Übertragung von Geschäftsanteilen: Regeln, Steuern und Risiken für 2026
Seit 2026 gilt nach tschechischem Recht die frühere Grenze von 40 Mio. CZK (ca. 1,6 Mio. EUR) für die Steuerbefreiung von Einkünften aus dem Verkauf eines Anteils an einer s.r.o. (tschechische Gesellschaft mit beschränkter Haftung) nicht mehr: Wenn Sie die Haltefrist erfüllen, ist der gesamte Erlös unabhängig von seiner Höhe steuerfrei. Die Übertragung des Anteils selbst erfordert zudem in der Regel die Zustimmung der Gesellschafterversammlung und die Einhaltung von Formvorschriften, andernfalls ist der Vertrag anfechtbar. Wir fassen zusammen, welche Regeln und steuerlichen Folgen 2026 für die Anteilsübertragung gelten.

Zusammenfassung
Wie die Besteuerung der Anteilsübertragung im Jahr 2026 funktioniert
Im Jahr 2026 ist für die Besteuerung entscheidend, wann Sie den Geschäftsanteil oder die Aktien erworben haben. Der Gesetzgeber hat eine Grenze von 40.000.000 CZK für die Befreiung von Einkünften aus dem Verkauf von Wertpapieren und Anteilen eingeführt, allerdings mit wichtigen Übergangsbestimmungen.
1. Bis zum 31.12.2024 erworbene Anteile (altes Regime): Haben Sie den Anteil vor Ende 2024 erworben, gelten für Sie dank der Übergangsbestimmungen die ursprünglichen Regeln. Erfüllen Sie die Haltefrist, sind die Einkünfte aus dem Verkauf unabhängig von der Höhe des Kaufpreises vollständig von der Einkommensteuer befreit.
2. Ab dem 1.1.2025 erworbene Anteile (neues Regime): Für nach diesem Datum erworbene Anteile gilt bei Erfüllung der Haltefrist die Befreiung nur bis zu 40 Mio. CZK je Besteuerungszeitraum. Einkünfte über diesem Betrag sind steuerpflichtig (mit einem Satz von 15 % bzw. 23 % für den Teil der Bemessungsgrundlage, der das 36-Fache des Durchschnittslohns übersteigt).
Praktische Auswirkung: Ein Unternehmer, der seine Firma 2010 gegründet hat und sie 2026 verkauft, muss die Grenze nicht fürchten – seine Einkünfte sind vollständig befreit. Ein Investor, der im Februar 2025 in ein Start-up eingestiegen ist und seinen Anteil 2029 verkauft, muss den 40 Mio. CZK übersteigenden Betrag versteuern. Zur Beurteilung der Auswirkungen der 40-Mio.-CZK-Grenze, der Steuersätze von 15/23 % und zur richtigen Ermittlung der Bemessungsgrundlage kann eine Beratung im Bereich Steuerrecht hilfreich sein.
Die Formvorschriften des Vertrags, einschließlich der Beglaubigung der Unterschriften und des Nichtigkeitsrisikos, behandeln wir im Beitrag Anteilsübertragungsvertrag und Unterschriftsbeglaubigung – absolute vs. relative Nichtigkeit.
Besteuerung von Kryptowährungen im Jahr 2026
Bei Kryptowerten (virtuellen Vermögenswerten) ist die Lage anders. Einkünfte aus dem Verkauf von Kryptowährungen fallen unter § 10 (sonstige Einkünfte). Obwohl über die Einführung einer Haltefrist analog zu Wertpapieren diskutiert wurde, ist in der Praxis Vorsicht geboten. Verkaufen Sie 2026 Kryptowährungen, sind die Einkünfte in der Regel als sonstige Einkünfte steuerpflichtig (Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben).
Würde für eine bestimmte Art von Vermögenswert eine Haltefrist eingeführt (nach § 4 des tschechischen Einkommensteuergesetzes (Gesetz Nr. 586/1992 Slg., im Folgenden „ZDP“)), gälte dafür ebenfalls die Befreiungsgrenze von 40 Mio. CZK. Für die Strategie bedeutet das: Beim Verkauf eines Unternehmens und von Kryptowährungen im selben Jahr lassen sich Grenzen oder Vorteile nicht automatisch addieren – jeder Vermögenswert hat sein eigenes Steuerregime.
Werttest: 100.000 Kronen bleiben
Parallel zu den Änderungen bleibt der sogenannte Werttest für Kleinanleger erhalten. Liegen Ihre gesamten Einkünfte aus dem Verkauf von Wertpapieren oder Anteilen im jeweiligen Kalenderjahr unter 100.000 CZK (ca. 4.100 EUR), sind sie unabhängig von der Haltedauer steuerfrei (§ 4 Abs. 1 Buchst. u) ZDP).
Bei Anteilen an einer s.r.o. wird diese Grenze nicht automatisch in gleicher Weise angewandt wie bei Wertpapieren (Aktien), daher ist beim Verkauf eines s.r.o.-Anteils stets die fünfjährige Haltefrist maßgeblich.
Dieser Text ist ein Jahresüberblick. Den detaillierten Ablauf der Anteilsübertragung — vom Vorkaufsrecht bis zur Registereintragung — finden Sie in einem gesonderten Beitrag.
Was ausnahmslos gilt: Rechtlicher und verfahrensrechtlicher Rahmen
Für die Befreiung (ob vollständig oder bis zur Grenze von 40 Mio. CZK) muss zwischen Erwerb und Übertragung die Haltefrist erfüllt sein.
Anteil an einer Handelskorporation (s.r.o.): Mindestens 5 Jahre.
Wertpapiere (Aktien einer a.s., Aktiengesellschaft nach tschechischem Recht): Mindestens 3 Jahre.
Die Frist läuft vom Tag des Erwerbs des Eigentumsrechts bis zum Tag der Übertragung. Verkaufen Sie den Anteil früher, greift die Befreiung nicht und der Gewinn ist steuerpflichtig.
Typischer Fehler: Die Frist wird ab der „Unterzeichnung“ des Vertrags berechnet, obwohl die Wirksamkeit erst später eintritt. Bei einer s.r.o. wird die Übertragung gegenüber der Gesellschaft mit Zustellung des wirksamen Vertrags wirksam. Für steuerliche Zwecke ist der Zeitpunkt des Übergangs des Eigentumsrechts entscheidend. In der Praxis lohnt es sich, die steuerliche Sicht mit der gesellschaftsrechtlichen Gestaltung der Übertragung und der zugehörigen Dokumente abzustimmen – ein Thema des Bereichs Gesellschaftsrecht, Holdings und Strukturen.
Vertrag, Unterschriften und Zustellung – Formvorschriften
Die Übertragung eines Geschäftsanteils an einer s.r.o. richtet sich nach dem tschechischen Gesetz über Handelskorporationen (Gesetz Nr. 90/2012 Slg., im Folgenden „ZOK“) und erfordert die Einhaltung strenger Formvorschriften (§ 209 ZOK):
1. Der Anteilsübertragungsvertrag muss schriftlich geschlossen und die Unterschriften beider Parteien müssen amtlich beglaubigt sein. Ohne Beglaubigung ist der Vertrag nichtig.
2. Gegenüber der Gesellschaft wird die Übertragung erst mit dem Tag wirksam, an dem ihr der wirksame Vertrag mit beglaubigten Unterschriften zugestellt wird (zu Händen des Geschäftsführers). Erst ab diesem Zeitpunkt kann der neue Gesellschafter seine Rechte ausüben.
3. Bei der Übertragung auf Dritte ist die Zustimmung der Gesellschafterversammlung häufig gesetzliche Voraussetzung (§ 208 ZOK), sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt. Wird die Zustimmung nicht binnen 6 Monaten erteilt, treten die Wirkungen eines Rücktritts vom Vertrag ein. Wird die Übertragung in einem Familienunternehmen gelöst, ist es entscheidend, nicht nur die Zustimmungen der Gesellschaftsorgane richtig zu gestalten, sondern auch die vermögens- und steuerrechtlichen Zusammenhänge, die der Beitrag Übertragung eines Geschäftsanteils im Familienunternehmen: Wie man die rechtlichen Schritte richtig gestaltet und steuerliche sowie vermögensrechtliche Risiken vermeidet behandelt.
Der häufigste Formfehler bleibt eine fehlerhafte Beglaubigung der Unterschriften auf dem Übertragungsvertrag. Welche Folgen das hat und was das Oberste Gericht der Tschechischen Republik (Nejvyšší soud) dazu sagt, erläutern wir gesondert.
Zustimmung des Ehegatten
Gehört der Geschäftsanteil zum gemeinschaftlichen Vermögen der Ehegatten (společné jmění manželů, SJM), kann er nicht ohne Zustimmung des anderen Ehegatten übertragen werden (§ 714 des tschechischen Bürgerlichen Gesetzbuches (Gesetz Nr. 89/2012 Slg., im Folgenden „OZ“)). Fehlt diese Zustimmung, ist die Übertragung relativ nichtig. Das bedeutet, dass sie wirksam ist, bis sich der übergangene Ehegatte vor Gericht auf die Nichtigkeit beruft.
Lösung: Die Zustimmung des anderen Ehegatten sollte idealerweise unmittelbar Bestandteil des Vertrags sein oder als gesonderte Urkunde mit amtlich beglaubigter Unterschrift vorgelegt werden.
Weitere Fragen zur Übertragung eines Geschäftsanteils
1. Was gilt, wenn ich den s.r.o.-Anteil 2020 gekauft habe und ihn 2026 verkaufe?
Da Sie den Anteil vor dem 1.1.2025 erworben haben, gilt für Sie das alte Regime. Weil 2026 seit 2020 fünf Jahre vergangen sind (Haltefrist erfüllt), sind die Einkünfte aus dem Verkauf vollständig befreit, und zwar ohne die Grenze von 40 Mio. CZK.
2. Was, wenn ich den Anteil im Februar 2025 gekauft habe und ihn 2026 verkaufe?
In diesem Fall erfüllen Sie die Haltefrist (5 Jahre) nicht. Die Einkünfte aus dem Verkauf sind als Einkünfte nach § 10 ZDP steuerpflichtig. Den Anschaffungspreis können Sie jedoch als steuerliche Ausgabe geltend machen. Die Befreiung stünde Ihnen erst nach Ablauf von 5 Jahren (2030) zu, und zwar mit der Grenze von 40 Mio. CZK.
3. Kann ich den Anschaffungspreis des Anteils als Ausgabe abziehen?
Ja. Sind die Einkünfte nicht befreit, wird nur der Gewinn besteuert (Differenz zwischen Verkaufspreis und Anschaffungspreis bzw. weiteren damit zusammenhängenden Ausgaben). Wir empfehlen, die Juristen der Anwaltskanzlei ARROWS mit einer steuerlichen und rechtlichen Analyse der konkreten Transaktion zu beauftragen. Kontaktieren Sie beratung@arws.cz.
Praktische Schritte bei der Übertragung im Jahr 2026
Der Vertrag über die Übertragung eines Geschäftsanteils muss bestimmt und verständlich sein. Er muss die Identifikation der Parteien (Name, Geburtsdatum/Geburtsnummer, Wohnsitz bzw. Sitz und Identifikationsnummer IČO), die Identifikation der Gesellschaft, die Spezifikation des Anteils (Höhe der Einlage, Anteilsschein) sowie den Preis mit den Zahlungsbedingungen enthalten.
Entscheidend ist die Erklärung des Erwerbers, dass er dem Gesellschaftsvertrag (der Gründungsurkunde) der Gesellschaft beitritt. Der fehlende Beitritt zum Gesellschaftsvertrag ist ein häufiger Fehler, der zur absoluten Nichtigkeit der Übertragung führt.
Eintragung in das Handelsregister (obchodní rejstřík)
Der Gesellschafterwechsel wird auf Antrag der Gesellschaft (des Geschäftsführers) in das Handelsregister eingetragen. Die Übertragung wird zwar bereits mit Zustellung des Vertrags an die Gesellschaft wirksam, die Eintragung hat jedoch deklaratorische Wirkung und ist für die Rechtssicherheit Dritter entscheidend. Die Gesellschaft ist verpflichtet, den Antrag auf Eintragung der Änderung unverzüglich zu stellen (§ 46 des tschechischen Gesetzes über öffentliche Register (Gesetz Nr. 304/2013 Slg., im Folgenden „ZVR“)).
Die häufigsten Fehler und Risiken bei der Übertragung
Der Gesellschaftsvertrag sieht häufig ein Vorkaufsrecht der bestehenden Gesellschafter vor. Verkaufen Sie den Anteil an einen Dritten, ohne ihn zuvor den Gesellschaftern anzubieten, können diese die Nichtigkeit der Übertragung geltend machen oder verlangen, dass der Erwerber ihnen den Anteil zu denselben Bedingungen verkauft.
So schützen Sie sich: Gründliche Prüfung des Gesellschaftsvertrags durch einen Juristen vor Beginn der Verkaufsverhandlungen.
Fehlerhafte Preisbestimmung zwischen verbundenen Personen
Übertragen Sie einen Anteil zwischen verbundenen Personen (z. B. Familie, verbundene Unternehmen) zu einem Preis, der vom üblichen Preis abweicht, und ist diese Differenz nicht hinreichend belegt, kann die Steuerverwaltung die Bemessungsgrundlage um diese Differenz korrigieren und Steuer nachfestsetzen (§ 23 Abs. 7 ZDP).
So schützen Sie sich: Bei Transaktionen zwischen verbundenen Personen empfehlen wir ein Sachverständigengutachten oder zumindest eine qualifizierte Schätzung des Marktwerts.
Versäumung der Anzeigepflicht
Erzielen Sie aus dem Verkauf eines Anteils steuerbefreite Einkünfte von mehr als 5.000.000 CZK (ca. 205.800 EUR), müssen Sie der Steuerverwaltung eine Anzeige über befreite Einkünfte einreichen (§ 38v ZDP). Die Frist ist dieselbe wie für die Steuererklärung.
Bei Nichteinreichung dieser Anzeige droht eine Geldbuße in Höhe von 0,1 %, 10 % oder bis zu 15 % des nicht angezeigten Betrags, falls die Anzeige auch nach Aufforderung nicht eingereicht wird.
Beispiel: Verkaufen Sie einen Anteil für 60 Mio. CZK (ca. 2,5 Mio. EUR) und reichen die Anzeige nicht ein, droht eine Geldbuße in Millionenhöhe.
Mögliche Probleme | Wie ARROWS hilft (beratung@arws.cz) |
Verletzung des Vorkaufsrechts: Nichtigkeit der Übertragung, Streitigkeiten mit Gesellschaftern. | Rechtliche Prüfung des Gesellschaftsvertrags und Einholung von Verzichtserklärungen (Waiver) der übrigen Gesellschafter. |
Üblicher Preis: Risiko der Steuernachforderung bei Transaktionen verbundener Personen. | Rechtliche Analyse und Zusammenarbeit mit Sachverständigen zur Bestimmung eines vertretbaren Preises. |
Fehlende Zustimmung des Ehegatten: Relative Nichtigkeit der Übertragung. | Vorbereitung der Dokumentation einschließlich der Zustimmung des Ehegatten nach dem OZ. |
Keine Eintragung ins Handelsregister: Rechtsunsicherheit, Banken und Behörden erkennen den neuen Inhaber nicht an. | Vertretung im Registerverfahren, Einreichung des Antrags auf Eintragung der Änderungen. |
Versäumte Anzeige > 5 Mio. CZK: Hohe Geldbußen durch das Finanzamt. | Überwachung der Steuerfristen und Vorbereitung der Anzeige für das Finanzamt. |
Wann es sich lohnt, einen Juristen hinzuzuziehen
Eine Anteilsübertragung ist mehr als das Ausfüllen eines Vertragsmusters. Es handelt sich um eine Transaktion mit langfristigen rechtlichen und steuerlichen Folgen. Das neue Regime mit der Grenze von 40 Mio. CZK erfordert die genaue Bestimmung des Erwerbsdatums und ein Steuergutachten.
Versteckte Risiken in Gesellschaftsverträgen (Vorkaufsrechte, Nachschusspflichten) können die Transaktion vereiteln, und die Haftung für mit dem Anteil verbundene Verbindlichkeiten geht auf den Erwerber über. Wenn Sie einen Anteil verkaufen oder kaufen, begleiten Sie die Juristen der Anwaltskanzlei ARROWS durch den gesamten Prozess, erstellen die Vertragsdokumentation und sorgen für die Verwahrung des Kaufpreises sowie die Eintragung ins Handelsregister. Wir sind für Schäden bis zu 350 Mio. CZK (ca. 14,4 Mio. EUR) versichert. Kontaktieren Sie uns unter beratung@arws.cz.
Fazit
Das Jahr 2026 erfordert beim Unternehmensverkauf erhöhte Aufmerksamkeit, vor allem mit Blick auf das Erwerbsdatum des Anteils. Während „alte“ Anteile (bis Ende 2024 erworben) nach 5 Jahren von der unbegrenzten Befreiung profitieren, ist bei neuen Investitionen mit der Grenze von 40 Mio. CZK zu rechnen.
Das rechtliche Verfahren bleibt formal anspruchsvoll – schriftlicher Vertrag, beglaubigte Unterschriften und Zustellung sind das unverzichtbare Minimum. Fehler im Ablauf oder eine versäumte steuerliche Anzeige können zu gravierenden finanziellen Folgen führen.
Damit die Übertragung sicher und steuerlich optimal verläuft, erstellen die Juristen der Anwaltskanzlei ARROWS maßgeschneiderte Verträge und überwachen die Erfüllung aller Pflichten. Kontaktieren Sie uns unter beratung@arws.cz.
Häufigste Fragen zur Übertragung eines Geschäftsanteils
1. Kann die Anteilsübertragung vor Gericht angefochten werden?
Ja. Fehlen Erfordernisse wie beglaubigte Unterschriften, die Zustimmung der Gesellschafterversammlung (sofern erforderlich) oder die Zustimmung des Ehegatten, kann die Übertragung für nichtig erklärt werden. Ein Risiko ist auch die Verletzung des Vorkaufsrechts. Die Juristen der Anwaltskanzlei ARROWS sorgen für die Rechtssicherheit der Transaktion. Kontaktieren Sie beratung@arws.cz.
2. Hafte ich als Verkäufer nach dem Verkauf für Schulden der Gesellschaft?
Der Verkäufer haftet der Gesellschaft für Verpflichtungen, die mit dem Anteil auf den Erwerber übergegangen sind (z. B. ein nicht eingezahlter Teil der Einlage oder eine Nachschusspflicht), falls der Erwerber sie nicht erfüllt. Für gewöhnliche Geschäftsschulden der s.r.o. haftet ein Gesellschafter nur bis zur Höhe der im Handelsregister eingetragenen, nicht eingezahlten Einlage. Diese Risiken sollten im Vertrag geregelt werden.
3. Muss der Übertragungsvertrag von einem Notar errichtet werden?
Der Anteilsübertragungsvertrag selbst bedarf keiner notariellen Urkunde, sofern durch die Übertragung der Gesellschaftsvertrag nicht in einer Weise geändert wird, die eine notarielle Urkunde erfordert (z. B. Teilung eines Anteils, die nicht zugelassen war). Die Schriftform mit amtlich beglaubigten Unterschriften genügt. Wird jedoch in unmittelbarem Zusammenhang die Gründungsurkunde geändert, kann ein Notar erforderlich sein.
4. Wie wird die fünfjährige Haltefrist berechnet?
Die Frist läuft vom Tag des Erwerbs des Anteils (Wirksamkeit des Erwerbsvertrags) bis zum Tag der Übertragung (Zustellung des Übertragungsvertrags an die Gesellschaft). Sie wird auch bei einem Rechtsformwechsel oder einer Verschmelzung nicht unterbrochen, sofern die Kontinuität des Steuersubjekts gewahrt bleibt.
5. Was gilt beim Verkauf eines Anteils zwischen Ehegatten?
Die unentgeltliche Übertragung (Schenkung) zwischen Ehegatten ist von der Einkommensteuer befreit (§ 10 Abs. 3 Buchst. c) ZDP). Bei einer entgeltlichen Übertragung ist die Lage komplizierter und hängt davon ab, ob der Anteil zum SJM gehörte. Beachten Sie, dass das SJM nicht an sich selbst übertragen kann; der Anteil muss im Alleineigentum stehen oder das SJM muss eingeschränkt werden.
Über den Autor
Lesen Sie auch:
- Übertragung eines Geschäftsanteils im Familienunternehmen: Wie man die rechtlichen Schritte richtig gestaltet und steuerliche sowie vermögensrechtliche Risiken vermeidet
- Verrechnungspreise im Konzern: Wie man eine vertretbare Dokumentation erstellt und das Risiko von Nachforderungen bei der Steuerprüfung minimiert
- Gesellschaftervereinbarung (SHA) bei einer s.r.o.: Was über den Gesellschaftsvertrag hinaus regeln?
- Umgang mit fälligen Anleihen: Effektive Beitreibung und rechtliche Schritte
- Anteilserwerb und finanzielle Unterstützung
- Umfassende Due Diligence als Grundlage einer erfolgreichen Transaktion
- GESELLSCHAFTSRECHT, HOLDINGS, STRUKTUREN
