Wie afrikanische Unternehmen Gerichtsverfahren in der Tschechischen Republik führen können
Die wichtigsten Schritte zur Einleitung eines Verfahrens
Wenn ein afrikanisches Unternehmen nach tschechischem Recht Ansprüche geltend machen will, muss es sich in einem komplexen Verfahrenssystem zurechtfinden. Dieses unterscheidet sich grundlegend von den meisten Common-Law-Rechtsordnungen. Der Beitrag gibt praktische Hinweise zu Zuständigkeitsregeln, Anforderungen an die Klageeinreichung, Beweisstandards, Kostenstrukturen und Vollstreckungsmechanismen. So kennen afrikanische Unternehmen die wesentlichen Entscheidungen und Verfahrensschritte, bevor sie in der Tschechischen Republik Klage erheben.

Inhalt des Artikels
Die Zuständigkeit tschechischer Gerichte und die Wahl des Gerichtsstands
Entscheidet sich ein afrikanisches Unternehmen, eine Handelsstreitigkeit in der Tschechischen Republik auszutragen, stellt sich zuerst die entscheidende Frage, ob tschechische Gerichte für den Fall überhaupt zuständig sind. Die Antwort bestimmt die gesamte Ausrichtung Ihrer rechtlichen Strategie. In der Praxis ist diese Frage weit komplexer, als viele ausländische Unternehmen zunächst annehmen.
Die Zuständigkeitsordnung der Tschechischen Republik beruht auf einer Kombination aus Verordnungen der Europäischen Union, bilateralen Abkommen und innerstaatlichem tschechischem Recht, wodurch ein mehrschichtiges System entsteht, in dem sich die Spezialisten der Kanzlei ARROWS täglich für internationale Mandanten bewegen.
Bei den meisten Handelsstreitigkeiten, in denen der Beklagte eine tschechische Gesellschaft oder Einrichtung ist, gilt ein einfacher Grundsatz: Sie müssen vor den tschechischen Gerichten klagen, in deren Bezirk der Beklagte seinen Wohnsitz oder Sitz hat. Dieser Grundsatz ergibt sich aus der Brüssel-Ia-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 1215/2012) und dem tschechischen Gesetz über das internationale Privatrecht (Gesetz Nr. 91/2012 Slg., im Folgenden „IPRG“).
Nach der Brüssel-Ia-Verordnung sind tschechische Gerichte für Beklagte mit Wohnsitz in der Tschechischen Republik zuständig, unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz des Klägers. Wenn afrikanische Unternehmen Ansprüche gegen tschechische Beklagte verfolgen, wird der Fall daher in der Regel vor tschechischen Gerichten verhandelt, sofern Ihr Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt.
Dies ist die „Standard“-Zuständigkeitsregel. Sie gilt auch dann, wenn Sie Tausende Kilometer entfernt in Lagos, Nairobi oder Johannesburg ansässig sind. Die Verordnung erlaubt den Parteien jedoch auch, Gerichtsstandsvereinbarungen zu treffen, die diese Ausgangslage erheblich verändern können.
Der Begriff des „Wohnsitzes“ verdient besondere Aufmerksamkeit. Bei einer Gesellschaft bestimmt sich der Wohnsitz in der Regel nach ihrem satzungsmäßigen Sitz, ihrer Hauptverwaltung oder ihrer Hauptniederlassung. Hat Ihr tschechischer Schuldner seinen satzungsmäßigen Sitz in Prag, sind die tschechischen Gerichte mit großer Sicherheit zuständig.
Es handelt sich um einen verbindlichen Rechtsgrundsatz, der in der gesamten Europäischen Union gilt. Afrikanische Unternehmen unterschätzen oft, wie wichtig es ist, die Wohnsitzregeln schon zu Beginn eines Streits zu kennen. Die Folge ist vergeblicher Aufwand durch eine Klage im falschen Staat.
Enthält Ihr Vertrag eine wirksame Gerichtsstandsklausel, also eine Bestimmung darüber, die Gerichte welchen Staates über Streitigkeiten entscheiden, ist grundsätzlich diese Klausel maßgeblich. Sie ist ein wirksames Instrument, um günstige Bedingungen für die Streitbeilegung auszuhandeln. Unterzeichnet ein afrikanisches Unternehmen etwa mit einem tschechischen Lieferanten einen Vertrag mit der Klausel „Streitigkeiten werden vor den Gerichten Südafrikas entschieden“, respektieren tschechische Gerichte diese Wahl in der Regel und lehnen es ab, den Fall zu verhandeln.
Gerichtsstandsklauseln müssen jedoch strenge rechtliche Anforderungen erfüllen, um durchsetzbar zu sein. Die Klausel muss schriftlich vereinbart sein oder sich aus Gepflogenheiten ergeben, die zwischen den Parteien in ihrer Geschäftsbeziehung entstanden sind. Viele afrikanische Unternehmen stellen zu spät fest, dass ihre Gerichtsstandsklausel mehrdeutig oder unwirksam ist.
Die Kanzlei ARROWS unterstützt afrikanische Mandanten, indem sie Zuständigkeitsklauseln bei Vertragsverhandlungen prüft und sorgfältig formuliert. So ist Ihr gewählter Gerichtsstand rechtlich belastbar und klar bestimmt. Kontaktieren Sie uns unter consultation@arws.cz.
Einen weiteren Weg eröffnen die Regeln über besondere Gerichtsstände. Bei Vertragsstreitigkeiten können die Parteien auch vor den Gerichten des Ortes klagen, an dem die Verpflichtung erfüllt wurde. Diese Bestimmung schafft taktischen Spielraum, bringt aber auch Komplexität mit sich. Um sie wirksam einzusetzen, braucht es erfahrenes Urteilsvermögen.
Entscheidende Schritte vor der Klageeinreichung: Dokumentation und vorprozessuale Mahnschreiben
Bevor auch nur ein Dokument bei einem tschechischen Gericht eingereicht wird, muss ein afrikanisches Unternehmen mehrere unverzichtbare Vorbereitungsschritte erledigen. Diese Schritte bilden das Fundament Ihres Falls. Verfahrensfehler in diesem Stadium führen häufig zur Abweisung der Klage oder zur Versagung der Kostenerstattung.
Die Anwälte der Kanzlei ARROWS betreuen diese Phase vor der Klageeinreichung regelmäßig für internationale Mandanten. Da die Kanzlei täglich mit dieser Materie befasst ist, sparen Mandanten erheblich Zeit und Fehler werden minimiert. Kontaktieren Sie uns unter consultation@arws.cz.
Vorbereitung ausländischer Gesellschaftsunterlagen und Vollmachten
Um ein Gerichtsverfahren vor tschechischen Gerichten einzuleiten, muss ein afrikanisches Unternehmen zunächst seine Rechtsfähigkeit und seine Vertretungsbefugnis nachweisen. Tschechische Gerichte weisen eine Klage zurück, wenn keine ordnungsgemäßen Unterlagen belegen, dass Ihr Unternehmen existiert und in seinem Heimatstaat rechtmäßig eingetragen ist.
Sie müssen einen beglaubigten Auszug aus dem Handelsregister Ihres Unternehmens (oder einem gleichwertigen Unternehmensregister) vorlegen sowie eine notariell beglaubigte Vollmacht, die eine bestimmte Person zur Vertretung Ihres Unternehmens ermächtigt.
Das Erfordernis der Apostille verdient besondere Beachtung. Die Apostille ist eine Form der internationalen Beglaubigung, mit der die Herkunft öffentlicher Urkunden für die Verwendung in den Vertragsstaaten bestätigt wird. Ist der Heimatstaat Ihres afrikanischen Unternehmens Vertragsstaat des Haager Übereinkommens, muss Ihre Vollmacht mit einer Apostille versehen werden.
Für Nichtvertragsstaaten (z. B. Nigeria, Kenia) ist eine Überbeglaubigung (Superlegalisation) erforderlich, an der das örtliche Außenministerium und die tschechische Botschaft beteiligt sind. Dieser Vorgang kann Wochen oder Monate dauern.
Die Vollmacht selbst muss präzise formuliert sein. Sie muss die Person, die Ihr Unternehmen vertritt, ausdrücklich ermächtigen, ein Gerichtsverfahren einzuleiten, Verfahrensentscheidungen zu treffen und Zustellungen entgegenzunehmen. Eine unbestimmte Vollmacht kann vom Gericht zurückgewiesen werden.
ARROWS unterstützt afrikanische Mandanten, indem die Kanzlei bestehende Vollmachten prüft und rechtskonforme Fassungen entwirft, und übernimmt anschließend das Beglaubigungsverfahren über ihr Prager Büro. Kontaktieren Sie consultation@arws.cz.
Das obligatorische vorprozessuale Mahnschreiben (předžalobní výzva)
Das tschechische Recht schreibt einen formellen vorprozessualen Schritt vor: Bevor Sie eine Klage auf Zahlung einreichen, müssen Sie Ihrem Gegner grundsätzlich ein förmliches schriftliches Mahnschreiben zusenden. Dieser Schritt ist zwingend, wenn Sie im Fall des Obsiegens Anspruch auf Erstattung Ihrer Anwalts- und Gerichtskosten haben möchten.
Versäumen Sie dieses Schreiben (fachsprachlich „předžalobní výzva“), wird das Gericht Ihren Antrag auf Kostenerstattung in der Regel ablehnen, selbst wenn Sie in der Sache gewinnen. Das Mahnschreiben muss dem Beklagten mindestens sieben Tage vor Einreichung der Klage an seine Zustelladresse gesendet werden. Es muss genau angeben, welche Leistung Sie verlangen, und die Rechtsgrundlage Ihres Anspruchs benennen.
Das Mahnschreiben muss ordnungsgemäß zugestellt und die Zustellung dokumentiert werden. Eine förmliche gerichtliche Zustellung ist zwar nicht erforderlich, Sie brauchen aber einen Nachweis, dass das Schreiben per Einschreiben oder über den Datenbriefkasten an die eingetragene Adresse des Beklagten versandt wurde.
Die Spezialisten der Kanzlei ARROWS verfassen diese Schreiben nach den tschechischen Verfahrensstandards und sichern so bestmöglich Ihre Aussicht auf Kostenerstattung. Kontaktieren Sie uns unter consultation@arws.cz
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Vorbereitung der Unterlagen und Übersetzungserfordernisse
Alle bei tschechischen Gerichten eingereichten Dokumente müssen in tschechischer Sprache abgefasst oder mit einer beglaubigten tschechischen Übersetzung versehen sein. Das gilt für Verträge, Rechnungen, Lieferscheine, E-Mails und alle sonstigen Beweismittel, auf die Sie sich stützen wollen.
Wurden Ihre Geschäftsunterlagen auf Englisch, Swahili, Französisch oder in einer anderen Sprache erstellt, müssen sie von einem gerichtlich beeidigten Übersetzer (soudní tlumočník) ins Tschechische übersetzt werden. Viele afrikanische Unternehmen unterschätzen den Zeit- und Kostenaufwand für die Übersetzung ihrer Geschäftsunterlagen. Bei Verträgen und Geschäftsdokumenten legt man üblicherweise sowohl die Originalfassung als auch eine beglaubigte tschechische Übersetzung vor.
Die Kanzlei ARROWS arbeitet mit gerichtlich beeidigten Übersetzern in Prag zusammen und veranlasst die zügige Übersetzung von Geschäftsunterlagen, sodass alle Unterlagen den tschechischen Anforderungen entsprechen.
Die Wahl des richtigen Gerichts und die Einreichung der Klage
Für Zivilsachen verfügt die Tschechische Republik über einen gestuften Gerichtsaufbau: Bezirksgerichte (okresní soudy), Kreisgerichte (krajské soudy), Obergerichte und das Oberste Gericht der Tschechischen Republik (Nejvyšší soud). Bei Handelsstreitigkeiten ist die Wahl des richtigen Gerichts entscheidend.
In der Regel sind die Bezirksgerichte für die überwiegende Mehrheit der Handelsstreitigkeiten erstinstanzlich zuständig, unabhängig vom Streitwert. Die Kreisgerichte entscheiden in erster Instanz heute nur noch in besonderen Angelegenheiten. Klagt ein afrikanisches Unternehmen gegen einen tschechischen Vertragspartner wegen unbezahlter Rechnungen, Schadensersatz oder Vertragsverletzung, ist fast immer das Bezirksgericht zuständig. Wird die Klage beim falschen Gericht eingereicht, erklärt sich dieses für unzuständig und verweist die Sache.
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich grundsätzlich nach dem satzungsmäßigen Sitz des Beklagten. Ist Ihr tschechischer Vertragspartner eine in Brno eingetragene Gesellschaft, ist in der Regel das Bezirksgericht in Brno zuständig.
Die Kanzlei ARROWS führt für jeden afrikanischen Mandanten eine vorläufige Zuständigkeitsanalyse durch und bestimmt das richtige Gericht anhand der geltenden Vorschriften der tschechischen Zivilprozessordnung (Gesetz Nr. 99/1963 Slg., im Folgenden „ZPO“).
Häufige Fehler vor der Klageeinreichung und bei der Zuständigkeit
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Risiken und Sanktionen |
So hilft ARROWS (consultation@arws.cz) |
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Zurückweisung wegen unwirksamer Vollmacht oder fehlender Apostille/Legalisation: Das Gericht weist die Klage ab oder setzt das Verfahren aus, weil die Gesellschaftsunterlagen unvollständig oder nicht ordnungsgemäß beglaubigt sind. |
Vorbereitung und Prüfung der Gesellschaftsunterlagen: Die Kanzlei ARROWS entwirft rechtskonforme Vollmachten und organisiert die Apostille bzw. Legalisation. |
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Versagung der Kostenerstattung wegen fehlenden vorprozessualen Mahnschreibens: Sie gewinnen in der Sache, aber das Gericht lehnt Ihren Antrag auf Erstattung der Anwaltskosten ab, weil kein Mahnschreiben versandt wurde. |
Verfassen und Zustellen vorprozessualer Mahnschreiben: Die Kanzlei ARROWS verfasst Mahnschreiben mit präzise bezeichneten Ansprüchen und sorgt für die ordnungsgemäße Zustellung. |
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Ausschluss von Beweismitteln wegen fehlender Übersetzung: Das Gericht berücksichtigt Ihre Verträge, Rechnungen oder sonstigen Beweise nicht, weil sie nicht auf Tschechisch vorliegen. |
Übersetzung von Dokumenten: Die Kanzlei ARROWS veranlasst beglaubigte tschechische Übersetzungen aller Geschäftsunterlagen durch gerichtlich zugelassene Übersetzer. |
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Verzögerung durch Klage beim falschen Gericht: Sie reichen die Klage beim Kreisgericht ein, obwohl aufgrund jüngster Gesetzesänderungen das Bezirksgericht zuständig ist, und die Sache wird verwiesen. |
Zuständigkeitsanalyse: Die Kanzlei ARROWS analysiert Gerichtsaufbau und Anspruchsart eingehend, um sofort das richtige Gericht zu bestimmen. |
Einreichung der Klage: elektronische Übermittlung und Gerichtsgebühren
Sind Ihre Unterlagen vorbereitet, können Sie Ihre Klage (žaloba) einreichen. Das tschechische Verfahrensrecht erlaubt die elektronische Einreichung von Klagen, was für afrikanische Unternehmen besonders vorteilhaft ist. Sie müssen für die Einreichung nicht persönlich in Prag erscheinen.
Klagen werden in der Regel elektronisch über das tschechische Datenbriefkastensystem (datová schránka) oder per E-Mail mit anerkannter elektronischer Signatur eingereicht. Ein wesentliches Verfahrenserfordernis ist die Zahlung der Gerichtsgebühr.
Bei Handelsstreitigkeiten über bestimmte Geldbeträge von mehr als 20.000 CZK (ca. 820 EUR) beträgt die Gerichtsgebühr in der Regel 5 % des eingeklagten Betrags. Eine Klage über 1.000.000 CZK (ca. 41.200 EUR) erfordert beispielsweise eine Gerichtsgebühr von 50.000 CZK (ca. 2.100 EUR).
Für Geldforderungen gilt eine gesetzliche Obergrenze der Gerichtsgebühren, und für Beträge über 40 Mio. CZK (ca. 1,6 Mio. EUR) gelten leicht abweichende Berechnungsmethoden. Die Gerichtsgebühr ist bei Einreichung oder kurz danach zu zahlen.
Ihre Klage muss bestimmte Pflichtangaben enthalten: Namen und Anschriften der Parteien, eine klare Darstellung des Sachverhalts, die Bezeichnung der Beweismittel und einen präzisen Klageantrag (petit). Die Klage muss ein rechtlich durchdachtes Schriftstück sein, das die Beweislast von vornherein berücksichtigt.
Beweise, Beweislast und das Fehlen einer Discovery
Im tschechischen Zivilprozess trägt jede Partei die „Behauptungslast“ und die „Beweislast“. Anders als im US-amerikanischen Prozess mit seiner umfassenden Discovery kennt das tschechische Verfahrensrecht keinen allgemeinen Ausforschungsmechanismus.
Sie müssen Ihre gesamte Beweisführung vor der Klageeinreichung aufbauen. Verfügen Sie nicht über die Beweise für Ihren Anspruch, können Sie den Beklagten grundsätzlich nicht zu deren Vorlage zwingen.
Arten von Beweismitteln und ihr Beweiswert
Urkundenbeweise haben höchste Bedeutung. Verträge, Rechnungen, Frachtbriefe (CMR) und E-Mail-Korrespondenz sind üblich. Auch Zeugenaussagen werden verwendet, sie erfolgen jedoch in der Regel persönlich in der mündlichen Verhandlung.
Dokumente müssen im Original oder als beglaubigte Kopien vorgelegt werden. Zeugen müssen grundsätzlich vor Gericht erscheinen, eine Vernehmung per Videokonferenz ist jedoch nach Ermessen des Richters möglich.
Das entscheidende Fehlen einer Discovery
Da Sie die Gegenseite (von sehr engen Ausnahmen abgesehen) nicht zur Offenlegung von Dokumenten zwingen können, müssen Sie alle Beweise schon während Ihrer Geschäftsbeziehung sichern.
Die Kanzlei ARROWS unterstützt Mandanten dabei, ihre verfügbaren Beweise zu prüfen und festzustellen, ob sie nach tschechischen Maßstäben für einen Anspruch ausreichen.
Zeitlicher Ablauf des Verfahrens
Die Tschechische Republik hat die Verfahrensdauer verkürzt, die Zeiträume schwanken jedoch. Eine übliche Handelsstreitigkeit vor einem Bezirksgericht dauert von der Einreichung bis zum erstinstanzlichen Urteil in der Regel 12 bis 18 Monate.
Das Verfahren umfasst grundsätzlich die Einreichung und Gebührenzahlung, die Zustellung an den Beklagten, eine vorbereitende Verhandlung zur Organisation, mündliche Verhandlungen zur Beweisaufnahme und schließlich das Urteil.
Weitere Verfahrensoptionen: beschleunigte Verfahren
1. Der „Zahlungsbefehl“ (platební rozkaz)
Bei einfachen Geldforderungen, gegen die der Beklagte voraussichtlich keine substanziellen Einwendungen erheben wird, kann das Gericht ohne mündliche Verhandlung einen Zahlungsbefehl erlassen. Allein auf Grundlage Ihrer Unterlagen verpflichtet das Gericht den Beklagten zur Zahlung binnen 15 Tagen.
Legt der Beklagte innerhalb von 15 Tagen „Widerspruch“ (odpor) ein, wird der Zahlungsbefehl aufgehoben und die Sache geht in das reguläre Streitverfahren über. Für Forderungen bis 1.000.000 CZK steht eine elektronische Variante (EPR) zur Verfügung.
2. Der Europäische Zahlungsbefehl (EuZB)
Für grenzüberschreitende Forderungen innerhalb der EU steht der Europäische Zahlungsbefehl zur Verfügung. Anders als das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen kennt der EuZB keine Betragsgrenze und ist für unbestrittene grenzüberschreitende Geldforderungen vorgesehen.
Kostenstruktur: Gerichtsgebühren, Anwaltshonorare und der Grundsatz „Der Verlierer zahlt“
Die Gerichtsgebühren betragen etwa 5 % des Streitwerts und werden an den Staat gezahlt. Die Anwaltshonorare werden mit Ihrem Rechtsbeistand vereinbart, als Stundensatz oder Pauschale. Bei einer Forderung von 1 Mio. CZK ist mit Gerichtsgebühren von zunächst 50.000 CZK zuzüglich Anwaltshonoraren zu rechnen.
Der Grundsatz „Der Verlierer zahlt“
Tschechische Gerichte wenden den Grundsatz „Der Verlierer zahlt“ an. Die unterliegende Partei wird verpflichtet, der obsiegenden Partei die Rechtsverfolgungskosten zu erstatten. Die Erstattung wird jedoch nach einem gesetzlichen Tarif berechnet, nicht nach Ihren tatsächlichen Anwaltskosten.
Gewinnen Sie, erhalten Sie einen Pauschalbetrag nach dem Tarif sowie die Gerichtsgebühren erstattet. Voraussetzung für diese Erstattung ist grundsätzlich, dass Sie das vorprozessuale Mahnschreiben versandt haben.
Berufung, außerordentliche Rechtsmittel und Vollstreckung
Die Berufung muss innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung des schriftlichen Urteils eingelegt werden. Das Berufungsgericht überprüft Rechts- und Tatsachenfehler. Im Berufungsverfahren wird der Fall nicht vollständig neu verhandelt, sondern auf Grundlage der Akten der ersten Instanz geprüft.
Vollstreckung (Exekution)
Ohne Vollstreckung ist ein Urteil wertlos. In der Tschechischen Republik wird die Vollstreckung von privaten Gerichtsvollziehern (exekutoři) durchgeführt. Liegt ein rechtskräftiges Urteil vor, wählen Sie einen Gerichtsvollzieher, der Bankkonten pfänden oder Vermögen beschlagnahmen kann.
Die Vollstreckungskosten trägt in erster Linie der Schuldner, der Gläubiger muss jedoch unter Umständen einen Vorschuss leisten.
Vollstreckung ausländischer Urteile
Hat ein afrikanisches Unternehmen bereits ein Urteil eines afrikanischen Gerichts erwirkt, kann dieses nach dem IPRG in der Tschechischen Republik vollstreckt werden. Häufig ist die Gegenseitigkeit oder ein einschlägiger bilateraler Vertrag Voraussetzung.
Sie müssen bei einem tschechischen Gericht die „Anerkennung und Vollstreckung“ beantragen. Das Gericht prüft, ob das ausländische Gericht zuständig war und ob ein faires Verfahren gewährleistet wurde, verhandelt die Sache selbst aber nicht erneut.
Schiedsverfahren als Alternative
Ein Schiedsverfahren ist eine realistische Alternative, wenn Ihr Vertrag es zulässt. Die wichtigste inländische Institution ist das Schiedsgericht bei der Wirtschaftskammer der Tschechischen Republik (Rozhodčí soud při Hospodářské komoře České republiky). Das Verfahren ist in der Regel schneller und ermöglicht die Wahl von Schiedsrichtern mit Branchenerfahrung.
Die Tschechische Republik ist Vertragsstaat des New Yorker Übereinkommens, sodass Schiedssprüche weltweit vollstreckbar sind. Voraussetzung ist eine wirksame schriftliche Schiedsklausel.
Zusammenfassung für die Geschäftsleitung
- Zuständigkeitsfragen bestimmen Ihre Strategie: Afrikanische Unternehmen müssen prüfen, ob tschechische Gerichte zuständig sind. Grundsätzlich entscheidet der Wohnsitz des Beklagten, Verträge können dies jedoch ändern.
- Die Vorgaben vor der Klageeinreichung sind zwingend: Ein fehlendes vorprozessuales Mahnschreiben oder eine Vollmacht ohne Apostille kann Ihren Fall oder Ihre Kostenerstattung gefährden.
- Ohne Discovery müssen Sie früh vorbereiten: Später lassen sich keine Beweise mehr ausforschen. Sammeln Sie alle Nachweise vor der Klageeinreichung.
- Die Kosten sind erheblich, aber erstattungsfähig: Rechnen Sie mit 5 % Gerichtsgebühr im Voraus. Es gilt der Grundsatz „Der Verlierer zahlt“, der starke Fälle begünstigt.
- Die Vollstreckung ist ein eigener Schritt: Der Sieg vor Gericht ist der erste Schritt, die tatsächliche Beitreibung übernimmt ein privater Gerichtsvollzieher.
Fazit
Gerichtsverfahren in der Tschechischen Republik erfordern die strikte Einhaltung der Verfahrensformalitäten und ein strategisches Vorgehen bei der Beweisführung. Vom entscheidenden vorprozessualen Mahnschreiben bis zu den Besonderheiten des elektronischen Zahlungsbefehls: Der Erfolg hängt davon ab, die Regeln vom ersten Tag an richtig anzuwenden.
Die Anwälte der Kanzlei ARROWS verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Vertretung internationaler Mandanten in tschechischen Handelsstreitigkeiten und verbinden fundierte Kenntnisse des tschechischen Verfahrensrechts mit der praktischen Fähigkeit, grenzüberschreitende Vollstreckungen zu steuern.
Erwägen Sie eine Klage gegen einen tschechischen Vertragspartner, sollten Sie unbedingt schon vor der Einreichung anwaltlichen Rat einholen. So stellen Sie die Einhaltung der Verfahrensvorschriften sicher und wahren Ihren Anspruch auf Kostenerstattung. Um Ihre konkrete Situation zu besprechen, schreiben Sie bitte an consultation@arws.cz.

