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So strukturieren Sie einen tschechischen Investmentfonds unter der Aufsicht der ČNB

JUDr. Jakub Dohnal, Ph.D., LL.M.
Veröffentlicht:Aktualisiert:

Ein tschechischer Investmentfonds unter der Aufsicht der Tschechischen Nationalbank (ČNB) muss nach tschechischem Recht auf seine Zielinvestoren, seine Anlagestrategie und sein Verwaltungsmodell ausgerichtet werden. Diese Entscheidungen bestimmen die Lizenzierung, das Kapital und die laufende Compliance. Für Publikumsfonds und Fonds für qualifizierte Anleger gelten unterschiedliche Regelungen. Dieser Artikel erklärt, wie Sie die richtige Struktur wählen, was Sie für die Aufsichtsbehörde vorbereiten müssen und wie Sie Verwaltung, Verwahrstelle und Vertrieb einrichten.

Gruppe von Fachleuten, die auf die Strukturierung tschechischer Investmentfonds unter der Aufsicht der ČNB spezialisiert sind.

Kurzüberblick

Bevor wir in die detaillierte Analyse einsteigen, hier die wichtigsten Punkte, die Entscheidungsträger für 2026 kennen müssen:

  • Regulatorische Grundlage: Investmentfonds in der Tschechischen Republik unterliegen dem tschechischen Gesetz über Investmentgesellschaften und Investmentfonds (Gesetz Nr. 240/2013 Slg., im Folgenden „ZISIF“) und müssen die EU-Richtlinien einschließlich AIFMD und OGAW (UCITS) einhalten.
  • Strukturelle Optionen: Sie müssen zwischen Standardfonds (UCITS) für Privatanleger, Fonds für qualifizierte Anleger (FKI) für vermögende bzw. professionelle Anleger und alternativen Investmentfonds wählen, die von Verwaltern nach „§ 15“ verwaltet werden.
  • Kapital- und Organisationsanforderungen: Das Mindestanfangskapital lizenzierter Verwalter beträgt in der Regel 125.000 EUR, für selbstverwaltete Fonds gelten höhere Schwellenwerte.

Der Rechtsrahmen: Die Aufsicht der ČNB und Ihre Pflichten

Wenn Sie sich entscheiden, einen Investmentfonds in der Tschechischen Republik zu gründen, betreten Sie ein regulatorisches Umfeld, das zwar an die Standards der Europäischen Union angeglichen ist, aber spezifische tschechische Anforderungen beibehält, die viele Fondsbetreiber unterschätzen. Die Tschechische Nationalbank beaufsichtigt Investmentfonds nicht nur, sondern übt eine umfassende Aufsichtsbefugnis über jeden Aspekt ihrer Tätigkeit aus.

Die Gesetzgebung setzt zwei zentrale EU-Richtlinien vollständig um: die Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMD) und die Richtlinie über Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW/UCITS). Diese doppelte Umsetzung bedeutet, dass Sie mit der Einhaltung der tschechischen Anforderungen zugleich die europäischen Standards erfüllen. Das schafft erhebliche Vorteile für den grenzüberschreitenden Vertrieb und das Vertrauen der Anleger, bringt aber auch eine Komplexität mit sich, die weit über die tschechischen Grenzen hinausreicht.

Der Rechtsrahmen berücksichtigt, dass Investmentfonds unterschiedlichen Anlegerkategorien mit unterschiedlichem Schutzbedarf dienen. Standardfonds (UCITS-Fonds) sind für Privatanleger bestimmt und unterliegen daher umfangreichen Anlegerschutzvorschriften, Diversifizierungsanforderungen und strengen Vertriebsbeschränkungen.

Diese Unterschiede von Anfang an zu verstehen, ist entscheidend, denn die Wahl des Fondstyps bestimmt Ihre Kapitalanforderungen, die Zusammensetzung Ihres Managementteams und Ihre Governance-Struktur.

Die Aufsichtsrolle der ČNB geht weit über die bloße Erteilung oder Verweigerung von Lizenzen hinaus. Sobald Ihr Fonds seine Tätigkeit aufnimmt, unterliegen Sie laufenden Meldepflichten, regelmäßigen Prüfungen und möglichen Durchsetzungsmaßnahmen, falls die Aufsichtsbehörde Verstöße feststellt.

Die ČNB führt Register lizenzierter Fondsverwalter, verfolgt Kennzahlen zur Fondsperformance, überwacht die Einhaltung der Anlagevorschriften und veröffentlicht Verwaltungsentscheidungen einschließlich der gegen nicht regelkonforme Unternehmen verhängten Sanktionen. Die Fondsverwaltung ist also keine einmalige Compliance-Übung, sondern eine dauerhafte operative Verpflichtung, sich wandelnde regulatorische Standards zu erfüllen.

Die verfügbaren Fondsstrukturen im Überblick

Bevor Sie das Lizenzierungsverfahren einleiten, müssen Sie festlegen, welche Fondsstruktur zu Ihrer Anlagestrategie, Ihrem Zielanlegerkreis und Ihren operativen Kapazitäten passt. Das tschechische Aufsichtsrecht bietet mehrere unterschiedliche Fondskategorien mit jeweils grundlegend verschiedenen Merkmalen.

Standardfonds (UCITS) – Zugang zu Privatanlegern

Standardfonds, die der UCITS-Richtlinie unterliegen und durch das ZISIF in tschechisches Recht umgesetzt wurden, sind die am stärksten regulierte Fondskategorie, da sie Privatanleger ansprechen sollen, die den größtmöglichen rechtlichen Schutz benötigen. Diese Fonds müssen strenge Diversifizierungsanforderungen, Anlagegrenzen und Vertriebsbeschränkungen einhalten.

Grundsätzlich darf ein Standardfonds nicht mehr als fünf Prozent seines Vermögens in Wertpapiere eines einzigen Emittenten investieren, und die Gesamtanlagen in Wertpapiere von Emittenten derselben Gruppe dürfen zwanzig Prozent des Nettoinventarwerts nicht übersteigen. Diese Grenzen schützen Privatanleger vor Klumpenrisiken, schränken aber auch Ihre Anlageflexibilität erheblich ein.

Standardfonds müssen innerhalb von zwölf Monaten nach ihrer Gründung einen Nettoinventarwert von mindestens 1.250.000 EUR erreichen. Dieser Schwellenwert spiegelt die Auffassung der Aufsichtsbehörden wider, dass Fonds unterhalb dieser Größe nicht effizient arbeiten können und operative Risiken für Anleger darstellen können.

Das Anfangskapital einer Verwaltungsgesellschaft, die Standardfonds verwaltet, beträgt 125.000 EUR (berechnet als Gegenwert in CZK) und muss vor der Lizenzierung vollständig eingezahlt sein. Neben dem Kapital müssen Sie nachweisen, dass Ihr Managementteam über umfangreiche Erfahrung im Bereich der kollektiven Kapitalanlage verfügt und Ihre Organisation angemessene Compliance-, Risikomanagement- und Innenrevisionsfunktionen besitzt.

Der Vorteil der Standardfondsstruktur ist der Zugang zu Privatanlegern in der gesamten Europäischen Union. Sobald Ihr Fonds ordnungsgemäß bei der ČNB notifiziert ist, können Sie Anteile an Privatanleger in anderen EU-Mitgliedstaaten vertreiben, ohne in jedem Land eine gesonderte Lizenz einholen zu müssen.

Fonds für qualifizierte Anleger (FKI) – strategische Flexibilität bei eingeschränktem Anlegerkreis

Fonds für qualifizierte Anleger (Fondy kvalifikovaných investorů – FKI) bilden einen Mittelweg zwischen den besonders restriktiven Standardfonds und den flexibleren alternativen Fonds. Diese Fonds sind ausschließlich für erfahrene Anleger bestimmt. Nach § 272 ZISIF ist ein qualifizierter Anleger ein institutioneller bzw. professioneller Anleger oder eine natürliche Person, die bestimmte Kriterien erfüllt.

Entscheidend für den tschechischen Markt: Ein „qualifizierter Anleger“ kann eine natürliche Person sein, die mindestens 1.000.000 CZK (ca. 41.200 EUR) investiert, sofern der Fondsverwalter bestätigt, dass die Anlage den finanziellen Verhältnissen und dem Risikoprofil des Anlegers entspricht. Diese Schwelle von „1 Mio. CZK“ macht die FKI-Struktur besonders attraktiv für vermögende Personen, die den höheren europäischen Standard von 125.000 EUR möglicherweise nicht erfüllen.

Die regulatorische Begründung ist einfach: Erfahrene Anleger mit erheblichem eingesetztem Kapital benötigen weniger bevormundenden Schutz als Privatanleger. Diese Unterscheidung schafft einen grundlegenden operativen Vorteil.

Fonds für qualifizierte Anleger müssen die gesetzlichen Diversifizierungsgrenzen, die für Standardfonds gelten, nicht einhalten, sofern ihr Statut (die Fondsbedingungen) ihre Anlagestrategie und ihr Risikoprofil festlegt. Ein Fonds für qualifizierte Anleger kann also, wenn die Fondsbedingungen es erlauben, schwerpunktmäßig in eine einzige Anlageklasse investieren, was Möglichkeiten für spezialisierte Anlagestrategien eröffnet.

Die Kapitalanforderungen für Fonds für qualifizierte Anleger hängen von der Struktur des Fonds ab. Wird er von einer externen lizenzierten Verwaltungsgesellschaft verwaltet, muss der Verwalter über ein Anfangskapital von mindestens 125.000 EUR verfügen. Der Fonds selbst muss innerhalb von zwölf Monaten nach Gründung einen Nettoinventarwert von mindestens 1.250.000 EUR erreichen.

Ein erheblicher operativer Vorteil von Fonds für qualifizierte Anleger besteht darin, dass sie steuerlich begünstigt sein können. Erfüllt ein Fonds für qualifizierte Anleger die Definition eines „Basisinvestmentfonds“ (základní investiční fond) nach § 17b des tschechischen Einkommensteuergesetzes (Gesetz Nr. 586/1992 Slg., im Folgenden „ZDP“), gilt für ihn ein ermäßigter Körperschaftsteuersatz von 5 %.

Alternative Investmentfonds (AIF) und Verwalter nach § 15 – minimale Regulierung mit Vermögensschwellen

Für kleinere Investorengruppen oder Investmentclubs bietet das tschechische Aufsichtsrecht ein leichteres Regime über Verwalter, die nach § 15 ZISIF tätig sind („kleine AIFM“). Diese Verwalter üben Anlagetätigkeiten aus, die mit der Fondsverwaltung vergleichbar sind, bleiben aber unterhalb der maßgeblichen Vermögensschwellen.

Solche Verwalter müssen sich bei der ČNB registrieren und jährliche Meldepflichten erfüllen, sie sind jedoch nicht lizenziert und unterliegen keiner umfassenden Aufsicht wie lizenzierte Investmentgesellschaften.

Der Vorteil dieser Struktur ist der geringere regulatorische Aufwand – es gibt kein gesetzliches Mindestanfangskapital für den Verwalter selbst, und die Governance-Anforderungen sind weniger detailliert. Die Nachteile sind jedoch erheblich, darunter das Verbot des öffentlichen Vertriebs und das Fehlen eines EU-Passes.

Erfordert Ihre geplante Anlagestrategie oder Ihr Geschäftswachstum einen öffentlichen Vertrieb oder ein schnelles Vermögenswachstum, wird diese Struktur schnell unzureichend, und eine Volllizenz wird erforderlich.

1. Kann ich meinen Fonds nach der Gründung in einen anderen Typ umwandeln?
Ja, das Verfahren ist jedoch komplex und erfordert in vielen Fällen die Zustimmung der ČNB. Die Anwaltskanzlei ARROWS begleitet solche Umstrukturierungen regelmäßig und kann beurteilen, ob Ihre geplante Strategie eine strukturelle Änderung erfordert.

2. Bin ich dauerhaft an die Struktur eines Verwalters nach § 15 gebunden, wenn ich damit beginne?
Nein. Wächst Ihr Geschäft, können Sie sich in einen lizenzierten Fondsverwalter umwandeln. Der Übergang erfordert jedoch eine vorausschauende Planung, da Sie neue Kapitalanforderungen (ab 125.000 EUR) erfüllen müssen.

3. Was geschieht, wenn mein Fonds für qualifizierte Anleger über die Schwelle dieser Kategorie hinauswächst?
Fonds für qualifizierte Anleger (FKI) haben grundsätzlich keine Obergrenze, die eine Umwandlung erzwingt, solange sie AIF bleiben. Wollen Sie jedoch Privatanleger ansprechen, müssten Sie den Fonds zu einem Standardfonds (UCITS) umstrukturieren.

Kapitalanforderungen, Governance und der „Fit-and-Proper“-Standard

Die Bereitstellung des Mindestkapitals ist keine bloße Formalität; die ČNB behandelt die Prüfung des Anfangskapitals als entscheidende Hürde, die qualifizierte Betreiber von solchen ohne ausreichende finanzielle Grundlage trennt.

Anfangskapital: Die genauen Beträge, die Ihre Struktur erfordert

Für lizenzierte Verwaltungsgesellschaften (die Standardfonds oder FKI verwalten) beträgt das Mindestanfangskapital 125.000 EUR. Dieses Kapital muss vollständig eingezahlt (nicht lediglich zugesagt) sein, bevor die ČNB Ihre Lizenz erteilt.

Wollen Sie einen selbstverwalteten Investmentfonds (SICAV, Investmentgesellschaft mit variablem Grundkapital) gründen – bei dem also der Fonds selbst die lizenzierte Einheit ist, statt eine separate Verwaltungsgesellschaft zu errichten –, steigt die Anforderung auf 300.000 EUR.

Für Verwalter nach § 15 (nur Registrierung) legt das ZISIF keinen konkreten gesetzlichen Mindestkapitalbetrag fest, das Unternehmen muss jedoch zahlungsfähig und betriebsfähig sein. Wegen der damit verbundenen Risiken sorgen die meisten seriösen Betreiber dennoch für eine Kapitalausstattung deutlich über null.

Ein Standardfonds oder FKI muss in der Regel innerhalb von 12 Monaten einen Nettoinventarwert von 1.250.000 EUR erreichen.

Zudem müssen Sie die Herkunft des Anfangskapitals zur Zufriedenheit der ČNB nachweisen. Die Aufsichtsbehörde akzeptiert keine ungeklärten Kapitalüberweisungen und verlangt eine eindeutige Dokumentation, die die Rechtmäßigkeit der Mittel belegt.

Personelle Anforderungen und der „Fit-and-Proper“-Standard

Neben dem Kapital bewertet die ČNB die Personen, die Ihren Fonds tatsächlich verwalten werden. Diese Bewertung ist detailliert und nicht verhandelbar. Die Aufsichtsbehörde beurteilt Personen in der Geschäftsleitung und in Schlüsselfunktionen anhand des „Fit-and-Proper“-Standards.

Die ČNB prüft Strafregister, Insolvenzregister und mögliche Interessenkonflikte, wobei ein einwandfreies Führungszeugnis Grundvoraussetzung ist.

Von Mitgliedern der Geschäftsleitung erwartet die ČNB in der Regel einen Masterabschluss und mindestens drei bis fünf Jahre einschlägige Berufserfahrung auf den Finanzmärkten. Zudem müssen Sie Kenntnisse der konkreten Anlageklasse nachweisen, die der Fonds verwalten wird.

Kann Ihr vorgesehenes Fondsmanagement-Team den „Fit-and-Proper“-Standard nicht erfüllen, wird Ihr Lizenzantrag abgelehnt.

Governance-Strukturen: Pflichtfunktionen

Ihre Investmentgesellschaft muss angemessene Governance-Strukturen nachweisen. Die ČNB verlangt drei obligatorische Governance-Funktionen: die Compliance-Funktion, die Risikomanagement-Funktion und die Innenrevision. Die Unabhängigkeit des Risikomanagements vom Portfoliomanagement ist nach AIFMD und ZISIF zwingend vorgeschrieben.

1. Darf mein gesamtes Fondsmanagement-Team aus Familienangehörigen oder eng verbundenen Personen bestehen?
Formal ja, die ČNB wird solche Konstellationen jedoch genau auf Interessenkonflikte prüfen. Die Unabhängigkeit der Risikomanagement- und Compliance-Funktionen muss gewahrt bleiben.

2. Kann ich Compliance, Risikomanagement oder Innenrevision auslagern?
Ja. Sie können die Wahrnehmung dieser Funktionen an qualifizierte externe Dienstleister (z. B. spezialisierte Unternehmen oder Anwaltskanzleien) delegieren, die Verantwortung verbleibt jedoch beim lizenzierten Verwalter.

3. Unser vorgesehener Fondsverwalter hat Erfahrung, aber keinen Hochschulabschluss. Ist das ein Ausschlussgrund?
Es ist eine erhebliche Hürde. Das ZISIF verbietet es zwar nicht ausdrücklich, die Praxis der ČNB ist jedoch streng, und Ausnahmen erfordern den Nachweis einer „außergewöhnlichen“ langjährigen praktischen Erfahrung.

Das Lizenzierungsverfahren: Zeitplan, Unterlagen und typische Hindernisse

Die Gründung eines lizenzierten Fonds geschieht nicht über Nacht. Die Tschechische Republik erlaubt kein „erst starten, später lizenzieren“, da dies eine unerlaubte Finanztätigkeit darstellt, die mit hohen Geldbußen geahndet wird.

In der Praxis sollten Sie je nach Qualität Ihres Erstantrags mit einer Verfahrensdauer von 6 bis 12 Monaten rechnen.

Häufige Gründe für die Ablehnung oder Verzögerung von Anträgen

Anträge verzögern sich häufig, weil Lebensläufe vage oder unvollständig sind. Um diesen Engpass zu vermeiden, müssen Sie konkrete Daten, Arbeitgeber und detaillierte Tätigkeitsbeschreibungen angeben.

Ist Ihre Strategie nicht klar formuliert oder verstößt sie gegen die Diversifizierungsgrenzen des gewählten Fondstyps, wird die ČNB sie nicht genehmigen.

Die ČNB setzt die AML-Vorschriften in Bezug auf das Startkapital des Verwalters konsequent durch. Die Aufsichtsbehörde akzeptiert keine ungeklärten Kapitalüberweisungen und verlangt eine eindeutige Dokumentation.

Sie müssen detaillierte interne Regelwerke wie Statuten, Organigramme und Risikomanagement-Richtlinien vorlegen, da allgemeine Vorlagen häufig scheitern.

Risiken und Sanktionen

Wie ARROWS (consultation@arws.cz) hilft

Ablehnung des Antrags (Personal)

Vorprüfung: Wir prüfen Ihr Team vor der Antragstellung anhand der ČNB-Kriterien, damit es den „Fit-and-Proper“-Test besteht.

Nicht dokumentiertes Kapital

AML-Prüfung: Wir unterstützen Sie bei der Beschaffung genau der Bank- und Steuerunterlagen, die die ČNB zum Nachweis der Kapitalherkunft verlangt.

Mängel in der Governance

Strukturgestaltung: Wir entwerfen regelkonforme Governance-Strukturen, die die vorgeschriebene Trennung von Risikomanagement und Portfoliomanagement gewährleisten.

Strategieverstöße

Rechtliche Abstimmung: Wir stellen sicher, dass Ihre Anlagestrategie zum gewählten Fondstyp (UCITS oder FKI) passt, um Aufsichtsverstöße zu vermeiden.

ARROWS Rechtsanwaltskanzlei

Anforderungen an die Verwahrstelle: Die externe Kontrollinstanz Ihres Fonds

Jeder lizenzierte Investmentfonds (und die meisten FKI) muss eine Verwahrstelle haben. Dies ist eine unabhängige Einrichtung (in der Regel eine Bank), die für die Verwahrung der Vermögenswerte sowie die Überwachung der Zahlungsströme und der Regelkonformität des Fonds zuständig ist.

Bei tschechischen Fonds muss die Verwahrstelle in der Regel eine Bank mit Sitz oder Zweigniederlassung in der Tschechischen Republik sein.

Ohne Verwahrstellenvertrag (oder eine entsprechende Zusage) erhalten Sie keine Lizenz. Die Suche nach einer Verwahrstelle kann schwierig sein, da Banken Ihren Fonds einer eigenen Due-Diligence-Prüfung unterziehen, bevor sie Sie als Kunden annehmen.

Vertrieb Ihres Fonds: Registrierung und grenzüberschreitender Vertrieb

Nach der Lizenzierung müssen Sie in die Listen der ČNB eingetragen werden. Vor Abschluss der Eintragung dürfen Sie nicht vertreiben. Standardfonds (UCITS) können über das Passverfahren in der gesamten EU vertrieben werden.

Bei alternativen Investmentfonds (FKI), die von einem voll zugelassenen AIFM verwaltet werden, können Sie den AIFMD-Pass nutzen, um an professionelle Anleger in der EU zu vertreiben. Als kleiner Verwalter haben Sie in der Regel kein Passrecht und sind auf die nationalen Privatplatzierungsregelungen angewiesen.

Der Vertrieb an wenige Anleger ohne öffentliche Werbung kann als Privatplatzierung gelten, was den Verwaltungsaufwand verringert.

Anlegerschutz, Geldwäscheprävention und Steuern

Als Fondsverwalter sind Sie „Verpflichteter“ im Sinne des tschechischen Geldwäschegesetzes (Gesetz Nr. 253/2008 Slg., im Folgenden „AML-Gesetz“). Sie müssen jeden Anleger identifizieren und überprüfen, den wirtschaftlichen Eigentümer feststellen und einen Abgleich mit Sanktionslisten vornehmen.

Um den Körperschaftsteuersatz von 5 % in Anspruch nehmen zu können, muss ein Fonds für qualifizierte Anleger (FKI) die Definition eines Basisinvestmentfonds erfüllen.

Dazu muss der Fonds ein offener Investmentfonds sein oder zum Handel an einem geregelten europäischen Markt zugelassen sein. Erfüllt der Fonds diese Kriterien nicht, wird er mit dem regulären Satz von 21 % besteuert (Satz gültig für 2026). Eine professionelle steuerliche Strukturierung ist hier unerlässlich.

Praktischer Zeitplan der Gründung

  • Vorbereitung (Monat 1–2): Geschäftsplan, Statut, Teamauswahl, Verhandlungen mit der Verwahrstelle.
  • Antrag (Monat 3): Einreichung bei der ČNB.
  • Prüfung (Monat 3–9): Beantwortung von Rückfragen der ČNB (Zeitraum, in dem die Frist ruht).
  • Genehmigung & Registrierung (Monat 9–12): Erteilung der Lizenz, Einzahlung des Kapitals, Eintragung in das Register.

Zusammenfassung für die Geschäftsleitung

  • Zeit: Planen Sie 9–12 Monate ein.
  • Kosten: Anfangskapital (ab 125.000 EUR) zuzüglich Rechts- und Beratungskosten sowie Kosten für den operativen Aufbau.
  • Team: Sie brauchen erfahrene Profis, nicht nur Kapital.
  • Risiko: Compliance ist eine Daueraufgabe, keine einmalige Prüfung.

Fazit

Die Gründung eines Investmentfonds unter der Aufsicht der ČNB ist ein solider Weg, Kapital einzuwerben und Vermögen zu verwalten, erfordert aber professionelle Präzision. Der Wandel vom „unternehmerischen Projekt“ zum „regulierten Finanzinstitut“ ist erheblich.

Die Anwaltskanzlei ARROWS bringt in diesen Prozess spezialisiertes Fachwissen ein und hat bereits zahlreiche Fonds strukturiert – von Immobilien-FKI bis hin zu komplexen Kryptowerte-Fonds.

Wenn Sie die Gründung eines Investmentfonds in der Tschechischen Republik erwägen, kontaktieren Sie uns für eine Beratung. Einen abgelehnten Antrag zu vermeiden, ist weitaus günstiger, als ihn nachträglich zu korrigieren.

Kontakt: consultation@arws.cz

FAQ – Häufige Rechtsfragen zur Strukturierung eines tschechischen Investmentfonds

1. Kann ich einen Investmentfonds vollständig online gründen, ohne ein physisches Büro in der Tschechischen Republik?

Nein. Ein lizenzierter Fondsverwalter muss seinen tatsächlichen Sitz und seine Hauptverwaltung in der Tschechischen Republik haben. Die ČNB verlangt, dass die tatsächliche Geschäftsführung und Entscheidungsfindung hier stattfinden.

2. Kann ich nach der erfolgreichen Gründung eines ersten Fonds problemlos weitere Fonds gründen?

Ja. Sobald Ihre Verwaltungsgesellschaft lizenziert ist, geht die Gründung weiterer Fonds (oder Teilfonds innerhalb einer SICAV) schneller als die Erstlizenzierung, wobei jeder neue Fonds je nach Typ dennoch eine Genehmigung oder Registrierung durch die ČNB benötigt.

3. Unser Fonds ist bereits tätig, wir möchten aber die Strategie von Immobilien auf Krypto umstellen. Ist das zulässig?

Dafür muss das Statut des Fonds geändert werden. Handelt es sich um eine wesentliche Änderung des Risikoprofils, ist die Zustimmung der ČNB erforderlich. Bei FKI müssen Sie zudem sicherstellen, dass die Anleger informiert werden und ihnen bei einer grundlegenden Änderung gegebenenfalls die Rücknahme angeboten wird.

4. Kann ein in einem anderen EU-Staat lizenzierter EU-Fondsverwalter ohne tschechische Einheit in der Tschechischen Republik vertreiben?

Ja, über den EU-Pass. Er muss seine Heimataufsichtsbehörde benachrichtigen, die wiederum die ČNB informiert. Für tschechische Anleger kann jedoch eine lokale Zahlstelle oder Einrichtung erforderlich sein.

5. Ich habe die Lizenz der ČNB erhalten. Sind meine aufsichtsrechtlichen Pflichten damit erfüllt?

Nein. Sie müssen der ČNB regelmäßig Meldungen über das SDAT-System übermitteln, eine angemessene Kapitalausstattung aufrechterhalten und sich regelmäßigen Prüfungen unterziehen.

6. Wie prüfen wir, ob wir den Steuersatz von 5 % in Anspruch nehmen können?

Sie müssen den Test der Vermögenszusammensetzung nach § 17b ZDP analysieren. Die Anwaltskanzlei ARROWS erstellt zu diesem Status konkrete Steuergutachten.

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ARROWS Rechtsanwaltskanzlei

Über den Autor

JUDr. Jakub Dohnal, Ph.D., LL.M.
JUDr. Jakub Dohnal, Ph.D., LL.M.

Rechtsanwalt, Managing Partner

Jakub Dohnal ist Rechtsanwalt und geschäftsführender Partner von ARROWS. Er widmet sich Unternehmensverkäufen, Investoreneinstiegen und Immobilientransaktionen – meist auf der Seite des Eigentümers, der ein Unternehmen verkauft, dessen Wert er über Jahre aufgebaut hat, und sicherstellen muss, dass die Transaktion zu den vereinbarten Bedingungen abgeschlossen wird.