Verpflichtende Vermögensmeldung im Jahr 2026
Auf welche steuerbefreiten Einkünfte konzentriert sich das Finanzamt, und wie vermeidet man Sanktionen?
Die verpflichtende Vermögensmeldung im Jahr 2026 betrifft natürliche Personen, die einen einzelnen steuerbefreiten Einkommenszuwachs von mehr als 5.000.000 CZK (ca. 205.800 EUR) erhalten, selbst wenn sie darauf keine Steuer zahlen. Typischerweise kann es sich um eine Erbschaft, eine Schenkung oder einen steuerbefreiten Verkauf von Vermögen nach tschechischem Recht handeln, und die Nichterfüllung der Meldepflicht kann zu einer Sanktion führen. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Einkünfte gemeldet werden müssen, wie die Grenze beurteilt wird und was gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen ist.

Zusammenfassung
Aktuelle Einschätzung des Steuerrechts im Jahr 2026
Während das Jahr 2025 mit dem Zeittest für Kryptowerte eine Revolution brachte, ist 2026 der erste Zeitraum, in dem Anleger diese Befreiung nach dreijähriger Haltedauer in der Praxis tatsächlich in großem Umfang nutzen können. Es ist jedoch wichtig, einen fortbestehenden Unterschied im Blick zu behalten: Während bei Aktien die Grenze von 40 Millionen CZK (ca. 1,6 Mio. EUR) für das Jahr 2026 aufgehoben wurde, bleibt diese Deckelung der Befreiung bei Kryptowährungen weiterhin bestehen.
Die Anwaltskanzlei ARROWS widmet sich der Problematik der Einkommensbefreiung und ihrer Meldung in der Praxis täglich, häufig im Rahmen unserer Dienstleistung „Steuerrecht und Steuerverfahren“. Wir stellen fest, dass dieser Bereich für Unternehmer und Anleger komplizierter ist, als es auf den ersten Blick scheint. Die einzelnen Kategorien befreiter Einkünfte überschneiden sich mit verschiedenen Eigentumsformen und Ausnahmen.
Was ist ein befreites Einkommen und warum Transaktionen melden
Ein befreites Einkommen ist ein Einkommen, das das tschechische Einkommensteuergesetz (Gesetz Nr. 586/1992 Slg., im Folgenden „EStG“) ausdrücklich von der Besteuerung ausnimmt. Das bedeutet, dass Sie zwar Geld erhalten oder Vermögen erworben haben, aber keine Einkommensteuer an den Staat zahlen. Es könnte scheinen, dass Sie sich um nichts kümmern müssen, wenn keine Steuerpflicht entsteht. Die Realität sieht jedoch anders aus.
Gemäß § 38v EStG gilt, dass eine natürliche Person, die ein befreites Einkommen erhält, das im Einzelfall fünf Millionen CZK (ca. 205.800 EUR) übersteigt, verpflichtet ist, dies dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, dass auf das Einkommen keine Steuer zu zahlen ist. Die Pflicht wird für jedes einzelne Einkommen gesondert beurteilt.
Warum sollte man dem Staat überhaupt Geld melden, das von der Befreiung betroffen ist? Ganz einfach, damit das Finanzamt einen Überblick darüber hat, woher das in Ihrem Eigentum befindliche Vermögen stammt. Wenn Sie das Vermögen nicht anzeigen und das Finanzamt später feststellt, dass Sie eine wertvolle Immobilie besitzen, kann es Sie auffordern, die Herkunft des Vermögens nachzuweisen. Die Anwaltskanzlei ARROWS befasst sich mit diesen Anzeigepflichten routinemäßig, da deren Missachtung zu empfindlichen Sanktionen führt.
Die Grenze wird für jedes Einkommen (jeden Rechtsgrund) gesondert gemäß § 38v Abs. 1 EStG beurteilt. Wenn Sie vier Schenkungen im Wert von jeweils 1,5 Millionen CZK erhalten, entsteht keine Anzeigepflicht.
Typischerweise handelt es sich um Einkünfte aus dem Verkauf von Immobilien (nach Erfüllung des Zeittests oder der Wohnbedingung), Erbschaften, Schenkungen innerhalb der Familie, Einkünfte aus dem Verkauf von Wertpapieren und Geschäftsanteilen sowie den Vermögensausgleich zwischen Ehegatten.
Auf welche Einkünfte sich das Finanzamt konzentriert
Das Finanzamt konzentriert sich im Jahr 2026 vor allem auf Einkünfte aus dem Verkauf von Immobilien, Wertpapieren und Geschäftsanteilen. Dank der Digitalisierung der staatlichen Verwaltung und der Vernetzung der Register hat die Finanzverwaltung einen immer besseren Überblick über Vermögensverschiebungen. Besondere Aufmerksamkeit gilt Personen, die Anlageportfolios oder Geschäftsanteile in Höhe von mehreren zig Millionen CZK verkaufen.
Auch wenn der Verkauf einer Immobilie nach Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen steuerfrei ist, prüft das Finanzamt, ob die etwaige Anzeigepflicht erfüllt wurde. Besonders achtet es auf Situationen, in denen der Steuerpflichtige die Befreiung aufgrund der sogenannten Deckung des eigenen Wohnbedarfs geltend macht, bei der die erhaltenen Mittel innerhalb festgelegter Fristen reinvestiert werden müssen.
Experten der Anwaltskanzlei ARROWS verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Arbeit mit Mandanten in diesen Situationen. In der Praxis stellen wir häufig fest, dass Mandanten die Befreiung durch den Zeittest mit der Befreiung aus Wohngründen verwechseln. Die einzelnen Befreiungsarten haben ihre eigenen spezifischen Voraussetzungen und Fristen. Ohne fachkundige Beratung ist es leicht, in diesen Kategorien den Überblick zu verlieren und sich dem Risiko einer Steuernachforderung auszusetzen.
Befreite Einkünfte aus dem Verkauf von Immobilien
Der Verkauf einer Immobilie gehört zu den häufigsten befreiten Einkünften, die gemeldet werden. Die Befreiung beruht vor allem auf dem Prinzip des langfristigen Eigentums. Wenn Sie eine Immobilie 10 Jahre ab ihrem Erwerb (nach dem 1.1.2021) gemäß § 4 Abs. 1 Buchst. b) EStG besitzen, ist das Einkommen aus dem Verkauf von der Steuer befreit.
Wenn Sie eine Immobilie in gerader Linie erben und sie später verkaufen, wird die Besitzdauer des Erblassers (des Verstorbenen) gemäß § 4 Abs. 1 Buchst. b) EStG auf Ihren Zeittest angerechnet. Das bedeutet, dass, wenn Ihr Vater die Immobilie neun Jahre besaß und Sie sie nach der Erbschaft ein Jahr lang besitzen, insgesamt der zehnjährige Test erfüllt ist und das Einkommen befreit ist. Diese Zusammenrechnung müssen Sie dem Finanzamt jedoch nachweisen können.
Der zweite Weg zur Befreiung bei Immobilien ist die Erfüllung der Wohnbedingung. Wenn Sie unmittelbar vor dem Verkauf mindestens zweiJahre in der Immobilie wohnen, sind Sie von der Steuer befreit. Darüber hinaus gibt es einen besonderen Fall, in dem das Einkommen aus dem Verkauf befreit wird, wenn Sie die erhaltenen Mittel zur Deckung des eigenen Wohnbedarfs verwenden.
Die Anwaltskanzlei ARROWS klärt regelmäßig Situationen, in denen sich Mandanten nicht sicher sind, ob ihr konkreter Fall die Voraussetzungen für die Befreiung erfüllt. In der Praxis unterlaufen Fehler oft im Detail – fehlende Nachweise über das Wohnen, ein falsch berechneter Zeittest oder eine fehlerhafte Verwendung der Mittel für den Wohnbedarf.
Befreite Einkünfte aus Wertpapieren und Anteilen
Bei Wertpapieren (Aktien, Anteilscheine) gilt für die Befreiung ein Zeittest von 3 Jahren gemäß § 4 Abs. 1 Buchst. u) EStG. Bei Anteilen an Handelsgesellschaften (z. B. s.r.o. (tschechische Gesellschaft mit beschränkter Haftung)) beträgt dieser Test 5 Jahre gemäß § 4 Abs. 1 Buchst. q) EStG. Erfüllen Sie diese Fristen, ist das Einkommen aus dem Verkauf von der Einkommensteuer befreit.
Eine grundlegende Änderung, die vielen Anlegern nicht bewusst ist, betrifft die Regelung für Kryptowerte. Gemäß § 4 Abs. 1 Buchst. zk) EStG gilt nun auch für sie der dreijährige Zeittest für die Befreiung. Übersteigt zudem die Summe Ihrer Einkünfte aus dem Verkauf von Kryptowährungen im Jahr 2026 nicht 100.000 CZK (ca. 4.100 EUR), ist ein solches Einkommen gemäß Buchstabe zj) automatisch befreit, unabhängig von der Haltedauer.
In der Praxis bedeutet dies, dass die Anwaltskanzlei ARROWS Mandanten bei der korrekten Klassifizierung ihrer digitalen Vermögenswerte unterstützt. Die Bestimmung, ob ein konkretes Instrument den Charakter eines Wertpapiers (Security Token) oder eines Kryptowerts (Zahlungs- oder Nutzungstoken) hat, ist maßgeblich dafür, ob die unbegrenzte Befreiung gilt oder ob es dem zusammengefassten finanziellen Grenzwert von 40 Millionen CZK pro Jahr unterliegt.
Verfahrensrechtliche Anforderungen an die Meldung beim Finanzamt
Für die Meldung (Anzeige der befreiten Einkünfte) gibt es gesetzlich kein streng vorgeschriebenes Formular, das tschechische Finanzministerium (Ministerstvo financí) veröffentlicht jedoch ein empfohlenes Muster, dessen Verwendung das Fehlerrisiko minimiert. Die Anzeige kann schriftlich, mündlich zu Protokoll oder per Datennachricht erfolgen. Verfügt der Steuerpflichtige über ein zugängliches Datenpostfach, sollte er vorrangig die elektronische Form der Anzeige nutzen.
Bei der Meldung müssen Sie gemäß § 38v Abs. 2 EStG die Höhe des Einkommens, eine Beschreibung der Erwerbsumstände und das Datum, an dem das Einkommen entstanden ist, angeben. Die Frist für die Einreichung der Anzeige entspricht der Frist für die Abgabe der Steuererklärung für den Besteuerungszeitraum, in dem Sie das Einkommen erhalten haben. Am sichersten ist es, die Einreichung nicht auf den letzten Moment zu verschieben.
Meldung befreiter Einkünfte Schritt für Schritt
Der erste Schritt besteht darin, sich zu vergewissern, dass Ihr Einkommen tatsächlich befreit ist. Hier kommt es zu den größten Irrtümern, etwa der Verwechslung einer Schenkung (innerhalb der Familie befreit) mit einem Einkommen, das faktisch eine Arbeitsvergütung darstellt (steuerpflichtig). Wenn Sie sich nicht sicher sind, konsultieren Sie die Situation mit einem Experten.
Die Anwaltskanzlei ARROWS empfiehlt ihren Mandanten, sämtliche Unterlagen auch nach Einreichung der Anzeige für eine etwaige künftige Prüfung aufzubewahren. Erstellen Sie eine Liste aller Einkünfte über 5 Millionen CZK. Halten Sie für jedes Einkommen Unterlagen bereit, die den Anspruch auf Befreiung belegen (Kaufverträge, Erbscheine, Nachweise über die Besitzdauer).
Der dritte Schritt ist die eigentliche Einreichung. Der Versand über das Datenpostfach oder per Einschreiben mit Rückschein ist notwendig, um die Rechtzeitigkeit nachzuweisen. Viele Mandanten bereiten sich unnötige Probleme, weil sie keinen Zustellnachweis haben und im Falle eines Verwaltungsfehlers auf Seiten der Behörde nicht nachweisen können, dass sie ihrer Pflicht nachgekommen sind.
Sanktionen bei Nichtmeldung befreiter Einkünfte
Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Anzeige eines befreiten Einkommens von mehr als fünf Millionen CZK nicht nachkommen, droht Ihnen gemäß § 38w des tschechischen Einkommensteuergesetzes eine Geldbuße, deren Höhe danach gestaffelt ist, wann die Nachholung erfolgt. Das ist ein entscheidender Punkt – die Nichtmeldung kann Sie Hunderttausende bis Millionen CZK kosten.
Die Geldbuße beträgt 0,1 % des nicht angezeigten Betrags bei freiwilliger verspäteter Meldung, 10 %, wenn Sie die Meldung erst auf Aufforderung des Finanzamts einreichen, und 15 %, wenn Sie auf die Aufforderung nicht reagieren. Bei einem Einkommen von 10 Millionen CZK (ca. 411.500 EUR) kann die Geldbuße so bis zu 1,5 Millionen CZK erreichen.
Wichtig ist, dass sich die Geldbuße nach der Bruttohöhe des Einkommens berechnet, nicht nach dem Gewinn. Wenn Sie ein Haus für 20 Millionen CZK (ca. 823.000 EUR) verkauft haben, beträgt die Geldbuße von 10 % 2 Millionen CZK (ca. 82.300 EUR), auch wenn Ihr Nettogewinn aus dem Verkauf niedriger war.
Die Frist ist an den Termin für die Abgabe der Steuererklärung gekoppelt. Wenn Sie das Einkommen im Jahr 2026 erhalten haben, endet die reguläre Frist im Frühjahr 2027.
Ja. Auch wenn Sie keine Steuererklärung abgeben müssen (z. B. weil der Arbeitgeber den Lohnsteuerjahresausgleich durchführt), besteht die Pflicht zur Einreichung der Anzeige befreiter Einkünfte über 5 Millionen CZK gesondert gemäß § 38v EStG.
Verantwortung bei Verstoß gegen die Meldepflicht
Während die Geldbuße für die Nichtanzeige eines befreiten Einkommens eine verwaltungsrechtliche (steuerliche) Sanktion ist, besteht im Hintergrund auch ein strafrechtliches Risiko. Sollte ein Steuerpflichtiger vorsätzlich Einkünfte verschweigen, die nicht befreit sind, und sie als befreit ausgeben, kann dies den Straftatbestand der Steuerverkürzung nach § 240 des tschechischen Strafgesetzbuchs (Gesetz Nr. 40/2009 Slg.) erfüllen.
Wird der Vorsatz zur Steuerverkürzung in großem Umfang nachgewiesen, droht dem Täter eine Freiheitsstrafe. Die Finanzverwaltung und die Strafverfolgungsbehörden arbeiten bei der Aufdeckung schwerwiegender Steuerkriminalität zusammen.
Es ist wichtig, zwischen einem Irrtum (dem Vergessen, ein tatsächlich befreites Einkommen anzuzeigen) und einer Steuerhinterziehung (dem Vortäuschen einer Befreiung bei steuerpflichtigem Einkommen) zu unterscheiden. Im ersten Fall droht „lediglich“ eine hohe Geldbuße nach der tschechischen Steuerordnung (Gesetz Nr. 280/2009 Slg.). Die Anwaltskanzlei ARROWS übernimmt regelmäßig die Verteidigung von Mandanten in Steuerverfahren und hilft, die Folgen von Versäumnissen zu minimieren.
Hier gilt der Grundsatz: Je früher Sie einen Fehler erkennen und beginnen, ihn zu beheben, desto milder fallen in der Regel die Folgen aus.
Internationale Einkünfte und automatischer Informationsaustausch
Im Zusammenhang mit der Erhöhung der Transparenz verschärfen sich die Regeln auch für Einkünfte und Vermögen im Ausland. Die Tschechische Republik ist in das System des automatischen Informationsaustauschs eingebunden. Das bedeutet, dass das Finanzamt Informationen über Guthaben auf ausländischen Konten und über bestimmte Arten von Einkünften aus dem Ausland erhält.
Wenn Sie eine Immobilie im Ausland oder Wertpapiere bei einem ausländischen Broker verkaufen und dieses Einkommen nach tschechischem Recht befreit ist, unterliegen Sie weiterhin der Pflicht, es in der Tschechischen Republik anzuzeigen, sofern es 5 Millionen CZK gemäß § 38v EStG übersteigt. Die irrige Annahme, „was im Ausland ist, sieht das Finanzamt nicht“, kann schwerwiegende Folgen haben, sobald die Daten im Rahmen des internationalen Austauschs eintreffen.
Experten der Anwaltskanzlei ARROWS, auch dank ihres internationalen Kontaktnetzwerks, bearbeiten Fälle im Zusammenhang mit internationalen Transaktionen und den steuerlichen Auswirkungen für Steuerinländer der Tschechischen Republik.
Risiken und Sanktionen | Wie ARROWS hilft (beratung@arws.cz) |
Nicht angezeigtes befreites Einkommen von 10 Millionen CZK: Geldbuße 0,1 % (freiwillig), 10 % (nach Aufforderung) oder 15 % (ohne Reaktion). Bedeutet eine Sanktion von 10.000 CZK bis 1.500.000 CZK. | Rechtsberatung und Meldung: Wir sorgen für die fristgerechte Einreichung der Anzeige. |
Verwechslung von steuerpflichtigem mit befreitem Einkommen: Steuernachforderung (15 % oder 23 %), Zuschlag von 20 % der nachgeforderten Steuer und Verzugszinsen (ca. 8–15 % p. a.). | Steuerliche Analyse: Wir prüfen, ob Ihr Einkommen tatsächlich die Voraussetzungen für die Befreiung erfüllt (Zeittest, Wohnen). Mit uns arbeiten beispielsweise bedeutende Investmentgruppen zusammen. |
Steuerprüfung: Eine Prüfung kann Monate dauern, erfordert zahlreiche Unterlagen und birgt das Risiko einer Ausweitung auf weitere Zeiträume. | Vertretung bei der Prüfung: Die Anwaltskanzlei ARROWS vertritt Sie in der Kommunikation mit dem Finanzamt. |
Fehlerhafte Beurteilung von Kryptowerten: Die Annahme, Krypto sei befreit, obwohl es weniger als 3 Jahre gehalten wurde. Die Folge ist eine Steuernachforderung und Sanktionen. | Beratung zu Kryptowerten: Wir erklären das steuerliche Regime digitaler Vermögenswerte und helfen, Gewinne in der Steuererklärung korrekt zu versteuern. |
Executive Summary für das Management
Das Jahr 2026 verlangt von Vermögensinhabern erhöhte Umsicht. Unternehmer und Anleger sollten sich folgender Punkte bewusst sein:
Die Meldung befreiter Einkünfte über 5 Millionen CZK ist eine strikte Pflicht, und die Sanktionen können existenzbedrohend sein.
Die Zeittests für die Befreiung (3 Jahre bei Wertpapieren, 5/10 Jahre bei Immobilien) bleiben entscheidend.
Für Kryptowerte gilt neu ein eigener Zeittest für die Befreiung von 3 Jahren; anders als bei Aktien ist diese Befreiung jedoch durch eine Gesamtobergrenze von 40 Millionen CZK pro Jahr gedeckelt.
Der internationale Informationsaustausch funktioniert, und ausländische Einkünfte lassen sich vor dem Finanzamt nicht verbergen.
Der Unterschied zwischen befreitem und steuerpflichtigem Einkommen hängt oft von rechtlichen Details ab.
Fazit
Die Meldung befreiter Einkünfte ist keine bloße Formalität. Es handelt sich um eine gesetzliche Pflicht mit potenziell drastischen finanziellen Folgen bei Nichterfüllung. Wenn Sie ein Einkommen von mehr als fünf Millionen CZK erhalten, das von der Steuer befreit ist – sei es aus Erbschaft, Schenkung, dem Verkauf einer Immobilie oder eines Unternehmens –, müssen Sie es gemäß § 38v EStG anzeigen.
Eine Geldbuße von 10 oder 15 Prozent des Gesamtbetrags des Einkommens gemäß § 38w EStG ist ein unnötiger Vermögensverlust, der sich durch das rechtzeitige Absenden eines einzigen Formulars vermeiden lässt.
Experten der Anwaltskanzlei ARROWS bearbeiten dieses Thema täglich. Wir wissen, wo Fehler passieren und wie man sie vermeidet. Unsere Kanzlei ist bis zu einer Höhe von 350 Millionen CZK (ca. 14,4 Mio. EUR) haftpflichtversichert, was Ihnen Sicherheit durch einen professionellen Ansatz bietet. Sie müssen das nicht allein bewältigen – schreiben Sie uns eine kurze Beschreibung Ihrer Situation, und wir geben Ihnen eine erste Orientierung oder bieten einen vollständigen rechtlichen Service.
