Wie man unbezahlte Rechnungen im Ausland eintreibt
Die Juristen von ARROWS geben Rat
Wer als Unternehmen aus der Tschechischen Republik unbezahlte Rechnungen im Ausland eintreiben will, muss zuerst klären, wo geklagt wird, welches Recht anwendbar ist und ob die spätere Entscheidung im Land des Schuldners tatsächlich vollstreckbar ist. Innerhalb der EU gibt es für unbestrittene Forderungen vereinfachte Verfahren. Außerhalb der EU kommt es oft darauf an, ob im Vertrag ein Gericht oder ein Schiedsverfahren vereinbart wurde. Der Artikel zeigt, wie Sie das passende Verfahren für das Land des Schuldners wählen, die Verjährung verhindern und das eingetriebene Geld auf Ihr Konto bekommen.

Zusammenfassung
Rechtliche Grundlagen der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung in der EU
Grundsätzlich wird die Klage in dem Land erhoben, in dem der Schuldner seinen Sitz oder Wohnsitz hat. Es gibt jedoch wichtige Ausnahmen, die es dem Gläubiger erlauben, vor einem tschechischen Gericht zu klagen, etwa wenn es sich um den Erfüllungsort der vertraglichen Verpflichtung handelt. Die Juristen der Anwaltskanzlei ARROWS prüfen in dieser Phase, ob es günstiger ist, den Rechtsstreit im Inland zu führen oder sich direkt an ein Gericht im Land des Schuldners zu wenden, damit unnötige Verfahrensverzögerungen vermieden werden. In diesem Bereich betreut ARROWS umfassend Handels- und Gerichtsstreitigkeiten mit internationalem Bezug.
Eine weitere Säule ist die Rom-I-Verordnung, die das auf vertragliche Schuldverhältnisse anwendbare Recht bestimmt. Haben die Parteien im Vertrag nicht ausdrücklich tschechisches Recht gewählt, richtet sich das anwendbare Recht nach der Art des Vertrags – beim Kaufvertrag gilt in der Regel das Recht des Landes des Verkäufers. Gerade hier zeigt sich die Fachkompetenz der Anwaltskanzlei ARROWS, die bei der Prüfung von Verträgen und Richtlinien darauf achtet, dass die Rechts- und Gerichtsstandswahl für den Mandanten strategisch vorteilhaft und vorhersehbar ist.
Rechtsbegriffe, die Sie kennen sollten
Im internationalen Recht wird regelmäßig mit Begriffen gearbeitet, die die Stabilität Ihrer Rechtsposition bestimmen. Der erste ist die Prorogation, also die Vereinbarung der Parteien darüber, welches konkrete Gericht über ihre künftigen Streitigkeiten entscheiden soll. Diese Vertragsklausel gibt dem Gläubiger Sicherheit und verhindert taktische Manöver des Schuldners. Bei der Ausarbeitung solcher Klauseln helfen Ihnen unsere Experten für Verträge und Verhandlungen. Der zweite Begriff ist die Litispendenz, also das Hindernis der anderweitigen Rechtshängigkeit, das verhindert, dass zwei verschiedene Gerichte in verschiedenen Ländern gleichzeitig über dieselbe Sache entscheiden.
Der dritte wichtige Begriff ist das Exequatur. Dabei handelt es sich um ein Verfahren, in dem das Gericht eines Staates die Vollstreckbarkeit einer in einem anderen Staat ergangenen Entscheidung anerkennt. Während dieses Verfahren innerhalb der EU dank moderner Verordnungen für viele Arten von Entscheidungen abgeschafft wurde, bleibt das Exequatur bei der Vollstreckung außerhalb der EU (z. B. in asiatischen Ländern oder den USA) ein notwendiger und oft kostspieliger Schritt, der eine präzise Vorbereitung der Unterlagen erfordert. Einzelheiten zu spezifischen Verfahren im Ausland finden Sie im Artikel Wie Unternehmen aus der Tschechischen Republik Ansprüche in Rumänien geltend machen: effektive Wege der Forderungsdurchsetzung.
Fragen und Antworten zur gerichtlichen Zuständigkeit
- Können wir einen Schuldner aus der Slowakei vor einem Gericht in Prag verklagen? Ja, wenn in den Geschäftsbedingungen oder im Vertrag die Zuständigkeit tschechischer Gerichte vereinbart ist oder wenn der Lieferort der Ware in der Tschechischen Republik lag. Diese Strategie ist für tschechische Unternehmen bequemer, erfordert jedoch anschließend die Vollstreckung der Entscheidung in der Slowakei, die die Anwaltskanzlei ARROWS über ihre lokalen Partner sicherstellt.
- Was, wenn wir im Vertrag nicht vereinbart haben, welches Recht gilt? In diesem Fall greifen die unionsrechtlichen Regeln der Rom-I-Verordnung. Beim Warenverkauf gilt meist das Recht des Landes, in dem der Verkäufer seinen Sitz hat. Beruft sich der Schuldner jedoch auf Leistungsmängel, kann das Verfahren komplizierter werden. Die Realität ist in solchen Fällen oft vielschichtiger, und ohne fachkundige Beurteilung droht eine fehlerhafte Auslegung internationaler Normen. Vielleicht interessiert Sie auch, welche steuerlichen und rechtlichen Fallen für ausländische Investoren bei grenzüberschreitenden Transaktionen lauern.
Außergerichtlicher Forderungseinzug: Psychologie und lokaler Druck
Bevor Klage erhoben wird, ist es üblich, eine außergerichtliche Beilegung des Streits zu versuchen. Im internationalen Kontext hat die außergerichtliche Phase besonderes Gewicht, da Schuldner oft darauf setzen, dass der Gläubiger sich nicht auf einen teuren grenzüberschreitenden Rechtsstreit einlassen will. Eine Schlüsselrolle spielt hier die förmliche vorgerichtliche Zahlungsaufforderung durch eine Anwaltskanzlei, die klar signalisiert, dass der Gläubiger bereit ist, sein Recht auch gerichtlich durchzusetzen.
In Ländern wie Deutschland ist die sogenannte Mahnung ein notwendiger Schritt, die formale Anforderungen erfüllen muss, damit der Gläubiger später Verzugszinsen und Kosten der Rechtsvertretung geltend machen kann. In Frankreich wiederum liegt der Schwerpunkt auf der sogenannten Mise en demeure. Die Juristen der Anwaltskanzlei ARROWS gestalten diese Dokumente so, dass sie die lokalen Rechtsgepflogenheiten respektieren und beim Schuldner den nötigen Druck erzeugen, die Schuld ohne Gerichtsverfahren zu begleichen.
Ein wichtiger Bestandteil der außergerichtlichen Phase ist auch die Bonitätsprüfung des Schuldners. Es ist sinnlos, in Gerichtsgebühren zu investieren, wenn der Schuldner insolvent ist oder kein pfändbares Vermögen besitzt. Die Anwaltskanzlei ARROWS prüft dank des Netzwerks ARROWS International ausländische Register und durchleuchtet Unternehmen, wodurch sie ihren Mandanten Kosten für aussichtslose Vollstreckungsversuche erspart. Dieser Service ist vor allem bei höheren Forderungen entscheidend, bei denen das Risiko eines Geldverlusts enorm ist.
Der Europäische Zahlungsbefehl (EuMahnVO) im Detail
Der durch die Verordnung Nr. 1896/2006 eingeführte Europäische Zahlungsbefehl ist das am weitesten verbreitete Instrument zur Durchsetzung unbestrittener Geldforderungen in der EU. Sein Hauptvorteil liegt darin, dass das gesamte Verfahren auf standardisierten Formblättern beruht. Der Gläubiger muss dem Antrag (Formblatt A) keine Beweise beifügen, eine Beschreibung genügt. Das beschleunigt die Antragstellung erheblich und senkt den Verwaltungsaufwand zu Beginn des Verfahrens.
Das Gericht prüft nach Eingang des Antrags nur die formalen Voraussetzungen und erlässt, wenn diese erfüllt sind, den Zahlungsbefehl in der Regel innerhalb von 30 Tagen. Dieser wird anschließend dem Schuldner zugestellt, der 30 Tage Zeit hat, Einspruch einzulegen (Formblatt F). Legt der Schuldner keinen Einspruch ein, wird der Zahlungsbefehl vollstreckbar und dient als Vollstreckungstitel in der gesamten EU. In der Praxis legen Schuldner jedoch häufig nur deshalb Einspruch ein, um Zeit zu gewinnen, wodurch das Verfahren in einen regulären Rechtsstreit übergeht.
Die Juristen der Anwaltskanzlei ARROWS verfügen über umfangreiche Erfahrung mit diesem Verfahren und können auf einen etwaigen Einspruch des Schuldners effektiv reagieren. Kommt es zum Einspruch, übernimmt die Anwaltskanzlei ARROWS nahtlos die Vertretung im anschließenden Verfahren, das sich bereits nach dem innerstaatlichen Recht des jeweiligen Staates richtet. Gerade in dieser Phase ist die Unterstützung des Netzwerks ARROWS International unverzichtbar, das eine lokale Rechtsvertretung direkt im Land des Gerichts sicherstellt.
Fragen und Antworten zum Europäischen Zahlungsbefehl
- Kann der Europäische Zahlungsbefehl auch in Dänemark genutzt werden? Nein, Dänemark hat eine Ausnahme von der Zusammenarbeit der Union in diesen Angelegenheiten ausgehandelt, und die Verordnung gilt dort nicht. In Dänemark muss man entweder nach dänischem Recht vorgehen oder den regulären Klageweg beschreiten. Die Anwaltskanzlei ARROWS arbeitet in solchen Fällen mit dänischen Partnern zusammen, um eine effektive Alternative sicherzustellen.
- Wie hoch sind die Gerichtsgebühren für den Europäischen Zahlungsbefehl? Die Gebühren unterscheiden sich je nach Land, in dem Sie den Antrag stellen. Stellen Sie den Antrag bei einem tschechischen Gericht, richtet sich die Gebühr nach der Höhe der geltend gemachten Forderung. Wichtig ist, dass der Schuldner im Fall des Obsiegens verpflichtet ist, dem Gläubiger diese Kosten zu erstatten. Die Anwaltskanzlei ARROWS erstellt für Sie noch vor Einleitung der Schritte eine Kosten-Nutzen-Kalkulation.
- Was, wenn der Schuldner behauptet, die Rechnung nie erhalten zu haben? Das ist ein häufiger verfahrensrechtlicher Einwand im Rahmen des Einspruchs. In diesem Fall muss der Gläubiger im anschließenden Verfahren sowohl die Zustellung der Rechnung als auch die Lieferung der Ware oder Erbringung der Leistung nachweisen. Deshalb ist es wichtig, sämtliche Unterlagen wie bestätigte Lieferscheine oder E-Mail-Korrespondenz in Ordnung zu haben. Die Anwaltskanzlei ARROWS systematisiert diese Beweise bereits bei Antragstellung.
Verfahren für geringfügige Forderungen bis 5.000 EUR
Für kleinere grenzüberschreitende Streitigkeiten über Beträge von höchstens 5.000 EUR ohne Nebenforderungen gibt es das sogenannte Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen (Verordnung Nr. 861/2007). Dieses Verfahren ist so konzipiert, dass es möglichst einfach und kostengünstig ist. Es wird in erster Linie schriftlich geführt, und das Gericht ordnet eine mündliche Verhandlung nur in Ausnahmefällen an, etwa wenn eine Partei dies beantragt und das Gericht sie für notwendig hält.
Der Gläubiger füllt das Formblatt A aus und fügt die relevanten Unterlagen bei (z. B. eine Kopie des Vertrags, Rechnungen). Das Gericht hat 14 Tage Zeit, dem Schuldner eine Kopie zu übermitteln, der anschließend 30 Tage für seine Stellungnahme hat. Das in diesem Verfahren ergangene Urteil ist wiederum in anderen EU-Staaten unmittelbar vollstreckbar. Obwohl das Verfahren theoretisch keinen Anwalt erfordert, begegnen wir in der Praxis häufig Verfahrensfehlern, die zur Abweisung des Antrags führen. Deshalb ist es sicherer, den Antrag von der Anwaltskanzlei ARROWS erstellen zu lassen.
Der wesentliche Vorteil dieses Verfahrens besteht darin, dass der Schuldner es nicht durch einen bloßen unbegründeten Einspruch blockieren kann, wie es beim Europäischen Zahlungsbefehl möglich ist. Das Gericht entscheidet in der Sache auf Grundlage der vorgelegten Urkunden. Reagiert der Schuldner nicht, erlässt das Gericht ein Urteil, das zum Vollstreckungstitel wird. Die Anwaltskanzlei ARROWS nutzt dieses Verfahren vor allem für Unternehmen mit einer großen Zahl kleinerer Forderungen, bei denen Verfahrensökonomie wichtig ist.
Forderungsdurchsetzung in den Nachbarländern: Slowakei und Deutschland
Die Slowakei und Deutschland sind für tschechische Unternehmer Schlüsselmärkte. Jedes dieser Länder hat Besonderheiten, die die Forderungsdurchsetzung entweder erleichtern oder erschweren. In der Slowakei gibt es das sogenannte upomínacie konanie (Mahnverfahren), das ausschließlich elektronisch über ein spezialisiertes Gericht in Banská Bystrica abläuft. Dieses Verfahren ist für Gläubiger sehr effektiv, da die Gerichtsgebühren hier halb so hoch sind wie bei einer regulären Klage.
In Deutschland beruht das System auf strenger Formalität. Reagiert der Schuldner nicht auf außergerichtliche Aufforderungen, kann das deutsche nationale Mahnverfahren (Mahnverfahren) genutzt werden. Der Vorteil: Legt der Schuldner keinen Widerspruch ein, erhalten Sie sehr günstig und schnell einen Vollstreckungstitel. Wehrt sich der Schuldner jedoch, geht der Streit an das zuständige Amtsgericht über. Die Anwaltskanzlei ARROWS verfügt in Deutschland über ein Netzwerk bewährter Partner, die die Vertretung direkt auf Deutsch übernehmen.
Die Juristen der Anwaltskanzlei ARROWS bearbeiten diese Fälle regelmäßig und können dank ihrer Kenntnis der lokalen digitalen Plattformen und Verfahrensfristen die Zeit bis zum Zahlungseingang verkürzen. In der Slowakei beispielsweise können wir dank elektronischer Signatur und direkter Anbindung an die slowakische Justiz Anträge innerhalb weniger Stunden einreichen. Diese Schnelligkeit ist oft entscheidend, wenn der Schuldner in finanzielle Schwierigkeiten gerät und seine Insolvenz droht.
Strategien für Märkte außerhalb der Europäischen Union
Die Forderungsdurchsetzung in Ländern wie den USA, China, dem Vereinigten Königreich oder der Schweiz erfordert einen völlig anderen Ansatz. Hier gilt der Grundsatz der automatischen Anerkennung von Urteilen nicht. Wenn Sie ein Urteil eines tschechischen Gerichts erwirken, müssen Sie im Zielland ein Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckung einer ausländischen Entscheidung durchlaufen. Das kann sehr langwierig und kostspielig sein. Die Anwaltskanzlei ARROWS empfiehlt daher in diesen Fällen Vorsorge in Form einer internationalen Schiedsgerichtsbarkeit.
Die internationale Schiedsgerichtsbarkeit (Schiedsverfahren) stützt sich auf das New Yorker Übereinkommen von 1958, das über 160 Staaten unterzeichnet haben. Dadurch ist ein beispielsweise in Prag erlassener Schiedsspruch in New York ebenso leicht vollstreckbar wie in Shanghai. Die Anwaltskanzlei ARROWS hilft Mandanten, Verträge so zu gestalten, dass sie korrekt formulierte Schiedsklauseln enthalten, was künftig Millionen an Verfahrenskosten spart.
Enthält der Vertrag keine Schiedsklausel, bleibt nur das Exequaturverfahren. In diesem Verfahren muss das ausländische Gericht bestätigen, dass das tschechische Urteil nicht gegen die dortige öffentliche Ordnung verstößt und dass der Schuldner Gelegenheit hatte, sich zu verteidigen. Die Anwaltskanzlei ARROWS übernimmt über ARROWS International das vollständige Management dieses Verfahrens – von der Beschaffung der Apostille bis zur Vertretung vor dem dortigen Gericht.
Rechtliche Tipps für Geschäfte mit Übersee
- Bestehen Sie immer auf einer Schiedsklausel: Bei Partnern außerhalb der EU ist ein Schiedsverfahren wegen der weltweiten Vollstreckbarkeit des Schiedsspruchs fast immer strategisch vorteilhafter. Wir helfen Ihnen, die geeignete Schiedsinstitution zu wählen (z. B. die ICC in Paris oder das Schiedsgericht bei der Wirtschaftskammer der Tschechischen Republik (Rozhodčí soud při HK ČR)).
- Achten Sie auf die Form der Dokumente: Urkunden für Übersee erfordern oft eine Überbeglaubigung oder Apostille, also höhere Stufen der Echtheitsbestätigung von Stempeln und Unterschriften. Die Anwaltskanzlei ARROWS erledigt diese Formalitäten für Sie, damit Ihre Klage nicht aus formalen Gründen zurückgewiesen wird.
- Prüfen Sie die Verjährung im Zielland: In den Vereinigten Staaten beispielsweise unterscheiden sich die Verjährungsfristen von Bundesstaat zu Bundesstaat und können für verschiedene Warenarten sehr spezifisch sein. Die Realität in Übersee ist oft komplizierter, und ohne die lokale Expertise von ARROWS International drohen irreversible Fehler.
Verjährung: Ein kritischer Faktor im internationalen Recht
Einer der häufigsten Gründe für das Scheitern der Forderungsdurchsetzung im Ausland ist die Verjährung des Anspruchs. Während in der Tschechischen Republik die allgemeine Verjährungsfrist drei Jahre beträgt, gelten im internationalen Verkehr die Regeln des anwendbaren Rechts. In Deutschland beginnt die dreijährige Frist am Ende des Jahres zu laufen, in dem die Forderung entstanden ist, während in Frankreich für Handelsbeziehungen eine fünfjährige Frist gilt.
Tückisch ist vor allem die Schweiz, wo gewöhnliche vertragliche Ansprüche nach zehn Jahren verjähren, bestimmte Warenlieferungen jedoch bereits nach fünf. Zudem gibt es in der Schweiz den sogenannten Verlustschein (Verlustschein), der ausgestellt wird, wenn der Schuldner kein Vermögen hat, und der die Verjährung auf bis zu 20 Jahre verlängert. Die Anwaltskanzlei ARROWS führt in jedem Fall eine Verjährungsanalyse durch, damit der Schuldner keine begründete Verjährungseinrede erheben kann.
Wichtig zu wissen ist, dass eine bloße Mahnung den Lauf der Verjährungsfrist in den meisten Ländern nicht unterbricht. Es ist notwendig, ein Gerichts- oder Schiedsverfahren einzuleiten. Die Anwaltskanzlei ARROWS empfiehlt, nicht bis zum letzten Moment zu warten und rechtliche Schritte spätestens einige Monate vor Fristablauf einzuleiten, damit genügend Zeit für Übersetzungen und die Zustellung der Klage bleibt.
Zwangsvollstreckung im Ausland: Wie das Geld auf Ihr Konto kommt
Ein Urteil oder einen Zahlungsbefehl zu erwirken, ist nur die halbe Miete. Zahlt der Schuldner auch nach der gerichtlichen Entscheidung nicht, muss die Zwangsvollstreckung folgen. Diese richtet sich stets nach dem Recht des Staates, in dem sich das Vermögen des Schuldners befindet. Das System funktioniert in jedem Land anders – mancherorts sind es private Gerichtsvollzieher, anderswo gerichtliche Vollstreckungsbeamte oder Beamte des Justizministeriums.
In Österreich beispielsweise stellt der Gläubiger den Antrag auf Exekutionsbewilligung beim Bezirksgericht (Bezirksgericht). Will der Gläubiger den Lohn des Schuldners pfänden und kennt dessen Arbeitgeber nicht, kann das Gericht bei den Sozialversicherungsträgern anfragen. In Deutschland wiederum spielt der Gerichtsvollzieher (Gerichtsvollzieher) eine Schlüsselrolle, der den Schuldner zur Vorlage einer Vermögensauskunft auffordern kann. Die Anwaltskanzlei ARROWS steuert diese lokalen Verfahren und kommuniziert direkt mit den Vollstreckungsorganen.
Die Anwaltskanzlei ARROWS ist bis zu einer Höhe von 350.000.000 CZK (ca. 14,4 Mio. EUR) versichert, was für den Mandanten auch in komplizierten Vollstreckungsfällen mit hohem Streitwert ein hohes Maß an Sicherheit bedeutet. Unsere Juristen stellen nicht nur Anträge, sondern suchen über internationale Datenbanken und Register aktiv nach dem Vermögen von Schuldnern, damit die Vollstreckung effektiv ist und der Schuldner kein Vermögen beiseiteschafft.
Tabelle der Risiken und Sanktionen bei der Forderungsdurchsetzung im Ausland
| Risiken und Sanktionen | Wie ARROWS hilft (beratung@arws.cz) |
| Verjährung des Anspruchs: Untätigkeit führt nach Ablauf der nationalen Fristen zum Verlust des Rechts, die Schuld gerichtlich durchzusetzen. | Rechtliche Analyse: Sofortige Prüfung der Fristen nach dem anwendbaren Recht und rechtzeitige Klageerhebung zur Unterbrechung der Verjährung. |
| Übersetzungskosten: Pflicht, amtlich beglaubigte Übersetzungen aller Urkunden in die Gerichtssprache vorzulegen. | Komplettservice: Beschaffung gerichtlicher Übersetzungen und Legalisierung von Dokumenten im Rahmen der Fallbetreuung. |
| Verfahrensmisserfolg: Abweisung der Klage wegen Formfehlern im Antrag oder eines falsch gewählten Gerichts. | Fachkundige Vertretung: Garantie korrekter Schriftsätze und Vertretung bei Kontrollen und Streitigkeiten im Netzwerk ARROWS International. |
| Insolvenzverfahren: Gerät der Schuldner in die Insolvenz, wird die reguläre Forderungsdurchsetzung gestoppt und es droht der Verlust des Anspruchs. | Insolvenzmonitoring: Regelmäßige Überwachung der Register und rechtzeitige Anmeldung der Forderung im Insolvenzverfahren. |
| Verschleierung von Vermögen: Der Schuldner überträgt während eines langen Rechtsstreits Vermögen auf andere Personen oder Firmen. | Sicherungsmaßnahmen: Antrag auf einstweilige Verfügung oder Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung beim Schuldner. |
Kosten der Forderungsdurchsetzung und Pauschalentschädigungen
Unternehmen fragen häufig, ob sich die Forderungsdurchsetzung im Ausland lohnt. Dank der europäischen Zahlungsverzugsrichtlinie (2011/7/EU) hat der Gläubiger im Geschäftsverkehr Anspruch auf eine Pauschalentschädigung für Beitreibungskosten in Höhe von mindestens 40 EUR pro offener Rechnung. Dieser Anspruch entsteht automatisch kraft Gesetzes (ex lege) in dem Moment, in dem der Schuldner in Verzug gerät, und zwar auch ohne vorherige Mahnung.
Neben dieser Pauschale hat der Gläubiger Anspruch auf gesetzliche Verzugszinsen, die in der EU vereinheitlicht sind (in der Regel 8 % über dem Basiszinssatz der Zentralbank). Im Fall eines Prozesserfolgs spricht das Gericht üblicherweise auch den Ersatz der Kosten der Rechtsvertretung zu. Die Anwaltskanzlei ARROWS macht diese Ansprüche für ihre Mandanten systematisch geltend, wodurch die tatsächlichen Kosten der Rechtsdienstleistungen für den Mandanten oft auf null sinken.
Warum gerade die Anwaltskanzlei ARROWS?
Die Forderungsdurchsetzung im Ausland besteht nicht nur im Ausfüllen eines Formulars, sondern erfordert strategisches Denken, Kenntnis der lokalen Verfahren und die Fähigkeit, über Grenzen hinweg effektiv zu kommunizieren. Die Juristen der Anwaltskanzlei ARROWS betreuen diese Fälle regelmäßig für Hunderte von Mandanten und können die Zeit bis zum Zahlungseingang verkürzen sowie das Risiko von Fehlern senken, die zum Verlust des Rechtsstreits führen könnten. Unser Vorteil liegt in der einzigartigen Verbindung von lokaler Expertise mit globaler Reichweite.
Dank des Netzwerks ARROWS International, das in Europa, Asien, Afrika und Amerika tätig ist, hat der Mandant einen einzigen Ansprechpartner in der Tschechischen Republik, aber Zugang zu den besten Juristen in 70 Ländern der Welt. Wir bieten umfassende Leistungen – von der Prüfung von Verträgen und Richtlinien über den außergerichtlichen Forderungseinzug bis hin zur Vertretung in Streitigkeiten, Verhandlungen mit Aufsichtsbehörden, Lizenzverfahren oder zertifizierten Schulungen für Ihre Vertriebsteams. So haben Ihre internationalen Forderungen die bestmögliche Chance auf erfolgreiche Durchsetzung.
Die erfolgreiche Durchsetzung unbezahlter Rechnungen im Ausland erfordert mehr als nur Geduld. Sie erfordert ein aktives Vorgehen, Kenntnis der europäischen Verordnungen und die Fähigkeit, auf den Schuldner wirksamen rechtlichen Druck auszuüben. Ob Europäischer Zahlungsbefehl, Verfahren für geringfügige Forderungen oder komplexe internationale Schiedsgerichtsbarkeit – die richtige Wahl des Verfahrensinstruments ist für das Ergebnis entscheidend.
Bedenken Sie, dass die Realität grenzüberschreitender Streitigkeiten oft komplizierter ist und Verfahrensdetails wie Zustellungsfristen oder formale Anforderungen an Vollmachten den gesamten Prozess scheitern lassen können. Deshalb ist es sicherer, solche Fälle den Experten der Anwaltskanzlei ARROWS anzuvertrauen, die Erfahrung mit Auslandsbezug haben und die Risiken eines fremden Rechtsumfelds minimieren können. Warten Sie nicht, bis Ihre Forderungen verjähren, sondern handeln Sie rechtzeitig.
Hinweis
