das Ausfüllen der Steuererklärung. Die ausländischen Einkünfte geben Sie in den entsprechenden Anlagen an (Anlage Nr. 3 für ausländische Einkünfte und die Anrechnungsmethode). Hier nehmen Sie die Berechnung der Steueranrechnung vor.
Der vierte Schritt ist die Abgabe und Zahlung. Die Steuererklärung für das Jahr 2026 wird bis zum 1.4.2027 (in Papierform), bis zum 3.5.2027 (elektronisch) oder bis zum 1.7.2027 (wenn Sie von einem Steuerberater oder Rechtsanwalt vertreten werden) abgegeben.
Die Belege müssen Sie mindestens 3 Jahre ab der Frist für die Abgabe der Erklärung aufbewahren. Die Anwälte der Anwaltskanzlei ARROWS helfen Ihnen beim gesamten Prozess – von der Sammlung der Belege über die Erstellung der Erklärung bis zur Kommunikation mit dem Finanzamt.
Welche Risiken und Sanktionen drohen bei Nichterfüllung der Pflichten
Wenn Sie die Pflichten in Bezug auf ausländische Einkünfte ignorieren, riskieren Sie Geldbußen und Verzugszinsen. Dank des internationalen Informationsaustauschs (CRS/DAC2) hat das tschechische Finanzamt einen Überblick über Ihre ausländischen Konten.
Risiken und Sanktionen | Wie ARROWS hilft (beratung@arws.cz) |
Verspätete Abgabe der Steuererklärung: Bußgeld von 0,05 % der festgesetzten Steuer für jeden Tag des Verzugs (max. 5 % der Steuer, Obergrenze 300.000 CZK). | Wir sorgen für eine rechtzeitige und fehlerfreie Abgabe der Erklärung auf elektronischem Weg mit verlängerter Frist. |
Steuernachforderung bei einer Kontrolle: Stellt das Finanzamt eine verschwiegene Einkunft fest, setzt es die Steuer nach + Verzugszinsen (Repo-Satz der ČNB + 8 %) + einen Zuschlag von 20 % der nachgeforderten Steuer. | Hat die Kontrolle bereits begonnen, verteidigen wir Ihre Rechte und bemühen uns, die Auswirkungen zu minimieren. |
Nichtabgabe der Meldung über steuerbefreite Einkünfte: Haben Sie eine steuerbefreite Einkunft über 5 Mio. CZK, müssen Sie dies melden. Das Bußgeld für die Nichtmeldung kann 0,1 %, 10 % oder 15 % der Höhe der Einkunft betragen. | Wir behalten für Sie auch die administrativen Pflichten im Blick, wie die Meldung steuerbefreiter Einkünfte, die oft vergessen wird. |
Fehlerhafte Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens: Rechnen Sie mehr Steuer an, als das Gesetz erlaubt, setzt das Finanzamt die Differenz einschließlich Sanktionen nach. | Wir führen die genaue Berechnung der Anrechnungsmethode oder der Freistellungsmethode gemäß dem jeweiligen Abkommen durch. |
Pflichten bei der Meldung ausländischer Einkünfte und Informationsaustausch
Die Tschechische Republik ist in das System des automatischen Informationsaustauschs (CRS) eingebunden und hat ein Abkommen mit den USA (FATCA). Das bedeutet, dass ausländische Banken und Broker automatisch Angaben zu den Konten tschechischer Ansässiger an die tschechische Steuerverwaltung melden.
Als natürliche Person geben Sie keine spezielle „FATCA/CRS-Meldung“ ab, müssen aber sicherstellen, dass die Angaben in Ihrer Steuererklärung der Realität entsprechen. Erhält das Finanzamt eine Information über eine Einkunft auf Ihrem Konto in Österreich oder den USA und Sie haben diese Einkunft nicht in der Erklärung angegeben, leitet es automatisch ein Beanstandungsverfahren ein.
Eine weitere Pflicht ist die Meldung über steuerbefreite Einkünfte. Erhalten Sie eine steuerbefreite Einkunft (z. B. aus dem Verkauf von Aktien nach Ablauf des Zeittests) von mehr als 5.000.000 CZK (ca. 0,2 Mio. EUR), müssen Sie dies dem Finanzamt innerhalb der Frist für die Abgabe der Erklärung melden. Die Nichterfüllung dieser Pflicht wird mit drakonischen Bußgeldern sanktioniert.
Verrechnungspreise und Risikostrukturen
Wenn Sie Transaktionen mit verbundenen ausländischen Personen durchführen (z. B. Sie stellen Ihrer eigenen ausländischen Firma Rechnungen oder leihen ihr Geld), müssen Sie die Verrechnungspreisregeln einhalten. Die Preise müssen auf Marktniveau festgelegt werden. Ist dies nicht der Fall, setzt das Finanzamt die Differenz nach und verhängt einen Zuschlag.
Die Anwälte der Anwaltskanzlei ARROWS helfen Ihnen, die Preisgestaltung so festzulegen, dass sie vertretbar ist, und bereiten die notwendige Dokumentation vor, die bei einer Kontrolle entscheidend ist.
Spezifische Pflichten für Einheiten aus der EU und die globale Mindeststeuer
Für große internationale Konzerne (Umsatz über 750 Mio. EUR) gelten in der EU sowie in der Tschechischen Republik die Regeln der globalen Mindeststeuer, die eine effektive Besteuerung von mindestens 15 % sicherstellen. Im Jahr 2026 wird dieses System bereits vollständig in Kraft sein. Obwohl es primär Kapitalgesellschaften betrifft, wirkt es sich auch auf von natürlichen Personen gehaltene Strukturen aus, sofern diese Teil einer solchen großen Gruppe sind.
Praktische Ratschläge und häufige Fehler
Aus der Praxis der Anwaltskanzlei ARROWS sehen wir, dass Investoren häufig in folgenden Bereichen Fehler machen:
Falsche Bestimmung der Steueransässigkeit: Ein Aufenthalt in der Tschechischen Republik „auf dem Papier“ reicht nicht aus. Haben Sie hier eine Familie und eine Wohnung, sind Sie in der Regel tschechischer Steueransässiger, auch wenn Sie im Ausland arbeiten.
Verwechslung von Erträgen und Investitionen: Der Besteuerung unterliegt der realisierte Gewinn (Verkauf), nicht bereits das bloße Halten von Aktien (sofern diese keine Dividenden ausschütten). Achten Sie jedoch auf ETFs, die Dividenden reinvestieren – das Steuerregime kann kompliziert sein.
Fehlende Steuerbescheinigung: Ohne Bestätigung der ausländischen Steuerbehörde oder einen glaubwürdigen Beleg des Brokers wird Ihnen das Finanzamt die Steueranrechnung nicht anerkennen.
Ignorieren der Grenze von 40 Mio. CZK: Viele Investoren gehen noch immer davon aus, dass der Verkauf von Aktien nach 3 Jahren vollständig steuerbefreit ist. Seit 2025 ist er nur bis zur Grenze von 40 Mio. CZK pro Jahr befreit.
Nichtabgabe der Meldung über eine steuerbefreite Einkunft: Der Verkauf einer Firma für 20 Millionen CZK (ca. 0,8 Mio. EUR) kann steuerbefreit sein, aber wenn Sie die Meldung nicht beim Finanzamt einreichen, erhalten Sie ein hohes Bußgeld.
Fazit
Die Besteuerung ausländischer Investitionen im Jahr 2026 erfordert Präzision und Kenntnis der aktuellen Gesetzgebung. Die Kombination aus dem tschechischen Einkommensteuergesetz, internationalen Abkommen und neuen Regeln schafft ein Umfeld, in dem sich ein Fehler nicht auszahlt.
Die Anwälte der Anwaltskanzlei ARROWS sind bereit, Ihnen zu helfen. Wir bieten umfassende Rechts- und Steuerberatung, erstellen Steuererklärungen und vertreten Mandanten bei Steuerkontrollen. Kontaktieren Sie uns unter beratung@arws.cz und sichern Sie sich Ruhe für Ihre Investitionen.
