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Wie treibt man Rechnungen in Polen ein?

praktischer Leitfaden

JUDr. Jakub Dohnal, Ph.D., LL.M.
Veröffentlicht:Aktualisiert:

Beim Einzug offener Rechnungen in Polen sollten Sie mit einer vorgerichtlichen Zahlungsaufforderung auf Polnisch beginnen und Ihre Beweise rasch prüfen. Für einige Handelsforderungen gelten nach polnischem Recht nämlich kurze Verjährungsfristen. Zahlt der Schuldner nicht, können Sie einen polnischen Zahlungsbefehl beantragen und anschließend die Zwangsvollstreckung betreiben. Der Beitrag erklärt das Vorgehen von der ersten Aufforderung über das Gericht bis zur tatsächlichen Beitreibung. Außerdem zeigt er, wie Sie das Risiko senken, Ihren Anspruch zu verlieren.

Das Bild zeigt ein Team von Experten für den Einzug von Rechnungen in Polen.

Erster Schritt: Außergerichtliche Zahlungsaufforderung

Bevor Sie sich an das Gericht wenden, sollten Sie unbedingt eine gütliche Einigung versuchen. Grundlage dafür ist eine förmliche vorgerichtliche Zahlungsaufforderung (przedsądowe wezwanie do zapłaty). Sie ist mehr als eine Formalität: In Polen ist sie vor Einreichung einer Klage häufig vorgeschrieben. Eine von einer Anwaltskanzlei professionell verfasste Aufforderung hat deutlich mehr Gewicht und bessere Erfolgsaussichten.

Die Aufforderung muss Schuldner und Gläubiger genau bezeichnen, den geschuldeten Betrag beziffern, die Rechnungsnummer angeben und eine klare Zahlungsfrist setzen. Sie sollte auch den Hinweis enthalten, dass die Angelegenheit bei ausbleibender Zahlung an das Gericht übergeben wird und dem Schuldner dadurch weitere Kosten entstehen. Unsere Anwälte erstellen eine solche Aufforderung fachgerecht für Sie und sorgen für ihre Zustellung. Kontaktieren Sie uns unter beratung@arws.cz und erhalten Sie eine maßgeschneiderte rechtliche Lösung.

FAQ – Rechtliche Tipps zur vorgerichtlichen Zahlungsaufforderung

1. In welcher Sprache sollte die Aufforderung verfasst sein?

Am besten auf Polnisch. Das schafft Rechtssicherheit, und der Schuldner versteht die Aufforderung. Gern kümmern wir uns um die Fachübersetzung und die rechtlichen Formulierungen. Wenn Sie Ihre Situation sofort klären möchten, schreiben Sie uns an beratung@arws.cz.

2. Welche Kosten entstehen beim Forderungseinzug in Polen?

Die Kosten setzen sich aus der Gerichtsgebühr (meist ein Prozentsatz der geschuldeten Summe), den Kosten der anwaltlichen Vertretung und gegebenenfalls aus Übersetzungs- und Vollstreckungskosten zusammen. Gewinnen Sie den Rechtsstreit, muss der Schuldner diese Kosten tragen. Für eine konkrete Kalkulation schreiben Sie uns an beratung@arws.cz.

3. Wann verjährt mein Anspruch?

Im polnischen Handelsrecht beträgt die allgemeine Verjährungsfrist 3 Jahre. Bei bestimmten Ansprüchen, etwa aus einem Beförderungsvertrag, kann sie aber kürzer sein und zum Beispiel nur 1 Jahr betragen. Deshalb sollten Sie schnell handeln. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Anspruch verjährt ist, melden Sie sich unter beratung@arws.cz.

4. Kann ich vom Schuldner auch Verzugszinsen verlangen?

Ja. Sie haben für jeden Tag des Zahlungsverzugs Anspruch auf gesetzliche Verzugszinsen. Ihre Höhe richtet sich nach polnischen Vorschriften. Wir helfen Ihnen, die Zinsen korrekt zu berechnen und geltend zu machen. Weitere Informationen erhalten Sie unter beratung@arws.cz.

5. Was muss ich tun, wenn der Schuldner insolvent ist?

Sie müssen Ihre Forderung unverzüglich im Insolvenzverfahren anmelden. Die Anmeldefristen sind sehr kurz. Wer sie versäumt, verliert seinen Anspruch. Wenden Sie sich so bald wie möglich unter beratung@arws.cz an uns, wir helfen Ihnen.
ARROWS Rechtsanwaltskanzlei

Was tun, wenn der Schuldner auf die Aufforderung überhaupt nicht reagiert? Zahlt der Schuldner auch nach Erhalt der Aufforderung nicht, ist es Zeit für ein Gerichtsverfahren. Wenden Sie sich an unsere Kanzlei unter beratung@arws.cz, wir helfen Ihnen bei den nächsten Schritten.

BENÖTIGEN SIE RECHTLICHE HILFE?

Kontaktieren Sie uns — wir helfen Ihnen gerne.

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Wenn die gütliche Einigung scheitert: Gerichtsverfahren in Polen

Zahlt der Schuldner nicht, folgt als nächster Schritt eine Klage beim polnischen Gericht. Die polnische Rechtsordnung bietet dafür wirksame Instrumente, etwa das vereinfachte Mahnverfahren, in dem ein Zahlungsbefehl erlassen wird (nakaz zapłaty w postępowaniu upominawczym). Ist Ihr Anspruch durch eindeutige Beweise wie Rechnungen, Verträge oder Lieferscheine belegt, kann das Gericht den Zahlungsbefehl sehr schnell erlassen.

Gegen den Zahlungsbefehl kann der Schuldner Widerspruch (sprzeciw) einlegen. Dann wird das Verfahren als regulärer Zivilprozess fortgesetzt, in dem eine vollständige Beweisaufnahme erforderlich ist. Die Vertretung vor polnischen Gerichten gehört zu den wichtigsten Leistungen, die wir unseren Mandanten im Rahmen von ARROWS International anbieten. Brauchen Sie rechtliche Unterstützung? Kontaktieren Sie uns unter beratung@arws.cz.

Risiken, mögliche Probleme und Sanktionen

Wie ARROWS hilft

Formfehler in der Klage und Abweisung des Anspruchs. Eine Klage in Polen muss strenge Formvorschriften erfüllen. Ein Fehler kann dazu führen, dass die Klage zurückgewiesen wird und sich das Verfahren unnötig verzögert.

Vorbereitung der vollständigen Klageunterlagen. Wir sorgen dafür, dass Ihre Klage alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Soll eine Klage vorbereitet werden? Kontaktieren Sie uns unter beratung@arws.cz.

Der Schuldner schafft Vermögen beiseite. Schuldner übertragen häufig Vermögen auf andere Personen, um der Zwangsvollstreckung zu entgehen.

Zusammenarbeit mit dem Gerichtsvollzieher bei der Vermögensermittlung. Wir helfen Ihnen, das Vermögen des Schuldners mit rechtlichen Mitteln aufzuspüren und zu sichern. Wenden Sie sich an unsere Kanzlei unter beratung@arws.cz.

Insolvenz des Schuldners. Wird der Schuldner zahlungsunfähig, müssen Sie Ihren Anspruch unverzüglich im Insolvenzverfahren anmelden. Andernfalls können Sie ihn verlieren.

Vertretung im Insolvenzverfahren. Wir melden Ihre Forderung rechtzeitig an und wahren Ihre Rechte während des gesamten Insolvenzverfahrens. Brauchen Sie Hilfe bei einer Insolvenz? Kontaktieren Sie uns unter beratung@arws.cz. |

Unzureichender Vertrag mit einem externen Dienstleister (Agentur). Sie gehen davon aus, dass die Software Ihnen gehört, doch die Übertragung der Vermögensrechte ist in Wirklichkeit nicht ordnungsgemäß geregelt.

Maßgeschneiderte Vertragsunterlagen: Wir erstellen einen Vertrag, der die lückenlose Übertragung sämtlicher Vermögensrechte vom Dienstleister auf Sie sicherstellt, egal ob es sich um eine natürliche oder eine juristische Person handelt. Brauchen Sie rechtliche Unterstützung? Kontaktieren Sie uns unter beratung@arws.cz.

ARROWS Rechtsanwaltskanzlei

Zwangsvollstreckung in Polen: Wie Sie nach dem gewonnenen Prozess an Ihr Geld kommen

Ein rechtskräftiges Urteil oder ein Zahlungsbefehl ist nur die halbe Miete. Zahlt der Schuldner weiterhin nicht, muss die Zwangsvollstreckung eingeleitet werden. Zuständig ist in Polen der Gerichtsvollzieher (komornik sądowy). Sie müssen ihn ausdrücklich beauftragen und ihm alle Unterlagen übergeben.

Zur Vollstreckung gehören der Vollstreckungsantrag, die Kommunikation mit dem Gerichtsvollzieher und die Überwachung seiner Tätigkeit, damit sie möglichst wirksam ist. Bei ARROWS sorgen wir nicht nur für den Erfolg vor Gericht, sondern begleiten den gesamten Prozess, bis Sie Ihr Geld tatsächlich erhalten. Wenn Sie Ihre Situation sofort klären möchten, schreiben Sie uns an beratung@arws.cz.

Fazit: Unterschätzen Sie professionelle Hilfe nicht

Der Einzug von Rechnungen in Polen verlangt Geduld, vor allem aber Fachwissen und Erfahrung. Unsere Praxis zeigt: Wer frühzeitig eine Anwaltskanzlei einschaltet, hat deutlich bessere Erfolgschancen und bekommt sein beim Schuldner gebundenes Geld schneller zurück. Bei ARROWS stützen wir uns auf die Erfahrung aus langjähriger Zusammenarbeit mit mehr als 150 Aktiengesellschaften und 250 Gesellschaften mit beschränkter Haftung.

Über den Forderungseinzug hinaus können wir für Ihre Mitarbeiter auch Fachschulungen durchführen. Dort lernen sie, wie uneinbringliche Forderungen vermieden werden und wie Verträge mit internationalen Partnern richtig gestaltet werden.

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Über den Autor

JUDr. Jakub Dohnal, Ph.D., LL.M.
JUDr. Jakub Dohnal, Ph.D., LL.M.

Rechtsanwalt, Managing Partner

Jakub Dohnal ist Rechtsanwalt und geschäftsführender Partner von ARROWS. Er widmet sich Unternehmensverkäufen, Investoreneinstiegen und Immobilientransaktionen – meist auf der Seite des Eigentümers, der ein Unternehmen verkauft, dessen Wert er über Jahre aufgebaut hat, und sicherstellen muss, dass die Transaktion zu den vereinbarten Bedingungen abgeschlossen wird.