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Gender Pay Gap als rechtliches und PR-Risiko

Die Rechtsanwälte von ARROWS beraten

Mgr. Jan Pavlík
Veröffentlicht:Aktualisiert:

Der Gender Pay Gap ist längst nicht mehr nur ein Reputationsthema: Unternehmen in der Tschechischen Republik müssen Vergütungsunterschiede erklären können und sich auf strengere Transparenzregeln vorbereiten. Ungerechtfertigte Unterschiede können zu Rechtsstreitigkeiten, Schadensersatzansprüchen und einer Beschädigung der Arbeitgebermarke führen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Gehaltsdaten prüfen, wo Sie riskante Unterschiede finden und was Sie bei Vergütung, Recruiting und interner Kommunikation anpassen sollten.

Das Bild zeigt einen Rechtsanwalt von ARROWS, der zu Fragen des Gender Pay Gap berät.

Zusammenfassung

Die gesetzliche Last wächst: Die Richtlinie (EU) 2023/970 (Umsetzung bis 7.6.2026) führt eine verpflichtende Berichterstattung über das geschlechtsspezifische Entgeltgefälle ein. Unternehmen mit 150 oder mehr Arbeitnehmern müssen 2027 (für das Jahr 2026) mit dem Reporting beginnen; es drohen Bußgelder und Schadensersatzpflichten.
Verlagerung der Beweislast: Anders als in der bisherigen Praxis liegt die Beweislast nach der Richtlinie nun beim Arbeitgeber. Er muss im Streitfall nachweisen, dass das Entgeltgefälle nicht diskriminierend ist. Gelingt ihm das nicht, wird vermutet, dass eine Diskriminierung vorlag.
Gefahren: Bußgelder, Reputationsschaden, Sammelansprüche: Die Nichterfüllung der Pflichten führt zu Sanktionen der Aufsichtsbehörden, zum Vertrauensverlust bei den Arbeitnehmern und zu Medienaffären. Diese können den guten Ruf des Unternehmens auf Jahre schädigen und eine Abwanderung von Talenten verursachen.
Die Zeit zur Vorbereitung wird knapp: Die Umsetzung der Prozesse und die Beseitigung von Entgeltungleichheiten erfordern 6–12 Monate. Ohne proaktive Schritte kann Sie das Inkrafttreten der neuen Gesetzgebung unangenehm überraschen, und eine Lösung unter Druck wird deutlich teurer.

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Wir helfen Ihnen, alles im Einklang mit der neuen Gesetzgebung einzurichten.

ARROWS Rechtsanwaltskanzlei

Warum Sie sich mit dem Gender Pay Gap befassen müssen – und warum er nicht ignoriert werden kann

Der Gender Pay Gap – allgemein gesagt der Unterschied in der durchschnittlichen Vergütung von Frauen und Männern – galt lange eher als Frage der sozialen Verantwortung von Unternehmen (CSR). Im letzten Jahrzehnt wird er jedoch zu einer durchsetzbaren rechtlichen Pflicht.

In der Europäischen Union verdienen Frauen im Durchschnitt etwa 13 % weniger als Männer; in der Tschechischen Republik bewegt sich dieser Unterschied seit Langem bei rund 16–17 %. Das ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit – nach EU-Recht wie nach tschechischem Recht ist eine ungerechtfertigte Ungleichheit der Vergütung für gleiche Arbeit rechtswidrig.

Die wichtigste Änderung: Die Richtlinie (EU) 2023/970, die die Mitgliedstaaten bis zum 7.6.2026 umsetzen müssen, ändert die Spielregeln grundlegend. Sie müssen nicht auf die Beschwerde eines Arbeitnehmers warten, denn ab Inkrafttreten des Gesetzes müssen Sie selbst für Transparenz, Berichterstattung und gegebenenfalls Abhilfemaßnahmen sorgen.

Praktisch bedeutet das: Wenn Sie heute kein System zur Steuerung der Entgeltgleichheit haben, drohen Ihnen nicht nur Bußgelder, sondern auch ein Prestigeverlust. In einer Zeit, in der sich Informationen blitzschnell verbreiten, kann die Nachricht, dass ein Unternehmen diskriminierend bezahlt, irreparable Schäden bei Partnern und Investoren verursachen.

Die Rechtsanwälte der Anwaltskanzlei ARROWS befassen sich täglich mit Vergütungs- und Compliance-Fragen und wissen daher, wie sich diese Risiken wirksam vermeiden lassen.

Aktueller Rechtsrahmen: Wo wir heute stehen und wohin die Reise geht

Die Pflicht zur gleichen Vergütung besteht schon lange (tschechisches Arbeitsgesetzbuch (Gesetz Nr. 262/2006 Slg., im Folgenden „ZP“), tschechisches Antidiskriminierungsgesetz, Vertrag über die Arbeitsweise der EU), doch die neue Richtlinie überführt sie mit konkreten Fristen, einer Methodik und Sanktionen in die praktische Realität.

MicroFAQ – Grundpflichten nach der Richtlinie

1. Ab wann müssen Unternehmen mit der Berichterstattung beginnen?

Unternehmen mit 150 oder mehr Arbeitnehmern müssen nach Artikel 34 der Richtlinie den ersten Bericht bis zum 7.6.2027 (für das Jahr 2026) vorlegen. Kleinere Unternehmen mit weniger als 100 Arbeitnehmern trifft diese Pflicht nach der Richtlinie nicht automatisch, die nationale Gesetzgebung kann sie jedoch auf sie erstrecken.

2. Was gilt für die Berichterstattung als "Entgelt"?

Alles: Grundgehalt, Boni, Prämien, Benefits (Beiträge zur Zusatzrente, Dienstwagen, Essenspauschale usw.) und Erstattungen. Alles, was der Arbeitnehmer vom Unternehmen im Zusammenhang mit seiner Arbeitsleistung erhält (Definition in Artikel 3 Abs. 1 Buchst. a)).

3. Welche Risiken drohen einem Unternehmen, das seine Pflichten nicht erfüllt?

Bußgelder des Arbeitsinspektorats (inspektorát práce) (in Tschechien derzeit bis in die Millionen Kronen nach § 10 und § 24 des tschechischen Gesetzes über die Arbeitsinspektion (Gesetz Nr. 251/2005 Slg.), mit der Umsetzung der Richtlinie können sie gesondert geregelt werden), die Pflicht zur rückwirkenden Nachzahlung der Lohndifferenz, der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen und ein erhebliches Reputationsrisiko.
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Grundpflichten nach der EU-Entgelttransparenzrichtlinie

Die neue Richtlinie führt fünf zentrale Pflichtenbereiche ein:

  • Entgelttransparenz im Recruiting: Unternehmen müssen Bewerbern bereits in der Stellenanzeige oder spätestens vor dem Vorstellungsgespräch Informationen über das Einstiegsgehalt oder dessen Spanne für die jeweilige Position geben. Zugleich dürfen sie Bewerber nach der Richtlinie nicht nach ihrer bisherigen Vergütung fragen.

  • Transparenz während des Arbeitsverhältnisses: Arbeitnehmer erhalten das Recht auf Informationen über die Kriterien, nach denen ihr Gehalt und ihre Entwicklung festgelegt werden. Sie können schriftliche Auskunft über ihre eigene Entgelthöhe und über die durchschnittlichen Entgelthöhen der Arbeitnehmer verlangen, die gleiche Arbeit verrichten (siehe Richtlinie).

  • Berichterstattung über das geschlechtsspezifische Entgeltgefälle (Reporting): Arbeitgeber müssen nach der Richtlinie regelmäßig über Vergütungsunterschiede berichten. Unternehmen mit 250+ Arbeitnehmern jährlich, Unternehmen mit 150–249 Arbeitnehmern alle 3 Jahre.

  • Gemeinsame Entgeltbewertung (Joint Pay Assessment): Ergibt die Berichterstattung einen Unterschied in der durchschnittlichen Vergütung von Frauen und Männern von mindestens 5 % und kann der Arbeitgeber ihn nicht objektiv begründen, muss er eine eingehende Analyse durchführen. Die Abhilfe muss nach der Richtlinie in Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmervertretern erfolgen.

  • Umkehr der Beweislast: Im Streitfall über gleiches Entgelt muss der Arbeitgeber nachweisen, dass keine Diskriminierung vorlag (siehe Richtlinie). Weist das Unternehmen nicht nach, dass der Unterschied objektiv gerechtfertigt ist, entscheidet das Gericht zu seinen Ungunsten.

Rechtliche und finanzielle Risiken: Was sich unter der Oberfläche verbirgt

Es scheint einfach – Gehälter messen, Unterschied finden, korrigieren. Die Realität ist jedoch viel komplexer und voller Fallstricke, die ein Laie oft übersieht. Die Rechtsanwälte der Anwaltskanzlei ARROWS begegnen diesen Risiken in der Praxis und wissen, worauf zu achten ist.

Gefahren, die oft im Detail stecken

  • „Objektive Rechtfertigung“ ist nicht eindeutig: Behaupten Sie, ein Arbeitnehmer verdiene wegen geringerer Erfahrung weniger, wird das Gericht dies gründlich prüfen. Sie müssen dokumentiert haben, dass diese Erfahrung gerade für die jeweilige Rolle relevant ist und dass dieser Maßstab bei allen gleich angewendet wird.

  • Kumulativer Effekt: Das geschlechtsspezifische Entgeltgefälle entsteht auch über die Zeit. Erhalten Frauen auch nur um 2 % niedrigere jährliche Gehaltserhöhungen als Männer, ist der Unterschied nach 10 Jahren gewaltig. Jedes Jahr kann so einen neuen Anspruch begründen, wenn das System fehlerhaft eingerichtet ist.

  • Algorithmen und Automatisierung: Nutzen Sie Software oder KI zur Festlegung von Gehältern oder Boni, müssen Sie garantieren, dass diese nicht mit sogenanntem Bias (Vorurteilen) belastet sind. Schlägt ein mit historischen Daten trainiertes System einer Frau ein niedrigeres Gehalt vor, haftet der Arbeitgeber.

  • Benefits als Teil des Gehalts: Benefits zählen mit. Stellt ein Unternehmen auf männlich dominierten Positionen Dienstwagen einer höheren Klasse und auf Positionen mit überwiegend Frauen solche einer niedrigeren Klasse bereit (bei vergleichbarer Verantwortung), entsteht ein Pay Gap.

  • Fehlende Dokumentation: Haben Sie keine schriftlichen Kriterien (Vergütungsordnung, Karriereordnung), nach denen Sie Gehälter festlegen, wird im Rechtsstreit von der tatsächlichen Praxis ausgegangen. Ist diese inkonsistent, entscheidet das Gericht nach der Richtlinie zu Ungunsten des Unternehmens.

Risiken und Sanktionen

Wie ARROWS hilft (beratung@arws.cz)

Bußgelder und Verwaltungsstrafen: Unternehmen, die ihre Berichtspflicht nicht erfüllen oder Daten nicht rechtzeitig vorlegen, riskieren Bußgelder des Arbeitsinspektorats. Die Mitgliedstaaten müssen nach Artikel 23 der Richtlinie Sanktionen einführen, die „wirksam, verhältnismäßig und abschreckend“ sind.

Rechtsaudit und Compliance: Die Rechtsanwälte von ARROWS führen ein Audit Ihrer Vergütungsstruktur und Ihrer internen Regelungen durch.

Rechtsstreitigkeiten und finanzielle Ausgleiche: Transparenz deckt Unterschiede auf. Arbeitnehmer können Lohnnachzahlungen verlangen (auch Jahre rückwirkend im Rahmen der Verjährungsfrist nach dem ZP) sowie Ersatz des immateriellen Schadens wegen Diskriminierung.

Prozessvertretung und Prävention: ARROWS vertritt Sie in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten und bei Verhandlungen mit Gewerkschaften.

Reputationsschaden und Verlust von Talenten: Eine Meldung über Vergütungsdiskriminierung schreckt qualifizierte Bewerber wie auch bestehende Talente ab. Investoren (ESG-Kriterien) und Geschäftspartner können die Zusammenarbeit einschränken.

Strategische Beratung: Wir helfen Ihnen, die interne und externe Kommunikation zur Entgeltgleichheit aufzusetzen.

Ausschluss von öffentlichen Aufträgen: Die Richtlinie erlaubt den Staaten, Sanktionen in Form des Ausschlusses von öffentlichen Vergabeverfahren für Unternehmen einzuführen, die die Grundsätze des gleichen Entgelts nicht einhalten (dies spiegelt auch § 48 Abs. 5 des tschechischen Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Gesetz Nr. 134/2016 Slg., im Folgenden „ZZVZ“) wider).

Risikoanalyse für Ausschreibungen: Wir stellen sicher, dass Ihre Vergütungspolitik die Teilnahme an Vergabeverfahren nicht gefährdet und die Anforderungen der Auftraggeber erfüllt.

Ungeeignete „Abhilfe“-Schritte: Unkoordinierte Gehaltserhöhungen nur für ausgewählte Gruppen können zu sogenannter umgekehrter Diskriminierung und neuen Klagen (z. B. von Männern) führen.

Abhilfeplan: Wir erarbeiten einen rechtskonformen Plan zur Angleichung der Gehälter, der objektiv und schrittweise ist und keine neue Ungleichheit begründet.

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Was kommt: Das neue rechtliche Szenario nach Juni 2026

Ab dem 7.6.2026 (dem spätesten Termin für das Inkrafttreten der tschechischen Umsetzung der Richtlinie) müssen sich tschechische Unternehmen nach den neuen Regeln richten. Das bedeutet eine Reihe von Änderungen im Recruiting wie auch während des Arbeitsverhältnisses.

Recruiting-Phase: Schluss mit der Geheimhaltung

Bei neu ausgeschriebenen Positionen müssen Sie in der Stellenanzeige oder vor den Vertragsverhandlungen das Einstiegsgehalt oder dessen Spanne angeben (z. B. „Gehalt: 40 000 – 55 000 CZK (ca. 1 600 – 2 300 EUR)“). Teilen Sie dem Bewerber mit, das „Gehalt sei Verhandlungssache“, ohne einen Rahmen zu nennen, verstoßen Sie gegen Artikel 5 der Richtlinie.

MicroFAQ – Recruiting und Transparenz

1. Muss ich konkrete Zahlen nennen oder genügt eine Spanne?

Eine Spanne genügt, sie muss jedoch objektiv und realistisch sein. Man kann nicht „20 000 – 100 000 CZK (ca. 820 – 4 100 EUR)“ angeben, wenn das nicht der Realität der Position entspricht.

2. Was gilt, wenn ich mit einer Personalagentur arbeite?

Die Verantwortung für die Einhaltung des Gesetzes trägt primär der Arbeitgeber. Im Vertrag mit der Agentur (dem Recruiter) müssen Sie vertraglich sicherstellen, dass sie diese Pflichten in Ihrem Namen einhält.

3. Wie setze ich das um, ohne meine Verhandlungsposition zu verlieren?

Die Spanne steckt den Rahmen ab. Innerhalb dieses Rahmens können Sie auf Grundlage der Erfahrung des Kandidaten verhandeln. Transparenz bedeutet kein fixes Gehalt für alle, sondern klare Spielregeln.
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Während des Arbeitsverhältnisses: Recht auf Information

Arbeitnehmer erhalten das Recht, nachzufragen. Der Arbeitgeber wird verpflichtet sein, auf Anfrage schriftlich über ihre individuelle Entgelthöhe und über die durchschnittlichen Entgelthöhen für Kategorien von Arbeitnehmern, die gleiche Arbeit verrichten, zu informieren. Das erfordert intern eine perfekt ausgearbeitete Kategorisierung der Positionen, damit klar ist, wer mit wem verglichen wird.

Unsere Spezialisten für Sie

Mgr. Jakub Oliva, LL.M., MSc.

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oliva@arws.cz
Mgr. Alexandra Johnová

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johnova@arws.cz
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Berichterstattung: Ab 2027 das erste Pflicht-Reporting

Unternehmen mit 150 oder mehr Arbeitnehmern müssen im Juni 2027 den ersten Bericht einreichen. Dieser wird unter anderem das gesamte Entgeltgefälle zwischen Frauen und Männern (Median und Durchschnitt) sowie das Entgeltgefälle innerhalb der Arbeitnehmerkategorien enthalten. Übersteigt der Unterschied in einer Kategorie 5 % und ist er nicht zu rechtfertigen, wird eine verpflichtende gemeinsame Entgeltbewertung ausgelöst.

Gender Pay Gap in der Praxis: Wie er entsteht und warum Laien ihn oft erst zu spät bemerken

Das geschlechtsspezifische Entgeltgefälle bedeutet nicht nur, dass ein Unternehmen einer Frau auf demselben Stuhl absichtlich weniger zahlt als einem Mann. Oft ist es das Ergebnis verborgener Mechanismen, die sich summieren.

MicroFAQ – Ursachen und Dokumentation

1. Ist es ein Problem, wenn der Pay Gap darauf beruht, dass wir mehr Frauen in Junior-Rollen haben?

Das ist nicht zwingend rechtswidrig, sofern der Zugang zu Beförderungen gleich ist. Im Reporting erscheint jedoch das Gesamtgefälle, das Sie erklären müssen. Zeigt die Analyse, dass Frauen wegen der sogenannten gläsernen Decke auf Junior-Positionen "festsitzen", kann dies ein rechtliches Problem sein.

2. Wie wird "gleichwertige Arbeit" bestimmt?

Bewertet werden vier Faktoren: Qualifikation, Belastung, Verantwortung und Arbeitsbedingungen (siehe Artikel 4 Abs. 4). Es geht also nicht nur um die Bezeichnung der Position, sondern um ihren Inhalt. Die Assistentin des Generaldirektors kann gleichwertige Arbeit wie ein Junior-Manager verrichten.

3. Können wir Vergütungsunterschiede mit der Leistung begründen?

Ja, unterschiedliche Leistung ist ein legitimer Grund für unterschiedliches Entgelt. Sie müssen diese Leistung jedoch objektiv nachweisen können (Bewertungssysteme, KPI), und das System muss bei Männern und Frauen einheitlich angewendet werden.
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Hauptursachen des geschlechtsspezifischen Pay Gap

  • Segregation auf dem Arbeitsmarkt: Frauen sind oft in schlechter bezahlten Branchen oder auf niedrigeren Positionen vertreten, während Männer im Management dominieren. Im Reporting muss dies mit der Struktur und nicht mit Diskriminierung erklärt werden. Entscheidend ist die richtige Festlegung der Vergleichskategorien.

  • Nutzung von Benefits und Flexibilität: Bietet ein Unternehmen Teilzeitstellen an, die überwiegend von Frauen genutzt werden, kann sich das auf ihre Karriereentwicklung auswirken. Sind die Bonusregeln so gestaltet, dass sie Teilzeit unverhältnismäßig benachteiligen, liegt eine mittelbare Diskriminierung vor.

  • Auswirkungen von Mutterschafts- und Elternurlaub: Wird das Gehalt einer Frau nach der Rückkehr aus dem Elternurlaub nicht an die Inflation oder an allgemeine Erhöhungen angepasst, entsteht sofort ein Pay Gap. Die Richtlinie erwähnt das Recht des Arbeitnehmers, zu den Bedingungen zurückzukehren, die er gehabt hätte, wenn er nicht ausgeschieden wäre.

  • Intransparente Boni: Der variable Gehaltsbestandteil ist oft subjektiv. Fehlen messbare Kriterien, können Führungskräfte Männer unbewusst besser bewerten, was zu Diskriminierung führt.

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Kontaktieren Sie uns — wir helfen Ihnen gerne.

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Wie Sie sich vorbereiten: Ein praktischer Plan bis Juni 2026

Es bleibt noch Zeit für die Vorbereitung, doch das Zeitfenster schließt sich. Wir empfehlen folgendes Vorgehen:

Phase 1: Audit und Analyse (Monate 1–3)

Zunächst müssen Sie den tatsächlichen Stand ermitteln. Die Arbeitnehmerdaten sind zu aggregieren, in Gruppen mit gleicher Arbeit einzuteilen und Durchschnitte sowie Mediane zu berechnen. Die Rechtsanwälte der Anwaltskanzlei ARROWS helfen Ihnen, die Audit-Methodik festzulegen, die Kategorien „gleichwertiger Arbeit“ zu definieren und die Ergebnisse im Lichte des geltenden Rechts zu interpretieren.

Phase 2: Abhilfe und Prozesse (Monate 4–12)

Hat das Audit ungerechtfertigte Unterschiede aufgedeckt, müssen diese angegangen werden. Festgestellte diskriminierende Unterschiede sind auszugleichen und klare Regeln für Vergütung, Boni und Beförderungen einzuführen. Die Rechtsanwälte von ARROWS erstellen für Sie einen Plan von Abhilfemaßnahmen, der die rechtlichen Risiken minimiert und finanziell tragfähig ist.

Phase 3: Umsetzung und Kommunikation (Monate 10–18)

In dieser Phase sind die interne Kommunikation und die technische Vorbereitung der Systeme entscheidend. Bereiten Sie Ihre Führungskräfte darauf vor, dass Arbeitnehmer nachfragen werden, und stellen Sie sicher, dass Ihre Gehaltssysteme die von der Richtlinie geforderten Daten generieren können. Sind bei Ihnen Gewerkschaften tätig, beziehen Sie diese rechtzeitig ein.

Fehler bei der Umsetzung und wie man sie vermeidet

Risiken

Wie ARROWS hilft (beratung@arws.cz)

Fehler in den Daten: Falsche Daten führen zu falschen Schlüssen. Beziehen Sie Benefits nicht ein oder berechnen Sie Arbeitszeiten falsch, ist das Audit wertlos und der Bericht fehlerhaft.

Supervision des Audits: Wir stellen sicher, dass die Methodik der Datenerhebung den rechtlichen Anforderungen und der Definition des „Entgelts“ nach der Richtlinie entspricht.

Falsche Kategorisierung der Positionen: Zu weite Kategorien verdecken Unterschiede, zu enge verhindern einen statistischen Vergleich. Eine zweckgerichtete Kategorisierung (damit es „aufgeht“) ist rechtlich angreifbar.

Rechtliche Definition der Kategorien: Wir helfen Ihnen, Arbeitnehmergruppen für Vergleichszwecke so zu bilden, dass sie vor Gericht und vor dem Arbeitsinspektorat Bestand haben.

Ad-hoc-Flickwerk: Ein einmaliger Gehaltsausgleich ohne Systemänderung führt dazu, dass Sie das Problem in einem Jahr wieder haben.

Systemische Lösung: Wir gestalten die Prozesse (Vergütung, Recruiting, Beförderung) so, dass die Gleichheit langfristig tragfähig ist.

Misslungene Kommunikation: Gewinnen die Arbeitnehmer den Eindruck, das Unternehmen verheimliche etwas oder korrigiere Fehler „im Stillen“, verlieren Sie ihr Vertrauen.

Kommunikationsstrategie: In Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung bereiten wir ein Szenario für die Kommunikation der Änderungen nach innen und nach außen vor.

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Besondere Herausforderungen für tschechische und internationale Unternehmen

Bei multinationalen Unternehmen wird die Lage durch unterschiedliche Rechtsvorschriften in den einzelnen Ländern erschwert. Auch wenn sie auf einer einzigen EU-Richtlinie beruhen, kann jeder Mitgliedstaat sie mit Abweichungen umsetzen.

Sie können nicht eine globale Lösung auf alle Niederlassungen in der EU anwenden, da Sie das lokale Recht beachten müssen.

Frankreich verwendet bereits seinen „Gleichstellungsindex“, Deutschland hat das Entgelttransparenzgesetz mit eigenen Besonderheiten. Die Rechtsanwälte der Anwaltskanzlei ARROWS können dank ihrer internationalen Ausrichtung und ihres Netzwerks von Partnerkanzleien Compliance-Projekte über Jurisdiktionen hinweg koordinieren.

MicroFAQ – Multinationale Aspekte

1. Muss ich den Pay Gap für jedes Land gesondert melden?

Ja. Die Meldung erfolgt an die zuständige nationale Behörde nach dem Sitz des Arbeitgebers und richtet sich nach dem Recht des jeweiligen Landes. Man kann nicht die gesamte EU-Gruppe "mitteln".

2. Wer trägt die Verantwortung?

Die Verantwortung für die Einhaltung des Arbeitsrechts trägt stets der lokale Arbeitgeber (die tschechische s.r.o. – Gesellschaft mit beschränkter Haftung tschechischen Rechts – oder a.s. – Aktiengesellschaft tschechischen Rechts). Die Muttergesellschaft kann die Strategie vorgeben, das Bußgeld zahlt jedoch die tschechische Einheit.
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Warum Sie jetzt beginnen sollten

Die Zeit läuft, und eine rechtzeitige Vorbereitung ist ein Wettbewerbsvorteil.

  • Komplexität der Umsetzung: Die Änderung des Vergütungssystems in einem großen Unternehmen dauert Monate, manchmal sogar ein Jahr.

  • Verteilung der Kosten: Stellen Sie fest, dass Gehälter ausgeglichen werden müssen, ist es besser, dies auf zwei Budgetperioden zu verteilen, als einen einmaligen Schlag zu verkraften.

  • Reputationsvorsprung: Ein Unternehmen, das Transparenz proaktiv als Benefit einführt, steht auf dem Arbeitsmarkt besser da als eines, das dies erst unter gesetzlichem Zwang tut.

  • Streitvermeidung: Wenn Sie Ungleichheiten jetzt beseitigen, beugen Sie Klagen in dem Moment vor, in dem die Daten öffentlich werden.

Fazit

Der Gender Pay Gap und die neue Entgelttransparenzrichtlinie stellen eine grundlegende Änderung im Arbeitsrecht dar. Arbeitnehmer erhalten starke Kontrollinstrumente, Unternehmen stehen unter öffentlicher Beobachtung und die Beweislast kehrt sich zu Ungunsten der Arbeitgeber um.

Die Vernachlässigung dieses Themas kann zu hohen Bußgeldern, kostspieligen Rechtsstreitigkeiten und einer Beschädigung des guten Rufs des Unternehmens führen. Die Rechtsanwälte der Anwaltskanzlei ARROWS verfügen über umfangreiche Erfahrung im Arbeitsrecht und in der Compliance. Wir wissen, wie man Prozesse gesetzeskonform und zugleich geschäftstauglich gestaltet.

Kontaktieren Sie uns unter beratung@arws.cz und vereinbaren Sie eine Erstberatung zur Vorbereitung auf die neue Gesetzgebung.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

1. Haben wir gewonnen, wenn unser Pay Gap unter 5 % liegt?

Was die Pflicht zur "gemeinsamen Bewertung" betrifft, im Grundsatz ja. Allerdings kann auch ein geringerer Unterschied diskriminierend sein, wenn er eine konkrete Einzelperson betrifft und nicht gerechtfertigt ist. 5 % ist die Schwelle für die verpflichtende kollektive Analyse (nach Artikel 10 der Richtlinie), nicht die Grenze für die Zulässigkeit von Diskriminierung. Auf Gleichbehandlung müssen Sie weiterhin achten.

2. Was, wenn wir in der IT ein großes Entgeltgefälle haben, weil wir mehr männliche Senior-Mitarbeiter haben?

Das ist ein struktureller Unterschied. Im Reporting müssen Sie ihn erklären und mit Daten belegen können (Aufteilung nach Kategorien Senior/Junior). Weisen Sie nach, dass Männer mehr verdienen, weil sie auf höheren Positionen sind (und Frauen die gleiche Chance auf den Aufstieg in diese Positionen haben), ist dies vertretbar. Entscheidend ist, Vergleichbares zu vergleichen.

3. Müssen wir die Gehälter konkreter Personen veröffentlichen?

Nein. Die Richtlinie verlangt die Veröffentlichung von Durchschnitten und Medianen je Arbeitnehmerkategorie, nicht die Gehälter namentlich genannter Personen. Der Arbeitnehmer hat jedoch das Recht, sein Gehalt und den Durchschnitt seiner Vergleichsgruppe zu erfahren.

4. Welche Sanktionen drohen realistischerweise?

Neben Bußgeldern des Arbeitsinspektorats (abhängig von der endgültigen tschechischen Regelung) drohen vor allem zivilrechtliche Klagen auf Gehaltsausgleich. Hat der Arbeitnehmer Erfolg, kann das Gericht eine Lohnnachzahlung (auch 3 Jahre rückwirkend nach den Verjährungsregeln des tschechischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (Gesetz Nr. 89/2012 Slg., im Folgenden „OZ“)), Verzugszinsen und Ersatz des immateriellen Schadens zusprechen.

5. Betrifft das auch kleine Unternehmen mit weniger als 100 Arbeitnehmern?

Die direkte Berichtspflicht nach der Richtlinie gilt für sie (vorerst) nicht, die Staaten können diese Schwelle jedoch senken. Für alle, unabhängig von der Größe, gelten aber das Diskriminierungsverbot, die Transparenzpflicht im Recruiting und das Informationsrecht der Arbeitnehmer. Auch ein kleines Unternehmen kann verklagt werden.

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Über den Autor

Mgr. Jan Pavlík
Mgr. Jan Pavlík

Rechtsanwalt

Mgr. Jan Pavlík ist ein erfahrener Rechtsanwalt, der sich auf die Lösung komplexer Situationen im Leben von Unternehmen spezialisiert hat. In der Anwaltskanzlei Arrows widmet er sich vor allem dem Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Handelsstreitigkeiten und Vertragsangelegenheiten.