Steuerliche Aspekte großer Erbschaften 2026
Verstecktes Steuerrisiko beim späteren Verkauf geerbten Vermögens
Große Erbschaften sind zwar von der Einkommensteuer befreit, doch der Erbe kann eine Meldepflicht haben, und beim späteren Verkauf des Vermögens kann bereits Steuer anfallen. Entscheidend sind vor allem der Zeitpunkt des Verkaufs, das Verhältnis zum Erblasser und der korrekt ermittelte Wert des geerbten Vermögens. In diesem Artikel erfahren Sie, wann eine Erbschaft nach tschechischem Recht anzumelden ist, wann der Verkauf steuerfrei ist und wie Sie eine unnötige Steuernachforderung oder Sanktionen vermeiden.

Zusammenfassung
Stand der Rechtslage im Jahr 2026 und allgemeiner Überblick
Die tschechische Steuergesetzgebung hat im letzten Jahrzehnt eine grundlegende Änderung erfahren. Zum 1.1.2014 wurde die Erbschafts- und Schenkungssteuer als eigenständige Steuer abgeschafft. Seit diesem Datum fallen Einkünfte aus Erbschaft unter das § 4a des tschechischen Einkommensteuergesetzes (Gesetz Nr. 586/1992 Slg., im Folgenden „EStG“) und sind vollständig von der Steuer befreit, unabhängig von der Höhe des Vermögens oder dem Verhältnis zwischen Erbe und Erblasser. Erben geben daher für den Erwerb des Vermögens selbst keine Steuererklärung ab.
Während der Erwerb einer Erbschaft steuerlich neutral ist, richtet sich der Verkauf einer geerbten Immobilie nach den Standardregeln für die Besteuerung von Einkünften gemäß dem EStG. Hier gelten spezifische Regeln, die sich vom gewöhnlichen Verkauf einer selbst gekauften Immobilie unterscheiden. Fehler bei der zeitlichen Planung des Verkaufs oder bei der Ermittlung des Anschaffungspreises können den Erben Hunderttausende Kronen kosten.
Die Anwälte der Anwaltskanzlei ARROWS begegnen dieser Problematik sehr häufig, denn im Rahmen des Generationenwechsels kommt es zur Übertragung bedeutender Familienvermögen, und Erben sind oft nicht über die steuerlichen Konsequenzen ihrer Schritte informiert. Wenn Sie sich Ihres Vorgehens nicht sicher sind, kann ARROWS eine rechtliche Analyse Ihrer Situation sicherstellen.
Gesetzlicher Kontext und praktische Auswirkungen
Bis Ende 2013 unterlag die Erbschaft der Erbschaftssteuer nach dem Gesetz Nr. 357/1992 Slg., doch seit 2014 ist diese Regelung aufgehoben. Einkünfte aus Erbschaft sind gemäß § 4a EStG befreit. In der Praxis bedeutet dies: Wenn Sie eine Immobilie im Wert von zehn Millionen CZK (ca. 411.500 EUR) erben, zahlen Sie für die Erbschaft selbst keine Einkommensteuer.
Das Problem entsteht beim Verkauf, für den der Gesetzgeber Regeln zur Besteuerung von Einkünften aus dem Verkauf von Immobilien in § 4 und § 10 EStG festgelegt hat. Gerade die Unterscheidung zwischen der „steuerbefreiten Erbschaft“ und dem „besteuerten späteren Verkauf“ ist die Quelle der häufigsten Irrtümer.
Wie die Einkommensteuerbefreiung beim Verkauf einer geerbten Immobilie funktioniert
Damit der Erlös aus dem Verkauf einer geerbten Immobilie von der Steuer befreit ist, muss in der Regel der Zeittest erfüllt sein. Verkaufen Sie die Immobilie vor Ablauf der gesetzlich festgelegten Frist, müssen Sie auf die Differenz zwischen Verkaufs- und Anschaffungspreis Steuer zahlen.
Eine Ausnahme besteht, wenn Sie andere gesetzliche Voraussetzungen für die Befreiung erfüllen – am häufigsten, wenn Sie in der Immobilie unmittelbar vor dem Verkauf mindestens 2 Jahre Ihren Wohnsitz hatten, oder wenn Sie die erhaltenen Mittel anschließend zur Beschaffung eigenen Wohnbedarfs verwenden.
Der Zeittest und seine Verkürzung bei Erbschaften
Die Länge des Zeittests hängt davon ab, wann die Immobilie erworben wurde, wobei bei einer Erbschaft der Todestag des Erblassers als Erwerbstag gilt. Bei Immobilien, die bis Ende 2020 erworben wurden, gilt eine Frist von 5 Jahren, bei neueren Erwerben ab dem 1.1.2021 wurde die Frist auf 10 Jahre verlängert.
Gemäß § 4 Abs. 1 Buchst. b) EStG wird die Zeit, während der die Immobilie im Eigentum des Erblassers stand, in den Zeittest des Erben eingerechnet, sofern es sich um eine Erbschaft von einem Verwandten in gerader Linie oder vom Ehegatten handelt.
Ein Praxisbeispiel: Erben Sie eine Wohnung von Ihrem Vater (gerade Linie), der sie 15 Jahre lang besaß, und verkaufen Sie diese unmittelbar nach dem Erbverfahren, ist der Verkauf befreit. Die Besitzzeit des Vaters wird angerechnet, sodass Sie auch den strengeren 10-Jahres-Test erfüllen.
Erben Sie jedoch Vermögen in der Seitenlinie (z. B. von einem Onkel, einer Tante, einem Geschwister) oder von einer fremden Person, wird die Besitzzeit des Erblassers nicht angerechnet, und der Zeittest beginnt bei null.
Wie die Einkommensteuer bei einem Verkauf ohne Befreiung berechnet wird
Erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Befreiung nicht, unterliegt der Gewinn aus dem Verkauf der Einkommensteuer natürlicher Personen. Der Steuersatz beträgt 15 % für die Grundstufe und 23 % für den Teil der Bemessungsgrundlage, der einen festgelegten Grenzwert gemäß § 16 EStG übersteigt.
Bei einer geerbten Immobilie ist der Anschaffungspreis, den Sie vom Verkaufspreis abziehen, der im Nachlassverfahren gemäß § 10 Abs. 5 EStG festgesetzte Preis.
Früher wurden administrative Preise verwendet, heute sollte der im Erbverfahren festgesetzte Preis dem üblichen (marktüblichen) Preis entsprechen. Es liegt im Interesse des Erben, dass dieser Preis nicht unnötig niedrig angesetzt wird.
Haben Sie im Erbverfahren eine Wohnung auf 4 Mio. CZK (ca. 164.600 EUR) bewertet und verkaufen sie ein Jahr später für 5 Mio. CZK (ca. 205.800 EUR), besteuern Sie die Differenz in Höhe von einer Million CZK (ca. 41.200 EUR).
Die Bemessungsgrundlage kann weiter um nachweisbare, mit dem Verkauf verbundene Kosten (Maklerprovision, Rechtsdienstleistungen, Gutachterkosten) sowie um Aufwendungen für technische Verbesserungen gemindert werden, sofern Sie diese belegen können.
Verborgene steuerliche Risiken beim Verkauf großer Erbschaften
Beim Verkauf geerbten Vermögens unterlaufen Erben am häufigsten Fehler in der Verwaltung und Bewertung, was zu unnötigen finanziellen Verlusten führt.
Missverständnis der Meldepflicht bei großen Erbschaften
Auch wenn Einkünfte aus Erbschaft von der Steuer befreit sind, besteht die Pflicht, diese Einkünfte dem Finanzamt zu melden, wenn ihr Wert 5 Mio. CZK (ca. 205.800 EUR) übersteigt. Diese Pflicht ergibt sich aus § 38v EStG.
Die Meldung ist bis zum Ende der Frist für die Abgabe der Steuererklärung für das Jahr einzureichen, in dem der Gerichtsbeschluss über die Erbschaft rechtskräftig wurde (Achtung: für die Zwecke dieser Meldung ist das Jahr des rechtskräftigen Abschlusses des Erbverfahrens maßgeblich, nicht das Jahr des Todes des Erblassers selbst).
Sanktionen für die Nichtmeldung können drastisch sein, und das Gesetz unterteilt sie in drei Stufen. Melden Sie die Einkünfte verspätet, aber von sich aus ohne Aufforderung, zahlen Sie 0,1 % des nicht gemeldeten Betrags. Erfüllen Sie die Pflicht erst aufgrund einer Aufforderung des Finanzamts, beträgt die Geldbuße 10 %. Reagieren Sie jedoch überhaupt nicht auf die Aufforderung der Behörde, steigt die Geldbuße auf 15 %.
Bei einer Immobilie im Wert von 10 Mio. CZK (ca. 411.500 EUR) kann die Geldbuße für die Nichterfüllung der Meldepflicht bis zu 1,5 Mio. CZK (ca. 61.700 EUR) betragen. Der Grenzwert von 5 Millionen wird für jeden Steuerpflichtigen und jede einzelne Einkunft getrennt beurteilt. Erben Sie mit Ihrem Bruder ein Haus im Wert von 8 Mio. CZK (ca. 329.200 EUR), entsteht keine Meldepflicht, da der Wert des Anteils jedes von Ihnen den Grenzwert nicht überschritten hat.
Bei Erbschaften empfehlen wir, das weitere Vorgehen je nach konkreter Situation auch mit einem Notar abzustimmen. ARROWS arbeitet mit mehreren geprüften Notaren zusammen, beispielsweise mit Notarin Mgr. Silvie Dohnalová oder mit Mgr. Tomáš Ostrožlík, aber auch mit weiteren Notariaten. Klienten können aus der Liste unserer kooperierenden Notare je nach dem Ort auswählen, an dem diese tätig sind oder an dem sie notarielle Dienstleistungen benötigen. Bei bedeutenderen Fällen kann nach vorheriger Absprache eine gemeinsame Verhandlung mit dem Notar auch direkt in den Räumlichkeiten von ARROWS organisiert werden.
Fehler bei der Bewertung von Immobilien
Ein großes Risiko besteht in dem Versuch, bei den Notargebühren zu „sparen“, indem im Erbverfahren ein möglichst niedriger Immobilienpreis angegeben wird. Wenn Sie die Immobilie unterbewerten und sie anschließend bald zum Marktpreis verkaufen, wird Ihre Bemessungsgrundlage unnötig hoch sein. Ein korrekt festgesetzter Preis im Erbverfahren ist die beste Verteidigung gegen eine künftige Verkaufssteuer.
Risiken durch nicht dokumentierte Kosten
Führen Sie an der geerbten Immobilie vor dem Verkauf Reparaturen und Sanierungen durch, müssen Sie für alles ordnungsgemäße Belege (Rechnungen) haben. Arbeiten „ohne Beleg“ können steuerlich nicht als Aufwand geltend gemacht werden, was die letztliche Steuerpflicht erhöht.
Risiken und Sanktionen | Wie ARROWS hilft (beratung@arws.cz) |
Nichtmeldung einer großen Erbschaft: Geldbuße bis zu 15 % des Werts der nicht gemeldeten Einkünfte (bei 10 Mio. CZK bis zu 1,5 Mio. CZK). | Sicherstellung der gesetzlichen Meldung: Wir überwachen die Fristen und stellen die korrekte Einreichung der Meldung über befreite Einkünfte sicher. |
Fehlerhafte Berechnung der Bemessungsgrundlage: Ein niedriger Anschaffungspreis bei der Erbschaft führt zu einer hohen Steuer beim Verkauf. | Bewertungsstrategie: Wir beraten, wie der Preis im Erbverfahren im Hinblick auf einen künftigen Verkauf korrekt festgesetzt wird. |
Nicht dokumentierte Kosten: Das Finanzamt erkennt Sanierungskosten ohne Rechnungen nicht an. | Steueroptimierung: Wir helfen, alle gesetzlichen Kosten zur Steuersenkung zu identifizieren und geltend zu machen. |
Vorzeitiger Verkauf: Ein Verkauf vor Erfüllung des Zeittests bedeutet die Pflicht zur Steuerzahlung. | Rechtliche Beurteilung des Zeittests: Wir prüfen, ob für Sie die Anrechnung der Besitzzeit des Erblassers gilt. |
Streit mit anderen Erben: Unstimmigkeiten über den Verkaufspreis oder die Aufteilung des Erlöses. | Vereinbarungen der Erben: Wir erstellen Vereinbarungen zur Auseinandersetzung des Miteigentums und sorgen für einen rechtlich sicheren Verkauf. |
Praktische Situationen und Beispiele
Erster Fall (Anrechnung der Zeit): Herr Z. erbt 2026 ein Haus von seinem Vater, der die Immobilie 26 Jahre lang besaß. Herr Z. möchte das Haus sofort verkaufen. Da es sich um eine Erbschaft in gerader Linie handelt, rechnet der Sohn die Besitzzeit des Vaters an, und der Verkauf ist damit vollständig von der Steuer befreit.
Zweiter Fall (ohne Anrechnung): Frau L. erbt 2026 eine Wohnung von ihrer Tante, die im Verfahren auf 4 Mio. CZK (ca. 164.600 EUR) bewertet wird. Ein halbes Jahr später verkauft sie diese für 4,5 Mio. CZK (ca. 185.200 EUR). Die Erbschaft von der Tante stellt keine gerade Linie dar, daher wird der Zeittest bei null berechnet, und Frau L. muss den Gewinn von 500.000 CZK (ca. 20.600 EUR) versteuern.
Dritter Fall (Grenzwert von 5 Millionen): Herr J. erbt ein Aktienportfolio und eine Immobilie im Gesamtwert von 12 Mio. CZK (ca. 493.800 EUR). Da der Wert der befreiten Einkünfte 5 Mio. CZK überstiegen hat, muss er dem Finanzamt eine Meldung über befreite Einkünfte einreichen.
Praktische Schritte zur Minimierung des Steuerrisikos
Wenn Sie eine Erbschaft klären und einen Verkauf in Betracht ziehen, prüfen Sie zunächst die Meldepflicht. Übersteigt der Wert Ihres Anteils 5 Mio. CZK, vergessen Sie nicht, die Meldung beim Finanzamt einzureichen. Bestehen Sie darauf, dass der im Erbbeschluss angegebene Preis dem tatsächlichen Marktwert entspricht, denn ein höherer Wert in der Erbschaft bedeutet eine niedrigere Bemessungsgrundlage beim künftigen Verkauf.
Bewahren Sie außerdem sorgfältig alle Belege und Rechnungen für Sanierungen, Maklerdienstleistungen und mit dem Verkauf verbundene Rechtsdienstleistungen auf, da diese Posten Ihre letztliche Steuer mindern. Bevor Sie einen Reservierungsvertrag für den Verkauf der geerbten Immobilie unterzeichnen, lassen Sie von einem Anwalt prüfen, ob Sie den Zeittest für die Befreiung erfüllen.
Komplexität der Steuerproblematik und warum professionelle Hilfe nötig ist
Die steuerlichen Aspekte von Erbschaft und späterem Verkauf sind miteinander verknüpft, und ein Fehler im ersten Schritt kann unumkehrbare finanzielle Folgen haben. Die Anwaltskanzlei ARROWS kann diese Prozesse koordinieren, die korrekte rechtliche Gestaltung des Verkaufs sicherstellen und Sie vor Sanktionen seitens des Finanzamts schützen.
