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Wie tschechische Unternehmen Forderungen in Afrika eintreiben

Vorgehen Schritt für Schritt

Mgr. Vojtěch Sucharda
Veröffentlicht:Aktualisiert:

Forderungen in Afrika müssen Land für Land eingetrieben werden, denn Rechtssysteme, Gerichte und Vollstreckungsmöglichkeiten unterscheiden sich auf dem Kontinent erheblich. Ein Urteil eines tschechischen Gerichts ist dort nicht ohne Weiteres vollstreckbar, und oft ist es am schwierigsten, das Vermögen des Schuldners ausfindig zu machen. Dieser Beitrag zeigt, wie Unternehmen aus der Tschechischen Republik die Einbringlichkeit einer Forderung einschätzen, wann ein Vergleich die bessere Wahl ist und wie sie Verträge schon vorab so gestalten, dass sie ihre Forderung eher durchsetzen können.

Das Foto zeigt Experten für die Durchsetzung von Forderungen in Afrika.

Zusammenfassung

Der Forderungseinzug in Afrika ist ein komplexer Prozess, der sich grundlegend von der europäischen Praxis unterscheidet. Auf dem afrikanischen Kontinent können sich Gerichtsverfahren über mehrere Jahre hinziehen, und die örtlichen Rechtssysteme sind für Europäer oft unübersichtlich.
Die eigentliche Vollstreckung ist nicht selten eine größere Herausforderung als die Erwirkung des Urteils. Tschechische Unternehmen benötigen daher eine sorgfältige Vorbereitung, gute Vertragsdokumentation und die Zusammenarbeit mit einem vertrauenswürdigen Rechtsvertreter.
Das afrikanische Rechtsumfeld ist stark fragmentiert, ein einheitliches „afrikanisches“ System gibt es nicht. Die Rechtsverfahren unterscheiden sich grundlegend zwischen Ländern mit Common Law (z. B. Nigeria, Ghana) und Civil Law (z. B. Senegal, Elfenbeinküste). Entscheidend ist die Wahl verlässlicher lokaler Partner und Anwälte mit Kenntnis der konkreten Jurisdiktion.

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ARROWS Rechtsanwaltskanzlei

Der afrikanische Markt: Warum ist die Durchsetzung so schwierig?

Zahlt ein afrikanischer Schuldner nicht, stellt ein tschechisches Unternehmen oft fest, dass die aus der Tschechischen Republik oder der EU bekannten Standardverfahren nicht greifen. Die einzelnen Staaten haben völlig unterschiedliche Rechtssysteme, ein unterschiedliches Niveau des Rechtsschutzes und unterschiedlich gut funktionierende Gerichte. Der Forderungseinzug in den Mitgliedstaaten der OHADA erfordert einen anderen Ansatz als in Südafrika oder Ägypten. Die Anwälte der Rechtsanwaltskanzlei ARROWS haben Erfahrung mit internationalen Streitigkeiten und wissen, welche gesetzlichen und prozessualen Hindernisse im jeweiligen Land drohen.

Merkmale des rechtlichen Umfelds in Afrika

Afrikanische Rechtssysteme sind häufig eine Mischung verschiedener Rechtstraditionen. In einigen Staaten überwiegt das angloamerikanische Recht (Common Law), in anderen das kontinentaleuropäische Recht nach französischem oder portugiesischem Vorbild (Civil Law).

Auch islamisches Recht (Scharia) oder lokales Gewohnheitsrecht spielen eine Rolle. Bei der Festlegung von Gerichtsstand, anwendbarem Recht und Streitbeilegungsmechanismus in grenzüberschreitenden Beziehungen kann auch eine Beratung im Bereich internationales Recht helfen. Rechtsvorschriften können sich rasch ändern, und die Durchsetzbarkeit des Rechts kann durch instabile Institutionen oder Korruption beeinträchtigt sein.

Ein grundlegendes Problem ist das Fehlen bilateraler Abkommen über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen zwischen der Tschechischen Republik und den meisten afrikanischen Staaten. Ein Urteil eines tschechischen Gerichts ist in Afrika daher nicht automatisch vollstreckbar.

Das Anerkennungsverfahren (sog. Exequatur) kann kompliziert, langwierig und in manchen Fällen praktisch unmöglich sein. Eine Ausnahme bildet die internationale Schiedsgerichtsbarkeit, bei der das New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche von 1958 ein wesentlich höheres Maß an Sicherheit bietet. Die praktischen Folgen der Wahl zwischen Schiedsverfahren und Gerichtsverfahren bei der grenzüberschreitenden Durchsetzung veranschaulicht auch der Beitrag Forderungseinzug in Brasilien: Rechtlicher Leitfaden für tschechische Unternehmen.

Praktische Hindernisse bei der Durchsetzung

Das erste Hindernis ist die Dauer und Unvorhersehbarkeit von Gerichtsverfahren. In vielen afrikanischen Staaten sind die Gerichte überlastet, und ein Zahlungsverfahren kann sich über viele Jahre hinziehen. Sich in einem solchen Umfeld ohne qualifizierten örtlichen Rechtsvertreter zurechtzufinden, ist für ein tschechisches Unternehmen äußerst riskant.

Selbst wenn der tschechische Gläubiger ein obsiegendes Urteil oder einen Schiedsspruch erwirkt, scheitert die tatsächliche Durchsetzung oft am Fehlen von Vermögensregistern, Grundbüchern oder zentralen Kontenregistern. Das Vermögen des Schuldners aufzuspüren, ist daher äußerst schwierig.

Das dritte Hindernis sind die Kosten. Ein Rechtsstreit in Afrika erfordert die Beauftragung eines örtlichen Anwalts, die Zahlung von Gerichtsgebühren, beglaubigte Übersetzungen und die Legalisierung von Dokumenten (Überbeglaubigung oder Apostille). Bei kleineren Forderungen rechnet sich die gerichtliche Durchsetzung daher oft nicht.

Vorbereitungsphase: Wie man Probleme vermeidet

Die Praxis der Rechtsanwaltskanzlei ARROWS zeigt, dass Prävention das wirksamste Instrument zum Schutz von Forderungen ist. Beim Eintritt in eine Geschäftsbeziehung mit einem Partner in Afrika muss man an eine „Exit-Strategie“ für den Fall der Nichterfüllung denken. Zur „Exit-Strategie“ gehören typischerweise auch die Wahl der Sicherungsinstrumente und die Prozesstaktik, bei denen unser Bereich Handels- und Gerichtsstreitigkeiten unterstützt.

Bonitätsprüfung (Due Diligence)

Vor Vertragsabschluss sollte ein tschechisches Unternehmen eine gründliche Prüfung (Due Diligence) der Bonität und der rechtlichen Existenz des Partners durchführen. Es ist unerlässlich zu prüfen, ob die Gesellschaft ordnungsgemäß im örtlichen Handelsregister eingetragen ist, wer ihre Organe sind und ob sie sich nicht in der Insolvenz befindet. Im afrikanischen Umfeld ist diese Prüfung entscheidend, da die formale Existenz eines Unternehmens nicht seiner tatsächlichen Wirtschaftskraft entsprechen muss.

Die Rechtsanwaltskanzlei ARROWS kann über ihre Partner die Überprüfung von Unternehmen in verschiedenen afrikanischen Staaten sicherstellen. Eine solche Überprüfung kann Risikofaktoren aufdecken – eine kurze Firmengeschichte, häufige Sitzwechsel oder die Beteiligung an Rechtsstreitigkeiten. Die Kosten dieser Prüfung sind im Vergleich zum möglichen Verlust des gesamten Auftragswerts vernachlässigbar.

Richtige Vertragsgestaltung und Schiedsklausel

Das zentrale Element der Rechtssicherheit ist ein präziser Vertrag. Er muss klare Zahlungsbedingungen, Lieferklauseln (INCOTERMS) und vor allem eine gute Streitbeilegungsklausel enthalten. Für die Gestaltung von Zahlungsmechanismen und Vertragsstrafen in der B2B-Zusammenarbeit kann auch der weiterführende Beitrag Unbezahlte Forderungen im B2B-Bereich: Wann sich Forderungsausfälle steuerlich geltend machen lassen und wie man die strengen Anforderungen des Finanzamts erfüllt nützlich sein. Im Afrikageschäft ist es in der Regel nicht ratsam, die Zuständigkeit der ordentlichen tschechischen Gerichte zu vereinbaren.

Die ideale Lösung ist die Vereinbarung einer internationalen Schiedsklausel. Das New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche haben mehr als 170 Staaten ratifiziert, darunter die meisten bedeutenden Volkswirtschaften Afrikas (z. B. Südafrika, Nigeria, Ägypten, Kenia).

Der Vertrag sollte eindeutig festlegen, dass Streitigkeiten im Schiedsverfahren entschieden werden, sowie den Schiedsort bestimmen (idealerweise in einem neutralen Land, das Vertragsstaat des New Yorker Übereinkommens ist). Außerdem sind die Verfahrenssprache und das anwendbare Recht festzulegen (in der Regel tschechisches Recht oder das Recht eines neutralen Landes, sofern die Gegenseite dies akzeptiert).

Weitere Fragen zur Vertragsvorbereitung und Streitbeilegung

1. Ist ein schriftlicher Vertrag im Afrikageschäft sinnvoll?

Ja, er ist absolut unerlässlich. Auch wenn die Durchsetzung schwierig ist, ist Ihre Beweislage ohne schriftlichen Vertrag praktisch null. Der Vertrag definiert die Verpflichtung und ist Grundlage für jegliche rechtlichen Schritte, einschließlich der Meldung der Forderung an den Exportkreditversicherer.

2. Ist ein Gericht in der Tschechischen Republik oder ein Schiedsverfahren besser?

Für Geschäfte mit afrikanischen Staaten ist ein Schiedsverfahren eindeutig besser geeignet. Ein Schiedsspruch ist dank internationaler Übereinkommen in den meisten Ländern der Welt vollstreckbar. Ein Urteil eines tschechischen Gerichts müsste ein kompliziertes Anerkennungsverfahren durchlaufen, das oft an fehlender Gegenseitigkeit scheitert. Wenn Sie eine Schiedsklausel gestalten möchten, kontaktieren Sie uns unter beratung@arws.cz.

3. Kann der Schuldner den Schiedsspruch anfechten?

Die Möglichkeiten zur Aufhebung eines Schiedsspruchs sind sehr begrenzt (z. B. wegen fehlender Zuständigkeit des Schiedsrichters oder Verstoßes gegen die öffentliche Ordnung). Die inhaltliche Richtigkeit der Entscheidung wird in der Regel nicht überprüft, was das Verfahren schneller und stabiler macht als ein Gerichtsverfahren mit mehreren Rechtsmittelinstanzen.
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Außergerichtliche Phase: Der effektivste Ansatz

Zahlt der Schuldner nicht, ist der außergerichtliche (gütliche) Forderungseinzug in Afrika oft der schnellste und wirtschaftlich günstigste Weg. Die Anwälte von ARROWS empfehlen, den Prozess mit systematischem Druck und Verhandlungen zu beginnen, die die örtlichen Gepflogenheiten respektieren.

Vorgerichtliche Zahlungsaufforderung und Kommunikation

Der erste Schritt ist die Zusendung einer förmlichen vorgerichtlichen Zahlungsaufforderung (Mahnung). Wird diese von einer Rechtsanwaltskanzlei versandt, hat sie auf den Schuldner eine deutlich größere psychologische Wirkung als eine gewöhnliche E-Mail der Vertriebsabteilung. Sie signalisiert, dass der Gläubiger bereit ist, den Rechtsweg zu beschreiten.

Im afrikanischen Umfeld scheitert jedoch häufig die Zustellung per Post oder E-Mail. Entscheidend ist, Kontakt zu einer Person mit tatsächlicher Entscheidungsbefugnis herzustellen. Hier bewährt sich die Zusammenarbeit mit örtlichen Partnern, die den Schuldner telefonisch oder persönlich kontaktieren können.

Verhandlung und Umschuldung

Eine wirksame Strategie ist oft die Vereinbarung eines Ratenplans oder ein Schuldanerkenntnis in Form einer notariellen Urkunde (sofern das örtliche Recht dies zulässt), die als unmittelbarer Vollstreckungstitel dienen kann. In manchen Fällen ist es wirtschaftlich vernünftig, auf einen Teil der Nebenforderungen (Zinsen) zu verzichten, wenn im Gegenzug die Hauptforderung sofort beglichen wird.

Die Rechtsanwaltskanzlei ARROWS führt Verhandlungen mit Schuldnern mit dem Ziel, eine außergerichtliche Einigung (Settlement Agreement) zu erreichen, die für den Mandanten akzeptabel ist und die Kosten jahrelanger Rechtsstreitigkeiten spart.

Weitere Fragen zum außergerichtlichen Forderungseinzug

1. Wann sollte ein Anwalt eingeschaltet werden?

Wir empfehlen, einen Anwalt unmittelbar nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist zur Leistung einzuschalten. Je älter die Forderung ist, desto geringer ist die Chance, sie einzutreiben.

2. Funktioniert elektronische Kommunikation in Afrika?

Ja, für rechtliche Zwecke müssen jedoch häufig Originaldokumente zugestellt oder Kurierdienste genutzt werden. Apps wie WhatsApp sind im Geschäftsleben für die informelle Kommunikation üblich, ersetzen aber keine förmlichen Rechtshandlungen.

3. Welcher Betrag lässt sich realistischerweise außergerichtlich eintreiben?

Das ist individuell. Bei solventen Schuldnern mit nur vorübergehenden Liquiditätsproblemen lassen sich 100 % eintreiben. Bei Überschuldung kann schon die Eintreibung von 50–70 % der Forderung ein Erfolg sein.
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Gerichtliche Durchsetzung in Afrika: Verfahren und Risiken

Scheitern die gütlichen Lösungen, folgt die Phase des Gerichts- oder Schiedsverfahrens.

Wahl von Gerichtsstand und Recht

Enthält der Vertrag weder eine Schiedsklausel noch eine Rechtswahl, richtet sich der Streit in der Regel nach dem Recht des Landes des Schuldners, und zuständig sind die dortigen Gerichte. Das ist für den tschechischen Gläubiger die ungünstigste Position. Die Rechtsordnungen afrikanischer Länder unterscheiden sich – in Südafrika gilt z. B. ein auf römisch-holländischem und englischem Recht beruhendes System, in Nigeria das Common Law, im frankophonen Afrika ein auf dem Code Civil beruhendes Recht.

Prozessuale Besonderheiten

Gerichtsverfahren in Afrika sind bei der Einhaltung von Fristen durch das Gericht oft weniger formell, bei den Anforderungen an Dokumente jedoch häufig sehr formalistisch. Tschechische Urkunden müssen amtlich übersetzt werden (in der Regel ins Englische, Französische, Portugiesische oder Arabische) und mit einer höheren Beglaubigung versehen sein (Apostille oder Überbeglaubigung).

Die Beweislast trägt der Kläger. Die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen muss lückenlos dokumentiert sein (unterzeichnete Lieferscheine, Übergabeprotokolle, Zollanmeldungen). E-Mail-Korrespondenz wird in manchen Rechtsordnungen ohne weitere Beglaubigung nicht als vollwertiges Beweismittel anerkannt.

Verfahrensdauer und Kosten

Man muss damit rechnen, dass ein Rechtsstreit in erster Instanz Jahre dauern kann. Mit dem Berufungsverfahren kann sich die Dauer auf 5 und mehr Jahre verlängern. Die Kosten umfassen das Honorar des örtlichen Rechtsvertreters, Gerichtsgebühren und Übersetzungskosten. Diese Ausgaben muss der Gläubiger im Voraus tragen.

Zwangsvollstreckung und Vollstreckung von Entscheidungen

Ein rechtskräftiges Urteil oder ein Schiedsspruch ist nur der erste Schritt. Es folgt die Vollstreckungsphase.

Probleme der Durchsetzbarkeit

Afrikanischen Staaten fehlen oft wirksame Mechanismen zur Vermögensermittlung. Das Bankgeheimnis kann streng, Grundstücksregister können unvollständig sein, und Schuldner übertragen ihr Vermögen häufig auf nahestehende Personen. Eine erfolgreiche Vollstreckung erfordert ein aktives Vorgehen – oft müssen private Ermittler zur Identifizierung von Vermögenswerten beauftragt werden (Asset Tracing).

Zusammenarbeit mit örtlichen Akteuren

In dieser Phase ist die Zusammenarbeit mit örtlichen Vollstreckungsbeamten (Bailiffs/Sheriffs) oder spezialisierten Inkassounternehmen mit Kenntnis des lokalen Umfelds unerlässlich. Die Anwälte von ARROWS arbeiten mit bewährten Partnern in internationalen Netzwerken zusammen, was die Chance erhöht, Vermögen erfolgreich aufzuspüren und zu sichern.

Die größten Risiken beim Forderungseinzug in Afrika

Risiken

Wie ARROWS hilft (beratung@arws.cz)

Nicht durchsetzbar mangels Schiedsklausel: Der Streit muss vor einem örtlichen Gericht mit ungewissem Ausgang und langen Fristen geführt werden.

Vertragsgestaltung: Wir gestalten die Schiedsklausel so, dass der Streit in einer neutralen Jurisdiktion entschieden wird und die Entscheidung nach dem New Yorker Übereinkommen vollstreckbar ist.

Mangelnde Informationen über den Schuldner: Die Klage kann nicht zugestellt oder die verantwortliche Person nicht erreicht werden.

Partnerprüfung: Über unser Partnernetzwerk beschaffen wir schon vor Klageerhebung Informationen über den tatsächlichen Sitz und die Lage des Schuldners.

Hohe Kosten vs. geringe Rückflüsse: Die Verfahrenskosten können den Wert der Forderung übersteigen.

Analyse der Durchsetzbarkeit: Wir beurteilen die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit des Streits und schlagen eine kosteneffiziente Strategie vor.

Erfolglose Vollstreckung: Der Schuldner „hat kein Vermögen“, obwohl er sichtbar geschäftlich tätig ist.

Vollstreckungsunterstützung: Gemeinsam mit örtlichen Anwälten leiten wir die Vermögenssuche ein und drängen auf dessen Sicherung.

Besonderheiten des Rechtsumfelds: Risiko von Verfahrensfehlern aus Unkenntnis des örtlichen Rechts.

Fachkundige Rechtsberatung: Wir koordinieren den gesamten Prozess und sorgen für eine qualifizierte örtliche Vertretung, der Sie vertrauen können.

ARROWS Rechtsanwaltskanzlei

Strategische Ansätze: Prävention und Absicherung

Die beste Verteidigung ist, das Risiko schon vor dem Entstehen der Forderung zu minimieren.

Sicherungsinstrumente

Im Afrikageschäft empfehlen wir Dokumentenakkreditive (Letter of Credit), die von einer vertrauenswürdigen Bank bestätigt sind, Bankgarantien oder Exportkreditversicherungen (z. B. bei der tschechischen Exportgarantie- und Versicherungsgesellschaft EGAP (Exportní garanční a pojišťovací společnost)). Vorauszahlungen oder Teilanzahlungen sollten bei neuen Geschäftspartnern Standard sein.

Lokale rechtliche Unterstützung

Die Zusammenarbeit mit einer international tätigen Rechtsanwaltskanzlei gibt einem tschechischen Unternehmen Rückhalt in den Rechtsordnungen beider Länder. Die Rechtsanwaltskanzlei ARROWS fungiert als Vermittler, der die Anforderungen des Mandanten in die Realität des afrikanischen Rechtssystems übersetzt und umgekehrt.

Häufige Fragen zu Strategie und Prävention

1. Lohnt sich der Handel mit Afrika trotz dieser Risiken?

Ja, afrikanische Märkte bieten ein hohes Wachstumspotenzial. Die Risiken lassen sich durch eine richtige Vertragsgestaltung und geeignete Sicherungsinstrumente steuern.

2. Wie überprüft man einen Partner aus der Ferne?

Verlassen Sie sich nie nur auf Websites. Fordern Sie Gesellschaftsdokumente und Referenzen an und nutzen Sie eine rechtliche Due Diligence.

3. Kann mir ARROWS bei der Gestaltung des Geschäfts helfen?

Ja, wir bieten umfassende Rechtsdienstleistungen von der Vertragsprüfung über die Absicherung von Zahlungen bis zur Lösung etwaiger Streitigkeiten. Kontaktieren Sie uns unter beratung@arws.cz.
ARROWS Rechtsanwaltskanzlei

Sonderthema: Kulturelle Besonderheiten

In Afrika spielen persönliche Beziehungen und Vertrauen oft eine größere Rolle als der formale Vertragstext.

Kommunikation und Beziehungsaufbau

Ein harter, konfrontativer Inkassostil kann in manchen Kulturen kontraproduktiv sein und zum völligen Abbruch der Kommunikation führen. In vielen Fällen sind respektvolle, aber bestimmte Verhandlungen wirksamer, die es dem Schuldner ermöglichen, „das Gesicht zu wahren“. Die Rolle eines Vermittlers (Mediators oder Anwalts) ist hier entscheidend.

Kontaktnetzwerk

In Ländern mit weniger transparentem System sind Kenntnisse des örtlichen Umfelds und Kontakte zu Behörden für ein effektives Vorgehen unerlässlich. Örtliche Anwälte wissen, wie Verfahren in der Praxis funktionieren und nicht nur auf dem Papier. Das Netzwerk ARROWS International ermöglicht es uns, für unsere Mandanten Partner auszuwählen, die nicht nur fachlich kompetent, sondern auch integer sind.

Fazit

Der Forderungseinzug in Afrika erfordert spezifisches Know-how, Geduld und realistische Erwartungen. Grundlage für eine erfolgreiche Lösung ist die Prävention – ein guter Vertrag mit Schiedsklausel und die Überprüfung des Partners. Ist die Schuld bereits entstanden, muss man schnell handeln und Experten mit Kenntnis des internationalen Rechts und des örtlichen Umfelds einschalten.

Die Anwälte der Rechtsanwaltskanzlei ARROWS befassen sich seit Langem mit dieser Thematik. Wir sind in Höhe von Hunderten Millionen Kronen berufshaftpflichtversichert und verfügen über ein Netzwerk ausländischer Partner. Wenn Sie einen Geschäftsfall in Afrika lösen müssen, wenden Sie sich für eine Beratung gerne an uns unter beratung@arws.cz.

FAQ – Die häufigsten Rechtsfragen zum Forderungseinzug in Afrika

1. Wir haben ein Urteil eines tschechischen Gerichts. Können wir es in Afrika vollstrecken?

Nicht unmittelbar. Das Urteil muss zunächst von einem örtlichen Gericht in einem Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen anerkannt werden. Besteht zwischen der Tschechischen Republik und dem betreffenden Land kein internationaler Rechtshilfevertrag, kann die Anerkennung mangels Gegenseitigkeit abgelehnt werden, was faktisch bedeutet, dass der Streit erneut geführt werden muss.

2. Wie stehen die Chancen auf Eintreibung?

Das hängt von der Bonität des Schuldners und der Qualität Ihrer rechtlichen Dokumentation ab. Bei besicherten Forderungen oder Forderungen mit Schiedsklausel sind die Chancen hoch. Bei unbesicherten Forderungen gegenüber nicht erreichbaren Unternehmen sind sie gering. Für die Beurteilung Ihres konkreten Falls kontaktieren Sie uns.

3. Wie lange dauert der Forderungseinzug?

Die außergerichtliche Phase dauert in der Regel 3–12 Monate. Gerichtsverfahren dauern je nach Jurisdiktion Jahre. Ein Schiedsverfahren ist in der Regel schneller (ca. 1–2 Jahre).

4. Wo sollte der Streit geführt werden?

Wenn der Vertrag es zulässt, bevorzugen Sie stets ein internationales Schiedsverfahren oder Gerichte in einem Land mit durchsetzbarem Recht. Einen Streit vor einem örtlichen afrikanischen Gericht zu führen, ist die Variante der "letzten Instanz", sofern keine andere Zuständigkeit vereinbart wurde.

5. Welche Rolle spielt der örtliche Anwalt?

Eine entscheidende. Ohne örtliche Zulassung darf ein tschechischer Anwalt einen Mandanten nicht vor einem afrikanischen Gericht vertreten. ARROWS übernimmt die Koordination und Aufsicht über die örtlichen Anwälte, damit die Strategie im Einklang mit den Interessen des Mandanten steht.

6. Was, wenn der Schuldner kein Vermögen hat?

Hat der Schuldner kein pfändbares Vermögen und wirkt auch kein Druck auf seine Reputation, ist die Forderung faktisch uneinbringlich. In diesem Fall liefern wir die rechtlichen Unterlagen für die steuerliche Abschreibung der Forderung in der Buchhaltung des tschechischen Unternehmens.

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Über den Autor

Mgr. Vojtěch Sucharda
Mgr. Vojtěch Sucharda

Rechtsanwalt, Partner

Managing Partner ARROWS International | Head of Legal Practice Group ETL Global. Vojtěch Sucharda ist ein anerkannter Experte für internationale strategische Beratung und internationales Recht. Seine berufliche Laufbahn ist geprägt von der Fähigkeit, tschechische Unternehmen mit globalen Märkten zu verbinden – im Laufe seiner Praxis hat er erfolgreich Rechtsprojekte umgesetzt und die Zusammenarbeit in mehr als 70 Ländern weltweit koordiniert.