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Handels- und Gerichtsstreitigkeiten

Kanzlei

Wir führen Rechtsstreitigkeiten, in denen es für das Unternehmen um viel geht. In der Anwaltskanzlei ARROWS vertreten wir in- und ausländische Unternehmen vor Gerichten aller Instanzen sowie in Schiedsverfahren – bei Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern, bei Streitigkeiten aus Werkverträgen, mit Lieferanten sowie in Verfahren auf Schadensersatz gegen Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder. Mandanten wenden sich an uns, wenn die üblichen rechtlichen Verfahren nicht ausreichen und der Ausgang des Rechtsstreits den Cashflow, die Finanzierung und den Ruf des Unternehmens beeinflusst. Bevor wir eine Klage einreichen, sagen wir Ihnen, was der Rechtsstreit kosten wird, wie lange er dauern wird und wie Ihre tatsächliche Position ist – und für das Ergebnis übernehmen wir dann die volle Verantwortung.

Warum Sie Ihren Rechtsstreit ARROWS anvertrauen sollten?

  • Wir treffen Entscheidungen wie ein Unternehmen, nicht wie Paragraphen. Bei jedem Rechtsstreit beziffern wir die Kosten und den potenziellen Ertrag. Manchmal ist eine harte Verhandlung anstelle einer Klage der richtige Rat – und das sagen wir Ihnen auch, wenn wir damit kein Geld verdienen.

  • Prozesserfahrung, keine Theorie. Wir führen Rechtsstreitigkeiten von der ersten Instanz bis zur Revision und Verfassungsbeschwerde. Wir wissen, wo Rechtsstreitigkeiten wirklich verloren werden: bei der Vorbereitung der Beweismittel am Anfang, nicht im Schlussplädoyer.

  • Ein Team für den Rechtsstreit und seine Ursache. Die meisten Handelsstreitigkeiten entstehen aus einem Vertrag, einer Unternehmensstruktur oder einer Transaktion. Wir haben unsere eigenen Spezialisten für Gesellschaftsrecht, Development und IT – deshalb führen wir einen Rechtsstreit nicht ohne Kenntnis seiner Entstehung.

  • Internationale Reichweite (ARROWS International). Wenn ein Rechtsstreit einen grenzüberschreitenden Bezug hat, koordinieren wir das Verfahren in Dutzenden von Rechtsordnungen und sorgen für die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen im Ausland. Sie kommunizieren mit einem einzigen Partner in Prag.

Wenden Sie sich an uns, wenn:

  • Sie eine Klage oder eine vorgerichtliche Mahnung erhalten haben: Sie benötigen eine schnelle Einschätzung des realen Risikos und die Vorbereitung einer Verteidigung, kein allgemeines Rechtsgutachten.

  • Ihr Unternehmen mit einem Gesellschafter zerbricht: Blockierte Hauptversammlung, Verdrängung aus der Entscheidungsfindung oder Streit über den Wert des Anteils.

  • Der Auftraggeber hat Mehrarbeiten nicht bezahlt oder hält einen Sicherheitseinbehalt zurück: Wir lösen Streitigkeiten aus Werkverträgen sowohl auf der Seite des Auftragnehmers als auch des Auftraggebers.

  • Ein Abnehmer zahlt nicht und es handelt sich um einen bedeutenden Betrag: Von der vorgerichtlichen Mahnung über die Sicherung des Schuldnervermögens bis hin zur Zwangsvollstreckung.

  • Das Unternehmen fordert vom Geschäftsführer Schadensersatz: Oder Sie sind umgekehrt Mitglied eines Organs, von dem dieser gefordert wird.

  • Sie haben ein Urteil, aber kein Geld: Wir sorgen für die tatsächliche Vollstreckung der Entscheidung in der Tschechischen Republik und im Ausland, damit das Urteil nicht nur auf dem Papier bleibt.

Starker Hintergrund und das Vertrauen der Marktführer:

Wir lösen Handels- und Gerichtsstreitigkeiten für mehr als 2.000 Mandanten. In unserem Team haben wir über 18 Spezialisten für streitige Verfahren mit fünfzehnjähriger Praxis, und unsere Fachkompetenz wird regelmäßig durch die renommierte Auszeichnung „Kanzlei des Jahres“ bestätigt. Auf unsere Vertretung verlassen sich MONETA Money Bank, ARRIVA, ARDON und die Tschechischen Bahnen (České dráhy).

Lassen Sie nicht zu, dass ein Rechtsstreit die Entwicklung Ihres Unternehmens bremst oder die Kapazitäten Ihres Managements bindet. Vereinbaren Sie eine unverbindliche Beratung, in der wir Ihre Position, mögliche Szenarien und eine Kostenschätzung besprechen.

A) Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern und Unternehmensstreitigkeiten

In diesen Streitigkeiten geht es nicht um Geld, sondern um die Kontrolle über das Unternehmen – und deshalb sind sie oft die härtesten. Typischerweise beginnen sie damit, dass die Gewinnausschüttung nicht mehr genehmigt wird oder dass einer der Gesellschafter keinen Zugang mehr zu Informationen erhält. Das Gesetz gibt beiden Seiten recht starke Instrumente an die Hand: Ein Gesellschafter kann unter bestimmten Bedingungen aus dem Unternehmen verdrängt werden, ebenso wie ein Beschluss der Hauptversammlung angefochten werden kann. Entscheidend ist jedoch die Schnelligkeit – die meisten dieser Rechte sind an kurze Fristen gebunden, nach deren Ablauf nichts mehr unternommen werden kann.

  • Ausschluss eines Gesellschafters und gerichtliche Aufhebung der Beteiligung: Wir bereiten die Aufforderung und den Antrag bei Gericht vor, oder umgekehrt die Verteidigung gegen den Ausschluss.

  • Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen: Wir fechten den Beschluss an und überwachen die Fristen sowie den formellen Schritt, ohne den das Recht zur Anfechtung des Beschlusses erlischt.

  • Schutz des Minderheitsgesellschafters: Blockierte Gewinnausschüttung, Missbrauch der Mehrheit, zweckgebundene Änderungen des Gesellschaftsvertrags.

  • Abfindungsanteil und seine Bewertung: Streitigkeiten über die Höhe der Abfindung, einschließlich revisionsbedürftiger Sachverständigengutachten.

  • Pattsituation zwischen 50/50-Gesellschaftern: Entscheidungs-Deadlock und Wege daraus – durch Vereinbarung oder auf dem Klageweg.

B) Handels- und Lieferantenstreitigkeiten

Ein Streit aus einer gewöhnlichen Geschäftsbeziehung kann die Marge des gesamten Vertrags aufzehren. Meistens geht es um drei Dinge: ob die andere Partei tatsächlich den Vertrag verletzt hat, wie hoch die Vertragsstrafe ist, die tatsächlich durchgesetzt werden kann, und was mit der bereits erbrachten Leistung geschieht. Eine unangemessen hohe Vertragsstrafe kann das Gericht auf Antrag des Schuldners herabsetzen – ebenso kann eine Vertragsstrafe verteidigt werden, wenn sie angemessen festgelegt ist. Wir vertreten beide Seiten der Beziehung.

  • Verletzung von Liefer- und Abnehmerverträgen: Nichtlieferung, Verzug, mangelhafte Leistung, einseitige Änderungen der Bedingungen.

  • Vertragsstrafen: Geltendmachung der Strafe sowie Verteidigung durch Antrag auf gerichtliche Herabsetzung.

  • Rücktritt vom Vertrag: Beurteilung, ob der Rücktritt wirksam war, und Abwicklung der bereits erbrachten Leistung.

  • Unbezahlte Forderungen im B2B-Bereich: Vorgerichtliche Mahnung, Sicherung des Vermögens, Zahlungsbefehl, Klage.

  • Streitigkeiten aus IT-Projekten und Logistik: Nicht gelieferte Software, strittige Abnahmen, Schaden durch Lieferausfall.

C) Streitigkeiten im Bauwesen und Development

Baustreitigkeiten haben ihre eigene Logik, ihre eigenen Sachverständigen und ihre eigene Rechtsprechung – deshalb behandeln wir sie als eigenständigen Bereich in Zusammenarbeit mit unserem Development-Team. Fast immer geht es um drei Fragen: Was alles Teil des vereinbarten Werks war, wer das Risiko der Änderung trug und was der tatsächliche Wert des Gebauten ist. Wer von Anfang an die Dokumentation führt, gewinnt einen solchen Streit in der Regel.

  • Mehrarbeiten und Änderungen des Leistungsumfangs: Ansprüche, die der Auftraggeber nicht anerkennen will, und die Art und Weise, wie sie nachgewiesen werden können.

  • Sicherheitseinbehalte und Rückbehalte: Wie man ihre Freigabe erreicht und wann der Einbehalt im Gegenteil berechtigt ist.

  • Mängel am Werk und Preisminderung: Streitigkeiten über die Qualität der Ausführung und den Umfang der Haftung des Auftragnehmers.

  • Rücktritt vom Werkvertrag: Abwicklung der ausgeführten Arbeiten und Schadensersatz auf beiden Seiten.

  • Streitigkeiten mit Planern und der Bauaufsicht: Schaden, der durch einen Fehler im Projekt oder bei der Bauüberwachung verursacht wurde.

D) Schadensersatz und Managementhaftung

Hier geht es für Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder um ihr eigenes Vermögen. Wer eine Funktion in einem Organ annimmt, verpflichtet sich, diese loyal, mit den erforderlichen Kenntnissen und der nötigen Sorgfalt auszuüben – und wenn er dem Unternehmen einen Schaden zufügt und diesen nicht ersetzt, kann er für die Schulden des Unternehmens selbst haften. Wir vertreten sowohl Unternehmen, die Schadensersatz fordern, als auch Organmitglieder, die sich verteidigen. Aber niemals im selben Rechtsstreit.

  • Schadensersatzforderung gegen einen Geschäftsführer oder ein Vorstandsmitglied: Beweislast, unternehmerisches Ermessen, Bezifferung des Schadens.

  • Haftung von Organmitgliedern für die Schulden der Gesellschaft: Einschließlich steuerlicher und insolvenzrechtlicher Zusammenhänge.

  • Verjährung des Schadensersatzanspruchs: Der häufigste Grund, warum ein Unternehmen den verursachten Schaden letztendlich nicht erhält.

  • Verteidigung eines Organmitglieds: Einschließlich der Zusammenarbeit mit dem D&O-Haftpflichtversicherer.

E) Gerichtsverfahren, einstweilige Verfügungen und Zwangsvollstreckung

Für einen Rechtsstreit vor tschechischen Gerichten übernehmen wir die volle Verantwortung von Anfang bis Ende. Am wertvollsten ist dabei die allererste Phase: Bevor sich die Gegenseite orientieren kann, kann durch einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung Vermögen oder Beweismittel gesichert werden. Das Gericht entscheidet über einen solchen Antrag unverzüglich, bei Streitigkeiten zwischen Unternehmern ist es jedoch erforderlich, eine Sicherheit bereits am Tag der Antragstellung zu hinterlegen – ohne diese wird der Antrag vom Gericht abgewiesen. Deshalb reagieren wir auf solche Angelegenheiten innerhalb von 24 Stunden.

  • Vertretung in allen Instanzen: Vom erstinstanzlichen Gericht bis zum Obersten Gerichtshof und Verfassungsgericht.

  • Einstweilige Verfügungen: Sicherung von Vermögen und Beweismitteln noch vor Einreichung der Klage.

  • Berufungs- und Revisionsverfahren: Einschließlich der Übernahme von Verfahren von einem anderen Vertreter und der Überprüfung eines ungünstigen Urteils.

  • Insolvenz- und Inzidenzstreitigkeiten: Bestreitung einer Forderung, Anfechtbarkeit, Verteidigung gegen einen schikanösen Antrag.

  • Urteilsvollstreckung und Zwangsvollstreckung: Wir stellen sicher, dass das Geld tatsächlich auf Ihrem Konto ankommt.

F) Schiedsverfahren und außergerichtliche Streitbeilegung

Nicht jeder Streit lohnt sich, bis zum Urteil zu führen. Bei großen Verträgen ist ein Schiedsverfahren oft schneller, eininstanzlich und nicht öffentlich – Sie zahlen jedoch am Anfang mehr und ein schlechter Schiedsspruch lässt sich faktisch nicht mehr ändern. Wir beurteilen, was für Sie in der konkreten Sache vorteilhafter ist, und gestalten bei neuen Verträgen die Schiedsklausel so, dass sie Ihnen in einem zukünftigen Streit hilft und nicht schadet.

  • Vertretung im Schiedsverfahren: Vor dem Schiedsgericht bei der Wirtschaftskammer der Tschechischen Republik und der Agrarkammer der Tschechischen Republik sowie in internationalen Schiedsverfahren nach den Regeln der ICC und VIAC.

  • Schiedsklausel: Beurteilung und Gestaltung der Klausel noch vor Vertragsunterzeichnung.

  • Vergleich und Vergleichsvereinbarung: Einschließlich der Berechnung, wann ein Vergleich für das Unternehmen vorteilhafter ist als ein Sieg vor Gericht.

  • Internationale Streitigkeiten und Forderungsbeitreibung im Ausland: Anerkennung und Vollstreckung tschechischer Urteile im Ausland sowie Verteidigung gegen die Vollstreckung eines ausländischen Urteils in der Tschechischen Republik.

Der Weg zum siegreichen Urteil (Unser Prozess)

Keine theoretischen Ausarbeitungen. Wir gehen in klaren Schritten vor, mit dem Schwerpunkt darauf, dass das Ergebnis Geld auf dem Konto ist, nicht nur ein günstiges Urteil.

  • Einschätzung innerhalb von 24 Stunden: Wir sagen Ihnen, wie Ihre Position ist, was droht und welche Fristen bereits laufen.

  • Bezifferung und Entscheidung: Schätzung der Kosten, der Verfahrensdauer und der Erfolgsaussichten. Auf dieser Grundlage entscheiden Sie, ob Sie klagen, sich verteidigen oder verhandeln.

  • Sicherung der Position: Einstweilige Verfügung, Sicherung von Beweismitteln, Kontaktaufnahme mit der Gegenseite. Hier werden Streitigkeiten am häufigsten gewonnen und verloren.

  • Führung des Rechtsstreits und Überwachung der Erfüllung: Wir verfassen Schriftsätze so, dass sie sowohl vom Management als auch vom Richter verstanden werden, und wir überwachen, dass die Leistung tatsächlich erbracht wird.

Unser Team kombiniert Prozesspraxis mit Gesellschafts-, Bau- und IT-Recht – deshalb behandeln wir einen Rechtsstreit nicht nur als prozessualen Akt, sondern als eine Situation, die eine geschäftliche Ursache und eine geschäftliche Lösung hat.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

1. Was wird der Rechtsstreit kosten und werden mir die Kosten erstattet?

Vor Beginn der Zusammenarbeit erhalten Sie eine Kostenschätzung und wir vereinbaren ein Stunden-, Pauschal- oder kombiniertes Honorar. Neben dem Anwaltshonorar müssen Sie mit der Gerichtsgebühr rechnen, die bei Streitigkeiten über eine Geldleistung prozentual vom Streitwert berechnet wird und maximal 2.000.000 CZK beträgt, sowie gegebenenfalls mit einem Sachverständigengutachten. Die obsiegende Partei hat Anspruch auf Ersatz der Verfahrenskosten, dieser ist jedoch in der Regel niedriger als das tatsächlich aufgewendete Honorar – deshalb berechnen wir mit Ihnen immer das Nettoergebnis, nicht nur den Sieg.

2. Wie lange dauert ein Handelsstreit in der Tschechischen Republik?

Ein gewöhnlicher Handelsstreit in erster Instanz dauert in der Regel ein bis drei Jahre, mit Berufung drei bis fünf Jahre. Die Dauer wird hauptsächlich durch die Beweisaufnahme beeinflusst – die Anzahl der Zeugen und Sachverständigengutachten. Genau deshalb erwägen wir bei jedem Streit, ob nicht ein Vergleich oder ein Schiedsverfahren ein schnellerer Weg zum selben Ergebnis ist.

3. Wann lohnt es sich zu klagen und wann nicht?

Vier Dinge sind entscheidend: die Durchsetzbarkeit, also ob die Gegenseite zahlungsfähig ist, Ihre Beweisposition, die Kosten im Verhältnis zum Streitwert und die Zeit des Managements. Bei Beträgen in der Größenordnung von Hunderttausenden ist eine harte Verhandlung oft effektiver als eine Klage. Bei Streitigkeiten in Millionenhöhe lohnt sich eine Klage fast immer, wenn der Schuldner solvent ist – und das ist das Erste, was wir prüfen.

4. Kann das Vermögen der Gegenseite gesichert werden, bevor es beiseite geschafft wird?

Ja, durch einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung. Entscheidend ist, eine konkrete Befürchtung zu belegen, dass die Urteilsvollstreckung gefährdet wäre, nicht nur ein allgemeines Misstrauen – und den Antrag zu stellen, bevor die Gegenseite reagiert. Bei Beziehungen zwischen Unternehmern ist es notwendig, eine Sicherheit von 50.000 CZK spätestens am Tag der Antragstellung zu hinterlegen, andernfalls wird der Antrag vom Gericht abgewiesen.

5. Vertreten Sie auch die beklagte Partei?

Ja, die Verteidigung gegen eine Klage macht einen wesentlichen Teil unserer Prozesspraxis aus. Wir übernehmen auch Verfahren, die von einem anderen Vertreter begonnen wurden, und bearbeiten Berufungen und Revisionen nach einem ungünstigen Urteil.

6. Bearbeiten Sie auch Streitigkeiten mit einer ausländischen Gegenpartei?

Ja. Dank des Netzwerks von ARROWS International führen wir Verfahren vor ausländischen Gerichten und in internationalen Schiedsverfahren und sorgen für die Anerkennung und Vollstreckung tschechischer Urteile im Ausland. Wir kümmern uns auch um die umgekehrte Richtung – die Verteidigung eines tschechischen Unternehmens gegen eine Klage oder ein Urteil aus dem Ausland.

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