Wie Sie sich auf die Gesetzesänderungen im Gesundheitswesen 2026 vorbereiten
Empfehlungen für das Management von Gesundheitseinrichtungen
Die Gesetzesänderungen im Gesundheitswesen in der Tschechischen Republik für das Jahr 2026 zwingen Krankenhäuser und andere Leistungserbringer, ihre digitalen Prozesse, die Cybersicherheit, die Dokumentation sowie die Regeln für Zahlungen von Patienten anzupassen. Die Änderungen betreffen auch die Organisation der Notdienste, die Prävention und den Umgang mit Gesundheitsdaten. Es reicht daher nicht, die einzelnen Novellen getrennt zu betrachten. Der Artikel zeigt dem Management, welche Prozesse geändert werden müssen und wo die größten rechtlichen und betrieblichen Risiken entstehen.

Zusammenfassung
Digitale Transformation ist Pflicht, keine Wahl: Was bringt das tschechische Gesetz über die Digitalisierung des Gesundheitswesens?
Diese Änderung ist nicht nur eine technologische Modernisierung, sondern vor allem ein neuer Rechtsrahmen, der neue Pflichten und hohe Risiken bei deren Nichterfüllung mit sich bringt. Die Vorbereitung auf diese digitale Pflicht ist für das Management entscheidend, um den reibungslosen Betrieb und den rechtlichen Schutz der Einrichtung nach 2026 zu sichern. Wenn Sie die Auswirkungen dieser Änderungen auf Ihre Organisation analysieren lassen möchten, stehen Ihnen unsere Anwälte gerne zur Verfügung.
Vom ePoukaz bis zur eŽádanka: Welche neuen Prozesse müssen Sie einführen?
Die Gesetzesnovelle führt mehrere zentrale digitale Instrumente ein, die zum festen Bestandteil Ihres Praxisalltags werden. Ihre Einführung erfordert nicht nur technische Bereitschaft, sondern auch die Anpassung interner Prozesse und die Schulung des Personals.
ePoukaz (elektronische Verordnung von Hilfsmitteln): Ab dem 1.1.2026 müssen Verordnungen für Medizinprodukte (Brillen, Rollstühle, Inkontinenzhilfen usw.) ausschließlich elektronisch ausgestellt werden. Die Papierform endet, abgesehen von gesetzlichen Ausnahmen. Ihre Einrichtung muss daher einen funktionierenden Zugang zum System eRecept sicherstellen und rechtzeitig Zugangsdaten für alle relevanten Mitarbeiter beantragen, einschließlich nichtärztlicher Berufe wie Optiker oder Mitarbeiter von Abgabestellen.
eŽádanka (elektronische Überweisung): Papierüberweisungen für Labor-, bildgebende oder fachärztliche Untersuchungen werden durch ein elektronisches System ersetzt. Der Arzt stellt die eŽádanka aus, der Patient erhält einen eindeutigen Identifikator und die Zielstelle lädt die Überweisung elektronisch herunter. Auch wenn der Patient eine Papierfassung verlangen kann, muss der primäre Prozess digital sein.
Gemeinsamer Gesundheitsdatensatz: Dies ist eines der wichtigsten Elemente der gesamten Reform. Dieser zentrale Datensatz wird in zwei Teile gegliedert: den Notfalldatensatz (lebenswichtige Angaben wie Blutgruppe, Allergien, wichtige Medikation) und den Datensatz über die Ergebnisse von Vorsorge- und Screeninguntersuchungen. Ihre Einrichtung wird verpflichtet sein, zu diesem System beizutragen und zugleich Informationen daraus abzurufen, was die Regeln für die Weitergabe medizinischer Dokumentation grundlegend verändert.
Cybersicherheit nach NIS2: Droht der Unternehmensleitung eine persönliche Haftung?
Parallel zur Digitalisierung tritt auch die neue europäische NIS2-Richtlinie in Kraft, umgesetzt im neuen tschechischen Gesetz über die Cybersicherheit. Dieses erweitert den Kreis der regulierten Einrichtungen im Gesundheitswesen drastisch und verschärft die Anforderungen an den Schutz von Netzen und Informationssystemen erheblich. Es geht nicht mehr nur um die IT-Abteilung – NIS2 führt eine direkte und persönliche Verantwortung der Leitungsorgane und des Top-Managements für die Gewährleistung der Cybersicherheit ein.
Zu den neuen Pflichten gehören regelmäßige Risikoanalysen, die Einführung robuster Sicherheitsmaßnahmen, die Meldepflicht bei Sicherheitsvorfällen und vor allem die Absicherung der gesamten Lieferkette. Sie werden also die Sicherheitsstandards Ihrer Lieferanten von IT-Systemen und Medizingeräten rechtlich wie technisch prüfen müssen. Die Anwälte von ARROWS sind auf die Erstellung von Lieferverträgen und internen Richtlinien spezialisiert, die die Anforderungen von NIS2 abbilden. Für eine sofortige Lösung Ihrer Situation schreiben Sie uns an beratung@arws.cz.
Die Sanktionen bei Verstößen sind beispiellos. Es drohen Geldbußen von bis zu 10 Millionen EUR oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes und im Extremfall sogar ein Tätigkeitsverbot für verantwortliche Mitglieder der Leitung. Das Management steht damit unter doppeltem Druck: Es muss erhebliche Mittel in Technologien und Prozesse investieren und haftet zugleich persönlich für deren Funktionsfähigkeit.
Risiken und Sanktionen | Wie ARROWS hilft (beratung@arws.cz) |
Geldbuße bis zu 10 Mio. EUR (oder 2 % des Umsatzes) und persönliche Haftung der Leitung bei Nichterfüllung der NIS2-Anforderungen. | Erstellung der vollständigen Dokumentation und interner Richtlinien zur Einhaltung von NIS2 – müssen Sie die Unternehmensleitung schützen? |
Finanzielle Sanktionen wegen DSGVO-Verstößen beim Datenaustausch in den neuen eHealth-Systemen (z. B. gemeinsamer Gesundheitsdatensatz). | Rechtsaudit (DSFA) und Überprüfung der Prozesse im Umgang mit Daten, damit sie der DSGVO und dem Gesetz über die Digitalisierung entsprechen. |
Betriebskollaps und Reputationsschaden infolge eines Cyberangriffs (die durchschnittlichen Kosten eines Datenlecks im Gesundheitswesen betragen 7,42 Mio. USD). | Fachschulungen für Mitarbeiter und Leitung mit Schwerpunkt auf Cybersicherheit und rechtlichen Pflichten. |
Vertragsstreitigkeiten mit Lieferanten von IT-Systemen oder Medizingeräten, die die neuen Sicherheitsstandards nicht erfüllen. | Erstellung und Überprüfung von Lieferverträgen mit Schwerpunkt auf Garantien für Cybersicherheit und Haftung. |
Finanzielle Erschütterungen 2026: Wie bereitet man sich auf die neue Vergütungsverordnung und die Neuorganisation der Versorgung vor?
Neben der technologischen Revolution erwartet die Gesundheitseinrichtungen 2026 auch eine grundlegende Neuausrichtung der Finanzströme. Der Entwurf der neuen tschechischen Vergütungsverordnung (úhradová vyhláška) und die Neuorganisation der Notfallversorgung stellen das Management vor ernsthafte strategische Herausforderungen, die die wirtschaftliche Stabilität und Betriebsfähigkeit Ihrer Organisation direkt gefährden können.
„Existenzbedrohende“ Vergütungsverordnung: Was droht Ihrem Budget tatsächlich?
Fachverbände und Krankenhausvereinigungen bezeichnen den Entwurf der Vergütungsverordnung für 2026 als „existenzbedrohend“. Grund sind geplante Änderungen, mit denen das System rund 2 Mrd. CZK (ca. 82,3 Mio. EUR) einsparen soll, jedoch zulasten der Leistungserbringer. Für das Management ist es entscheidend, die konkreten Auswirkungen dieser Änderungen zu verstehen und sich proaktiv darauf vorzubereiten.
Zu den riskantesten Maßnahmen gehört die Senkung des Basissatzes CZ-DRG, was weniger Geld für Standardhospitalisierungen bedeutet. Eine wesentliche Bedrohung ist zudem der finanzielle Druck auf Kurzzeithospitalisierungen, bei denen ein Teil der Leistungen nur noch als ambulante Tageschirurgie vergütet wird, und zwar unabhängig vom tatsächlichen Gesundheitszustand des Patienten. Dies kann die Finanzierung der Versorgung multimorbider und chronisch kranker Patienten, die eine längere postoperative Betreuung benötigen, fatal treffen.
Die Einführung von Preiswettbewerben, etwa in der Orthopädie, birgt zudem das Risiko, dass der Preis und nicht die Qualität der Versorgung zum Hauptkriterium der Vergütung wird. Diese Änderungen kommen zu einer Zeit, in der viele Einrichtungen noch mit der unzureichenden Kostendeckung der vergangenen Jahre kämpfen. ARROWS erstellt rechtliche Analysen der Auswirkungen der Vergütungsverordnung und vertritt Mandanten in Verhandlungen mit den Krankenversicherungen (zdravotní pojišťovny).
Neuorganisation der Notdienste und neue Verträge mit Krankenversicherungen: Worauf ist zu achten?
Ab dem 1.1.2026 kommt es zu einer grundlegenden Systemänderung: Die Verantwortung für die Sicherstellung des Netzes und der Verfügbarkeit von Notdiensten geht von den Regionen (kraje) direkt auf die Krankenversicherungen über. Für Leistungserbringer, insbesondere Krankenhäuser mit Notaufnahmen und pädiatrischen Betten, bedeutet dies, völlig neue Vertragsbeziehungen aushandeln und den Umfang der erbrachten Leistungen festlegen zu müssen.
Die Notfallversorgung wird künftig in vier Segmente (für Erwachsene, für Kinder, zahnärztlich und Apothekennotdienst) gegliedert und nach einem Modell aus Pauschal- und Leistungsvergütung finanziert. Die genauen Parameter legt die Vergütungsverordnung fest, entscheidend werden aber die Vertragsbedingungen sein, die Sie mit den Krankenversicherungen aushandeln. Ein passives Vorgehen und die Annahme von Standardentwürfen können zu nachteiligen Konditionen und unzureichender Kostendeckung führen.
In dieser neuen Situation wird rechtliche Unterstützung zu einem strategischen Instrument zur Verteidigung der finanziellen Stabilität. Es geht nicht mehr nur um eine formale Vertragsprüfung, sondern um aktive Verhandlungen, die Vorbereitung auf Verwaltungsverfahren und den Schutz Ihrer wirtschaftlichen Interessen. Unsere Anwälte sind bereit, Sie in diesen entscheidenden Verhandlungen zu vertreten. Kontaktieren Sie uns und erhalten Sie eine maßgeschneiderte rechtliche Lösung.
Risiken und Sanktionen | Wie ARROWS hilft (beratung@arws.cz) |
Erheblicher Einnahmerückgang durch gekürzte Vergütungen für Hospitalisierungen und die Einführung von Preiswettbewerben. | Rechtliche Analyse der Auswirkungen der Vergütungsverordnung und Vorbereitung von Unterlagen für Verhandlungen mit den Krankenversicherungen. |
Nachteilige Vertragsbedingungen mit Krankenversicherungen für die Sicherstellung von Notdiensten, die zu nicht gedeckten Kosten führen. | Vertretung bei Vertragsverhandlungen mit Krankenversicherungen und Prüfung von Vertragsnachträgen. |
Sanktionen wegen fehlerhafter Abrechnung der Versorgung nach den neuen, komplexeren Regeln für Vergütungen und Präventionsprogramme. | Rechtsgutachten und Fachschulungen für das Management und die Abrechnungsabteilung. |
Risiko der Ablehnung der Vergütung für Versorgung über den Rahmen der Tageschirurgie hinaus bei Risikopatienten. | Vertretung in Verwaltungsverfahren mit Krankenversicherungen bei Streitigkeiten über die Vergütung erbrachter Leistungen. |
Eine neue Ära der Patientenrechte und der Pflichten der Leistungserbringer
Die Gesetzesänderungen für 2026 betreffen nicht nur Technologie und Finanzen, sondern greifen auch in den Kern der Beziehung zwischen Arzt und Patient ein. Neue Pflichten im Bereich Prävention und Zahlungstransparenz erfordern die Anpassung alltäglicher Prozesse sowie eine präzise Dokumentation und erhöhen die rechtlichen Risiken, die mit dem menschlichen Faktor verbunden sind.
Erweiterte Vorsorgeuntersuchungen: Wie sind Dokumentation und Abrechnung anzupassen?
Die Novelle der tschechischen Verordnung über Vorsorgeuntersuchungen (Nr. 70/2012 Slg.) erweitert ab dem 1.1.2026 deren Inhalt erheblich. Ärzte werden künftig EKG-Untersuchungen bereits ab 30 Jahren durchführen, häufiger Blut zur Cholesterinbestimmung abnehmen; zudem werden regelmäßige Leber- und Nierentests sowie ein Screening auf das Risiko einer Herzinsuffizienz eingeführt. Betont werden auch die psychische Gesundheit in der Familienanamnese und die Erstellung eines individuellen Behandlungs- und Präventionsplans für jeden Patienten.
Für Leistungserbringer ergibt sich daraus eine zentrale Aufgabe: interne Abläufe und Systeme der medizinischen Dokumentation so anzupassen, dass alle diese neuen Leistungen ordnungsgemäß erfasst und abgerechnet werden. Besonders wichtig ist die neue aktive Pflicht des Arztes, die Teilnahme des Patienten an onkologischen Screeningprogrammen (Mammographie, Koloskopie usw.) zu überprüfen. Lehnt der Patient die Untersuchung ab, muss der Arzt ihn nachweislich über die Risiken aufklären und diese Aufklärung sorgfältig dokumentieren.
Diese Änderung erhöht den Verwaltungsaufwand, schafft aber vor allem ein neues Feld für mögliche Streitigkeiten. Unzureichende Dokumentation kann nicht nur zu Problemen bei der Vergütung durch die Krankenversicherung führen, sondern im Extremfall auch zu Haftungsstreitigkeiten. ARROWS hilft Ihnen, interne Richtlinien und Musterformulare zu erstellen, die Rechtssicherheit gewährleisten.
Verbot versteckter Gebühren und Pflicht zu Preislisten: Wie vermeidet man Bußgelder in Millionenhöhe?
Eine weitere bedeutende Änderung ist die Novelle des tschechischen Gesetzes über Gesundheitsdienstleistungen, die ab 2026 ausdrücklich die Erhebung jeglicher Gebühren für Leistungen verbietet, die vollständig aus der öffentlichen Krankenversicherung erstattet werden. Dies betrifft auch bislang tolerierte Praktiken wie Registrierungsgebühren, Gebühren für Termine zu einer bestimmten Uhrzeit oder Sponsorenspenden als Bedingung für die Aufnahme in die Behandlung.
Zugleich führt das Gesetz die Pflicht ein, eine sichtbar veröffentlichte, transparente und verbindliche Preisliste für alle Zusatz- und nicht erstatteten Leistungen zu führen. Wurde der Patient nicht vorab über den Preis informiert und hat er ihm nicht zugestimmt, hat der Leistungserbringer keinen Rechtsanspruch auf die Zahlung. Die Sanktionen für Verstöße gegen diese Regeln sind streng: Für unzulässige Gebühren droht eine Geldbuße von bis zu 1 Mio. CZK (ca. 41 200 EUR), für formale Fehler in der Preisliste bis zu 50 000 CZK (ca. 2 100 EUR).
Die erfolgreiche Bewältigung dieser Änderungen liegt nicht nur in der technischen Einrichtung der Systeme, sondern vor allem in der Arbeit mit Menschen. Gerade der menschliche Faktor – überlastetes und unzureichend geschultes Personal – ist die häufigste Fehlerquelle, die zu hohen Sanktionen führen kann. Deshalb ist es unerlässlich, in hochwertige interne Vorschriften und zertifizierte Schulungen zu investieren, die das Fehlerrisiko minimieren.
Internationale Dimension: European Health Data Space (EHDS) und KI im Gesundheitswesen
Die Gesetzesänderungen des Jahres 2026 haben nicht nur lokale Auswirkungen. Sie sind Teil eines breiteren europäischen Trends hin zu einem einheitlichen digitalen Gesundheitsmarkt. Für das Management tschechischer Einrichtungen ist es entscheidend, zwei Hauptsäulen dieser Transformation zu verstehen: den Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) und die Regulierung künstlicher Intelligenz (KI). Der EHDS steht erst am Anfang seines Weges, und bis 2027 muss die Kommission wichtige Durchführungsrechtsakte erlassen, damit der EHDS und seine zentralen Teile 2029 vollständig wirksam werden können.
Datenaustausch in der EU: Was bringt der European Health Data Space (EHDS)?
Der EHDS ist ein ambitioniertes Projekt der Europäischen Union mit dem Ziel, einen einheitlichen Raum für den sicheren Austausch von Gesundheitsdaten zu schaffen. Er hat zwei Hauptebenen: die Primärnutzung, die die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung von EU-Bürgern erleichtern soll, und die Sekundärnutzung, die anonymisierte und pseudonymisierte Daten für Wissenschaft, Forschung, Innovation und Gesundheitspolitik öffnen soll.
Für tschechische Krankenhäuser und Kliniken bedeutet dies, dass sie zu „Dateninhabern“ mit neuen Pflichten werden. Sie werden auf Antrag und unter streng definierten Bedingungen Daten über neu eingerichtete nationale Zugangsstellen bereitstellen müssen. Dies eröffnet enorme Chancen für die Beteiligung an internationalen Forschungsprojekten, bringt aber zugleich neue rechtliche Risiken mit sich, insbesondere beim Schutz des geistigen Eigentums und der Geschäftsgeheimnisse in Ihren Datensätzen.
Künstliche Intelligenz (KI) als Medizinprodukt: Wer haftet für einen Fehler des Algorithmus?
Der Einsatz künstlicher Intelligenz in der Medizin, etwa zur Diagnostik anhand bildgebender Untersuchungen oder zur Vorhersage des Krankheitsverlaufs, ist keine Science-Fiction mehr. Der Rechtsrahmen für diese Technologien verschärft sich jedoch rasch. Software mit KI wird als Medizinprodukt reguliert (nach der MDR-Verordnung) und fällt, sofern sie als „hochriskant“ eingestuft wird, zugleich unter eine neue, sehr strenge europäische Regulierung – den AI Act.
Die zentrale Frage für jede Einrichtung, die KI einsetzt, ist die Haftung für Schäden im Fall einer fehlerhaften Entscheidung des Algorithmus. Die rechtliche Realität ist komplex und die Haftung geteilt: Der KI-Hersteller haftet für Produktfehler, das Krankenhaus als Anwender für den richtigen Einsatz und die Sicherstellung menschlicher Aufsicht, und schließlich trägt der Arzt die berufliche Verantwortung für die endgültige klinische Entscheidung, da er KI-Ergebnisse nicht blind übernehmen darf. ARROWS ist auf die Erstellung von Verträgen mit KI-Anbietern und die Gestaltung interner Prozesse spezialisiert, die diese komplexe Haftung klar definieren und Ihre Risiken minimieren.
Indem Krankenhäuser ihre Daten für das Training von KI-Modellen bereitstellen, wandelt sich ihre Rolle vom bloßen „Verantwortlichen“ (im Sinne der DSGVO) zum „Datenkurator“. Damit geht eine neue Verantwortung nicht nur für den Schutz der Daten, sondern auch für deren Qualität und Relevanz einher. Die Bereitstellung minderwertiger Daten, die zu einer Fehlfunktion der KI führen, kann eine Mithaftung des Krankenhauses für den daraus entstehenden Schaden begründen.
Erbringen Sie Versorgung mit Auslandsbezug? Verlassen Sie sich auf das Netzwerk ARROWS International
Die Komplexität von Regelwerken wie EHDS, AI Act und DSGVO im Kontext grenzüberschreitender Versorgung erfordert fundierte Kenntnisse nicht nur des tschechischen, sondern auch des europäischen Rechts. Genau hier zeigt sich die einzigartige Stärke unserer Kanzlei. Dank des über zehn Jahre aufgebauten Netzwerks ARROWS International bearbeiten wir Fälle mit Auslandsbezug praktisch täglich und können Rechtssicherheit über die Rechtsordnungen der EU hinweg gewährleisten.
Risiken und Sanktionen | Wie ARROWS hilft (beratung@arws.cz) |
Verlust von Geschäftsgeheimnissen oder geistigem Eigentum bei der Bereitstellung von Daten für die Forschung im Rahmen des EHDS. | Erstellung von Datenaustauschverträgen (Data Sharing Agreements) und Lizenzverträgen, die Ihr geistiges Eigentum schützen. |
Mithaftung für Schäden am Patienten durch eine fehlerhafte Entscheidung eines KI-Systems. | Rechtliche Analyse und Gestaltung von Verträgen mit KI-Anbietern, die die Haftungsverhältnisse klar definieren. |
Geldbußen wegen Verstößen gegen den EU AI Act bei Hochrisikosystemen (bis zu 35 Mio. EUR oder 7 % des Umsatzes). | Erstellung interner Richtlinien und Prozesse für den sicheren und rechtmäßigen Einsatz von KI in der klinischen Praxis. |
Rechtsunsicherheit bei der Versorgung ausländischer Patienten und beim grenzüberschreitenden Austausch ihrer Daten im Rahmen des EHDS. | Rechtsberatung unter Nutzung des Netzwerks ARROWS International zur Sicherstellung der Einhaltung der Rechtsvorschriften mehrerer EU-Staaten. |
Wie ARROWS legislative Bedrohungen in Ihren Wettbewerbsvorteil verwandelt
Das Jahr 2026 bringt eine Flut von Gesetzesänderungen, die alle Betriebsbereiche einer Gesundheitseinrichtung betreffen – von IT und Finanzen über die tägliche Patientenversorgung bis hin zur strategischen Planung. Die Bewältigung dieser Transformation erfordert einen integrierten rechtlichen Ansatz, der technisches Recht, Finanzen, Arbeitsrecht und den Schutz geistigen Eigentums verbindet.
Bei ARROWS wissen wir, dass es nicht nur um Paragrafen geht. Dank unserer langjährigen Erfahrung und eines Portfolios, das mehr als 150 Aktiengesellschaften, 250 s.r.o. (Gesellschaften mit beschränkter Haftung nach tschechischem Recht) sowie Dutzende Gemeinden und Regionen umfasst, verstehen wir auch die geschäftliche und betriebliche Realität unserer Mandanten. Unsere Arbeit besteht nicht nur darin, auf Risiken hinzuweisen, sondern praktische Lösungen zu liefern, die Ihre Organisation schützen und ihr Wachstum ermöglichen.
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Erstellung interner Richtlinien, die die Einhaltung von NIS2, DSGVO, AI Act und den neuen Regeln für Preislisten und informierte Einwilligung sicherstellen.
Erstellung und Prüfung von Verträgen mit Lieferanten von IT und Medizintechnik, Krankenversicherungen, KI-Entwicklern sowie Forschungspartnern.
Fachschulungen für Mitarbeiter und Leitung, die entscheidend sind, um den menschlichen Faktor zu beherrschen, Fehler zu minimieren und bei Kontrollen oder Streitigkeiten die gebotene Sorgfalt nachzuweisen.
Vertretung vor Gerichten und Verwaltungsbehörden in Vergütungsstreitigkeiten, bei behördlichen Kontrollen oder in Schadenshaftungsfällen.
Wir legen Wert auf Schnelligkeit, hohe Qualität und Mehrwert. Wir vernetzen unsere Mandanten aktiv, wenn wir interessante Geschäfts- oder Investitionsmöglichkeiten sehen, und sind stets offen für Gespräche über neue unternehmerische Ideen.
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