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Wie Schweizer Unternehmen ihre Rechte vor tschechischen Gerichten durchsetzen können

Mgr. Vojtěch Sucharda
Veröffentlicht:Aktualisiert:

Ein Schweizer Unternehmen kann ein Urteil eines Schweizer Gerichts in der Tschechischen Republik vollstrecken lassen, ohne den gesamten Handelsstreit noch einmal von Anfang an führen zu müssen. Das Verfahren ist vereinfacht, der Erfolg hängt jedoch weiterhin davon ab, dass die richtigen Unterlagen vorgelegt und die Anforderungen des tschechischen Verfahrensrechts erfüllt werden; liegt noch kein Schweizer Urteil vor, ist ein anderer Weg einzuschlagen. Dieser Artikel erläutert, wie Sie die Vollstreckung vorbereiten, das Verfahren einleiten und eine Forderung gegen einen tschechischen Geschäftspartner durchsetzen.

Ein Experte erläutert die Durchsetzung der Rechte Schweizer Unternehmen vor tschechischen Gerichten.

Benötigen Sie Beratung zu diesem Thema? Kontaktieren Sie die Anwaltskanzlei ARROWS per E-Mail consultation@arws.cz oder telefonisch unter +420 245 007 740. Ihre Frage beantwortet „Mgr. Vojtěch Sucharda“, ein Experte auf diesem Gebiet.

Wenn eine Geschäftsbeziehung mit einem tschechischen Partner scheitert, stellt sich Ihnen womöglich zuerst die Frage, ob ein Urteil Ihres Schweizer Gerichts im Ausland überhaupt Wirkung entfaltet. Glücklicherweise schafft ein belastbarer völkerrechtlicher Vertrag eine direkte rechtliche Brücke zwischen beiden Ländern und beseitigt einen Großteil der Unsicherheit, die Sie bei grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten erwarten würden. Dieser Vertrag ist das Lugano-Übereinkommen (2007).

Das Lugano-Übereinkommen ist das maßgebliche Abkommen über die gerichtliche Zuständigkeit sowie die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich der Tschechischen Republik, und den Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA), einschließlich der Schweiz.

Für Ihr Unternehmen ist dies ein erheblicher strategischer Vorteil. Es bedeutet, dass ein rechtskräftiges Urteil eines zuständigen Schweizer Gerichts nicht als völlig „ausländische“ Entscheidung behandelt wird, über die von Grund auf neu verhandelt werden müsste. Stattdessen unterliegt es einem vereinfachten und vorhersehbaren Anerkennungsverfahren.

Dieser Rahmen gilt für die meisten „Zivil- und Handelssachen“ und erfasst damit die überwiegende Mehrheit der geschäftlichen Streitigkeiten wie Vertragsverletzungen, unbezahlte Rechnungen und Schadensersatzansprüche. Er verwandelt eine möglicherweise abschreckende internationale Rechtsauseinandersetzung in ein strukturiertes, quasi innerstaatliches Verfahren.

Wenn Sie diesen „Lugano-Vorteil“ verstehen, können Sie die Vollstreckung nicht mit Unsicherheit, sondern mit einem klaren Fahrplan angehen. Das Übereinkommen schließt allerdings bestimmte Bereiche aus, etwa Konkurse oder die Schiedsgerichtsbarkeit, die anderen internationalen Regelungen unterliegen.

Was benötigen Sie für den Anfang? Ihre Dokumenten-Checkliste

Um das Vollstreckungsverfahren in der Tschechischen Republik einzuleiten, müssen Sie zunächst einen genau bestimmten Satz von Unterlagen zusammenstellen. Die tschechischen Gerichte verlangen die strikte Einhaltung der Formvorschriften, und jeder Fehler oder jede Auslassung kann zu kostspieligen Verzögerungen führen. Die korrekte Vorbereitung dieser Unterlagen ist der entscheidende erste Schritt, um das zu erhalten, was Ihnen zusteht.

Hier ist Ihre unverzichtbare Checkliste:

  • Eine vollständige und beglaubigte Ausfertigung des Schweizer Urteils: Sie müssen entweder das Original des Urteils oder eine vom Schweizer Gericht ausgestellte, amtlich beglaubigte Abschrift vorlegen. Dieses Dokument dient als wichtigster Nachweis der gerichtlichen Entscheidung und muss vollständig beglaubigt sein.
  • Die Bescheinigung der Vollstreckbarkeit (Anhang V): Dies ist wohl das wichtigste Dokument. Es handelt sich um ein standardisiertes Formular, die sogenannte Bescheinigung nach Anhang V, ausgestellt von dem Schweizer Gericht, das das Urteil erlassen hat. Diese Bescheinigung bestätigt offiziell, dass das Urteil in der Schweiz rechtskräftig und vollstreckbar ist, und dient als dessen „Reisepass“ in den Rechtsraum der EU nach dem Lugano-Übereinkommen.
  • Beglaubigte Übersetzung ins Tschechische: Allen bei einem tschechischen Gericht eingereichten Unterlagen muss eine amtliche Übersetzung in die tschechische Sprache beigefügt sein. Diese Übersetzung muss von einem Übersetzer angefertigt werden, der von den tschechischen Behörden amtlich bestellt ist. Eine nicht amtliche oder ungenaue Übersetzung führt zur Zurückweisung Ihres Antrags.
  • Zustellungsnachweis (bei Versäumnisurteilen): Wurde das Schweizer Urteil erlassen, weil der Beklagte nicht erschienen ist (Versäumnisurteil), müssen Sie amtliche Dokumente vorlegen, die belegen, dass dem Beklagten die ursprüngliche Klage ordnungsgemäß zugestellt wurde und er ausreichend Gelegenheit hatte, sich zu verteidigen. Dies ist eine zentrale Voraussetzung, um sicherzustellen, dass das Recht des Beklagten auf ein faires Verfahren gewahrt wurde.

Das Zusammenstellen und Beglaubigen dieser Unterlagen kann eine komplexe Aufgabe sein, insbesondere aus dem Ausland. Wenn Sie umgehend Unterstützung benötigen, damit Ihre Unterlagen vollständig und für die tschechischen Gerichte korrekt vorbereitet sind, schreiben Sie uns an consultation@arws.cz.

Das Vollstreckungsverfahren in der Tschechischen Republik: Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung

Sobald Ihre Unterlagen in Ordnung sind, beginnt das Verfahren, mit dem Ihr Schweizer Urteil in der Tschechischen Republik rechtlich wirksam wird. Dieses Verfahren gliedert sich in zwei Hauptphasen: erstens die förmliche Anerkennung des Urteils und zweitens den Einsatz von Zwangsmaßnahmen zur Beitreibung der Forderung.

Schritt 1: Vollstreckbarerklärung (Exequatur)

Der erste Schritt besteht darin, beim zuständigen tschechischen Gericht einen Antrag auf förmliche Anerkennung und Vollstreckbarerklärung Ihres Schweizer Urteils zu stellen. Dieses förmliche Anerkennungsverfahren wird mitunter mit dem Rechtsbegriff Exequatur bezeichnet.

Entscheidend ist, dass es nach dem Lugano-Übereinkommen nicht Aufgabe des tschechischen Gerichts ist, den Sachverhalt oder die Begründetheit Ihres ursprünglichen Falls erneut zu prüfen. Der Richter erhebt keine Beweise von Neuem und stellt die rechtliche Würdigung des Schweizer Gerichts nicht in Frage. Die Prüfung beschränkt sich auf die verfahrensrechtliche Ordnungsmäßigkeit und auf einige wenige konkrete Versagungsgründe, etwa einen Verstoß gegen die öffentliche Ordnung oder einander widersprechende Entscheidungen.

Schritt 2: Das Urteil wird zum Vollstreckungstitel (Exekuční Titul)

Nach erfolgreicher Prüfung erlässt das tschechische Gericht die Vollstreckbarerklärung. In diesem Moment erlangt Ihr Schweizer Urteil dieselbe Rechtskraft und Autorität wie ein Urteil eines tschechischen Gerichts. Es wird zu dem, was im tschechischen Recht als exekuční titul bezeichnet wird – zu einem Vollstreckungstitel. Dieser Titel ist der rechtliche Schlüssel, der die staatliche Zwangsgewalt eröffnet, um den Schuldner zur Zahlung zu zwingen.

Schritt 3: Einleitung der gerichtlichen Zwangsvollstreckung (Exekuce)

Mit einem gültigen Vollstreckungstitel in der Hand können Sie anschließend beim Gericht die Einleitung des Vollstreckungsverfahrens beantragen, das als exekuce bezeichnet wird. Das Gericht bestellt einen Gerichtsvollzieher (soudní exekutor), ein unabhängiges, vom Gericht mit der Durchführung der Vollstreckung beauftragtes Organ. Der Gerichtsvollzieher handelt in Ihrem Interesse, ermittelt das Vermögen des Schuldners und pfändet es, um das Urteil zu erfüllen.

Schritt 4: Arten der Zwangsvollstreckung

Dem tschechischen Gerichtsvollzieher steht eine Reihe wirksamer Instrumente zur Vollstreckung des Urteils zur Verfügung. Diese Maßnahmen erfolgen ohne Zustimmung des Schuldners und sind auf Schnelligkeit und Wirksamkeit ausgelegt. Der Gerichtsvollzieher kann mehrere Methoden gleichzeitig einsetzen, um die Aussichten auf Befriedigung zu maximieren.

Zu den gängigen Methoden gehören:

  • Sperrung und Pfändung von Bankkonten: Der Gerichtsvollzieher kann sämtliche Guthaben auf den bekannten Bankkonten des Schuldners sofort sperren und zur Deckung der Forderung pfänden.
  • Pfändung von Forderungen: Der Gerichtsvollzieher kann die Kunden oder Abnehmer des Schuldners anweisen, die dem Schuldner geschuldeten Zahlungen stattdessen unmittelbar an den Gerichtsvollzieher zu leisten.
  • Pfändung und Verwertung beweglicher Sachen: Betriebsvermögen wie Fahrzeuge, Maschinen, Büroausstattung und Lagerbestände kann gepfändet und in einer öffentlichen Versteigerung verkauft werden.
  • Pfandrechte an Immobilien: Jede Immobilie im Eigentum des Schuldners kann mit einem Pfandrecht belastet werden. Bleibt die Forderung unbezahlt, kann dies letztlich zur Zwangsversteigerung der Immobilie führen.

FAQ – Rechtliche Tipps zum tschechischen Vollstreckungsverfahren

1. Wie lange dauert die Vollstreckung in der Tschechischen Republik üblicherweise?

Widersetzt sich der Schuldner nicht, dauert das Verfahren zur Registrierung und Vollstreckung eines Urteils nach dem Lugano-Übereinkommen etwa 6 Monate. Ficht der Schuldner die Vollstreckung an, kann die Klärung 1 bis 2 Jahre in Anspruch nehmen. Möchten Sie Ihren Fall beschleunigen? Kontaktieren Sie uns unter consultation@arws.cz.

2. Kann das tschechische Gericht meinen Schweizer Fall in der Sache erneut prüfen?

Nein. Das Lugano-Übereinkommen untersagt dem Vollstreckungsgericht ausdrücklich, das ursprüngliche Urteil in der Sache zu überprüfen. Die Prüfung ist rein verfahrensrechtlich. Unsere Anwälte begleiten Sie durch diese verfahrensrechtliche Prüfung. Schreiben Sie uns an consultation@arws.cz.

3. Mit welchen Kosten ist ungefähr zu rechnen?

Zu den Kosten gehören in der Regel Gerichtsgebühren (üblicherweise 5 % des geltend gemachten Betrags), Kosten für beglaubigte Übersetzungen und Anwaltshonorare. Wird für die Vollstreckung ein Gerichtsvollzieher eingesetzt, kann dessen Vergütung bis zu 15 % des beigetriebenen Betrags ausmachen; sie wird häufig vom Schuldner getragen. Eine klare Kostenschätzung für Ihren Fall erhalten Sie, wenn Sie uns schreiben an consultation@arws.cz.
ARROWS Rechtsanwaltskanzlei

Die wichtigsten Risiken der grenzüberschreitenden Vollstreckung und wie Sie sie mindern

Das Lugano-Übereinkommen gibt zwar einen klaren Weg vor, doch die grenzüberschreitende Vollstreckung ist nicht frei von Risiken. Ein zahlungsunwilliger Schuldner kann verfahrensrechtliche Komplexität ausnutzen oder Ausweichmanöver unternehmen, um Ihre Bemühungen zu vereiteln. Diese Risiken zu verstehen ist der erste Schritt, um sie wirksam zu mindern.

Besonders gefährlich für den Gläubiger ist die Zeitspanne zwischen der Benachrichtigung des Schuldners über das Anerkennungsverfahren und dem Zeitpunkt, zu dem der Gerichtsvollzieher rechtlich befugt ist, Vermögenswerte zu pfänden. Ein bösgläubiger Schuldner kann dieses Zeitfenster nutzen, um Gelder zu verschieben, Eigentum an Vermögenswerten zu übertragen oder andere Schritte zu unternehmen, um sich „vollstreckungssicher“ zu machen. Deshalb ist ein schnelles, strategisches rechtliches Vorgehen unerlässlich.

Die folgenden Tabellen zeigen die häufigsten Risiken und wie ARROWS, eine führende tschechische Anwaltskanzlei mit Sitz in Prag, EU, Ihnen helfen kann, sie zu überwinden.

Verfahrens- und Dokumentationsfehler

Risiken und Sanktionen

Wie ARROWS hilft

Verzögerungen oder vollständige Zurückweisung Ihres Antrags wegen unvollständiger Unterlagen oder nicht ordnungsgemäß beglaubigter Übersetzungen. Folge: Zeitverlust, höhere Rechtskosten und das Risiko, dass der Schuldner Vermögen beiseiteschafft, während Sie das Verfahren neu beginnen.

Erstellung von Unterlagen zur Vermeidung von Bußgeldern und Sanktionen. Wir sorgen dafür, dass Ihr Antrag von Anfang an fehlerfrei ist. Holen Sie sich fachkundige Hilfe unter consultation@arws.cz.

Einreichung beim falschen tschechischen Gericht (fehlende örtliche oder sachliche Zuständigkeit). Folge: Abweisung des Antrags, sodass Sie von vorn beginnen müssen, was erhebliche Verzögerungen und zusätzliche Kosten verursacht.

Vertretung vor Behörden. Wir führen Sie durch die Komplexität des tschechischen Gerichtssystems. Kontaktieren Sie uns unter consultation@arws.cz.

Der Schuldner ficht die Vollstreckung erfolgreich aus verfahrensrechtlichen Gründen an (z. B. mit dem Argument, ihm sei im ursprünglichen Schweizer Verfahren nicht ordnungsgemäß zugestellt worden). Folge: Ein komplexer und kostspieliger Folgeprozess in der Tschechischen Republik, der die Beitreibung blockiert.

Rechtliche Analyse und Vertretung vor Gericht. Müssen Sie sich gegen eine Anfechtung verteidigen? Unsere Prozessexperten stehen Ihnen zur Seite – schreiben Sie uns an consultation@arws.cz.

ARROWS Rechtsanwaltskanzlei


Ausweichmanöver des Schuldners

Risiken und Sanktionen

Wie ARROWS hilft

Der Schuldner, in der Anerkennungsphase gewarnt, versucht, Vermögenswerte zu verbergen, zu übertragen oder zu veräußern, bevor die Vollstreckung beginnen kann. Folge: Ein rechtsgültiges Urteil, für das es nichts mehr zu vollstrecken gibt – ein vollständiger finanzieller Verlust.

Rechtsberatung zur Beantragung einstweiliger Maßnahmen, mit denen Vermögenswerte eingefroren werden, bevor der Schuldner handeln kann. Wir handeln schnell, um Ihre Forderung zu sichern. Für umgehende Unterstützung schreiben Sie uns an consultation@arws.cz.

Das Unternehmen des Schuldners meldet Insolvenz an oder leitet eine Restrukturierung ein, um die Vollstreckung Ihrer Einzelforderung zu vereiteln. Folge: Ihre Forderung wird Teil eines komplexen Insolvenzverfahrens mit möglicherweise geringen und späten Befriedigungsaussichten.

Vertretung vor Gericht im Insolvenzverfahren. Unsere Experten schützen Ihre Gläubigerrechte in der Insolvenz. Maßgeschneiderte rechtliche Lösungen erhalten Sie unter consultation@arws.cz.

Der Schuldner ist Teil einer komplexen Konzernstruktur, was es erschwert, Vermögenswerte von Mutter- oder Schwestergesellschaften zu ermitteln. Folge: Der Gerichtsvollzieher findet kein pfändbares Vermögen, die Vollstreckung läuft ins Leere.

Rechtsgutachten und Unterstützung bei der Vermögensermittlung. Wir helfen, verborgenes Vermögen aufzudecken. Zögern Sie nicht, unsere Kanzlei zu kontaktieren – consultation@arws.cz.

ARROWS Rechtsanwaltskanzlei

Was, wenn Sie noch kein Schweizer Urteil haben?

Befinden Sie sich in einem früheren Stadium des Streits und haben noch kein Gerichtsurteil erwirkt, können Sie unmittelbar in der Tschechischen Republik gerichtlich vorgehen. Dies ist oft der effizientere und direktere Weg, insbesondere wenn sich das Vermögen und die Geschäftstätigkeit des Schuldners hier befinden. Der Erfolg vor einem tschechischen Gericht setzt jedoch ein tiefes Verständnis des örtlichen Handelsrechts voraus, in dem die Annahmen Ihrer heimischen Rechtsordnung möglicherweise nicht gelten.

Die schwerwiegendsten Handelsstreitigkeiten entstehen häufig aus einem grundlegenden „kulturell-rechtlichen Missverhältnis“. Ausländische Unternehmen handeln naturgemäß nach ihren eigenen Rechtsnormen und Geschäftsgepflogenheiten, doch diese können in direktem Widerspruch zu zwingenden – und mitunter überraschenden – Bestimmungen des tschechischen Rechts stehen.

Einreichung einer Klage (Žaloba) in der Tschechischen Republik

Ein Schweizer Unternehmen kann eine Klage, auf Tschechisch žaloba (Klageschrift), unmittelbar bei einem tschechischen Gericht einreichen. Die Regeln zur Bestimmung des zuständigen Gerichts ergeben sich sowohl aus dem Lugano-Übereinkommen als auch aus dem tschechischen Gesetz über das internationale Privatrecht (Gesetz Nr. 91/2012 Slg., im Folgenden „IPRG“). Die Einreichung einer žaloba erfordert eine sorgfältige Vorbereitung, damit alle verfahrensrechtlichen Anforderungen der tschechischen Zivilprozessordnung (Gesetz Nr. 99/1963 Slg., im Folgenden „tschZPO“) erfüllt sind.

Häufige Fallstricke in tschechischen Handelsverträgen

Viele Streitigkeiten lassen sich durch sorgfältig gestaltete Verträge vermeiden, die den Besonderheiten des tschechischen Rechts Rechnung tragen. Zwei Bereiche sind für ausländische Unternehmen besonders riskant:

  • Die Smluvní Pokuta (Vertragsstrafe): Sie ist ein außergewöhnlich wirksames und flexibles Instrument des tschechischen Vertragsrechts. Anders als in der Schweiz oder vielen anderen Ländern, in denen Vertragsstrafen häufig auf nicht geldliche Pflichtverletzungen beschränkt sind und den tatsächlichen Schaden widerspiegeln müssen, kann die tschechische smluvní pokuta für jede Pflichtverletzung vereinbart werden, auch für Zahlungsverzug. Entscheidend ist, dass der Gläubiger keinen finanziellen Schaden nachweisen muss, um die volle Vertragsstrafe zu verlangen. Eine unzureichend verstandene Klausel kann Ihr Unternehmen unverhältnismäßig hohen finanziellen Sanktionen aussetzen.
  • Formerfordernisse für die Wirksamkeit: Das tschechische Recht schreibt für bestimmte Vertragstypen zwingend die Schriftform als Wirksamkeitsvoraussetzung vor. So gilt etwa ein Handelsvertretervertrag als von Anfang an nichtig, wenn er nicht schriftlich geschlossen wurde. Wer sich auf mündliche Absprachen oder eine Reihe von E-Mails verlässt, was andernorts übliche Praxis sein mag, steht in der Tschechischen Republik möglicherweise ohne durchsetzbare Rechte da.

Warum ARROWS für Ihren schweizerisch-tschechischen Rechtsstreit?

Ein grenzüberschreitender Rechtsstreit erfordert mehr als bloßes Rechtswissen; er verlangt einen Partner mit nachgewiesener internationaler Erfahrung, lokaler Expertise und unternehmerischem Denken. ARROWS ist in besonderer Weise dafür aufgestellt, die Interessen Schweizer Unternehmen in der Tschechischen Republik zu schützen.

Unsere Anwälte verfügen über fundierte Expertise in der Anwendung des Lugano-Übereinkommens und vertreten regelmäßig ausländische Mandanten vor tschechischen Gerichten und Behörden. Wir kennen die rechtlichen und kulturellen Unterschiede, die sich auf Ihren Fall auswirken können, und beraten klar und praxisnah in englischer Sprache.

Über das Netzwerk ARROWS International, das wir in mehr als 10 Jahren aufgebaut haben, bieten wir nahtlose rechtliche Unterstützung in über 90 Ländern weltweit. Diese globale Reichweite, verbunden mit unserer starken lokalen Präsenz als Anwaltskanzlei mit Sitz in Prag, Europäische Union, stellt sicher, dass wir auch die komplexesten grenzüberschreitenden Angelegenheiten bewältigen können.

Zu unseren Referenzen zählt die Betreuung von über 150 Aktiengesellschaften und 250 Gesellschaften mit beschränkter Haftung, was uns einen einzigartigen Einblick in die Herausforderungen verschafft, vor denen Unternehmen stehen. Wir sind mehr als nur Anwälte; wir sind Geschäftspartner. Wir sind offen für innovative Geschäftsideen und können Mandanten sogar miteinander in Kontakt bringen, um gemeinsame Investitionsinteressen zu fördern.

Ihr nächster Schritt zur Durchsetzung Ihrer Rechte in der Tschechischen Republik

Die Vollstreckung eines Schweizer Urteils in der Tschechischen Republik ist ein klares und etabliertes Verfahren. Es effizient zu durchlaufen, verfahrensrechtliche Fallstricke zu vermeiden und den Ausweichtaktiken eines Schuldners zu begegnen, erfordert jedoch fachkundige Begleitung vor Ort. Schnelles und richtiges Handeln ist entscheidend für den Schutz Ihrer finanziellen Interessen.

Schützen Sie Ihr Vermögen und lösen Sie Ihren Streit wirksam. Unser Team englischsprachiger Anwälte in unserer internationalen Anwaltskanzlei mit Sitz in Prag, Europäische Union, steht für eine vertrauliche Beratung zu Ihrem Fall bereit. Zögern Sie nicht, unsere Kanzlei zu kontaktieren unter consultation@arws.cz.

FAQ – Die häufigsten Rechtsfragen zur Vollstreckung Schweizer Urteile in der Tschechischen Republik

1. Kann ich ein nicht auf Geldzahlung gerichtetes Urteil aus der Schweiz vollstrecken (z. B. die Anordnung einer bestimmten Handlung)?

Ja, das Lugano-Übereinkommen ist nicht auf Geldforderungen beschränkt. Es erfasst auch Urteile, die eine Partei zu einer bestimmten Handlung oder zu einer Unterlassung verpflichten. Die Vollstreckungsarten für solche Urteile unterscheiden sich von der Beitreibung von Geldforderungen, doch sie sind in der Tschechischen Republik uneingeschränkt vollstreckbar. Für Unterstützung bei nicht auf Geld gerichteten Urteilen erhalten Sie maßgeschneiderte rechtliche Lösungen unter consultation@arws.cz.

2. Was geschieht, wenn der tschechische Schuldner ein ausländischer Staat ist oder diplomatische Immunität genießt?

Dies ist ein hochspezialisiertes Rechtsgebiet. Nach dem IPRG und den allgemeinen völkerrechtlichen Grundsätzen genießen ausländische Staaten Immunität von der Gerichtsbarkeit für Handlungen, die sie in Ausübung ihrer Hoheitsgewalt vornehmen. Diese Immunität ist jedoch in der Regel nicht absolut und gilt nicht für rein kommerzielle Tätigkeiten. Die Vollstreckung eines Urteils gegen eine staatliche Stelle erfordert eine spezifische rechtliche Strategie. Haben Sie es mit einem staatlichen Schuldner zu tun? Unsere Anwälte stehen Ihnen zur Seite – schreiben Sie uns an consultation@arws.cz.

3. Ist ein Schiedsverfahren bei schweizerisch-tschechischen Streitigkeiten die bessere Alternative zum Gerichtsverfahren?

Ein Schiedsverfahren kann eine ausgezeichnete Alternative sein; es bietet häufig mehr Vertraulichkeit, Schnelligkeit und die Möglichkeit, Schiedsrichter mit spezifischer Branchenkenntnis zu wählen. Ein Schiedsspruch ist in der Tschechischen Republik nach dem New Yorker Übereinkommen vollstreckbar. Die beste Wahl zwischen Gerichts- und Schiedsverfahren hängt von den Einzelheiten Ihres Vertrags und der Art des Streits ab. Um Ihre Strategie der Streitbeilegung zu besprechen, kontaktieren Sie uns unter consultation@arws.cz.

4. Mein tschechischer Partner droht mit einer Widerklage vor tschechischen Gerichten. Wie wirkt sich das auf meine Vollstreckung aus?

Eine Widerklage ist ein eigenständiges Verfahren, das der Schuldner gegen Sie einleitet. Sie hemmt die Vollstreckung Ihres rechtskräftigen und wirksamen Schweizer Urteils nicht automatisch. Sie kann jedoch die rechtliche Gesamtsituation komplizieren und als Taktik zur Verzögerung der Zahlung eingesetzt werden. Eine schnelle und strategische Reaktion auf jede Widerklage ist entscheidend, damit Ihre Vollstreckung auf Kurs bleibt. Benötigen Sie rechtliche Hilfe bei einer Widerklage? Für umgehende Unterstützung schreiben Sie uns an consultation@arws.cz.

5. Bietet ARROWS Leistungen an, um künftigen Streitigkeiten mit tschechischen Partnern vorzubeugen?

Selbstverständlich. Vorausschauende rechtliche Planung ist der wirksamste Weg, Risiken zu steuern. Unsere Leistungen umfassen die Ausarbeitung und Prüfung von Handelsverträgen, damit diese dem tschechischen Recht vollständig entsprechen und Ihre Interessen schützen, die Erstellung belastbarer interner Unternehmensrichtlinien sowie fachliche Schulungen für Ihre Geschäftsleitung und Ihre Vertriebsteams zu den Besonderheiten des tschechischen Geschäftsumfelds. Um Ihr Unternehmen vorausschauend zu schützen, zögern Sie nicht, unsere Kanzlei zu kontaktieren – consultation@arws.cz.

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Über den Autor

Mgr. Vojtěch Sucharda
Mgr. Vojtěch Sucharda

Rechtsanwalt, Partner

Managing Partner ARROWS International | Head of Legal Practice Group ETL Global. Vojtěch Sucharda ist ein anerkannter Experte für internationale strategische Beratung und internationales Recht. Seine berufliche Laufbahn ist geprägt von der Fähigkeit, tschechische Unternehmen mit globalen Märkten zu verbinden – im Laufe seiner Praxis hat er erfolgreich Rechtsprojekte umgesetzt und die Zusammenarbeit in mehr als 70 Ländern weltweit koordiniert.