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Krypto-Investitionen von Unternehmen 2026

Buchhaltung und Regeln zur Besteuerung von Gewinnen bei Käufen über das Unternehmen

JUDr. Jakub Dohnal, Ph.D., LL.M.
Veröffentlicht:Aktualisiert:

Nach tschechischem Recht zahlt ein Unternehmen (juristische Person mit IČO, der tschechischen Identifikationsnummer) nur in Ausnahmefällen keine Steuer auf den Verkauf von Kryptowährungen. Anders als natürliche Personen hat es nach drei Jahren Haltedauer keinen Anspruch auf eine Steuerbefreiung. Jeder Gewinn wird mit 21 % besteuert, auch der Tausch einer Kryptowährung gegen eine andere. Sie erfahren, wie Kryptowährungen richtig verbucht werden und warum Banken Überweisungen an Kryptobörsen genau beobachten.

Das Foto zeigt einen Spezialisten, der über die steuerliche und buchhalterische Behandlung von Kryptowährungen spricht.

Zusammenfassung

Keine Haltefrist: Juristische Personen können die Steuerbefreiung nach drei Jahren Haltedauer, die für natürliche Personen gilt, nicht nutzen; der gesamte Gewinn ist steuerpflichtiges Einkommen.
Einordnung in der Buchhaltung: In der tschechischen Buchhaltung werden Kryptowährungen meist als Vorräte „eigener Art“ oder als immaterielles bewegliches Vermögen ausgewiesen, nicht als finanzieller Vermögenswert oder Währung.
Besteuerung realisierter Gewinne: Die Steuerpflicht entsteht beim Tausch von Kryptowährung in Fiatgeld (CZK, EUR), beim Kauf von Waren oder beim Tausch einer Kryptowährung gegen eine andere.
Besonderheiten von Krypto-ETFs: Investitionen über regulierte Fonds und ETFs können die Buchhaltung vereinfachen, unterliegen aber demselben Körperschaftsteuersatz.
Strenge AML-Regeln: Unternehmen, die in Kryptowährungen investieren, müssen die Herkunft ihrer Mittel genau belegen und die Anforderungen des tschechischen Geldwäschegesetzes (Gesetz Nr. 253/2008 Slg., im Folgenden „AML-Gesetz“) erfüllen.

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Wir richten Ihre internen Prozesse ein und sorgen für die Einhaltung der Rechtsvorschriften.

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Kryptowährungen als Teil der Unternehmenskasse im Jahr 2026

Die Zeit, in der Kryptowährungen nur als Spekulationsobjekt für Technikbegeisterte galten, ist endgültig vorbei. Im Jahr 2026 sind digitale Assets ein legitimer Bestandteil des Vermögens vieler fortschrittlicher tschechischer Unternehmen. Warum Unternehmen sie auf ihre IČO kaufen, liegt auf der Hand: Sie wollen ihr Portfolio diversifizieren und suchen höhere Renditen in einem Umfeld, in dem klassische Sparprodukte die reale Inflation oft nicht ausgleichen.

Kauft ein Unternehmen Bitcoin oder Ether direkt in sein Vermögen, bringt das jedoch eine Reihe rechtlicher Herausforderungen mit sich. Anders als für gewöhnliche Bankkonten in Kronen oder Euro gibt es für Kryptowährungen im tschechischen Gesetz über die Rechnungslegung (im Folgenden „RLG“) keine eigene Position. Unternehmen müssen sich daher nach den methodischen Hinweisen des Finanzministeriums (Ministerstvo financí) und den Auslegungen des Nationalen Rechnungslegungsrats (Národní účetní rada) richten, die Kryptowährungen als immaterielle bewegliche Sache einordnen.

Diese Einordnung wirkt sich grundlegend darauf aus, wie die Investition im Jahresabschluss erscheint. Eine Kryptowährung gilt nicht als Zahlungsmittel, sondern als Vermögenswert, der zu historischen Anschaffungskosten bewertet wird. Geschäftsführer müssen daher jeden Kauf sehr genau dokumentieren, damit sich der Gewinn bei einem späteren Verkauf oder Tausch korrekt beziffern lässt.

Investitionen über das Unternehmen erfordern außerdem eine enge Zusammenarbeit zwischen Management und Buchhaltung. Jede Bewegung auf der Krypto-Wallet des Unternehmens muss durch einen glaubwürdigen Beleg der Börse oder Wechselstube nachgewiesen sein. Gerade diese administrative Genauigkeit unterscheidet sicheres Investieren im Unternehmen vom Glücksspiel mit künftigen Steuernachforderungen. Wenn Sie interne Prozesse und Compliance rund um die Krypto-Assets Ihres Unternehmens aufbauen, kann unsere Praxis für Kryptowährungen dabei helfen.

Buchhaltungsregeln für digitale Assets im Unternehmen

In der tschechischen Buchhaltung werden Kryptowährungen meist als Vorräte „eigener Art“ behandelt. Der Kauf von Bitcoin wird also nicht als Finanzinvestition gebucht, sondern als Anschaffung eines Vermögenswerts, der weiterverkauft oder gehalten werden soll. Beim Kauf wird der Vermögenswert in tschechischer Währung zum Kurs im Zeitpunkt der Transaktion bewertet.

Kauft ein Unternehmen Kryptowährungen wiederholt zu unterschiedlichen Zeitpunkten und Preisen, muss es eine Methode für den Verbrauch der Bestände festlegen. Am häufigsten wird das FIFO-Verfahren (First In, First Out) oder der gewogene Durchschnitt angewandt. Die gewählte Methode muss in einer internen Richtlinie des Unternehmens beschrieben sein und während der gesamten Investitionsdauer einheitlich angewandt werden.

Kryptowährungen, die am Ende des Geschäftsjahres gehalten werden, erscheinen in der Bilanz zu Anschaffungskosten. Sinkt ihr Marktwert zum Bilanzstichtag jedoch deutlich unter die Anschaffungskosten, muss das Unternehmen eine Wertberichtigung bilden. Einen Wertzuwachs (eine Aufwertung auf den höheren beizulegenden Zeitwert) lässt das RLG bei Vorräten dagegen in der Regel nicht zu.

Gewinn oder Verlust aus der Investition werden in der Buchhaltung erst bei der Realisierung ausgewiesen. An die damit verbundenen steuerlichen Folgen und die korrekte Angabe der Bemessungsgrundlage knüpft auch unser praktischer Beitrag zum Thema berichtigte Steuererklärung an. Als Realisierung gilt nicht nur der Verkauf gegen Kronen, sondern jede Verfügung über den Vermögenswert. Bezahlt das Unternehmen neue Software mit Kryptowährung oder tauscht es sie gegen ein anderes digitales Asset, werden Ertrag und Aufwand buchhalterisch wie steuerlich erfasst. Bei solchen Transaktionen kommt es meist auch darauf an, die Folgen für die Ertragsteuer und verwandte Regelungen zu prüfen. Dabei unterstützt Sie unsere Praxis für Steuerrecht.

Weitere Fragen zur Buchhaltung und Erfassung von Kryptowährungen

1. Mit welchen Belegen muss ein Unternehmen den Kauf von Kryptowährung an einer Börse nachweisen?
Der wichtigste Beleg ist die Handelsbestätigung, die von der Kryptobörse oder dem Broker ausgestellt wird. Sie muss das Datum, die genaue Menge des gekauften Assets, den Preis in Fremdwährung (z. B. USD) und die Gebühren enthalten. Für die Buchhaltung muss dieser Beleg um die Umrechnung in tschechische Kronen ergänzt werden, und zwar zum gewählten Kurs der Tschechischen Nationalbank (ČNB) oder zum Börsenkurs.

2. Braucht ein Unternehmen für Kryptowährungen ein eigenes Bankkonto?
Gesetzlich ist das nicht vorgeschrieben, in der Praxis aber sehr zu empfehlen. Werden die Mittel für Investitionen vom laufenden operativen Cashflow getrennt, lässt sich die Herkunft der Gelder (AML) leichter belegen und die Zahlungen lassen sich in der Buchhaltung leichter zuordnen. Wie Anforderungen an die Mittelherkunft und die gesamte Compliance bei Krypto-Projekten in der Praxis umgesetzt werden, behandeln wir auch im Beitrag Warum ARROWS die erste Wahl für Krypto-Projekte ist: volle Compliance und sichere Orientierung in einem noch unsicheren regulatorischen Umfeld. Zudem verlangen viele Banken im Jahr 2026 eine Erklärung zum Zweck von Zahlungen an Krypto-Plattformen.

3. Können Kryptowährungen als immaterielle Vermögenswerte abgeschrieben werden?
Kryptowährungen sind zwar immaterielle Vermögenswerte, nutzen sich aber naturgemäß nicht im Laufe der Zeit ab wie Software oder Patente. Standardmäßige steuerliche oder buchhalterische Abschreibungen sind daher nicht möglich. Ihr Buchwert bleibt unverändert, bis sie verkauft werden oder bei einem Markteinbruch eine Wertberichtigung gebildet werden muss.

Steuerliche Behandlung von Kryptogewinnen bei juristischen Personen

Der größte Unterschied zu privaten Anlegern besteht darin, dass es keinerlei Steuerbefreiung gibt. Während eine Privatperson Bitcoin nach drei Jahren Haltedauer vollständig einkommensteuerfrei verkaufen kann, hat ein Unternehmen diesen Vorteil nicht. Die gesamte positive Differenz zwischen Verkaufspreis und Anschaffungskosten fließt in die allgemeine Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer ein.

Im Jahr 2026 unterliegt dieser Gewinn dem regulären Körperschaftsteuersatz von 21 %. Die Steuer wird aus dem Gesamtergebnis des Unternehmens berechnet. Ein Gewinn aus Kryptowährungen kann daher mit Verlusten aus der Haupttätigkeit verrechnet werden, was für manche Gesellschaften strategisch vorteilhaft sein kann.

Entscheidend ist das steuerpflichtige Ereignis. Die Steuerpflicht entsteht nicht erst bei der „Auszahlung auf das Bankkonto“. Tauscht ein Unternehmen Bitcoin gegen Ether (Krypto-zu-Krypto-Tausch), liegt nach tschechischem Steuerrecht ein Verkauf des einen und ein Kauf des anderen Assets vor. In diesem Moment muss der Gewinn in Kronen beziffert und in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden, auch wenn das Geld weiterhin in der digitalen Welt bleibt.

Dieser Ansatz stellt hohe Anforderungen an den Cashflow des Unternehmens. Es kann vorkommen, dass ein Unternehmen im Laufe des Jahres viele erfolgreiche Tauschgeschäfte zwischen Kryptowährungen abschließt und so eine hohe Bemessungsgrundlage entsteht, bei Fälligkeit der Steuer aber nicht genug Kronen auf dem Konto sind, weil die Mittel noch in schwankenden Assets angelegt sind.

Die Spezialisten der Anwaltskanzlei ARROWS (beratung@arws.cz) helfen Unternehmen, ihre Steuerstrategien im Einklang mit der aktuellen Rechtsprechung aufzustellen. Das richtige Timing bei der Realisierung von Gewinnen und Verlusten kann die gesamte Steuerlast einer Gesellschaft deutlich beeinflussen und unnötige Sanktionen bei Prüfungen durch das Finanzamt (finanční úřad) verhindern.

Mining und Staking: Besonderheiten bei der Erzeugung neuer digitaler Assets

Beschließt ein Unternehmen, Kryptowährungen nicht nur zu kaufen, sondern selbst durch Mining oder Netzwerkvalidierung (Staking) zu erzeugen, stellt es eigene Vorräte her. Krypto-Mining gilt im Jahr 2026 als eigenständige Geschäftstätigkeit, die eine entsprechende Gewerbeberechtigung und eine besondere Verbuchung der Kosten erfordert.

Sobald ein Mining-Gerät erfolgreich eine neue Münze erzeugt, entsteht ein Vorrat aus eigener Herstellung. Diese Münze wird in der Buchhaltung mit ihren Herstellungskosten bewertet. Dazu gehören vor allem der verbrauchte Strom, die Miete für die Räume der Mining-Geräte und deren Abschreibungen. Die Differenz zwischen diesen Kosten und dem Marktpreis im Zeitpunkt des Verkaufs bildet den steuerpflichtigen Gewinn des Unternehmens.

Beim Staking werden Kryptowährungen auf speziellen Konten gehalten, um das Netzwerk zu unterstützen. Dafür gibt es regelmäßige Belohnungen in Form neuer Münzen (Staking Rewards). Die Finanzbehörden sehen diese Belohnungen als sonstiges steuerpflichtiges Einkommen an, sobald das Unternehmen über die Münzen verfügen kann. Auch wenn Sie die Münzen nicht verkaufen, müssen Sie deren Marktwert im Zeitpunkt der Gutschrift als Ertrag erfassen.

Für Unternehmen, die Staking betreiben, ist ein genaues Transaktionsjournal unerlässlich. Im Jahr 2026 können die automatisierten Systeme der Finanzverwaltung Zugänge auf bekannten Unternehmensadressen bereits erkennen. Werden diese Einkünfte im jeweiligen Jahr nicht ordnungsgemäß erklärt und versteuert, droht eine Steuernachforderung auf nicht monetäre Einkünfte. Das Rechtsteam von ARROWS unterstützt Sie bei der Erstellung von Richtlinien für den korrekten Ausweis dieser digitalen Erträge.

Weitere Fragen zu Mining und Staking von Kryptowährungen

1. Kann auch die Anschaffung von Hardware in die Mining-Kosten einfließen?
Ja, Mining-Geräte (ASIC-Miner oder GPU-Rigs) sind normales abschreibbares Vermögen des Unternehmens. Übersteigen ihre Anschaffungskosten die gesetzliche Grenze für Anlagevermögen, macht das Unternehmen jährliche Abschreibungen geltend, die die Bemessungsgrundlage für die Mining-Erträge mindern.

2. Wie werden Staking-Belohnungen besteuert, die automatisch reinvestiert werden?
Steuerlich liegt ein Einkommen vor, sobald die Münzen Ihrem Guthaben gutgeschrieben werden, unabhängig davon, ob sie für weiteres Staking „gesperrt“ sind. Sie müssen sie also zum Marktkurs am Tag der Gutschrift bewerten und in die steuerpflichtigen Erträge des jeweiligen Zeitraums aufnehmen.

3. Braucht ein Unternehmen für Krypto-Mining eine besondere Genehmigung?
Im Jahr 2026 gelten für Miner in der EU strengere Regeln zum Energieverbrauch und zur Meldung von Emissionen (im Einklang mit MiCA). Neben der üblichen Gewerbeanmeldung sind auch besondere Umwelt-Meldepflichten zu beachten, wenn das Mining eine bestimmte Energieleistung überschreitet.

Krypto-ETFs und Fonds: eine administrative Vereinfachung?

Unternehmen, die die aufwendige technische Verwaltung privater Schlüssel und die detaillierte Erfassung einzelner Münzen vermeiden wollen, können 2026 auf regulierte Krypto-ETFs zurückgreifen. ETFs werden über normale Aktienbroker gekauft und in der Buchhaltung wie Wertpapiere behandelt.

Buchhalterisch ist ein Bitcoin-ETF deutlich einfacher. Das Unternehmen kauft keine „Ware“, sondern einen finanziellen Vermögenswert. Der Nachweis, dass die digitalen Münzen in den Wallets tatsächlich vorhanden sind, entfällt. Zudem stellen Broker meist umfassende Jahresauszüge zur Verfügung, die für tschechische Buchhalter viel verständlicher sind als Auszüge nicht regulierter Kryptobörsen.

Steuerlich ändert sich bei ETFs für juristische Personen jedoch nichts. Es gilt weiterhin der Satz von 21 % auf den realisierten Gewinn, und es gibt weiterhin keine Haltefrist für eine Befreiung. Ein Vorteil bleibt aber die höhere Rechtssicherheit. Regulierte ETFs erfüllen alle Anforderungen des europäischen Rechts. Das Risiko, dass das Finanzamt die Herkunft des Assets oder die Bewertungsmethode in Frage stellt, ist dadurch deutlich geringer.

Investitionen in ETFs beseitigen außerdem die Sicherheitsrisiken durch Hackerangriffe oder den Verlust von Zugangsdaten zur Unternehmens-Wallet. Andererseits verliert das Unternehmen die direkte Kontrolle über das Asset und muss Verwaltungsgebühren an den Fonds zahlen. Die Wahl zwischen Direktkauf und ETF sollte daher immer auf einer gründlichen Kosten-Nutzen-Analyse beruhen.

Mögliche Probleme bei Investitionen über das Unternehmen

Wie ARROWS hilft (beratung@arws.cz)

Sperrung des Firmenkontos nach einer Überweisung an eine Kryptobörse.

Wir erstellen ein Rechtsgutachten und AML-Unterlagen für die Bank, die die legale Herkunft und den Zweck der Mittel belegen.

Steuernachforderung aus nicht erfassten Tauschgeschäften zwischen verschiedenen Kryptowährungen (Krypto-zu-Krypto).

Wir prüfen die Transaktionshistorie und berechnen die Bemessungsgrundlage korrekt nach FIFO oder Durchschnittspreisen.

Verlust des Zugriffs auf Unternehmensvermögen bei Tod oder Ausscheiden eines wichtigen Geschäftsführers.

Wir richten gesellschaftsrechtliche Mechanismen ein und sorgen für eine rechtliche Verwahrung der Zugangsdaten, damit die Vermögensverwaltung weiterlaufen kann.

Nichtanerkennung der Kosten für den Kauf von Kryptowährungen wegen unzureichend belegter Kaufpreise.

Wir helfen bei internen Richtlinien und Prozessen zur Archivierung glaubwürdiger Buchungsbelege von digitalen Plattformen.

Sanktionen wegen Verstößen gegen AML-Pflichten bei fehlerhafter Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten einer Wallet.

Wir erarbeiten ein vollständiges internes System zur Verhinderung von Geldwäsche (AML), zugeschnitten auf Krypto-Assets.

ARROWS Rechtsanwaltskanzlei

Mehrwertsteuer und Kryptowährungen: aktuelle Rechtslage 2026

Die Frage der Mehrwertsteuer (MwSt.) bei Kryptowährungen war lange umstritten. Dank der Rechtsprechung des Gerichtshofs der EU ist die Lage im Jahr 2026 jedoch geklärt. Der Tausch tschechischer Kronen in Bitcoin und umgekehrt gilt als Finanzdienstleistung, die ohne Anspruch auf Vorsteuerabzug von der MwSt. befreit ist.

Für das Unternehmen bedeutet das: Beim Kauf von Kryptowährung auf Rechnung oder an einer Börse wird keine MwSt. aufgeschlagen und auch keine geltend gemacht. Kauft und hält das Unternehmen Kryptowährungen nur als Investition, entsteht für seine MwSt.-Meldungen keinerlei Komplikation. Kryptowährungen verhalten sich in dieser Hinsicht ähnlich wie Geld oder Aktien.

Komplizierter wird es, wenn ein Unternehmen Kryptowährungen als Zahlung für seine Waren oder Dienstleistungen annimmt. Dann muss es eine Rechnung in tschechischen Kronen ausstellen (gegebenenfalls mit MwSt. je nach Art der Ware) und auf dem Beleg den Kurs angeben, zu dem die Kryptozahlung umgerechnet wurde. Der Eingang der „Kryptowährung“ ist dann nur die Art, wie die Forderung beglichen wird.

Verkauft das Unternehmen die erhaltenen Kryptowährungen später mit Gewinn, ist auch dieser Gewinn aus dem Verkauf des „Zahlungsmittels“ von der MwSt. befreit. Vorsicht ist jedoch bei der Kürzung des Vorsteuerabzugs für Gemeinkosten geboten. Machen die steuerfreien Finanzumsätze (Verkauf von Krypto-Assets) einen wesentlichen Teil des Umsatzes aus, muss die Gesellschaft den Vorsteuerabzug möglicherweise kürzen, etwa bei Miete oder Beratungsleistungen.

Sicherheit und AML-Compliance bei Investitionen von Unternehmen

Die Verwaltung von Kryptowährungen im Unternehmen erfordert einen viel höheren Sicherheitsstandard als bei Privatpersonen. Ein Unternehmen kann sich nicht darauf verlassen, dass ein einzelner Geschäftsführer das Wallet-Passwort auf seinem Handy hat. Unerlässlich ist eine mehrstufige Freigabe von Transaktionen (Multi-Sig-Wallets), bei der mehrere Personen gleichzeitig zustimmen müssen, bevor Mittel versendet werden.

Neben der technischen Sicherheit ist AML ein zentrales Thema. Banken reagieren im Jahr 2026 äußerst sensibel auf alle Geldflüsse im Zusammenhang mit Kryptowährungen. Überweist ein Unternehmen Millionen an eine Börse, ohne die Bank vorher zu informieren, riskiert es die sofortige Kündigung des Kontos. Banken verlangen Nachweise, dass das investierte Geld aus ordnungsgemäß versteuerten Unternehmensgewinnen stammt.

Die gleiche Vorsicht ist geboten, wenn Mittel zurück ins Bankensystem fließen. Die Bank will die gesamte Transaktionshistorie an der Börse sehen, um auszuschließen, dass das Firmenkonto als Durchlaufkanal für anonyme Gelder Dritter dient. Eine unzureichend dokumentierte Transaktionshistorie ist der häufigste Grund für eine Verdachtsmeldung an das Finanzanalyseamt (Finanční analytický úřad).

Die Anwälte von ARROWS helfen Mandanten bei der Erstellung von „Source of Wealth“- und „Source of Funds“-Berichten. Diese Unterlagen erklären der Bank im Voraus die Herkunft des Geldes und die Logik der Investitionsvorgänge. Dank dieses vorbeugenden Schritts laufen Überweisungen des Unternehmens reibungslos und ohne Risiko, dass Betriebskapital gesperrt wird. Kontaktieren Sie uns unter beratung@arws.cz, um einen sicheren Rahmen für Ihre Investition zu schaffen.

Kryptowährungen in der Holdingstruktur: strategische Vermögensverwaltung

Für vermögende Unternehmer und größere Unternehmensgruppen wird es 2026 zum Standard, Kryptowährungen in einer Holdingstruktur zu halten. So lassen sich hochriskante digitale Assets von der operativen Hauptgesellschaft trennen und das Kerngeschäft vor Markteinbrüchen oder Zwangsvollstreckungen schützen. Die Kryptowährungen werden in diesem Fall meist in einer eigenen Muttergesellschaft oder einer Vermögensverwaltungsgesellschaft gehalten.

Ein Vorteil der Holding ist die effiziente Rekapitalisierung. Erzielt eine Tochtergesellschaft Gewinn, kann sie diesen als Dividende an die Muttergesellschaft ausschütten, die das Geld anschließend in Bitcoin investiert. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Steuerbefreiung von Dividenden erfüllt, wird das Kapital ohne Steuerbelastung bei der Tochtergesellschaft verschoben. So steht möglichst viel Kapital für Investitionen zur Verfügung.

Eine Holdingstruktur erleichtert auch den späteren Ausstieg aus der Investition. Hält das Unternehmen Kryptowährungen über eine Tochtergesellschaft, kann der Investor den gesamten Anteil an dieser Gesellschaft verkaufen. Dieser Anteilsverkauf kann nach Ablauf einer fünfjährigen Haltefrist von der Ertragsteuer befreit sein. So lassen sich Kryptogewinne indirekt realisieren, ohne die Körperschaftsteuer von 21 % zu zahlen.

Bei der Gründung einer Krypto-Holding sind jedoch die Verrechnungspreisregeln und das Verbot des Rechtsmissbrauchs zu beachten. Die Finanzverwaltung (Finanční správa) prüft genau, ob Vermögensübertragungen zwischen verbundenen Personen den Marktverhältnissen entsprechen. Unsere Spezialisten von ARROWS International helfen Ihnen, eine Struktur zu entwerfen, die Ihr digitales Vermögen im Einklang mit internationalen Standards bestmöglich schützt.

Weitere Fragen zu Holdingstrukturen

1. Können Kryptowährungen als Dividende an einen Gesellschafter ausgeschüttet werden?
Ja, eine Sachdividende (in Kryptowährungen) ist möglich, wenn die Satzung der Gesellschaft dies zulässt. Steuerlich wird eine solche Ausschüttung jedoch so behandelt, als hätte das Unternehmen die Kryptowährung zum Marktpreis verkauft und dem Gesellschafter Geld ausgezahlt. Das Unternehmen muss also einen etwaigen Gewinn aus dem Wertzuwachs versteuern.

2. Wie funktioniert die Übertragung von Kryptowährungen zwischen Schwestergesellschaften?
Jede Übertragung braucht einen Rechtsgrund, etwa einen Kaufvertrag oder einen Darlehensvertrag. Der Preis muss stets dem Marktpreis im jeweiligen Zeitpunkt entsprechen. Unentgeltliche Übertragungen zwischen Unternehmen sind steuerlich nicht abzugsfähig und stellen für das empfangende Unternehmen eine steuerpflichtige Schenkung dar.

3. Ist es vorteilhafter, Kryptowährungen in einer tschechischen oder einer ausländischen Holding zu halten?
Das hängt von der Gesamtstrategie des Investors ab. Die Tschechische Republik bietet ein stabiles Umfeld und klare Regeln (MiCA), während manche ausländische Rechtsordnungen Vorteile beim späteren Verkauf der gesamten Struktur bieten können. Bei ARROWS prüfen wir stets die individuellen Bedürfnisse des Mandanten im Rahmen der internationalen Steuerplanung.

Bewertung von Kryptowährungen zum Bilanzstichtag

Am Ende des Kalender- oder Geschäftsjahres muss das Vermögen neu bewertet werden. Wie bereits erwähnt, ist das tschechische Rechnungslegungsrecht hier konservativ. Weist ein Unternehmen Kryptowährungen als Vorräte aus, werden sie zum Bilanzstichtag mit dem niedrigeren Wert angesetzt – entweder mit den Anschaffungskosten oder mit dem aktuellen Marktwert, falls dieser niedriger ist.

Dieser asymmetrische Ansatz bedeutet, dass ein Markteinbruch als Aufwand ins Ergebnis einfließt und den Gewinn mindert. Ein starker Anstieg des Bitcoin-Kurses zum Jahresende wirkt sich in der Buchhaltung dagegen nicht aus. Er bleibt eine stille Reserve, die erst beim tatsächlichen Verkauf im Folgejahr versteuert wird.

Diese Bilanzierungsmethode ermöglicht Unternehmen ein gewisses Maß an legaler Steueroptimierung. Befindet sich der Markt am Jahresende in einem tiefen Abschwung, kann das Unternehmen dank der Wertberichtigung seine Bemessungsgrundlage aus der übrigen Geschäftstätigkeit legal senken. Der Marktpreis zum Bilanzstichtag muss jedoch durch eine glaubwürdige Quelle belegt sein.

Bei Krypto-ETFs ist die Lage anders. Werden sie als zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte eingestuft, werden sie zum Bilanzstichtag in beide Richtungen auf den beizulegenden Zeitwert bewertet. Dann fließt auch ein nicht realisierter Kursanstieg des ETF in die Erträge ein und erhöht die Steuerlast des Unternehmens, ohne dass tatsächlich verkauft wurde. Für den Jahresabschluss ist die Unterscheidung zwischen Direktbesitz und ETF daher absolut entscheidend.

Fazit

Investitionen in Kryptowährungen über das Unternehmen sind im Jahr 2026 für moderne Firmen ein attraktiver Weg, Kapital zu schützen und zu mehren. Es ist jedoch eine Disziplin, die weder administrative noch rechtliche Fehler verzeiht. Die richtige Einordnung des Assets in der Buchhaltung, eine genaue Erfassung der Transaktionen und das Verständnis der steuerlichen Unterschiede zu natürlichen Personen sind die Grundpfeiler einer erfolgreichen Unternehmensstrategie.

Da es keine Haltefrist gibt und auch Krypto-zu-Krypto-Tauschgeschäfte besteuert werden, ist das Investieren im Unternehmen ein anspruchsvoller Prozess, der eine enge Zusammenarbeit zwischen Geschäftsleitung, Buchhaltung und Rechtsberatern erfordert. Wer AML-Regeln oder die Sicherheit der Zugänge unterschätzt, riskiert eine folgenschwere Sperrung der Mittel oder den Verlust des gesamten investierten Vermögens.

Wenn Ihr Unternehmen den Einstieg in digitale Assets erwägt oder bereits Kryptowährungen hält und Sie sich bei Ihren Buchhaltungs- und Steuerverfahren nicht sicher sind, riskieren Sie keine unnötigen Probleme mit Behörden oder Banken. Wenden Sie sich an uns und sichern Sie Ihre Investition rechtlich und steuerlich professionell ab.

Die Rechts- und Steuerspezialisten der Anwaltskanzlei ARROWS prüfen Ihre internen Prozesse umgehend, erstellen die nötigen Richtlinien und unterstützen Sie in der Kommunikation mit Banken und dem Finanzamt. Kontaktieren Sie uns noch heute vertrauensvoll unter beratung@arws.cz und bauen Sie Ihr digitales Portfolio sicher und in Ruhe auf.

FAQ – Häufige Fragen zu Krypto-Investitionen von Unternehmen

1. Darf der Geschäftsführer einer s.r.o. (tschechische Gesellschaft mit beschränkter Haftung) Kryptowährungen aus der Gesellschaft auf sein privates Konto übertragen?

Ja, aber nur als Gewinnausschüttung oder als Vergütung. Die Übertragung ist mit dem Marktpreis im Zeitpunkt der Übertragung zu bewerten und wird genauso besteuert wie eine Auszahlung von Geld. Eine direkte Übertragung ohne Rechtsgrund würde als unrechtmäßiger Abzug von Vermögen aus der Gesellschaft gelten.

2. Wie wird Krypto-Mining im Unternehmen besteuert?

Mining gilt als Geschäftstätigkeit. Die geschürften Münzen werden bei ihrem Erwerb als selbst hergestellte Vorräte zu Herstellungskosten gebucht. Steuerpflichtiges Einkommen entsteht erst beim späteren Verkauf oder Tausch, wobei diese Kosten vom Ertrag abgezogen werden.

3. Können Kryptowährungen bei der Gründung einer s.r.o. in das Stammkapital eingebracht werden?

Ja, das tschechische Gesetz über Handelskorporationen (Gesetz Nr. 90/2012 Slg., im Folgenden „GHK“) lässt dies als Sacheinlage zu. Die Kryptowährung muss jedoch durch ein Sachverständigengutachten bewertet werden, übertragbar sein und einen wirtschaftlichen Nutzen haben. Im Jahr 2026 ist dies ein anspruchsvoller Prozess, der einen Notar und einen Sachverständigen erfordert.

4. Unser Unternehmen kauft Krypto über Revolut Business. Reicht das als Beleg?

Die Auszüge werden anerkannt, wenn sie alle erforderlichen Angaben enthalten (Identifizierung der Parteien, Menge, Preis, Datum). Das Konto muss jedoch tatsächlich auf das Unternehmen (IČO) lauten und nicht auf den privaten Namen des Geschäftsführers, sonst kann die Investition nicht rechtmäßig im Unternehmen gebucht werden.

5. Beeinflusst der Kauf von Kryptowährungen die Prüfungspflicht des Unternehmens?

Eine Krypto-Investition kann indirekt dazu führen, dass die Kriterien für eine Abschlussprüfung erfüllt werden, wenn der Wert der Assets die Bilanzsumme deutlich über die gesetzlichen Grenzen hebt. Zudem verlangt der Abschlussprüfer bei Krypto-Assets einen besonderen Nachweis über Bestand und Eigentum, etwa durch Signieren einer Nachricht mit dem privaten Schlüssel.

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Über den Autor

JUDr. Jakub Dohnal, Ph.D., LL.M.
JUDr. Jakub Dohnal, Ph.D., LL.M.

Rechtsanwalt, Managing Partner

Jakub Dohnal ist Rechtsanwalt und geschäftsführender Partner von ARROWS. Er widmet sich Unternehmensverkäufen, Investoreneinstiegen und Immobilientransaktionen – meist auf der Seite des Eigentümers, der ein Unternehmen verkauft, dessen Wert er über Jahre aufgebaut hat, und sicherstellen muss, dass die Transaktion zu den vereinbarten Bedingungen abgeschlossen wird.