Wie Unternehmen aus dem Nahen Osten in der Tschechischen Republik rechtlich vorgehen können
wichtige Verfahrensschritte
Hat Ihr Unternehmen aus dem Nahen Osten mit einem tschechischen Partner einen Vertragsstreit, offene Rechnungen oder eine Vertragsverletzung, müssen Sie das tschechische Gerichtssystem verstehen. Dieser Leitfaden beantwortet die wichtigsten verfahrensrechtlichen und strategischen Fragen, damit Sie Ihre Geschäftsinteressen nach tschechischem Recht schützen können – von der Zuständigkeit bis zur Vollstreckung des Urteils.

Inhalt des Artikels
- Das tschechische Rechtssystem und Ihre Stellung als ausländischer Investor
- Die vorprozessuale Zahlungsaufforderung: ein Pflichtschritt mit versteckten verfahrensrechtlichen Folgen
- Einreichung der Klage: Verfahrensanforderungen und die von Anfang an geltende Beweislast
- Die vorbereitende Verhandlung und die Beweisstrategie
- Berufung und außerordentliche Rechtsmittel: der mehrstufige tschechische Instanzenzug
- Schiedsverfahren als Alternative
Das tschechische Rechtssystem und Ihre Stellung als ausländischer Investor
Als Mitgliedstaat der Europäischen Union bietet die Tschechische Republik Unternehmen aus dem Nahen Osten einen stabilen und transparenten Rechtsrahmen für die Beilegung von Handelsstreitigkeiten. Das tschechische Zivilprozesssystem funktioniert jedoch grundlegend anders als die Rechtstraditionen im Nahen Osten.
Diese Unterschiede wirken sich unmittelbar darauf aus, wie Ihr Fall geführt wird, wie schnell Sie mit Ergebnissen rechnen können und welche Kosten Sie einplanen sollten. Unternehmen aus dem Nahen Osten machen regelmäßig Ansprüche vor tschechischen Gerichten geltend – von umfangreichen Investitionsstreitigkeiten bis hin zum einfachen Forderungseinzug.
Die Anwaltskanzlei ARROWS verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Vertretung von Mandanten aus der Golfregion und anderen Ländern des Nahen Ostens in genau solchen Situationen. Das tschechische Rechtssystem beruht auf den Grundsätzen des kontinentaleuropäischen Rechts (Civil Law): Richter wenden detaillierte gesetzliche Kodifikationen an, statt sich auf Präzedenzfälle als primäre Rechtsquelle zu stützen.
Das bringt ausländischen Unternehmen gewisse Vorteile, bedeutet aber auch, dass die Einhaltung der Verfahrensregeln ungewöhnlich streng gehandhabt wird.
Anders als in Common-Law-Rechtsordnungen kennen tschechische Gerichte keine vorprozessuale Discovery, keine Depositions im amerikanischen Sinne und keine flexiblen Verfahrensanpassungen. Diese Unterschiede von Anfang an zu verstehen, ist entscheidend, denn Fehler in einem frühen Stadium eines tschechischen Verfahrens lassen sich oft nicht mehr korrigieren.
Die tschechische Justiz ist professionell und bei gut vorbereiteten Fällen in der Regel effizient. Streitigkeiten über Geldforderungen werden in erster Instanz typischerweise vor den Bezirksgerichten (okresní soud) verhandelt, über Berufungen entscheiden die Kreisgerichte (krajský soud).
Das gesamte Zivilverfahren wird ausschließlich in tschechischer Sprache geführt.
Auch wenn Richter Fremdsprachen verstehen mögen, müssen Beweismittel in Englisch, Arabisch oder einer anderen Fremdsprache mit amtlich beglaubigten Übersetzungen vorgelegt werden, um rechtlich verwertbar zu sein. Diese strenge Anforderung unterschätzen viele ausländische Unternehmen, bis die Zulässigkeit ihrer Beweismittel in Frage gestellt wird.
Zuständigkeit: Welches tschechische Gericht ist für Ihren Streit zuständig?
Vor Einreichung einer Klage ist zunächst entscheidend, ob ein tschechisches Gericht für Ihren Streit zuständig ist. Diese Frage regeln das EU-Recht – konkret die Brüssel-Ia-Verordnung – und das IPRG.
Davon hängt nicht nur ab, welches Gericht Ihren Fall verhandeln kann, sondern auch, ob dessen Urteil ohne zusätzliches Verfahren in ganz Europa vollstreckbar ist. Die Grundregel zum Sitz des Beklagten ist einfach.
Hat Ihr tschechischer Geschäftspartner oder Schuldner seinen Sitz in der Tschechischen Republik und ist er dort tätig, sind tschechische Gerichte zuständig.
Diese Regel gilt unabhängig davon, ob der Beklagte eine natürliche oder juristische Person ist und wo Ihr Unternehmen aus dem Nahen Osten seinen Sitz hat. Sie gilt auch dann, wenn der Vertrag anderswo verhandelt und entworfen wurde.
Die Zuständigkeit kann sich jedoch auch aus anderen Gründen ergeben. Bestimmt der Vertrag beispielsweise ein tschechisches Gericht als Gerichtsstand (Gerichtsstandsvereinbarung, Prorogation), sind sowohl Sie als auch der Beklagte an diese Vereinbarung gebunden.
Viele Handelsverträge zwischen Unternehmen aus dem Nahen Osten und tschechischen Partnern enthalten solche Klauseln, weil sie Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit schaffen.
Die Anwaltskanzlei ARROWS berät Mandanten aus dem Nahen Osten ab Entstehen eines Streits zur Zuständigkeitsstrategie. Enthält Ihr Vertrag keine Gerichtsstandsklausel und hat der Beklagte seinen Sitz in Tschechien, sollten Sie von der Zuständigkeit tschechischer Gerichte ausgehen.
Enthält Ihr Vertrag eine Klausel zugunsten tschechischer Gerichte, profitieren Sie von Vorhersehbarkeit, müssen aber sicherstellen, dass die Klausel wirksam formuliert wurde. Die formalen Anforderungen an eine wirksame Gerichtsstandsklausel nach tschechischem Recht und EU-Recht sind spezifisch.
Die Klausel muss den Umfang der erfassten Streitigkeiten klar bestimmen und schriftlich geschlossen oder schriftlich bestätigt sein.
Entstehen aus demselben Streit mehrere Verfahren – etwa wenn Sie vor einem tschechischen Gericht klagen und der Beklagte zeitgleich in einem anderen EU-Staat Gegenklage erhebt –, greift die Regel der Rechtshängigkeit (lis pendens).
Nach EU-Recht führt grundsätzlich das zuerst angerufene Gericht das Verfahren fort; spätere Parallelverfahren vor Gerichten anderer EU-Mitgliedstaaten sind auszusetzen. Diese Regel dient der Effizienz der Justiz, bedeutet aber auch, dass der Zeitpunkt Ihrer Klageerhebung strategisch wichtig ist.
Die vorprozessuale Zahlungsaufforderung: ein Pflichtschritt mit versteckten prozessualen Folgen
Bevor Sie vor einem tschechischen Gericht Klage erheben, schreibt das tschechische Recht einen entscheidenden vorbereitenden Schritt vor. Sie müssen dem Beklagten mindestens sieben Tage vor Einreichung Ihrer Klage eine vorprozessuale Zahlungsaufforderung (předžalobní výzva) zusenden.
Diese Pflicht ist in § 142a der tschechischen Zivilprozessordnung (Gesetz Nr. 99/1963 Slg., im Folgenden „OSŘ“) geregelt. Die vorprozessuale Aufforderung soll dem Schuldner eine letzte Gelegenheit geben, die Streitigkeit gütlich beizulegen.
Versäumen Sie diese Aufforderung, spricht Ihnen das tschechische Gericht in der Regel keinen Ersatz Ihrer Prozesskosten zu, selbst wenn Sie den Rechtsstreit gewinnen.
Bei einer Streitigkeit über beispielsweise 5 Mio. CZK (ca. 205.800 EUR) könnten Sie also zwar die Hauptforderung durchsetzen, müssten Ihre Anwaltskosten jedoch selbst tragen. Das führt zu einem erheblichen finanziellen Verlust.
Die vorprozessuale Aufforderung muss bestimmte Angaben enthalten: die eindeutige Bezeichnung von Gläubiger und Schuldner, die Konkretisierung der Forderung (Rechtsgrund und Höhe) sowie eine klare Zahlungsaufforderung. Das Gesetz verlangt zwar eine Zusendung mindestens sieben Tage vor Klageerhebung, in der Praxis ist jedoch eine etwas längere Frist üblich, um guten Willen zu zeigen.
Die Anwaltskanzlei ARROWS empfiehlt Mandanten aus dem Nahen Osten, die vorprozessuale Aufforderung als Teil der Prozessstrategie zu betrachten.
Jede Aufforderung muss sorgfältig formuliert werden, damit sie dem tschechischen Prozessrecht entspricht und die Ernsthaftigkeit der Forderung klar vermittelt. Sie sollte per Einschreiben oder über die Datenbox (datová schránka) versandt werden, um den Zugang nachweisen zu können.
Einreichung der Klage: prozessuale Anforderungen und die vorgelagerte Beweislast
Ist die vorprozessuale Frist ohne Einigung verstrichen, können Sie Ihre Klage (žaloba) beim zuständigen tschechischen Bezirksgericht (okresní soud) einreichen. Genau hier erleben viele Unternehmen aus dem Nahen Osten ihren ersten großen prozessualen Schock.
Tschechische Gerichte kennen keine umfassende Discovery-Phase, wie sie in den USA oder im Vereinigten Königreich üblich ist. Die tschechische Klageschrift muss ein rechtlich strukturiertes Dokument sein, das konkrete Tatsachen darlegt und für jede Tatsache konkrete Beweismittel benennt.
Entscheidend ist, dass die Behauptungs- und Beweislast bei Ihnen als Kläger liegt.
Sie müssen Ihre Beweise selbst beschaffen und bereit sein, sie vorzulegen. Sie können zwar im Laufe des Verfahrens Beweise anbieten (bis zur „Konzentration des Verfahrens“ am Ende der ersten Verhandlung), den Beklagten aber nicht im Wege einer Discovery zwingen, Ihnen seine Unterlagen offenzulegen.
In Handelsstreitigkeiten sind die wichtigsten Beweismittel in der Regel: unterzeichnete Verträge, akzeptierte Rechnungen, Lieferscheine (CMR-Frachtbriefe, Übergabeprotokolle) und die einschlägige Korrespondenz. Allen fremdsprachigen Dokumenten müssen amtlich beglaubigte tschechische Übersetzungen (soudní překlad) beigefügt werden.
Dokumente müssen superlegalisiert oder mit einer Apostille versehen sein, um vor einem tschechischen Gericht anerkannt zu werden.
Die Anwaltskanzlei ARROWS rät Mandanten aus dem Nahen Osten, ausreichend Zeit für die Vorbereitung der Beweismittel einzuplanen. Eine erfahrene tschechische Kanzlei analysiert Ihre Urkundenbeweise, deckt Lücken auf und koordiniert vor der Klageerhebung die erforderlichen Übersetzungen und Legalisierungen (Apostille/Superlegalisation).
|
Risiken und Sanktionen |
Wie ARROWS (consultation@arws.cz) hilft |
|
Keine vorprozessuale Zahlungsaufforderung: Sie riskieren, den Anspruch auf Erstattung der Prozesskosten gegenüber dem Beklagten zu verlieren, selbst wenn Sie den Prozess gewinnen, und müssen Ihre Anwaltskosten dann selbst tragen. |
Vorbereitung der vorprozessualen Aufforderung: Die Anwälte von ARROWS verfassen und versenden formgerechte vorprozessuale Aufforderungen, sichern so Ihren Anspruch auf Kostenerstattung und überwachen die gesetzliche Wartefrist. |
|
Nicht beglaubigte Übersetzungen ausländischer Beweismittel: Ohne amtliche tschechische Übersetzung eingereichte Dokumente kann das Gericht unberücksichtigt lassen oder Ihnen deren Vorlage innerhalb kurzer Fristen auferlegen. |
Koordination von Übersetzung und Beglaubigung: ARROWS organisiert beglaubigte tschechische Übersetzungen, sorgt bei Bedarf für die Beglaubigung per Apostille bzw. Superlegalisation und stellt das Beweispaket zusammen. |
|
Fehlerhaft aufgebaute Klageschrift: Eine Klage, die den Anforderungen des § 79 OSŘ nicht genügt, kann dazu führen, dass das Gericht Nachbesserungen verlangt oder die Klage letztlich zurückweist. |
Klageentwurf und Prozessstrategie: Die Anwälte von ARROWS verfassen rechtlich strukturierte Klageschriften, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen und Tatsachen sowie Beweise strategisch darlegen. |
|
Unzureichende Beweise: Sich darauf zu verlassen, dass der Beklagte Tatsachen zugesteht, ist riskant. Fehlende Beweise können zum Verlust des Rechtsstreits führen. |
Beweisanalyse: ARROWS prüft Ihre Beweismittel vor der Klageerhebung, damit die Klage hinreichend begründet ist, und zeigt mögliche Schwachstellen auf. |
Ablauf der Klageeinreichung: elektronische Einreichung und Formvorschriften
Sobald Ihre Klage fertiggestellt ist, verläuft die Einreichung effizient. Tschechische Gerichte nehmen elektronisch eingereichte Klagen an, in der Regel über das System der Datenboxen (datová schránka), das für alle juristischen Personen und Berufsträger in der Tschechischen Republik verpflichtend ist.
Die Gerichtsgebühr wird mit Einreichung der Klage fällig. Sie ist gesetzlich festgelegt und auf das Konto des Gerichts zu zahlen. Bei elektronischen Zahlungsbefehlen (elektronický platební rozkaz) und gewöhnlichen handelsrechtlichen Klagen beträgt die Gebühr in der Regel 5 % des eingeklagten Betrags.
Wichtig: Bei gewöhnlichen zivil- und handelsrechtlichen Klagen ist die Gerichtsgebühr unabhängig von der Höhe der Forderung auf 2.000.000 CZK (ca. 82.300 EUR) gedeckelt.
Zahlen Sie die Gerichtsgebühr bei Einreichung nicht, fordert Sie das Gericht zur Zahlung auf; erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, wird das Verfahren eingestellt. Ist die Klage ordnungsgemäß und die Gebühr bezahlt, stellt das Gericht die Klage dem Beklagten zu.
Der Beklagte hat in der Regel 30 Tage Zeit (im Fall einer qualifizierten Aufforderung zur Stellungnahme), um eine schriftliche Klageerwiderung (vyjádření k žalobě) einzureichen. Reagiert der Beklagte innerhalb dieser Frist ohne triftigen Grund nicht auf die qualifizierte Aufforderung, kann das Gericht ein Anerkenntnisurteil erlassen.
Die vorbereitende Verhandlung und die Beweisstrategie
Sofern der Fall nicht durch Zahlungsbefehl oder Versäumnisurteil entschieden wird, beraumt das Gericht in der Regel eine Verhandlung an. Häufig wird zunächst eine „vorbereitende Verhandlung“ (přípravné jednání) anberaumt, um die Standpunkte der Parteien zu klären und eine gütliche Einigung zu versuchen.
In der Verhandlung leitet der Richter das Verfahren. Er fordert die Parteien auf, ihre Ansprüche und Einwendungen darzulegen und die Beweismittel zu benennen. Es gilt der Grundsatz der „Konzentration des Verfahrens“: Die Parteien müssen grundsätzlich bis zum Ende der ersten Verhandlung alle Tatsachen vortragen und alle Beweismittel benennen.
Später vorgelegte Beweise werden, von wenigen Ausnahmen abgesehen, grundsätzlich nicht berücksichtigt.
Diese Regel macht die erste Verhandlung zum entscheidenden Moment. Unternehmen aus dem Nahen Osten müssen mit ihrem tschechischen Rechtsbeistand vollständig vorbereitet sein, um in diesem Stadium ihren gesamten Beweisvortrag zu präsentieren. Beweise lassen sich nicht als Überraschung für später „aufsparen“.
Urteil und Kostenerstattung: der Grundsatz „Der Unterlegene zahlt“
Nach Abschluss des Verfahrens erlässt das Gericht ein Urteil. Ein zentrales Merkmal des tschechischen Zivilprozesses ist der Grundsatz „Der Unterlegene zahlt“. Obsiegen Sie vollständig, verpflichtet das Gericht den Beklagten in der Regel, Ihnen die Verfahrenskosten zu erstatten.
Die „Verfahrenskosten“ bemessen sich jedoch nicht danach, was Sie Ihrem Anwalt tatsächlich gezahlt haben. Sie werden nach dem tschechischen Anwaltstarif (Verordnung Nr. 177/1996 Slg.) berechnet, der Rechtshandlungen je nach Streitwert einen festen Wert zuweist.
Erstattet werden Ihnen die gezahlte Gerichtsgebühr und die nach diesem Tarif berechneten Anwaltskosten.
Lagen Ihre tatsächlichen Anwaltskosten über dem Tarifsatz (was bei internationalen Kanzleien üblich ist), ist die Differenz nicht erstattungsfähig. Verlieren Sie hingegen, müssen Sie grundsätzlich die auf dieselbe Weise berechneten Kosten des Beklagten tragen. Dieses System schreckt von mutwilligen Klagen ab und fördert Vergleiche.
|
Risiken und Sanktionen |
Wie ARROWS (consultation@arws.cz) hilft |
|
Schwache Prozessstrategie in der vorbereitenden Verhandlung: Werden nicht alle Beweise vor der „Konzentration des Verfahrens“ (Ende der ersten Verhandlung) vorgelegt, können wichtige Beweismittel ausgeschlossen werden. |
Vertretung in der Verhandlung: Die Anwälte von ARROWS nehmen an den Verhandlungen teil, sorgen für die rechtzeitige und ordnungsgemäße Einführung aller Beweise und überwachen die Verfahrensfristen streng. |
|
Missverständnisse über Anwaltskosten: Die Erwartung, Stundensätze vollständig erstattet zu bekommen. |
Kostentransparenz: ARROWS erläutert den Unterschied zwischen vertraglichem Honorar und dem gesetzlichen Erstattungstarif und hilft Ihnen, das finanzielle Nettoergebnis des Rechtsstreits abzuschätzen. |
Berufung und außerordentliche Rechtsmittel: der mehrstufige tschechische Instanzenzug
Sind Sie mit dem Urteil des Bezirksgerichts nicht einverstanden, können Sie Berufung (odvolání) zum Kreisgericht einlegen. Die Berufung ist innerhalb von 15 Tagen ab Zustellung des schriftlichen Urteils einzulegen. Diese Frist ist streng.
Das Berufungsgericht überprüft die erstinstanzliche Entscheidung. Es kann das Urteil bestätigen, abändern oder aufheben und zur erneuten Verhandlung zurückverweisen. Über die Berufung hinaus ist eine Revision (dovolání) zum Obersten Gericht möglich, jedoch nur zu bestimmten Rechtsfragen.
Für die Einlegung der Revision ist die Vertretung durch einen Anwalt zwingend.
Die Revisionsfrist beträgt zwei Monate ab Zustellung der Entscheidung des Berufungsgerichts. Das tschechische Recht lässt zwar in ganz besonderen Ausnahmefällen die Entschuldigung einer versäumten Frist zu, dies kommt jedoch selten vor. Behandeln Sie im Geschäftsverkehr alle Fristen als absolut.
Vollstreckung: vom Urteil zur tatsächlichen Zahlung
Ein rechtskräftiges Urteil ist ein Vollstreckungstitel. Zahlt der Beklagte nicht freiwillig, können Sie die Zwangsvollstreckung (exekuce) einleiten. In der Tschechischen Republik wird die Vollstreckung in der Regel von Gerichtsvollziehern (soudní exekutor) durchgeführt – privaten, vom Staat ermächtigten Amtspersonen.
Sie können jeden Gerichtsvollzieher frei wählen; sie sind landesweit tätig. Sobald das Gericht den Gerichtsvollzieher ermächtigt hat (meist eine rasch erledigte Formalität), verfügt dieser über weitreichende Befugnisse zur Pfändung von Vermögen.
Gerichtsvollzieher können Bankkonten sperren, bewegliches und unbewegliches Vermögen pfänden sowie Löhne oder Forderungen pfänden.
Sie haben Zugriff auf zentrale Register, um Vermögen ausfindig zu machen. Die Vollstreckung ist in der Tschechischen Republik im Vergleich zu vielen anderen Rechtsordnungen in der Regel sehr wirksam, da die Gerichtsvollzieher durch gesetzliche, vom Schuldner getragene Gebühren motiviert sind.
Ein tschechisches Urteil ist nach der Brüssel-Ia-Verordnung in der gesamten Europäischen Union vollstreckbar.
Verlagert der Schuldner sein Vermögen in ein anderes EU-Land, können Sie es daher ohne aufwendiges „Exequaturverfahren“ verfolgen.
Schiedsverfahren als Alternative
Für künftige Verträge können Unternehmen aus dem Nahen Osten ein Schiedsverfahren in Betracht ziehen. Das Schiedsgericht bei der Wirtschaftskammer der Tschechischen Republik und der Agrarkammer der Tschechischen Republik (Rozhodčí soud při Hospodářské komoře ČR a Agrární komoře ČR) ist die wichtigste ständige Schiedsinstitution.
Ein Schiedsverfahren kann schneller sein und ermöglicht Vertraulichkeit. Es setzt jedoch eine wirksame Schiedsklausel im Vertrag voraus.
Beruht Ihr aktueller Streit auf einem Vertrag ohne eine solche Klausel, müssen Sie den ordentlichen Rechtsweg beschreiten, sofern Sie mit der Gegenpartei nichts anderes vereinbaren.
Zusammenfassung für die Geschäftsleitung
Prozessrisiko und Dauer: Ein erstinstanzliches Verfahren dauert je nach Komplexität und Auslastung des Gerichts in der Regel 12 bis 18 Monate. Eine Berufung kann ein weiteres Jahr hinzufügen.
Kostenstruktur: Die Gerichtsgebühren betragen grundsätzlich 5 % des Streitwerts (bei gewöhnlichen Fällen begrenzt auf 2 Mio. CZK). Anwaltshonorare sind verhandelbar, die Kostenerstattung durch die unterlegene Partei ist jedoch durch den gesetzlichen Tarif begrenzt.
Beweise: Keine Discovery. Sie müssen die Beweise (Verträge, Rechnungen) bereits vor Klageerhebung besitzen. Für ausländische Dokumente sind beglaubigte Übersetzungen Pflicht.
Vollstreckung: Wirksames System privater Gerichtsvollzieher mit landesweiten Befugnissen zur Kontensperrung und Vermögenspfändung. EU-weite Vollstreckbarkeit.
Strategischer Nutzen: Der Grundsatz „Der Unterlegene zahlt“ und strenge Fristen bewegen Schuldner oft zu einem Vergleich, sobald sie erkennen, dass ein anwaltlich vertretener Kläger eine fundierte Klage eingereicht hat.
Fazit
Für ein Unternehmen aus dem Nahen Osten ist ein Rechtsstreit in der Tschechischen Republik ein strukturierter Prozess, der strengen Verfahrensregeln unterliegt. Das System ist verlässlich und Urteile sind durchsetzbar, doch es erfordert die Einhaltung lokaler Formalitäten – insbesondere bei der vorprozessualen Aufforderung, der Übersetzung von Beweismitteln und den Fristen.
Die Anwaltskanzlei ARROWS berät Unternehmen aus dem Nahen Osten zur Prozessstrategie in Tschechien, sorgt für die Einhaltung aller Verfahrensvorschriften und übernimmt die Beweisvorbereitung.
Dank unserer Erfahrung mit Fällen mit internationalem Bezug überbrücken wir für unsere Mandanten rechtliche und kulturelle Unterschiede. Steht Ihr Unternehmen aus dem Nahen Osten vor einem Handelsstreit in der Tschechischen Republik, setzen Sie auf erfahrene Anwälte vor Ort.
Die Anwaltskanzlei ARROWS hilft Ihnen, Ihre Rechtsposition zu bewerten, und vertritt Ihre Interessen. Kontaktieren Sie uns unter consultation@arws.cz, um Ihre Situation vertraulich zu besprechen.
Über den Autor
Lesen Sie auch:
- Umstrukturierung Ihrer EU-Konzernstruktur: Warum die Tschechische Republik der richtige Standort sein könnte
- Fusionen und Übernahmen in der Tschechischen Republik: rechtliche Schritte für ausländische Investoren
- Gründung einer tschechischen Tochtergesellschaft: wichtige rechtliche und steuerliche Aspekte
- Grenzüberschreitendes Baurecht und Bau-Due-Diligence in der Tschechischen Republik: Was ausländische Investoren wissen sollten
- Tschechische Gewerbeberechtigung (Živnostenské oprávnění): Was ausländische Unternehmen wissen müssen

