Wie Sie 2026 die Forderungen Ihres Unternehmens erfolgreich eintreiben
Seit dem 1. Oktober 2026 gilt in der Tschechischen Republik die gesetzliche Regelung des zentralen Registers der Lohnpfändungen im Rahmen der Zwangsvollstreckung, die den Informationsaustausch zwischen Gerichtsvollziehern und den Arbeitgebern der Schuldner beschleunigen soll. Die Verjährungsfrist beträgt jedoch weiterhin nur drei Jahre. Sie erfahren, wie Sie eine vorgerichtliche Zahlungsaufforderung richtig verfassen, was ein elektronischer Zahlungsbefehl kostet, welche Verzugszinsen Sie berechnen können und wann sich der Verkauf einer Forderung an ein Factoringunternehmen lohnt.

Zusammenfassung
Seit dem 1.10.2026 ist die gesetzliche Regelung des zentralen Registers der Lohnpfändungen im Vollstreckungsverfahren wirksam. Es wird von der Gerichtsvollzieherkammer geführt, und die Angaben tragen Arbeitgeber ein, die sich auf eigenen Antrag darin registrieren lassen. Der Gerichtsvollzieher erfährt so schneller, welches Einkommen der Schuldner hat, wie viel ihm bereits vom Lohn abgezogen wird und welchen Rang die einzelnen Vollstreckungen haben. Die Grundregeln für den Einzug von Geschäftsforderungen, also vorgerichtliche Zahlungsaufforderung, Zahlungsbefehl und Verjährung, haben sich im Jahr 2026 nicht geändert. Der Verzugszins ändert sich jedes Halbjahr entsprechend dem Repo-Satz der Tschechischen Nationalbank (ČNB).
Vorbeugung ist oft günstiger als ein Gerichtsverfahren. Ein gut formulierter Vertrag, eine Vertragsstrafe, eine Schiedsklausel und rechtzeitige Kommunikation können Ihnen monatelanges Warten und erhebliche Kosten für Anwälte und Gerichtsvollzieher ersparen.
Entscheidend sind auch die Fristen. Eine Forderung verjährt nach 3 Jahren, die vorgerichtliche Zahlungsaufforderung muss mindestens 7 Tage vor Klageerhebung versandt werden, und über den elektronischen Zahlungsbefehl entscheidet das Gericht ohne mündliche Verhandlung, weshalb er in der Regel schneller ist als eine klassische Klage. Wer Fristen unterschätzt, zahlt am Ende drauf.
Vergessen Sie auch das Zubehör der Forderung nicht. Der gesetzliche Verzugszins beträgt 11,50 % jährlich, wenn der Verzug im 1. Halbjahr 2026 eingetreten ist, und 11,75 % jährlich, wenn er im 2. Halbjahr 2026 eingetreten ist. Zusammen mit Vertragsstrafen und Verfahrenskosten kann er den Betrag, den Sie geltend machen können, deutlich erhöhen.
Rechtlicher Rahmen des Forderungseinzugs im Jahr 2026
Die Grundregeln für den Einzug von Geschäftsforderungen bleiben im Jahr 2026 gleich: vorgerichtliche Zahlungsaufforderung, Zahlungsbefehl oder Klage und schließlich die Zwangsvollstreckung. Einige Änderungen sollten Sie jedoch im Blick behalten.
Die wichtigste Neuerung ist das zentrale Register der Lohnpfändungen im Vollstreckungsverfahren, dessen gesetzliche Regelung seit dem 1.10.2026 wirksam ist. Es wird von der Gerichtsvollzieherkammer geführt. Arbeitgeber, die sich darin registrieren lassen, tragen unter anderem die Höhe des Nettolohns des Schuldners, die vorgenommenen Abzüge und die für die Rangfolge der Forderungen maßgeblichen Angaben ein. Gerichtsvollzieher und Gericht haben auf diese Angaben Fernzugriff. Für Gläubiger bedeutet das eine schnellere Information darüber, ob und wie viel aus dem Lohn des Schuldners eingetrieben werden kann.
Ist Ihr Schuldner ein Unternehmer in vorübergehenden Schwierigkeiten, kann er seit September 2023 die präventive Restrukturierung nutzen. Dabei handelt es sich um Verhandlungen mit den Gläubigern über einen Restrukturierungsplan, den das Gericht bestätigen kann; es handelt sich nicht um ein Insolvenzverfahren. Wenn der Plan Sie betrifft, können Sie sich an den Verhandlungen darüber beteiligen – wodurch Sie Ihr Geld schneller zurückbekommen können als in einer Insolvenz.
Sie können die Forderung auch verkaufen (abtreten). Wenn Sie Ihre Forderung also nicht selbst eintreiben möchten, können Sie sie an Spezialisten – Factoringgesellschaften oder andere gewerbliche Unternehmen – verkaufen und so ein langwieriges Gerichtsverfahren vermeiden.
Bei Geschäftsforderungen richtet sich die Abtretung nach den allgemeinen Regeln des tschechischen Bürgerlichen Gesetzbuchs. Die neuen, seit dem 1.1.2026 wirksamen Sonderregeln, also Entgelt nur unbar und Übergang der Forderung erst nach dessen Zahlung, betreffen ausschließlich Forderungen auf Unterhalt, über den ein Gericht entschieden hat.
Grundlegende Schritte des Forderungseinzugs: von der Zahlungsaufforderung bis zur Zwangsvollstreckung
Der Forderungseinzug im Unternehmen verläuft in der Regel in drei Hauptphasen. Es lohnt sich, sie zu kennen und rechtlich sauber vorzubereiten, denn jede Phase hat ihre Tücken und Erfolgsvoraussetzungen.
Vorgerichtliche Zahlungsaufforderung – die letzte Chance auf eine außergerichtliche Lösung
Alles beginnt mit einer vorgerichtlichen Zahlungsaufforderung, die Sie dem Schuldner schriftlich, idealerweise per Einschreiben, zusenden. Aus unserer Praxis wissen wir, dass sich ein großer Teil der Fälle bereits nach der ersten Aufforderung erledigt – sofern sie richtig formuliert und ausreichend überzeugend ist.
Die vorgerichtliche Zahlungsaufforderung muss genau beschreiben, woraus die Forderung entstanden ist (Vertrag Nr. X, Rechnung Z vom Datum usw.). Außerdem sind die Gesamthöhe des geschuldeten Betrags und eine Zahlungsfrist anzugeben. Deren Länge legt das Gesetz nicht fest; wir empfehlen mindestens 7 Tage, damit die Zahlungsfrist noch vor Klageerhebung abläuft. Wichtig sind auch klare Zahlungsangaben (Ihre Kontonummer) sowie der Hinweis auf drohende Verzugszinsen und Verfahrenskosten.
Wenn Sie diese Aufforderung nicht mindestens 7 Tage vor Klageerhebung versenden, spricht Ihnen das Gericht in der Regel keinen Ersatz der Verfahrenskosten zu, selbst wenn Sie gewinnen. Das ist einer der häufigsten Fehler, die wir sehen.
Klageerhebung – wann vor Gericht
Reagiert der Schuldner nicht auf die Aufforderung, folgt das Gerichtsverfahren. Im Wesentlichen haben Sie zwei Möglichkeiten: eine reguläre Klage oder einen elektronischen Zahlungsbefehl (elektronický platební rozkaz, EPR), was in der Regel schneller geht.
Der elektronische Zahlungsbefehl eignet sich ideal für eindeutige Geldschulden, bei denen klar ist, dass der Schuldner tatsächlich schuldet (Sie haben eine Rechnung, einen Vertrag, alles ist in Ordnung). Das Gericht erlässt ihn ohne mündliche Verhandlung. Der Schuldner hat ab Zustellung 15 Tage Zeit, zu zahlen oder Widerspruch einzulegen.
Legt der Schuldner nicht rechtzeitig Widerspruch ein, hat der Zahlungsbefehl die Wirkungen eines rechtskräftigen Urteils und Sie können nach Ablauf der Leistungsfrist einen Antrag auf Zwangsvollstreckung stellen. Ein Vorteil des EPR ist auch die niedrigere Gerichtsgebühr: Bei einem Anspruch bis einschließlich 10 000 CZK (ca. 410 EUR) zahlen Sie 400 CZK (ca. 16 EUR), über 10 000 CZK bis einschließlich 20 000 CZK (ca. 820 EUR) 800 CZK (ca. 33 EUR) und über 20 000 CZK 4 % des geltend gemachten Betrags. Zum Vergleich: Bei einer klassischen Klage beträgt die Gebühr 1 000 CZK (ca. 41 EUR) bis 20 000 CZK und 5 % des Betrags über 20 000 CZK bis 40 Mio. CZK (ca. 1,65 Mio. EUR).
Achtung: Erlässt das Gericht den elektronischen Zahlungsbefehl nicht und setzt es das Verfahren fort, erhebt es von Ihnen die Gebühr bis zu der Höhe nach, die für eine reguläre Klage gilt.
Ist die Sache komplizierter oder ficht der Schuldner den EPR an, geht das Verfahren in eine klassische Zivilklage über. Dort sollten Sie anwaltlich vertreten sein – bei Streitigkeiten zwischen Unternehmern erwarten die Gerichte eine höhere Qualität der Argumentation und der Beweise.
Zwangsvollstreckung – Durchsetzung der Erfüllung
Sobald Sie eine vollstreckbare Entscheidung haben (Zahlungsbefehl oder Urteil), können Sie einen Antrag auf Zwangsvollstreckung stellen. Seit dem 1.10.2026 wird bei Zwangsvollstreckungen durch Lohnpfändung nach dem Gesetz ein zentrales Pfändungsregister genutzt, das den Informationsaustausch zwischen dem Gerichtsvollzieher (soudní exekutor) und dem Arbeitgeber des Schuldners beschleunigen soll.
Der bei der tschechischen Gerichtsvollzieherkammer (Exekutorská komora) registrierte Arbeitgeber trägt die Angaben zu Lohn und Pfändungen in das Register ein, und der Gerichtsvollzieher ruft sie von dort ab. Für die Dauer von 6 Monaten ab der Eintragung muss er sie in der Regel nicht gesondert beim Arbeitgeber anfordern.
Der Gerichtsvollzieher kann neben der Lohnpfändung beispielsweise auf das Bankkonto des Schuldners (Überweisung der Forderung aus dem Bankkonto), auf seine sonstigen Forderungen, auf bewegliche und unbewegliche Sachen oder auf seinen Betrieb zugreifen. Er kann auch die Fahrerlaubnis aussetzen. Die Art der Durchführung der Zwangsvollstreckung bestimmt der Gerichtsvollzieher.
In vielen Fällen können sich Gläubiger und Schuldner noch während der Zwangsvollstreckung an den Verhandlungstisch setzen und Ratenzahlungen vereinbaren. Auch in der Zwangsvollstreckung ist eine Ratenzahlungsvereinbarung möglich, was oft schneller zur Rückzahlung führt als weitere Monate des Wartens auf das Ergebnis der Vollstreckung.
Zubehör der Forderung
Wenn Sie eine Forderung eintreiben, geht es nicht nur um den ursprünglichen Betrag (die Hauptforderung). Sie können auch deren Zubehör geltend machen, also Nebenansprüche, die mit der Schuld zusammenhängen.
Verzugszinsen
Zahlt der Schuldner nicht rechtzeitig, laufen Verzugszinsen ab dem ersten Verzugstag. Der Satz richtet sich nach dem Reposatz der Tschechischen Nationalbank (ČNB), der am ersten Tag des Halbjahres gilt, in dem der Verzug eingetreten ist, erhöht um 8 Prozentpunkte (tschechische Regierungsverordnung Nr. 351/2013 Slg.). Für einen im 1. Halbjahr 2026 eingetretenen Verzug beträgt er somit 11,50 % jährlich (3,50 % + 8 Prozentpunkte) und für einen im 2. Halbjahr 2026 eingetretenen Verzug 11,75 % jährlich (3,75 % + 8 Prozentpunkte). Der Satz gilt für die gesamte Dauer des Verzugs.
Beispiel: Ein Schuldner hat 100 000 CZK (ca. 4 100 EUR) spätestens am Montag, dem 2.3.2026, zu zahlen, zahlt jedoch erst am 20.4. Er ist 49 Tage in Verzug (vom 3.3. bis 20.4.) und die Verzugszinsen betragen 1 543,84 CZK (ca. 60 EUR). Diese Zinsen stehen Ihnen kraft Gesetzes zu, auch wenn sie im Vertrag oder auf der Rechnung nicht ausdrücklich angegeben waren.
Wenn Sie jedoch einen anderen (z. B. höheren) Satz vereinbaren möchten, muss dieser ausdrücklich im Vertrag festgelegt werden.
Vertragsstrafen
Haben Sie mit dem Schuldner eine Vertragsstrafe vereinbart (z. B. 0,5 % des geschuldeten Betrags für jeden Verzugstag), können Sie diese als Teil der Forderung geltend machen. Das Gericht kann sie nur auf Antrag des Schuldners herabsetzen, wenn es sie für unangemessen hoch hält.
Es ist wichtig, im Vertrag klar festzulegen, ob die Vertragsstrafe den Anspruch auf Schadensersatz ersetzt (dann kann Schadensersatz nicht zusätzlich verlangt werden) oder ob der Anspruch auf Schadensersatz davon unberührt bleibt. In diesem Fall können Sie sowohl die Vertragsstrafe als auch Schadensersatz geltend machen. Regelt der Vertrag dies nicht, gilt kraft Gesetzes, dass die Vertragsstrafe den Schadensersatz aus derselben Pflichtverletzung ausschließt.
Kosten des Forderungseinzugs
Als Gläubiger können Sie zudem den Ersatz der Kosten für die Rechtsvertretung, der Vollstreckungskosten sowie den Ersatz der mit der Geltendmachung der Forderung verbundenen Kosten verlangen. Zwischen Unternehmern (und zwischen einem Unternehmer und einem öffentlichen Auftraggeber) beträgt dieser Ersatz seit 2014 mindestens 1 200 CZK (ca. 50 EUR) für jede Forderung.
Die Juristen unserer Anwaltskanzlei beraten Sie, wie Sie all diese Ansprüche vor Gericht richtig durchsetzen und welche Beweise Sie dafür vorbereiten sollten.
Verwandte Fragen zum Zubehör der Forderung
1. Muss ich Verzugszinsen im Vertrag ausdrücklich vereinbaren?
Nein. Die gesetzlichen Verzugszinsen stehen Ihnen zu, auch wenn Sie sie nicht vereinbaren. Wenn Sie jedoch höhere Zinsen wünschen (z. B. 15 % jährlich statt des gesetzlichen Satzes von 11,50 % bzw. 11,75 %), müssen Sie diese ausdrücklich im Vertrag vereinbaren. Achtung: Ein unangemessen hoher Zinssatz kann gegen die guten Sitten verstoßen, und das Gericht muss ihn dann nicht zusprechen.
2. Kann ich die Pauschale von 1 200 CZK automatisch geltend machen?
Diese Pauschale kann nur in Beziehungen zwischen Unternehmern (und zwischen einem Unternehmer und einem öffentlichen Auftraggeber) verlangt werden, und zwar für jede Forderung. Wenn Sie sie nicht geltend machen, spricht das Gericht sie Ihnen nicht von sich aus zu. Sie müssen sie aktiv in der Klage oder in der rechtlichen Korrespondenz mit dem Schuldner geltend machen. Der Anspruch entsteht bereits mit Eintritt des Verzugs des Schuldners, sodass Sie ihn auch rückwirkend geltend machen können.
3. Worin unterscheiden sich Vertragsstrafe und Schadensersatz?
Die Vertragsstrafe ist pauschal – ein tatsächlicher Schaden muss nicht nachgewiesen werden, es genügt die Verletzung einer vertraglichen Pflicht. Schadensersatz müssen Sie hingegen beweisen (z. B. entgangener Gewinn, Reputationsschaden, zusätzliche Anwaltskosten). Im Vertrag müssen Sie das klarstellen: Entweder tritt die Vertragsstrafe an die Stelle des Schadensersatzes, oder sie gilt daneben, oder Sie vereinbaren gar keine Vertragsstrafe und machen dann nur Schadensersatz geltend. Schweigt der Vertrag dazu, schließt die Vertragsstrafe den Schadensersatz aus derselben Pflichtverletzung aus.
Wie Sie Ihre Forderung absichern, damit der Einzug effektiv ist
Das beste Gerichtsverfahren ist das, das gar nicht stattfindet – so sehen wir es. Deshalb ist es wichtig, sich vorab abzusichern, damit es praktisch gar nicht erst zum Forderungseinzug kommen muss oder der Prozess möglichst schnell verläuft.
Vertragliche Elemente, die Ihnen helfen
Nimmt der Schuldner Sie ernst und hat er etwas zu verlieren, ist er viel eher bereit zu zahlen. Dabei helfen verschiedene vertragliche Sicherheiten für die Forderung.
Die Vertragsstrafe gibt dem Schuldner, wie bereits erwähnt, einen wirtschaftlichen Anreiz zur Zahlung.
Eigentumsvorbehalt bedeutet: Wenn Sie Waren liefern, vereinbaren Sie, dass die Ware bis zur vollständigen Bezahlung Ihr Eigentum bleibt. Das ist eine sehr starke Sicherheit, denn der Schuldner kann die Ware nicht ohne Streitrisiko weiterverkaufen.
Pfandrecht: Lassen Sie sich nach Möglichkeit ein Pfand bestellen (etwa an der Ausstattung, dem Fahrzeug oder beweglichem Vermögen des Schuldners). Zahlt der Schuldner nicht, können Sie sich aus dem Erlös der Pfandverwertung befriedigen.
Die Schiedsklausel ist insbesondere zwischen Unternehmern ein sehr wirksames Instrument. Wenn Sie im Kauf- oder Liefervertrag vereinbaren, dass ein etwaiger Streit von einem Schiedsrichter (nicht von einem Gericht) entschieden wird, wird der Streit in der Regel schneller und vertraulich beigelegt, ohne mediale Aufmerksamkeit. In Verträgen mit Verbrauchern kann sie nicht vereinbart werden.
Schiedsrichter sind häufig Fachleute der jeweiligen Branche und verstehen die Sache daher besser als ein allgemeiner Richter.
Notarielle Urkunde mit Vollstreckbarkeitserklärung: Insbesondere wenn der Schuldner etwas „auf Treu und Glauben“ erhält, ist es sinnvoll, eine notarielle Urkunde errichten zu lassen. Diese kann eine ausdrückliche Zustimmung zur unmittelbaren Vollstreckbarkeit enthalten, was bedeutet, dass Sie nicht auf ein Gericht warten müssen – es genügt, auf Grundlage der notariellen Urkunde einen Vollstreckungsantrag zu stellen.
Der Gerichtsvollzieher wird dann auf Grundlage dieser Urkunde tätig.
Factoring und Verkauf der Forderung
Sie können Ihre Forderung an eine Factoringgesellschaft oder einen anderen Akteur verkaufen (abtreten), der sie dann selbst eintreibt.
Vorteil: Sie erhalten das Geld sofort (abzüglich der Gebühr der Factoringgesellschaft) und müssen sich nicht um den Einzug kümmern. Nachteil: Sie verlieren einen Teil des Betrags durch Gebühren. Diese Möglichkeit eignet sich besonders für kleinere Unternehmen, die Dutzende unbezahlter Rechnungen haben und sich nicht mit Gerichtsverfahren befassen wollen.
Bei Forderungen aus dem Geschäftsverkehr richtet sich die Abtretung nach den allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Preis und Bedingungen vereinbaren Sie vertraglich mit der Factoringgesellschaft. Die seit dem 1.1.2026 geltenden Sonderregeln (Gegenleistung nur unbar und Übergang der Forderung erst nach deren Bezahlung) gelten nur für Unterhaltsforderungen, über die ein Gericht entschieden hat.
Entscheidend ist, was Sie mit der Gesellschaft vereinbaren: den Preis, ob Sie für die Einbringlichkeit der Forderung haften (Regress) und wann Sie das Geld erhalten. Die Juristen unserer Anwaltskanzlei helfen Ihnen zu beurteilen, ob Factoring für Ihre Situation geeignet ist, und bereiten gegebenenfalls den Abtretungsvertrag vor.
Praktische Risiken und Fehler, die Sie vermeiden sollten
Der Forderungseinzug ist voller Fallstricke. Sehen wir uns die häufigsten Fehler an, die Unternehmer begehen:
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Mögliche Probleme |
Wie ARROWS hilft (beratung@arws.cz) |
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Fehlende oder unvollständige Beweise – Sie haben nur eine mündliche Vereinbarung oder bruchstückhafte E-Mails ohne klare Chronologie. Das Gericht muss Ihren Beweis nicht anerkennen, da zwischen Unternehmern ein höherer Beweisstandard erwartet wird. |
Prüfung Ihrer Verträge und Korrespondenz; wir erstellen eine Beweisliste und fordern gegebenenfalls fehlende Unterlagen an; Beratung, wie vorhandene Beweise gestärkt werden können. |
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Verjährung der Forderung – Sie vergessen den Einzug, die Zeit vergeht, und 3 Jahre nach Fälligkeit ist die Forderung verjährt (objektiv nach 10 Jahren). Sie verlieren das Recht, sie geltend zu machen. |
Rechtzeitige Aufnahme der vorgerichtlichen Kommunikation und rechtlicher Schritte; Einholung eines schriftlichen Schuldanerkenntnisses des Schuldners, nach dem eine neue zehnjährige Verjährungsfrist läuft; Überwachung der Verjährungsfristen. |
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Nicht oder verspätet gezahlte Gerichtsgebühr – das Gericht stellt das Verfahren ein, und Sie müssen alles von vorn beginnen. |
Beratung bei der Berechnung der korrekten Gebührenhöhe; rechtzeitige Einreichung und Zahlung; bei Bedarf Unterstützung beim Antrag auf Gebührenbefreiung. |
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Fehlerhaft verfasste Klage – die Formulierung ist unbestimmt, wesentliche Angaben fehlen, die Klage enthält keinen klaren Antrag. Das Gericht fordert Sie zur Ergänzung auf, und das Verfahren zieht sich in die Länge. |
Hochwertige juristische Ausarbeitung der Klage, Prüfung aller Erfordernisse; Einreichung eines Antrags auf Erlass eines elektronischen Zahlungsbefehls bei kleineren Beträgen für eine niedrigere Gebühr; Sicherstellung, dass sie verständlich und inhaltlich korrekt ist. |
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Der Schuldner befindet sich im Insolvenzverfahren oder steht kurz vor der Insolvenz – Ihre Forderung wird unter den Gläubigern aufgeteilt, und Sie erhalten nur einen Bruchteil. |
Überprüfung des Schuldners im Insolvenzregister (insolvenční rejstřík);rechtzeitige Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren als Gläubiger; Beratung zur Sicherung einer vorrangigen Stellung (z. B. besicherte Forderungen oder Forderungen mit gesetzlichem Vorrang). |
Besonderheiten des B2B-Forderungseinzugs
Wenn Sie Forderungen gegenüber einem anderen Unternehmer (B2B) eintreiben, ist das in mancher Hinsicht einfacher, zugleich wird von Ihnen aber auch mehr Professionalität erwartet.
Vorteile des B2B-Forderungseinzugs
Unternehmer können sich nicht auf sogenannte Verbraucherausreden berufen – etwa dass sie die Geschäftsbedingungen nicht kannten oder der Vertrag nachteilig war. Die Gerichte betrachten sie als „gleichwertige Akteure“ und erwarten, dass sie die Dinge sorgfältig geklärt haben.
Sie können statt eines regulären Gerichtsprozesses ein Schiedsverfahren vereinbaren. Das ist in der Regel schneller und diskreter.
Weniger Schutz für die schwächere Partei bedeutet: Wenn Sie einen klaren Beweis haben, kommt Ihnen das Gericht ohne große Komplikationen entgegen.
Nachteile des B2B-Forderungseinzugs
Von Ihnen wird ebenfalls ein höherer Beweisstandard erwartet. Haben Sie nur eine E-Mail ohne Details, gilt diese möglicherweise nicht als ausreichender Beweis. Sie brauchen eine Rechnung, einen Vertrag, eine Bestellung, ein Übergabeprotokoll – etwas Belastbares.
Zwischen Unternehmern ist der Preis für Waren und Dienstleistungen von Gesetzes wegen innerhalb von 30 Tagen fällig, typischerweise ab Zugang der Rechnung. Eine längere Zahlungsfrist können Sie jedoch vereinbaren; über 60 Tage nur ausdrücklich und nur dann, wenn dies für den Gläubiger nicht besonders nachteilig ist. In einem solchen Fall warten Sie länger auf Ihr Geld.
Verwandte Fragen zum B2B-Forderungseinzug
1. Kann ich zwischen Unternehmern eine Zahlungsfrist von mehr als 60 Tagen vereinbaren?
Ja, aber nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist und für den Gläubiger nicht besonders nachteilig ist. Ohne Vereinbarung gilt bei Lieferungen von Waren und Dienstleistungen zwischen Unternehmern eine Zahlungsfrist von 30 Tagen, typischerweise ab Zugang der Rechnung.
2. Genügt mir zur Dokumentation der Forderung eine gewöhnliche E-Mail mit den Angaben?
In B2B-Beziehungen wird von Ihnen ein höherer Standard erwartet. Besser ist ein schriftlicher Vertrag mit klar definierten Bedingungen, Rechnungsnummern und Fälligkeiten. Eine E-Mail ist besser als nichts, im Streitfall kann das Gericht sie jedoch nur als ergänzenden Beweis anerkennen.
3. Ist eine Schiedsklausel zwischen Unternehmern wirklich besser?
Häufig ja. Das Verfahren ist nicht öffentlich, es ist in der Regel schneller, und Schiedsrichter sind oft Praktiker aus der Branche. Die Schiedsklausel muss schriftlich vereinbart werden. Wir empfehlen, darin den Schiedsrichter oder die Art seiner Auswahl zu bestimmen, etwa durch Verweis auf ein ständiges Schiedsgericht. Bestimmt die Klausel dies nicht, ernennt jede Partei einen Schiedsrichter, und diese wählen den Vorsitzenden.
Neue Möglichkeiten und Änderungen
Für Gläubiger sind folgende Änderungen der letzten Jahre wichtig:
Zentrales Register der Lohnpfändungen ab dem 1.10.2026
Seit dem 1.10.2026 ist die gesetzliche Regelung des zentralen Registers der Lohnpfändungen im Vollstreckungsverfahren wirksam. Es wird von der tschechischen Gerichtsvollzieherkammer (Exekutorská komora) geführt, und Arbeitgeber, die sich auf eigenen Antrag darin registrieren lassen, tragen dort per Fernzugriff Angaben zum Lohn des Schuldners und zu den Abzügen ein.
Praktisch bedeutet das: Erlässt der Gerichtsvollzieher eine Vollstreckungsanordnung zur Lohnpfändung, findet er die erforderlichen Angaben im Register und muss sie vom registrierten Arbeitgeber nicht per Brief anfordern. Für die Dauer von 6 Monaten ab der Eintragung gilt die Vermutung, dass der Arbeitgeber damit seine Auskunftspflicht gegenüber dem Gerichtsvollzieher erfüllt hat.
Präventive Restrukturierung und kürzere Entschuldung
Ist Ihr Schuldner ein Unternehmer in vorübergehenden Schwierigkeiten, kann er seit September 2023 die präventive Restrukturierung nutzen. Der Schuldner verhandelt mit den betroffenen Gläubigern über einen Restrukturierungsplan, wie er aus der Situation herauskommt (etwa schrittweise Rückzahlung oder Anpassung der Zinsen), und das Gericht kann diesen bestätigen. Es handelt sich nicht um ein Insolvenzverfahren.
Für Sie bedeutet das: Legt der Schuldner einen Restrukturierungsplan vor, haben Sie die Chance, auszuhandeln, was er Ihnen zurückzahlt. Das ist häufig besser, als abzuwarten, bis er in eine förmliche Insolvenz gerät, in der alles gesetzlich festgelegt ist und nachrangige Gläubiger nur noch Reste erhalten.
Die seit dem 1.10.2024 geltende Verkürzung der Entschuldung (oddlužení) von fünf auf drei Jahre bedeutet zudem, dass ein Schuldner, der Privatinsolvenz anmeldet, früher schuldenfrei werden kann – was für ihn ein Anreiz ist, sich rechtzeitig mit den Gläubigern zu einigen.
Verkauf der Forderung (Abtretung)
Haben Sie eine unbezahlte Rechnung, können Sie sie an eine Factoring- oder Inkassogesellschaft verkaufen. Diese treibt sie dann selbst ein. Sie erhalten weniger als den Nennwert der Forderung, haben das Geld aber sofort.
Bei Handelsforderungen vereinbaren Sie den Preis und die Bedingungen der Abtretung vertraglich. Die besonderen gesetzlichen Voraussetzungen, die seit dem 1.1.2026 gelten (unbare Gegenleistung und Übergang der Forderung erst nach Zahlung), betreffen ausschließlich Unterhaltsforderungen, über die ein Gericht entschieden hat, und finden auf das Factoring von Handelsrechnungen keine Anwendung.
Die Juristen unserer Anwaltskanzlei beraten Sie, ob Factoring für Sie geeignet ist und wie Sie den Abtretungsvertrag richtig gestalten.
Abschließende Zusammenfassung
Der Forderungseinzug beruht 2026 auf bewährten Schritten: ein guter Vertrag und Sicherheiten, eine rechtzeitige vorgerichtliche Zahlungsaufforderung, der elektronische Zahlungsbefehl und die Zwangsvollstreckung. Seit dem 1.10.2026 soll bei Lohnpfändungen das neue zentrale Register helfen. Über den Erfolg entscheiden aber weiterhin vor allem Fristen, Beweise und richtig berechnete Nebenforderungen.
Wenn Sie diese Fehler vermeiden und ein sicheres Vorgehen bevorzugen, das zur Eintreibung Ihres Geldes führt, wenden Sie sich an die Juristen unserer Anwaltskanzlei. Sie sind auf den Forderungseinzug zwischen Unternehmern spezialisiert und kennen alle Winkel der geltenden Rechtsordnung.
Schreiben Sie uns an beratung@arws.cz – wir beraten Sie, welches Vorgehen in der konkreten Situation Ihres Unternehmens am besten ist.
Über den Autor
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