ČNB und Finfluencer – Vorsicht vor Bußgeldern!
Finfluencer müssen bei der Veröffentlichung von Anlageempfehlungen die Transparenzregeln einhalten und auf Interessenkonflikte hinweisen. Andernfalls drohen in der Tschechischen Republik Sanktionen der Tschechischen Nationalbank (ČNB). So kann etwa die Empfehlung einer bestimmten Aktie den Regeln für Anlageempfehlungen unterliegen, während individuelle Anlageberatung eine entsprechende Zulassung erfordert. Der Artikel erklärt, wie sich beide Tätigkeiten unterscheiden lassen und wie Sie Ihre Inhalte rechtssicher gestalten.

Worauf sollten Sie achten?
1. Anlageempfehlungen unterliegen der Regulierung
Jede öffentliche Mitteilung, die Ratschläge, Meinungen oder Empfehlungen zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten (Aktien, Anleihen, Anteile an Investmentfonds, Derivate usw.) enthält, kann als Anlageempfehlung im Sinne der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) gelten. Die ČNB unterscheidet zwischen:
- Direkter Empfehlung – ausdrückliche Aufforderung zum Kauf, Verkauf oder Halten eines Finanzinstruments.
- Indirekter Empfehlung – eine Mitteilung, die ein Finanzinstrument bewertet (z. B. eine Aktie als „überbewertet“ oder „unterbewertet“ bezeichnet), ohne direkt zu raten, wie damit zu verfahren ist.
Gibt ein Finfluencer eine direkte Anlageempfehlung ab, muss er Folgendes sicherstellen:
- Angabe der Identität des Verfassers und gegebenenfalls auch seines Arbeitgebers.
- Datum und Uhrzeit der Veröffentlichung.
- Objektivität der Mitteilung – klare Trennung von Fakten und Meinungen.
- Verweis auf verlässliche Quellen.
- Offenlegung möglicher Interessenkonflikte.
Bei audiovisuellen Inhalten müssen nicht alle diese Informationen Bestandteil der Mitteilung selbst sein, sie müssen jedoch leicht zugänglich sein.
2. Sind Sie Experte? Dann haben Sie weitere Pflichten!
Die ČNB unterscheidet zwei Gruppen von Personen, die Anlageempfehlungen abgeben:
- Professionelle – Personen, die für eine Bank, einen Wertpapierhändler (obchodník s cennými papíry) oder eine andere Stelle tätig sind, die Anlageempfehlungen herausgibt.
- Experten – Personen, die wiederholt Anlageentscheidungen vorschlagen, als Experte auftreten oder den Eindruck erwecken, Experte zu sein.
Finfluencer fallen häufig in die Kategorie der Experten und haben daher zusätzliche Pflichten, z. B.:
- Angabe der Bewertungsmethode und der Ausgangsannahmen der Empfehlung.
- Veröffentlichung der empfohlenen Haltedauer der Anlage und Hinweis auf die Risiken.
- Information über Interessenkonflikte und Beteiligungen an den empfohlenen Vermögenswerten.
3. Vorsicht bei Anlageberatung!
Ein Finfluencer, der individualisierte Empfehlungen gibt (z. B. konkreten Nutzern in Kommentaren rät, ob sie eine bestimmte Aktie kaufen sollen), kann damit Anlageberatung erbringen. Diese Tätigkeit erfordert eine Lizenz als Wertpapierhändler oder als Anlagevermittler (investiční zprostředkovatel). Die Erbringung von Beratung ohne Zulassung kann mit einem Bußgeld von bis zu 150 Mio. CZK (ca. 6,2 Mio. EUR) geahndet werden.
Was droht bei Verstößen gegen die Regeln?
Die Tschechische Nationalbank kann bei Nichteinhaltung der Regulierung Folgendes verhängen:
- Bußgelder bis zu 15 Mio. CZK (ca. 0,6 Mio. EUR) für natürliche Personen und bis zu 30 Mio. CZK (ca. 1,2 Mio. EUR) für juristische Personen.
- In einigen Fällen auch das Dreifache des unrechtmäßig erlangten Vorteils.
- Für unerlaubte Anlageberatung bis zu 150 Mio. CZK oder 10 % des Unternehmensumsatzes.
Wie lassen sich Probleme vermeiden?
Prüfen Sie, ob Ihre Inhalte als Anlageempfehlung gelten. Falls ja, halten Sie die Anforderungen der MAR ein. Beurteilen Sie, ob Sie als Experte angesehen werden – falls ja, erfüllen Sie die zusätzlichen Pflichten. Wenn Sie individualisierte Ratschläge geben, sichern Sie sich eine Zulassung für die Anlageberatung.
Für weitere Informationen empfehlen wir, die Unterlagen der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) heranzuziehen oder sich an Experten für Finanzmarktregulierung zu wenden.
