Wie Sie Ihr Unternehmen an Sohn oder Tochter übergeben
Es beraten Spezialisten auf diesem Gebiet – die Juristen von ARROWS.
Die Übergabe eines Unternehmens an den Sohn oder die Tochter ist nach tschechischem Recht nicht nur eine Übertragung des Geschäftsanteils. Gleichzeitig müssen die Unternehmensführung, das Vermögen, die Beziehungen zwischen den Geschwistern und die künftige Nachfolge geregelt werden. Eine ungeplante Übertragung kann nach dem Ausscheiden des Gründers zu Streitigkeiten führen oder die Entscheidungsfindung im Unternehmen lähmen. In diesem Artikel erfahren Sie, wann Sie mit der Vorbereitung beginnen sollten, welche Möglichkeiten der Übertragung es gibt und wie Sie eine Holding, Familienregeln oder einen Treuhandfonds (svěřenský fond) nutzen können.

Unternehmensgründer, die ihre Firmen in der Aufbruchsstimmung der Neunzigerjahre nach der Samtenen Revolution aufgebaut haben, befinden sich heute in einer Lebensphase, in der sie ihre persönliche Vision in eine belastbare institutionelle Struktur überführen müssen. Diese soll das Fortbestehen des Unternehmens auch nach ihrem Rückzug aus dem aktiven Management sichern.
Dieser Prozess, fachlich als Generationenwechsel bezeichnet, ist keine bloße Übertragung eines Geschäftsanteils. Er ist eine umfassende Umstrukturierung mit gesellschaftsrechtlichen, erbrechtlichen, steuerlichen und psychologischen Aspekten. Werden diese vernachlässigt, kann das fatale Folgen für die Stabilität des Unternehmens und für die familiären Beziehungen haben. In diesem Bereich bietet ARROWS umfassende Leistungen im Gesellschaftsrecht sowie zu Holdings und Strukturen.
Strategische Vorbereitung und Zeithorizont der Nachfolge
Entscheidend für eine erfolgreiche Unternehmensübergabe ist ein rechtzeitiger Beginn. Die Übergabe sollte nicht als einmalige Transaktion verstanden werden, sondern als langfristiges Projekt mit klar definierten Meilensteinen. Nach übereinstimmender Auffassung von Fachleuten liegt das ideale Alter für den Beginn konkreter Nachfolgeüberlegungen bei etwa 50 Jahren. In dieser Phase hat der Inhaber noch genügend Energie, um Erfahrungen weiterzugeben und als Mentor zu wirken. Die potenziellen Nachfolger sind in der Regel bereits erwachsen und beruflich gereift, sodass sie schrittweise in die Entscheidungsprozesse eingebunden werden können.
Die Unternehmensübergabe erfordert eine tiefer gehende Strategie, die mit dem sogenannten „Aufräumen im Kopf“ des Gründers beginnt. Es gilt, die Beweggründe für die Veränderung zu klären, den angestrebten Zielzustand festzulegen und die Fähigkeiten und Interessen der Kinder zu analysieren. Wenn mehrere Kinder die Leitung übernehmen möchten, muss über die Rollenverteilung gesprochen werden. Hat eines der Kinder kein Interesse an einer Beteiligung am Unternehmen, sollten rechtzeitig Wege eines finanziellen Ausgleichs gesucht werden, um künftigen Erbstreitigkeiten vorzubeugen. Mehr zur Sicht der Experten auf dieses Thema erfahren Sie im Artikel Praktische Pflichten von Geschäftsführern. Erfahrungen von Gesellschaftsrechtlern.
| Phase des Generationenwechsels | Wichtige Aktivitäten und Meilensteine | Rolle des Fachberaters |
| Initiierungsphase (5–10 Jahre vor dem Exit) |
Bestimmung der Nachfolger, Festlegung der Familienvision, Beginn einer offenen Kommunikation. |
Moderation von Familiengesprächen, Analyse der bestehenden Struktur. |
| Vorbereitungsphase (3–5 Jahre vor dem Exit) |
Ausbildung der Nachfolger, Delegation von Projekten, Erarbeitung einer Familienverfassung. |
Rechtliche Gestaltung der Strukturen (Holding, Fonds), Steueroptimierung. Einzelheiten zu künftigen Änderungen bei der Vermögenserfassung finden Sie im Beitrag Pflichtmeldung von Vermögen im Jahr 2026: Auf welche steuerfreien Einkünfte achtet die Finanzverwaltung und wie lassen sich Sanktionen vermeiden? |
| Umsetzungsphase (1–2 Jahre vor dem Exit) |
Unterzeichnung der Verträge, Übertragung der Anteile, Registereintragungen, Information der Geschäftspartner. |
Rechtliche Begleitung der Transaktionen, notarielle Urkunden, Kommunikation mit Behörden. |
| Post-Transaktionsphase (nachgelagerte Aufsicht) |
Mentoring, Rolle im Aufsichtsrat, Überwachung der Einhaltung der Familienverfassung. |
Überprüfung der Strukturen, Aktualisierung der Dokumentation bei Gesetzesänderungen. |
Die Risiken einer ungeregelten Nachfolge sind erheblich. Dazu gehören der Zerfall des familiären Zusammenhalts, der Weggang wichtiger Führungskräfte wegen der Unsicherheit und im Extremfall die Lähmung des Unternehmens beim plötzlichen Tod des Gründers. Das Vermögen fällt dann in eine komplizierte und langwierige Auseinandersetzung im Rahmen des Nachlassverfahrens (pozůstalostní řízení). Eine ähnliche Problematik behandelt der Artikel Ein slowakischer Staatsbürger gründet einen tschechischen Treuhandfonds: Erfahrungen von Rechtsanwälten, der die Besonderheiten der Vermögensverwaltung beschreibt.
Die Familienverfassung als Fundament des ethischen und operativen Rahmens
Die Familienverfassung wird in Tschechien immer häufiger genutzt und dient als „schriftlicher Kitt“ von Familienunternehmen. Es handelt sich um eine Sammlung von Grundsätzen und Verfahren, die das Verhältnis zwischen Familie und Unternehmen regeln. Obwohl dieses Dokument in der Regel nicht gerichtlich durchsetzbar ist, sind seine moralische Kraft und seine Wirkung bei der Konfliktvermeidung erheblich.
Der Hauptnutzen der Verfassung liegt in der Vermeidung von Streitigkeiten, die aus unterschiedlichen Erwartungen der Familienmitglieder entstehen. Arbeitet etwa ein Geschwisterteil aktiv im Unternehmen mit, während das andere in einer anderen Branche tätig ist, legt die Verfassung klar fest, wer zur Leitung berechtigt ist und wie die Dividenden verteilt werden. Die Verfassung kann besondere Anforderungen an die neue Generation stellen, etwa einen Hochschulabschluss oder mindestens drei Jahre Berufserfahrung in einem anderen Unternehmen als dem Familienunternehmen.
Ein wichtiger Bestandteil der Verfassung ist der Schutz des Vermögens vor äußeren Einflüssen wie Scheidungen von Familienmitgliedern. Die Verfassung kann die Verpflichtung enthalten, dass jedes Familienmitglied, das in die Eigentümerstruktur eintritt, einen Ehevertrag abschließt. Dieser stellt sicher, dass die Unternehmensanteile auch beim Scheitern der Ehe in der Familie bleiben. Die Erarbeitung der Verfassung sollte inklusiv sein und auch jüngere Familienmitglieder einbeziehen, damit das Dokument nicht nur Traditionen widerspiegelt, sondern auch moderne Ansätze und die Visionen der nachfolgenden Generation.
Holdingstrukturen: Institutionalisierung und Vermögensschutz
Ab einer gewissen Größe und Komplexität des Unternehmens wird eine Holdingstruktur zur strategischen Notwendigkeit. Eine Holding ermöglicht es, wertvolles Vermögen (z. B. Immobilien, geistiges Eigentum, Finanzreserven) von der risikobehafteten operativen Tätigkeit zu trennen. Diese Trennung wirkt wie ein Schutzschild, der das Familienvermögen vor Gläubigern, Insolvenz oder Rechtsstreitigkeiten aus dem Tagesgeschäft der Tochtergesellschaften bewahrt.
Für die Übergabe an die nächste Generation bietet eine Holding zahlreiche Vorteile:
-
Vereinfachte Verwaltung: Statt Anteile an mehreren Tochtergesellschaften zu übertragen, wird nur der Anteil an der Muttergesellschaft übertragen. Das senkt den Verwaltungsaufwand und die Rechtskosten.
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Gezielter Einstieg der Nachfolger: Über Tochtergesellschaften lassen sich die Kinder in bestimmte Geschäftsbereiche einbinden, ohne dass die Kontrolle über die gesamte Gruppe beeinträchtigt wird.
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Finanzielle Synergien: Die Zentralisierung der Zahlungsströme und die Möglichkeit einer konzerninternen Finanzierung (Cash-Pooling) erhöhen die Liquidität und verringern die Abhängigkeit von externen Krediten.
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Steuerliche Effizienz: Dividenden und Gewinne aus dem Verkauf von Tochtergesellschaften sind innerhalb der Holding von der Körperschaftsteuer befreit, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind (insbesondere das Halten einer Beteiligung von $10\%$ über einen Zeitraum von $12$ Monaten).
Bei der Gründung einer Holding müssen die bestehenden Verbindlichkeiten gründlich überprüft und die einzubringenden Gesellschaften „bereinigt“ werden, damit Altrisiken das neu eingebrachte Vermögen nicht gefährden. Die Finanzämter prüfen zudem die wirtschaftliche Begründetheit einer Holding. Die Eigentümer sollten daher über ein sogenanntes „Defence File“ verfügen, das belegt, dass die Struktur nicht allein zur Steueroptimierung geschaffen wurde.
Rechtliche Wege der Vermögensübertragung: Schenkung oder Verkauf
Ob der Geschäftsanteil verschenkt oder verkauft wird, hängt vom Finanzbedarf des Gründers und von der Fähigkeit des Nachfolgers ab, die Transaktion zu finanzieren.
Schenkung des Anteils zu Lebzeiten
Die Schenkung ist in Tschechien die häufigste Form der Übertragung zwischen den Generationen, vor allem wegen der weitreichenden Einkommensteuerbefreiung für Verwandte in gerader Linie (Vater/Mutter – Sohn/Tochter). Die Befreiung gilt auch für Geschwister, die Ehegatten der Kinder (Schwiegersöhne und Schwiegertöchter) sowie für Personen, die mit dem Schenker seit mindestens einem Jahr in häuslicher Gemeinschaft leben. Auch wenn die Schenkung unentgeltlich ist, muss der Beschenkte den Erwerb von Vermögen im Wert von über $5$ Mio. CZK (ca. 0,2 Mio. EUR) dem Finanzamt (finanční úřad) melden. Bei Verstoß gegen diese Pflicht drohen Sanktionen von bis zu $15\%$ des Schenkungswerts.
Die Rechtssicherheit des Schenkers lässt sich durch die Bestellung einer Dienstbarkeit (z. B. bei Immobilien im Firmenvermögen) oder durch eine Vereinbarung im Schenkungsvertrag stärken, die dem Beschenkten den Weiterverkauf des Anteils ohne Zustimmung des Schenkers untersagt.
Verkauf des Anteils an den Nachfolger
Der Verkauf bietet sich an, wenn der Gründer Mittel für seine Altersvorsorge oder für die Auszahlung der übrigen Kinder benötigt, die nicht im Unternehmen bleiben. Ein häufiges Modell ist das Management-Buy-out (MBO): Der Nachfolger finanziert den Kauf des Anteils aus künftigen Dividenden des Unternehmens oder über einen Bankkredit, der durch ein Pfandrecht am Anteil besichert ist. Der Verkauf des Anteils ist steuerpflichtig, wenn die sogenannte Haltefrist nicht eingehalten ist. Für natürliche Personen ist der Verkauf eines Anteils an einer s.r.o. (tschechische Gesellschaft mit beschränkter Haftung) nach 5 Jahren ab dem Erwerb steuerfrei.
Erbrecht und Schutz der Pflichtteilsberechtigten
Überträgt der Unternehmensinhaber sein Vermögen nicht zu Lebzeiten, geht es im Nachlassverfahren auf die Erben über. Das tschechische Bürgerliche Gesetzbuch (Gesetz Nr. 89/2012 Slg., im Folgenden „BGB“) ermöglicht dem Erblasser, ein Testament, einen Erbvertrag oder ein Vermächtnis zu errichten.
| Erbrechtliches Instrument | Grad der Verbindlichkeit und Form | Besonderheiten für Familienunternehmen |
| Erbvertrag |
Stärkster Rechtstitel; erfordert die Form einer notariellen Urkunde. |
Gründer und Nachfolger vereinbaren die künftige Erbfolge vertraglich; kann nicht einseitig aufgehoben werden. |
| Testament |
Einseitiges, widerrufliches Dokument; empfohlen wird eine notarielle Urkunde zur Eintragung ins Register. |
Ermöglicht Bedingungen (z. B. Schulabschluss) oder Auflagen für die künftige Führung des Unternehmens. |
| Vermächtnis (Vindikationslegat) |
Der Erblasser vermacht eine bestimmte Sache ohne Anrechnung auf die Schulden. |
Geeignet, um bewegliches Vermögen oder Kunstsammlungen vom Hauptanteil am Unternehmen abzugrenzen. |
Die wichtigste Einschränkung des Erblasserwillens ist das Institut des Pflichtteilsberechtigten. Pflichtteilsberechtigt sind ausschließlich die Abkömmlinge des Erblassers (Kinder, Enkel). Werden sie im Testament übergangen, haben sie Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil am Nachlass. Ein minderjähriger Erbe muss mindestens drei Viertel seines gesetzlichen Erbteils erhalten, ein volljähriger ein Viertel.
Für die Stabilität des Unternehmens ist wichtig, dass der Pflichtteilsanspruch in erster Linie ein Geldanspruch ist und kein dinglicher Anspruch. Ein übergangener Abkömmling wird also nicht automatisch Gesellschafter, sondern Gläubiger der Erben, die das Unternehmen erworben haben. Die Pflicht, den Pflichtteil in bar auszuzahlen, kann für das Unternehmen jedoch einen fatalen Liquiditätsschock bedeuten. Abmildern lässt sich dies durch die Anrechnung (Kollation): Auf den Pflichtteil werden Schenkungen angerechnet, die der Erbe bereits zu Lebzeiten vom Erblasser erhalten hat (z. B. Immobilien, frühere Anteile an anderen Unternehmen).
Treuhand- und Stiftungsfonds: Eigenständige Verwaltung des Familienvermögens
Für Familien, die ihr Vermögen über mehrere Generationen hinweg zusammenhalten wollen, sind Treuhandfonds (TF) und Familien-Stiftungsfonds (nadační fond, SF) ideale Instrumente. Beide ermöglichen es, Vermögen aus dem persönlichen Eigentum in eine eigenständige Struktur auszugliedern, die zugunsten der Familie verwaltet wird.
Treuhandfonds (Trust)
Der Treuhandfonds ist nach tschechischem Verständnis keine juristische Person, sondern ein Vermögen ohne Eigentümer („Vermögenscloud“), das von einem Treuhänder verwaltet wird. Zu seinen wichtigsten Vorteilen zählen:
- Anonymität: Die Namen der Gründer und Begünstigten sind im öffentlichen Teil des Registers der Treuhandfonds (evidence svěřenských fondů) nicht sichtbar.
- Geografische Mobilität: Der Fonds kann bei Bedarf (z. B. bei geopolitischer Instabilität) in eine andere Rechtsordnung verlegt werden.
- Gläubigerschutz: Das Fondsvermögen ist vom persönlichen Vermögen der Familienmitglieder getrennt und damit vor Ansprüchen bei Scheidungen oder Privatinsolvenzen geschützt.
Stiftungsfonds (Private Foundation)
Der Stiftungsfonds ist eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit. Das macht ihn im internationalen Verkehr und im Umgang mit Banken leichter verständlich.
| Vergleichskriterium | Treuhandfonds | Stiftungsfonds |
| Rechtspersönlichkeit |
Nein (Institut sui generis) |
Ja (juristische Person) |
| Entstehung |
Eintragung in das Register der Treuhandfonds |
Eintragung in das Stiftungsregister (nadační rejstřík) |
| Interne Organe |
Treuhänder (ggf. Treuhänderrat) |
Verwaltungsrat, Aufsichtsrat/Revisor |
| Flexibilität des Statuts |
Änderung des Statuts oft nur über das Gericht |
Höhere Flexibilität, sofern der Gründer sie sich vorbehält |
| Dauer |
Bei privatem Zweck auf $100$ Jahre begrenzt |
Zeitlich unbegrenzt |
Steuerlich gelten die Fonds als juristische Personen, deren Einkommen einem Steuersatz von 21 % unterliegt. Gewinnausschüttungen an die Begünstigten unterliegen einer Quellensteuer von 15 %, ähnlich wie Dividenden bei Handelsgesellschaften. Zahlt der Fonds jedoch Vermögen aus, das zuvor in ihn eingebracht wurde (sog. Rückgewähr des Kapitals), ist diese Auszahlung bei richtiger Gestaltung des Statuts steuerfrei.
Internationaler Bezug und die Abwicklung grenzüberschreitender Nachlässe
Mit dem wachsenden Umfang ausländischer Vermögenswerte tschechischer Unternehmer gewinnt das internationale Privatrecht an Bedeutung. Die zentrale Rechtsvorschrift ist die Verordnung (EU) Nr. 650/2012 (Brüssel IV), die die Regeln für Erbfälle innerhalb der EU vereinheitlicht.
Das Hauptkriterium für die Bestimmung des anwendbaren Rechts ist der „gewöhnliche Aufenthalt“ des Erblassers im Zeitpunkt seines Todes. Verbringt ein Unternehmer den größten Teil des Jahres in seinem Wohnsitz in Spanien, droht die Anwendung des spanischen Erbrechts auf sein Unternehmen in der Tschechischen Republik, das bei den Pflichtteilen sehr restriktiv ist. Um diese Unsicherheit zu vermeiden, erlaubt die Verordnung, im Testament ausdrücklich das Recht des Staates zu wählen, dessen Staatsangehörigkeit der Erblasser besitzt (typischerweise das tschechische Recht).
Die Erbrechtssysteme der Nachbarländer weisen erhebliche Unterschiede auf:
- Deutschland und Österreich: Der Pflichtteil ist stets nur ein Geldanspruch gegenüber den Erben. In Deutschland sind auch die Eltern pflichtteilsberechtigt, wenn der Erblasser keine Abkömmlinge hatte.
- Polen: Das System ähnelt dem deutschen, der Anspruch auf den „zachowek“ beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils (zwei Drittel bei Minderjährigen).
- Spanien: Äußerst starker Schutz der Abkömmlinge – zwei Drittel des Nachlasses müssen unter den Kindern aufgeteilt werden, und nur ein Drittel steht dem Erblasser zur freien Verfügung.
Für die Verwaltung von Vermögen im Ausland empfiehlt es sich, ein Europäisches Nachlasszeugnis (ENZ) zu beantragen, das als einheitlicher, von allen Mitgliedstaaten (außer Dänemark und Irland) anerkannter Erbnachweis dient und die Kommunikation mit ausländischen Banken und Grundbuchämtern erleichtert.
Auseinandersetzung unter Geschwistern und Sicherung der Handlungsfähigkeit des Unternehmens
Die häufigste Konfliktquelle ist die Situation, in der mehrere Geschwister mit völlig unterschiedlichen Vorstellungen über die künftige Ausrichtung das Unternehmen erben. Kommt keine Einigung zustande, werden die Geschwister Miteigentümer des Geschäftsanteils, was in der Praxis häufig zu einer Blockade der Entscheidungsfindung führt (sog. Deadlock).
Zu den rechtlichen Lösungen solcher Situationen gehören:
- Aufteilung des Unternehmens: Sofern betrieblich möglich, kann das Unternehmen in eigenständige Sparten aufgeteilt werden, die die Geschwister unabhängig voneinander führen.
- Finanzieller Ausgleich: Ein Geschwisterteil behält das Unternehmen und zahlt den anderen aus. Entscheidend ist dabei die Ermittlung des Marktwerts des Anteils durch einen unabhängigen Sachverständigen.
- Gesellschaftervereinbarung (SHA): Ein Dokument, das Stimmrechte, Vorkaufsrechte und Mechanismen zur Streitbeilegung regelt (z. B. Russian-Roulette- oder Texas-Shoot-out-Klauseln für den erzwungenen Erwerb eines Anteils).
- Enterbung: Ein äußerstes Mittel, das nur aus gesetzlich festgelegten Gründen zulässig ist (z. B. unterlassene Hilfeleistung in Not, dauerhaft ungeordneter Lebenswandel, Verurteilung wegen einer verwerflichen Straftat). Unwirksame oder unzureichend begründete Enterbungen sind häufig Gegenstand langwieriger Gerichtsverfahren.
Abschließende Empfehlungen für eine erfolgreiche Übergabe
Die Übergabe eines Familienunternehmens an die nächste Generation ist eine Disziplin, die keine Improvisation duldet. Sie erfordert das Zusammenwirken von Gründer, Familie und einem Team fachkundiger Berater – Juristen, Steuerexperten und Finanzstrategen.
Die Grundlage des Erfolgs ist:
- Das Gespräch rechtzeitig beginnen: Die Ambitionen der Nachfolger und die Grenzen des Gründers mindestens $5$ Jahre vor dem geplanten Ausscheiden klären.
- Die Verwaltung institutionalisieren: Holdingstrukturen zum Schutz des Vermögens sowie Treuhandfonds (svěřenský fond) oder Stiftungsfonds (nadační fond) zur Sicherung langfristiger Kontinuität nutzen.
- Werte formalisieren: Eine Familienverfassung erstellen, die die „Spielregeln“ für heutige und künftige Generationen festlegt.
- Steuern nicht unterschätzen: Bestehende Steuerbefreiungen nutzen und rechtzeitig auf die für 2025 geplanten Gesetzesänderungen reagieren.
Die Übergabe eines Unternehmens an die nächste Generation ist nicht das Ende einer unternehmerischen Geschichte, sondern ihre Verwandlung in ein dauerhaftes Familienerbe. Die in dieser Analyse beschriebenen rechtlichen Instrumente bieten den notwendigen Rahmen dafür, dass dieser Übergang würdevoll, sicher und im Einklang mit der Vision des Gründers verläuft.
Über den Autor
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- JUDr. Ondřej Stehlík, LL.M., MBA
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