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Unternehmenskauf und Unternehmensverkauf 2026

Wesentliche steuerliche Unterschiede zwischen dem Verkauf von Vermögenswerten und der Übertragung eines Geschäftsanteils

JUDr. Jakub Dohnal, Ph.D., LL.M.
Veröffentlicht:Aktualisiert:

Für den Verkäufer ist ein Share Deal meist lukrativer: Nach tschechischem Recht ist der gesamte Erlös aus dem Verkauf eines Geschäftsanteils ab 2026 ohne Obergrenze steuerfrei, wenn die fünfjährige Haltefrist erfüllt ist. Der Käufer besteht jedoch oft auf einem Asset Deal, damit er mit dem Unternehmen nicht auch dessen alte Schulden und Risiken übernimmt. Wir erklären, wann sich welche Variante lohnt und worauf Sie sich vorbereiten sollten.

Das Symbolbild zeigt einen Anwalt bei einer Beratung zum Unternehmensverkauf.

Zusammenfassung

Share Deal und Asset Deal unterscheiden sich steuerlich grundlegend: Bei Erfüllung der Haltefrist (typischerweise 5 Jahre bei einer s.r.o.) ist der Anteilsverkauf 2026 von der Einkommensteuer befreit (Satz 0 %), während der Verkauf von Vermögenswerten der Körperschaftsteuer (21 %) und anschließend der Quellensteuer auf Gewinnanteile (15 %) unterliegt – eine effektive Besteuerung von 32,85 %.
Befreiung ohne Obergrenze: Trotz früherer Gesetzgebungsdiskussionen über eine Deckelung gilt für 2026, dass der Erlös aus einem Anteilsverkauf bei Erfüllung der Haltefrist in voller Höhe und ohne finanzielle Obergrenze steuerfrei ist.
Der Käufer wählt den für ihn günstigen Weg: Während der Verkäufer den Share Deal aus steuerlichen Gründen bevorzugt, zieht der Käufer oft den Asset Deal vor, um sich vor historischen Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu schützen – eine geeignete Transaktionsstruktur und ein angemessener Preis müssen daher ausgehandelt werden.
Eine falsche Transaktionsstruktur kann Millionen kosten: Eine ungünstige Wahl der Verkaufsform ohne fachkundige rechtliche und steuerliche Analyse führt zu einer unerwarteten Steuerbelastung, die sich nachträglich nicht korrigieren lässt.

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Steuerbelastung: Warum die Wahl der Verkaufsform entscheidend ist

Wenn Sie sich entscheiden, Ihr Unternehmen zu verkaufen, ist der Kaufpreis bei Weitem nicht das, was am Ende auf Ihrem Konto ankommt. Zwischen dem, was der Käufer zahlt, und dem, was Ihnen bleibt, steht die Steuer – und die wird je nach Struktur der Transaktion sehr unterschiedlich berechnet.

Share Deal bedeutet, dass Sie Ihren Anteil an einer s.r.o. (Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach tschechischem Recht) oder Ihre Aktien an einer a.s. (Aktiengesellschaft nach tschechischem Recht) direkt an den Käufer verkaufen, während beim Asset Deal die Gesellschaft ihr Vermögen verkauft und Sie sich das Geld anschließend auszahlen.

Eine besondere Kategorie bilden Unternehmen, deren Hauptwert in Gebäuden oder Grundstücken liegt. Dort entscheidet die Wahl der Transaktionsform sowohl über den Preis als auch über die Risiken — damit befassen wir uns im Beitrag über den Verkauf eines Unternehmens mit Immobilienvermögen.

Das mag wie ein Detail wirken, steuerlich ist der Unterschied jedoch gewaltig. Bei solchen Transaktionen lohnt es sich, die Verkaufsstruktur (Share Deal vs. Asset Deal) rechtzeitig auch rechtlich zu klären, typischerweise im Rahmen von Unternehmensverkäufen und Transaktionsberatung.

Ein Beispiel: Sie verkaufen Ihr Unternehmen für 5 Millionen CZK (ca. 205.800 EUR), die ursprünglichen Anschaffungskosten des Vermögens (bzw. des Anteils) betrugen 2 Millionen CZK (ca. 82.300 EUR), Ihr Bruttogewinn liegt also bei 3 Millionen CZK (ca. 123.500 EUR).

  • Share Deal (sofern Sie die Haltefrist erfüllen, d. h. 5 Jahre bei der s.r.o., 3 Jahre bei der a.s.): Steuer 0 Kronen . Die vollen 5 Millionen bleiben Ihnen.

  • Asset Deal : Zunächst zahlt Ihre s.r.o. Körperschaftsteuer (Satz 21 % auf den Gewinn von 3 Millionen = 630.000 CZK (ca. 25.900 EUR)). Anschließend schütten Sie sich den Reingewinn als Gewinnanteil (Dividende) aus, der einer Quellensteuer von 15 % unterliegt (auf den Betrag nach Körperschaftsteuer, d. h. auf 2,37 Millionen CZK (ca. 97.500 EUR) = 355.500 CZK (ca. 14.600 EUR)). Gesamte Steuerbelastung: 985.500 CZK (ca. 40.600 EUR) , der effektive Steuersatz auf den Gewinn beträgt 32,85 %.

Bei den meisten Transaktionen wird das Unternehmen nicht als Ganzes übergeben, sondern durch Übertragung des Anteils an der Gesellschaft. Wie eine solche Übertragung eines Geschäftsanteils Schritt für Schritt technisch abläuft und was Sie dabei nicht übersehen dürfen, erläutern wir gesondert.

Der Unterschied: Gegenüber dem Share Deal verlieren Sie fast eine Million Kronen. Für die richtige Gestaltung der Transaktionsstruktur und der Vertragsdokumentation kann Unterstützung im Bereich Verträge und Verhandlungen hilfreich sein.

Welche der beiden Lösungen Sie wählen sollten, hängt von der steuerlichen Position des Verkäufers, der Historie der Gesellschaft und davon ab, wie viele öffentlich-rechtliche Genehmigungen der Betrieb benötigt. Dem Entscheidungsprozess widmen wir uns im Beitrag welche Form des Unternehmensverkaufs Sie wählen sollten.

Aktueller Stand für 2026: Steuerbefreiung ohne Obergrenze

Für das Jahr 2026 ist die Rechtslage beim Verkauf von Anteilen stabil. Bei der praktischen Gestaltung der Übertragung in Familienstrukturen (einschließlich steuerlicher und vermögensrechtlicher Folgen) hilft auch der weiterführende Beitrag Übertragung eines Geschäftsanteils im Familienunternehmen: Wie man die rechtlichen Schritte richtig gestaltet und steuerliche sowie vermögensrechtliche Risiken vermeidet. Obwohl in den vergangenen Jahren im Rahmen der Konsolidierungspakete über eine Obergrenze für die Befreiung von Erlösen aus Anteilsverkäufen diskutiert wurde (z. B. eine Grenze von 40 Millionen CZK (ca. 1,6 Mio. EUR)), enthält die endgültig geltende Gesetzgebung diese Grenze für Standardverkäufe von Geschäftsanteilen und Wertpapieren bei Erfüllung der Haltefrist nicht.

Das heißt: Verkaufen Sie Ihr Unternehmen für 100 Millionen CZK (ca. 4,1 Mio. EUR), 200 Millionen CZK (ca. 8,2 Mio. EUR) oder 500 Millionen CZK (ca. 20,6 Mio. EUR) und erfüllen Sie die gesetzliche Haltefrist, gilt die Befreiung für den gesamten Betrag ohne Obergrenze.

Das besondere Vorgehen beim Verkauf von Industrieimmobilien und -arealen beschreiben wir im gesonderten Artikel wie man ein Industrieareal verkauft.

Achtung jedoch bei der Ausnahme für Kryptowerte, die einem abweichenden Regime unterliegen und für die die Haltefrist für die Befreiung in diesem Umfang nicht gilt.

Voraussetzung bleibt die strikte Einhaltung der Haltefrist sowie der Umstand, dass der Anteil nicht zum Betriebsvermögen für eine selbständige Erwerbstätigkeit gehörte.

Voraussetzungen für die Befreiung: Die Haltefrist und ihre Tücken

Damit Ihnen die Steuerbefreiung beim Verkauf eines Geschäftsanteils nach dem tschechischen Einkommensteuergesetz (Gesetz Nr. 586/1992 Slg., im Folgenden „ZDP“) tatsächlich zusteht, müssen Sie eine wesentliche Bedingung erfüllen: Der Zeitraum zwischen Erwerb des Anteils und seiner entgeltlichen Übertragung muss die festgelegte Frist überschreiten.

Die Länge der Frist hängt von der Gesellschaftsform ab:

  1. Anteil an einer s.r.o.: Die Haltefrist beträgt 5 Jahre (§ 4 Abs. 1 Buchst. q) ZDP).

  2. Aktien (a.s.): Die Haltefrist beträgt 3 Jahre (§ 4 Abs. 1 Buchst. u) ZDP).

Auch wenn das einfach klingt, birgt die Praxis Tücken. In der Praxis wird daher vor dem Verkauf oft auch die Eigentümer- und Holdingstruktur geregelt, woran der Bereich Gesellschaftsrecht, Holdings und Strukturen anknüpft. Die erste Tücke betrifft den Zeitpunkt der Beurteilung.

Maßgeblich für die Erfüllung der Haltefrist ist der Tag des Wirksamwerdens der Übertragung (Rechtswirkungen), nicht der Tag der Zahlung; verkaufen Sie den Anteil also mit einem im Dezember wirksamen Vertrag, erhalten das Geld aber erst im Januar, ist der Erlös steuerfrei.

Die zweite Tücke betrifft den schrittweisen Erwerb von Anteilen. Haben Sie den Anteil in Teilen erworben (z. B. durch Zukauf von einem anderen Gesellschafter), wird die Haltefrist für jeden Teil gesondert beurteilt. Das bedeutet, dass der ursprüngliche Teil des Anteils befreit sein kann, der neu hinzugekaufte Teil hingegen nicht.

Die dritte häufige Tücke betrifft den Verkauf aus dem Betriebsvermögen, wenn Sie als natürliche Person unternehmerisch tätig sind und den Anteil bilanzieren – in diesem Fall gilt die Befreiung nicht.

Die vierte Tücke betrifft einen künftigen Verkauf. Haben Sie den Anteil erworben und ist im Erwerbsvertrag bereits die Pflicht vereinbart, ihn künftig zu verkaufen (z. B. im Rahmen von Put-/Call-Optionen), kann dies als verdecktes Rechtsverhältnis beurteilt werden; für die Befreiung ist jedoch der tatsächliche Ablauf der Haltedauer entscheidend.

Worauf Sie beim Timing des Verkaufs achten sollten:

  1. Fehlen Ihnen bis zur Erfüllung der Haltefrist nur noch wenige Monate, unterzeichnen Sie den Vertrag nicht überstürzt. Ein Aufschub der Wirksamkeit der Übertragung kann Millionen an Steuern sparen.

  2. Verkaufen Sie mehrere Anteile oder einen schrittweise erworbenen Anteil, lassen Sie genau berechnen, welcher Teil befreit ist und welcher der Besteuerung unterliegt.

  3. Klären Sie stets mit einem Steuerberater, ob es während der Haltedauer zu Umwandlungen der Gesellschaft (Verschmelzung, Spaltung) gekommen ist, die den Fristenlauf beeinflussen könnten.

Die Anwälte der Anwaltskanzlei ARROWS führen Sie bei der Planung des Verkaufs durch diese Details, damit die Transaktion später nicht vom Finanzamt (finanční úřad) in Frage gestellt wird.

Weitere Fragen zu den steuerlichen Voraussetzungen der Befreiung

1. Wird die Haltefrist nach Kalenderjahren berechnet?

Nein. Sie wird genau nach dem Datum des Erwerbs und dem Datum der Übertragung berechnet. Haben Sie den Anteil an einer s.r.o. am 15. März 2021 erworben, endet die Fünfjahresfrist am 15. März 2026. Ab dem 16. März 2026 ist der Verkaufserlös steuerfrei.

2. Was gilt, wenn ich den Anteil geerbt habe?

Bei einer Erbschaft wird auf die Haltefrist auch die Zeit angerechnet, in der der Erblasser (Verstorbene) den Anteil besaß, sofern er ein Verwandter in gerader Linie oder Ehegatte war. Hat also Ihr Vater das Unternehmen 10 Jahre besessen und Sie erben es, können Sie es sofort unter Inanspruchnahme der Befreiung verkaufen.

3. Kann ich einen Anteil kaufen und sofort wieder verkaufen?

Ja, aber ohne Befreiung. Der Erlös unterliegt dann der Einkommensteuer natürlicher Personen (15 % bzw. 23 % für den Teil der Bemessungsgrundlage, der das 36-Fache des Durchschnittslohns übersteigt). Besteuert wird nur der Gewinn (Differenz zwischen Verkaufs- und Anschaffungspreis).

4. Gilt die Befreiung auch für einen Anteil an einem ausländischen Unternehmen?

Sind Sie in der Tschechischen Republik steuerlich ansässig, versteuern Sie dort Ihr Welteinkommen. Die Befreiung nach dem ZDP gilt auch für Erlöse aus dem Verkauf von Anteilen an ausländischen Gesellschaften, sofern diese einer tschechischen s.r.o. oder a.s. entsprechen und die Haltefrist erfüllt ist.
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Share Deal: Wie der Anteilsverkauf und seine Besteuerung funktionieren

Entscheiden Sie sich für einen Share Deal, verkaufen Sie Ihren Anteil direkt an den Käufer. Ihre Gesellschaft ist nicht Vertragspartei des Kaufvertrags (Share Purchase Agreement, SPA); dieser wird nur zwischen Ihnen und dem neuen Eigentümer geschlossen. Das Unternehmen setzt seine gewöhnliche Tätigkeit fort, seine Identifikationsnummer (IČO) und seine Rechtspersönlichkeit bleiben erhalten.

Erfüllen Sie die Haltefrist nicht, versteuern Sie den Gewinn, also die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und den Anschaffungskosten des Anteils.

Achtung: Als Anschaffungskosten gilt der tatsächliche Aufwand. Haben Sie eine s.r.o. mit einem Stammkapital von 200.000 CZK (ca. 8.200 EUR) gegründet und verkaufen sie nach einem Jahr für 10 Millionen CZK (ca. 411.500 EUR), beträgt die Steuerbemessungsgrundlage 9,8 Millionen CZK (ca. 403.300 EUR).

Rechtlich wird der Eigentümerwechsel gegenüber der Gesellschaft mit Zustellung des wirksamen Übertragungsvertrags wirksam und anschließend in das Handelsregister (obchodní rejstřík) eingetragen.

Transaktionsanwälte erstellen nicht nur den SPA, sondern auch die gesamte gesellschaftsrechtliche Dokumentation (Gesellschafterbeschlüsse, Verzicht auf Vorkaufsrechte, Wechsel der Geschäftsführer).

Räumt der Gesellschaftsvertrag der s.r.o. den übrigen Gesellschaftern ein Vorkaufsrecht ein, muss dieses Verfahren formal eingehalten werden, andernfalls kann die Übertragung anfechtbar oder unwirksam sein.

Asset Deal: Der Verkauf von Vermögenswerten und warum Käufer ihn verlangen

Der Asset Deal ist strukturell anspruchsvoller. Ihre Gesellschaft verkauft eine Vermögensgesamtheit (den Betrieb oder einen Betriebsteil) oder einzelne Vermögenswerte: Immobilien, Maschinen, Vorräte, Kundendatenbanken, geistiges Eigentum usw.

Der Käufer bevorzugt den Asset Deal, weil er nur die „gesunden“ Vermögenswerte auswählt und das Risiko ausschließt, historische rechtliche und steuerliche Verbindlichkeiten zu übernehmen.

Der Käufer kann das Vermögen vom neuen (höheren) Kaufpreis erneut abschreiben, was ihm künftig eine Steuerersparnis bringt. Für Sie bedeutet dies jedoch eine Doppelbesteuerung:

  1. Körperschaftsteuer (DPPO): Die Gesellschaft versteuert den Veräußerungsgewinn mit einem Satz von 21 %.

  2. Quellensteuer: Damit das Geld zu Ihnen gelangt, muss die Gesellschaft es als Dividende ausschütten, die einer 15%igen Quellensteuer unterliegt.

Beispiel für einen Verkauf von Vermögenswerten für 5 Millionen CZK (Gewinn 3 Millionen CZK): Die Körperschaftsteuer beträgt 630.000 CZK. Vom verbleibenden Reingewinn von 2,37 Millionen CZK zahlen Sie 355.500 CZK Quellensteuer. Ihnen bleiben 2.014.500 CZK (ca. 82.900 EUR), während der Staat 985.500 CZK erhält.

Weitere Fragen zum Asset Deal

1. Unterliegt der Verkauf von Vermögenswerten der Mehrwertsteuer?

Das ist ein kritischer Punkt. Der Verkauf eines Unternehmens (Betriebs) als funktionsfähige Einheit unterliegt nicht der Mehrwertsteuer (DPH). Werden jedoch nur einzelne Vermögenswerte (Maschinen, Vorräte) außerhalb des Regimes des Betriebsverkaufs veräußert, unterliegt die Transaktion in der Regel der Mehrwertsteuer (21 %). Eine falsche Einordnung kann zu Mehrwertsteuernachforderungen und Strafzuschlägen führen.

2. Kann ich einen höheren Preis verlangen, wenn der Käufer wegen der Abschreibungen auf einem Asset Deal besteht?

Auf jeden Fall. Da der Käufer einen Steuervorteil (Abschreibungen) erlangt und Sie einen Steuernachteil (Doppelbesteuerung) erleiden, ist es übliche Praxis, eine Erhöhung des Kaufpreises („Gross-up“) zu verlangen, die diesen Unterschied ausgleicht.

3. Was geschieht beim Asset Deal mit den Arbeitnehmern?

Beim Verkauf eines Betriebs oder Betriebsteils gehen die Rechte und Pflichten aus den Arbeitsverhältnissen kraft Gesetzes automatisch über (§ 338 des tschechischen Arbeitsgesetzbuches (Gesetz Nr. 262/2006 Slg., im Folgenden „ZP“)). Die Arbeitnehmer gehen zu unveränderten Bedingungen auf den neuen Arbeitgeber über. Man kann sie nicht einfach „nicht übernehmen“, nur weil der Eigentümer der Vermögenswerte wechselt.
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Verhandlungen zwischen Verkäufer und Käufer: Die Suche nach einem Kompromiss

Hier kommen wir zur Realität: Ihre Wahl ist nicht ganz frei. Sie bevorzugen den Share Deal, der Käufer oft den Asset Deal.

Die unterschiedlichen Präferenzen von Verkäufer und Käufer münden in Verhandlungen über Preis und Garantien.

Option 1: Der Käufer willigt in einen Share Deal ein, verlangt dafür aber einen Abschlag vom Kaufpreis oder strengere Freistellungen (Indemnities) für etwaige verborgene Risiken.

Option 2: Die Transaktion wird als Asset Deal durchgeführt, der Käufer erhöht jedoch den Preis so, dass er Ihnen die höhere Steuerbelastung ausgleicht.

Option 3 (Earn-out): Ein Teil des Kaufpreises wird erst abhängig von den künftigen Ergebnissen des Unternehmens ausgezahlt.

Die Anwälte der Anwaltskanzlei ARROWS vertreten Sie bei diesen Verhandlungen, damit die Struktur rechtssicher ist und wirtschaftlich Sinn ergibt.

Due Diligence und steuerliche Risiken

Vor der Vertragsunterzeichnung findet die Due Diligence statt – eine eingehende Prüfung. Steuerlich wird untersucht, ob die Verrechnungspreise (Transfer Pricing) in Ordnung sind, ob Aufwendungen und Abschreibungen korrekt geltend gemacht werden und ob Risiken im Bereich der Mehrwertsteuer bestehen.

Die Feststellung eines erheblichen Steuerrisikos in der Due Diligence führt in der Regel zu einer Minderung des Kaufpreises oder zur Forderung nach einer speziellen Freistellungsklausel im Kaufvertrag.

Es ist daher entscheidend, bereits vor Beginn des Verkaufs eine sogenannte Vendor Due Diligence (eigene Prüfung) durchzuführen und Fehler zu beheben.

Regeln für Immobilien: Besonderheiten

Besitzen Sie eine Immobilie als natürliche Person, ist der Veräußerungserlös nach Ablauf von 10 Jahren ab Erwerb steuerfrei (§ 4 Abs. 1 Buchst. b) ZDP). Bei selbst genutztem Wohneigentum verkürzt sich die Frist auf 2 Jahre.

Der Verkauf einer Immobilie aus dem Unternehmensvermögen unterliegt stets der Körperschaftsteuer, da es bei juristischen Personen keine zeitliche Befreiung gibt.

In der Praxis wird daher häufig die Immobilie vor dem Verkauf in eine eigene Gesellschaft abgespalten (Spin-off) oder nur der operative Teil des Unternehmens verkauft, während die Immobilie in der Holding verbleibt und an den neuen Eigentümer vermietet wird.

Absicherung der Transaktion: Treuhandverwahrung und Versicherung

Der Verkäufer will Geld, der Käufer will Sicherheit. Wie lässt sich das lösen?

Ein Teil des Kaufpreises wird für die Dauer der Gewährleistungsfrist bei einem Anwalt oder einer Bank treuhänderisch hinterlegt und erst nach Ablauf dieser Frist an den Verkäufer freigegeben.

Bei größeren Transaktionen wird eine Versicherung für Gewährleistungen und Garantien (W&I Insurance) genutzt. Der Verkäufer haftet für die Richtigkeit der Angaben nur bis zur Höhe des Selbstbehalts, das übrige Risiko trägt der Versicherer. Das ermöglicht dem Verkäufer einen „sauberen Exit“ ohne langfristige Blockierung von Geld auf einem Escrow-Konto.

Mögliche Probleme

Wie ARROWS hilft (beratung@arws.cz)

Ungünstige Besteuerung

Analyse der Transaktionsstruktur und Empfehlung des Vorgehens für eine maximale Steuerersparnis im Einklang mit den im Jahr 2026 geltenden Gesetzen.

Risiko der Nichtzahlung des Preises

Erstellung einer hochwertigen Vertragsdokumentation, von Sicherungsinstrumenten und Treuhandverträgen.

Streit über verborgene Mängel

Präzise Formulierung der Gewährleistungen und Garantien (R&W) im Kaufvertrag, die Ihre Haftung begrenzen.

Übergang der Arbeitnehmer

Lösung arbeitsrechtlicher Aspekte, Informationspflichten gegenüber Arbeitnehmern und Gewerkschaften.

Blockade im Register

Sicherstellung einer reibungslosen Eintragung der Änderungen in das Handelsregister und das Register der wirtschaftlichen Eigentümer (evidence skutečných majitelů).

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Fazit

Der Unternehmensverkauf ist ein komplexer Prozess, bei dem die steuerlichen Folgen maßgeblich bestimmen, wie viel Geld Ihnen tatsächlich bleibt. Im Jahr 2026 gelten in der Tschechischen Republik günstige Bedingungen für den Verkauf von Anteilen – bei Erfüllung der 5-jährigen (s.r.o.) bzw. 3-jährigen (a.s.) Haltefrist ist der Erlös vollständig steuerfrei.

Ein Risiko bleiben jedoch ein schlecht gestalteter Vertrag, eine unzureichende Regelung der Mängelhaftung oder ein unbewusster Verstoß gegen Steuervorschriften beim Asset Deal.

Der Verkauf eines Unternehmens, dessen wesentlicher Wert in Immobilien liegt, folgt eigenen Regeln — von der Wahl der Transaktionsform bis zur Regelung der Mietverhältnisse. Der geschäftsführende Partner von ARROWS, Jakub Dohnal, hat ihnen ein ganzes Buch gewidmet: Wie man ein Unternehmen mit Immobilien verkauft, in dem er auf Transaktionen im Wert von Hunderten Millionen Kronen zurückgreift.

Die Anwälte der Anwaltskanzlei ARROWS verfügen über umfangreiche Transaktionserfahrung und können den Verkauf so gestalten, dass er steuerlich optimal und rechtlich wasserdicht ist. Kontaktieren Sie uns für ein Erstgespräch unter beratung@arws.cz.

FAQ: Häufigste Fragen zu Unternehmenskauf und -verkauf 2026

1. Welche Verkaufsform ist für mich vorteilhafter?

Steuerlich liegt der Share Deal (Anteilsverkauf) dank der Möglichkeit einer Nullbesteuerung klar vorn. Der Käufer kann jedoch auf einen Asset Deal drängen. Die Lösung ist oft ein Share Deal mit Preisanpassung oder vereinbarten Steuergarantien. Für eine konkrete Beurteilung wenden Sie sich an beratung@arws.cz.

2. Welche Unterlagen sollte ich vor dem Verkauf vorbereiten?

Jahresabschlüsse (mindestens für die letzten 3 Jahre), Vermögensübersichten, Listen der wichtigsten Verträge, Arbeitsverträge, Unterlagen zum geistigen Eigentum (Marken, Domains) und gesellschaftsrechtliche Dokumente (Gesellschaftsvertrag).

3. Ab wann läuft die fünfjährige Haltefrist?

Ab dem Datum des Erwerbs des Anteils (Wirksamkeit des Übertragungsvertrags oder Eintragung in das Handelsregister bei Gründung), nicht ab Einzahlung der Einlage. Vorsicht bei Teilungen von Anteilen oder Verschmelzungen – hier ist eine fachliche Beurteilung erforderlich.

4. Was geschieht beim Unternehmensverkauf mit den Arbeitnehmern?

Beim Share Deal ändert sich für sie nichts. Beim Asset Deal (Betriebsverkauf) gehen sie automatisch auf den neuen Arbeitgeber über. Kündigungen allein wegen des Verkaufs sind gesetzlich verboten.

5. Wie lange dauert ein Unternehmensverkauf?

Vom ersten Kontakt mit dem Käufer bis zur Gutschrift des Geldes in der Regel 6 bis 12 Monate. Die rechtliche Umsetzung selbst dauert nach Einigung über die Bedingungen typischerweise 1–3 Monate.

6. Wie schütze ich mich nach dem Verkauf?

Entscheidend ist, im Kaufvertrag Haftungshöchstgrenzen (sog. Cap) und zeitliche Grenzen für die Geltendmachung von Ansprüchen (sog. Time Bar) festzulegen. Ohne diese Grenzen haften Sie unbeschränkt für Mängel. Bei der Gestaltung helfen Ihnen die Experten von ARROWS – beratung@arws.cz.

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Über den Autor

JUDr. Jakub Dohnal, Ph.D., LL.M.
JUDr. Jakub Dohnal, Ph.D., LL.M.

Rechtsanwalt, Managing Partner

Jakub Dohnal ist Rechtsanwalt und geschäftsführender Partner von ARROWS. Er widmet sich Unternehmensverkäufen, Investoreneinstiegen und Immobilientransaktionen – meist auf der Seite des Eigentümers, der ein Unternehmen verkauft, dessen Wert er über Jahre aufgebaut hat, und sicherstellen muss, dass die Transaktion zu den vereinbarten Bedingungen abgeschlossen wird.