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Übertragung eines Geschäftsanteils an einer s.r.o. auf Ehefrau und Kinder

Nachfolgeplanung und Unternehmensnachfolge

JUDr. Ondřej Stehlík, LL.M., MBA
Veröffentlicht:Aktualisiert:

Die Übertragung eines Geschäftsanteils an einer s.r.o. (tschechische Gesellschaft mit beschränkter Haftung) auf die Ehefrau oder die Kinder muss nach tschechischem Recht sorgfältig geplant werden. Dabei spielen das gemeinsame Vermögen der Ehegatten, der Gesellschaftsvertrag und die künftige Führung des Unternehmens eine Rolle. Es reicht nicht, nur den Übertragungsvertrag zu unterschreiben. Eine fehlende Zustimmung oder eine ungeeignet geregelte Nachfolge kann zur Unwirksamkeit der Übertragung, zu Streitigkeiten oder zu steuerlichen Problemen führen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie zwischen Schenkung, Verkauf und einer umfassenderen Nachfolgelösung wählen und was Sie vor der Übertragung prüfen sollten.

Das Bild zeigt ein Team von Experten für Nachfolgeplanung und Unternehmensnachfolge.

Zusammenfassung

Das gemeinsame Vermögen der Ehegatten (SJM) beeinflusst die Übertragung: Haben Sie den Anteil während der Ehe erworben, ist sein Vermögenswert Teil des gemeinsamen Vermögens. Ohne Zustimmung des Partners ist eine Übertragung auf Dritte anfechtbar.
Die Aufteilung zwischen Ehefrau und Kindern erfordert eine rechtliche Struktur: Bei der Übertragung geht es nicht nur um die Registereintragung, sondern um die Festlegung von Rechten und Pflichten sowie die Unterscheidung zwischen dem Vermögenswert des Anteils und der Beteiligung an der Gesellschaft.
Steuerliche und verfahrensrechtliche Risiken sind erheblich: Eine Übertragung ohne ausreichende Vorbereitung kann zum Verlust von Steuerbefreiungen, zur Unwirksamkeit des Vertrags oder zu Familienstreitigkeiten führen.
Der Zeitfaktor ist entscheidend: Je früher Sie sich mit diesem Thema befassen, desto besser. Sie können Risiken minimieren, Steuerbefreiungen nutzen und Situationen vermeiden, in denen nach dem Tod des Inhabers Erbstreitigkeiten ausbrechen.

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Warum Nachfolgeplanung unverzichtbar ist

Das Problem ist nicht, dass die Übertragung eines Geschäftsanteils technisch unmöglich wäre. Vielmehr schließt sich daran eine ganze Reihe komplexer rechtlicher, steuerlicher und unternehmerischer Fragen an. Wie geht man mit dem gemeinsamen Vermögen der Ehegatten um? Wie stellt man sicher, dass alle Kinder gerecht am Vermögen beteiligt werden, aber zum Beispiel nur ein Kind das Unternehmen führen kann, ohne die Zustimmung der Geschwister einholen zu müssen? Wie gestaltet man die Übertragung so, dass Sie nicht unnötig Einkommensteuer zahlen?

Die Juristen der Anwaltskanzlei ARROWS begegnen diesen Fragen regelmäßig und wissen, wie sie systematisch zu lösen sind. Ohne fachkundige Hilfe gerät ein Unternehmer oft in eine Pattsituation, in der die Kosten für die Behebung von Fehlern die Kosten einer rechtzeitigen Vorsorge um ein Vielfaches übersteigen.

Die Regeln für die Form des Vertrags, die Zustimmung der Gesellschafterversammlung und die Eintragung ins Register sind bei einer Übertragung auf Familienmitglieder dieselben wie beim Verkauf an einen Dritten. Wir beschreiben sie Schritt für Schritt in unserem Artikel darüber, wie die Übertragung eines Geschäftsanteils technisch abläuft.

Ehe und gemeinsames Vermögen – das erste Hindernis

Eines der häufigsten Probleme, mit denen Inhaber einer s.r.o. konfrontiert sind, ist das Verhältnis zwischen ihrem Geschäftsanteil und dem gemeinsamen Vermögen der Ehegatten (společné jmění manželů, SJM). Das tschechische Recht unterscheidet zwischen dem Geschäftsanteil als Vermögenswert und der Beteiligung an der Gesellschaft.

Wenn Sie während der Ehe Gesellschafter bzw. Gesellschafterin geworden sind und kein Ehevertrag besteht, fällt der Vermögenswert Ihres Geschäftsanteils in das SJM. Das bedeutet, dass Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin Anspruch auf Ausgleich des Wertes dieses Geschäftsanteils hat. 

Zugleich verlangt das tschechische Bürgerliche Gesetzbuch (Gesetz Nr. 89/2012 Slg., im Folgenden „ObčZ“) die Zustimmung des Ehegatten bei Verfügungen über Vermögen im SJM. Wenn Sie den Geschäftsanteil auf einen Dritten übertragen möchten, sollten Sie die Zustimmung Ihres Partners einholen, andernfalls kann dieser die Unwirksamkeit geltend machen.

Wichtige Unterscheidung: Obwohl der Wert des Geschäftsanteils Teil des SJM ist, wird Ihr Ehemann bzw. Ihre Ehefrau nicht automatisch Gesellschafter Ihrer Gesellschaft. Die Gesellschafterrechte (Abstimmung in der Gesellschafterversammlung, Entscheidung über den Geschäftsführer) übt derjenige Ehegatte aus, der im Handelsregister (obchodní rejstřík) eingetragen ist. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil Sie durch die Übertragung des Geschäftsanteils auf Ihre Ehefrau oder Ihren Ehemann sowohl das rechtliche Regime des Vermögens als auch den Einfluss im Unternehmen verändern.

Den breiteren Kontext von Anteilsübertragungen zwischen Familienmitgliedern einschließlich der damit verbundenen Risiken finden Sie im Artikel Übertragung eines Geschäftsanteils im Familienunternehmen.

Praxisbeispiel: Was schiefgehen kann

Stellen Sie sich vor: Sie halten 100 % der Anteile an einer s.r.o., die Sie während der Ehe gegründet haben. Nun möchten Sie 50 % des Geschäftsanteils auf Ihre Ehefrau bzw. Ihren Ehemann übertragen. Sie denken, es genüge, einen Übertragungsvertrag aufzusetzen.

Ist der Geschäftsanteil Teil des SJM, kann er nicht durch einen klassischen Kauf- oder Schenkungsvertrag auf den anderen Ehegatten „übertragen“ werden, da man nichts übertragen kann, was man bereits gemeinsam besitzt. Zunächst muss das gemeinsame Vermögen der Ehegatten durch notarielle Urkunde eingeschränkt und der Geschäftsanteil auseinandergesetzt werden. Würden Sie lediglich einen Übertragungsvertrag unterzeichnen, ohne das SJM zu regeln, wäre eine solche Handlung unwirksam.

Das richtige Vorgehen besteht darin, zunächst mit einem Anwalt den Güterstand der Ehegatten zu regeln (Einschränkung bzw. Auseinandersetzung des SJM) und erst danach die Eigentümerstruktur im Unternehmen festzulegen.

Weitere Fragen zum gemeinsamen Vermögen und zur Anteilsübertragung

1. Ich bin verheiratet und habe den Geschäftsanteil während der Ehe erworben. Ist der Anteil Teil des SJM?

Ja, sofern kein Vertrag über den ehelichen Güterstand (Ehevertrag oder Einschränkung des SJM) geschlossen wurde, der dies ausschließt. Eine Ausnahme kann der Erwerb des Anteils ausschließlich aus Mitteln sein, die nicht zum SJM gehörten.

2. Hat mein Ehegatte automatisch ein Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung?

Nein. Ist nur einer der Ehegatten im Handelsregister eingetragen, übt nur dieser die Gesellschafterrechte aus. Der andere Ehegatte hat lediglich vermögensrechtliche Ansprüche im Rahmen des SJM.

3. Was ist, wenn ich den Anteil ohne Zustimmung meines Ehegatten auf einen Dritten übertragen will?

Sie gehen ein Risiko ein. Der Ehegatte kann sich vor Gericht auf die relative Unwirksamkeit einer solchen Übertragung berufen, wenn es sich um Vermögen von nicht unerheblichem Wert handelt. Das Gericht könnte die Übertragung für unwirksam erklären.

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Struktur der Übertragung: Welche Wege führen zum Ziel?

Wenn Sie das Eigentum auf Ihre Familie übertragen möchten, haben Sie mehrere Möglichkeiten. Die Wahl des Weges hängt von Ihren Zielen, den steuerlichen Auswirkungen und den Familienverhältnissen ab.

Direkte Übertragung (Verkauf oder Schenkung)

Der direkteste Weg ist ein Vertrag über die Übertragung des Geschäftsanteils. Der Vertrag bedarf der Schriftform mit amtlich beglaubigten Unterschriften, und die Änderung wird ins Handelsregister eingetragen.

Achten Sie auf Einschränkungen: Das tschechische Gesetz über Handelskorporationen (Gesetz Nr. 90/2012 Slg., im Folgenden „ZOK“) bestimmt, dass die Übertragung eines Geschäftsanteils auf einen Dritten (auch auf die Kinder) der Zustimmung der Gesellschafterversammlung bedarf, sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt. Haben Sie Mitgesellschafter, können diese ein Vorkaufsrecht oder ein Vetorecht gegen die Übertragung haben.

Schenkung als häufige Wahl in der Familie

Innerhalb der Familie werden Geschäftsanteile am häufigsten verschenkt. Der Vorteil besteht darin, dass Schenkungen zwischen Verwandten in gerader Linie (Eltern–Kinder) und zwischen Ehegatten von der Einkommensteuer (früher Schenkungsteuer) befreit sind.

Doch auch eine Schenkung erfordert die Einhaltung formaler Anforderungen. Prüfen Sie daher im Gesellschaftsvertrag, ob die Schenkung an Familienmitglieder die Zustimmung der Gesellschafterversammlung erfordert. Der Nachteil einer direkten Schenkung liegt darin, dass Sie mit der Schenkung die Kontrolle über den Anteil verlieren. Gerät der beschenkte Nachkomme in Schulden, kann der Gerichtsvollzieher auf den Anteil zugreifen.

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Generationenplanung über einen Treuhandfonds (svěřenský fond) und eine Holding

Ein fortgeschrittener Weg ist die Nutzung eines Treuhandfonds oder einer Familienholding. Ein Treuhandfonds ermöglicht es, Vermögen (den Geschäftsanteil am Unternehmen) in ein besonderes Regime auszugliedern. Das Vermögen gehört „niemandem“ (es steht im Eigentum des Fonds) und wird von einem Treuhänder zugunsten der Begünstigten (z. B. der Kinder) verwaltet.

Vorteile:

  • Schutz des Vermögens vor Gläubigern der Begünstigten.

  • Möglichkeit, Regeln festzulegen (die Kinder erhalten die Erträge, können das Unternehmen aber nicht verkaufen).

  • Vermeidung der Zersplitterung des Vermögens im Erbverfahren.

Nachteile sind vor allem höhere Kosten für Gründung und Verwaltung sowie der administrative Aufwand des gesamten Prozesses.

Die Juristen der Anwaltskanzlei ARROWS verfügen über umfangreiche Erfahrung mit diesen Strukturen und helfen Ihnen bei der Beurteilung, ob für Ihre Situation eher eine einfache Übertragung oder eine robustere Struktur geeignet ist.

Steuerliche Aspekte der Übertragung – wo die Risiken liegen

Die steuerlichen Auswirkungen sind bei Übertragungen entscheidend. Ein falsches Vorgehen kann Sie Millionen Kronen kosten.

Unentgeltliche Übertragung (Schenkung):

  • Familie (gerade Linie und Seitenlinie): Einkünfte aus Schenkungen zwischen Ehegatten, Eltern und Kindern (auch Großeltern/Enkeln) sind von der Einkommensteuer natürlicher Personen befreit. Die Befreiung gilt auch für Geschwister, Onkel/Tanten, Neffen/Nichten.

  • Anzeige: Achtung: Übersteigt der Wert der befreiten Schenkung 5 000 000 CZK (ca. 205 800 EUR), sind Sie verpflichtet, die befreiten Einkünfte anzuzeigen. Die Verletzung dieser Pflicht wird mit einer hohen Geldbuße geahndet.

Entgeltliche Übertragung (Verkauf):

  • Zeittest: Einkünfte aus dem Verkauf eines Geschäftsanteils an einer s.r.o. sind von der Einkommensteuer befreit, wenn zwischen Erwerb und Verkauf mindestens 5 Jahre vergangen sind.

  • Besteuerung: Erfüllen Sie den Zeittest nicht, unterliegt der Gewinn (Verkaufspreis abzüglich Anschaffungspreis) der Besteuerung. Der Einkommensteuersatz für natürliche Personen beträgt 15 % bzw. 23 %.

  • Bewertung: Beim Verkauf zwischen verbundenen Personen (z. B. verkauft der Vater an den Sohn) sollte der Preis dem üblichen Marktpreis entsprechen. Ist der Preis ohne wirtschaftliche Rechtfertigung niedriger oder höher, kann das Finanzamt (finanční úřad) die Steuer auf die Differenz nachfestsetzen.

Weitere Fragen zu Steuern bei der Übertragung

1. Wenn ich den Anteil meiner Tochter schenke, zahlt sie Steuern?

Nein, unentgeltliche Einkünfte von einem Elternteil sind von der Einkommensteuer befreit. Hat der Anteil einen Wert von über 5 Mio. CZK, muss die Tochter dies dem Finanzamt anzeigen.

2. Ich verkaufe den Anteil nach 3 Jahren. Muss ich Steuern zahlen?

Ja, wenn Sie den Zeittest von 5 Jahren für die Befreiung nicht erfüllen, müssen Sie den Gewinn versteuern.

3. Wie wird der Preis für steuerliche Zwecke bestimmt?

Beim Verkauf zwischen nicht verbundenen Personen ist dies der vertraglich vereinbarte Preis. Bei verbundenen Personen und in besonderen Situationen kann das Finanzamt den üblichen Preis (Marktpreis) prüfen, der oft durch ein Sachverständigengutachten belegt wird.
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JUDr. Jakub Dohnal, Ph.D., LL.M.

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Mgr. Marek Hučík

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Die wichtigsten Risiken bei der Übertragung – was Ihnen tatsächlich droht

Die Übertragung eines Geschäftsanteils an einer s.r.o. auf Ehefrau und Kinder mag einfach erscheinen, birgt in der Praxis jedoch Risiken, die abgesichert werden müssen.

Mögliche Probleme

Wie ARROWS hilft (beratung@arws.cz)

Unwirksamkeit der Übertragung (SJM/Zustimmung): Eine Übertragung ohne Zustimmung des Ehegatten (falls im SJM) oder ohne die erforderliche Zustimmung der Gesellschafterversammlung kann zur Unwirksamkeit führen. Später kann sich herausstellen, dass der Eigentümerwechsel gar nicht stattgefunden hat.

Rechtliche Prüfung der Dokumentation: Wir analysieren den Gesellschaftsvertrag und den Güterstand der Ehegatten.

Ablehnung der Registereintragung: Fehlende formale Anforderungen (nicht amtlich beglaubigte Unterschriften, fehlende Anlagen, fehlerhafter Wortlaut des Beschlusses) führen zur Ablehnung der Eintragung durch das Registergericht (rejstříkový soud).

Kompletter Eintragungsservice: Wir sorgen für die Vorbereitung einwandfreier Unterlagen und die Einreichung des Antrags auf Eintragung der Änderungen ins Handelsregister, einschließlich der Kommunikation mit dem Gericht.

Steuernachforderungen und Sanktionen: Eine falsche Anwendung der Befreiung, die unterlassene Anzeige befreiter Einkünfte oder ein falsch festgelegter Preis zwischen verbundenen Personen kann zur Nachfestsetzung der Steuer und zu einem Strafzuschlag (20 % der Nachforderung) zuzüglich Verzugszinsen führen.

Steuerberatung: In Zusammenarbeit mit Steuerberatern entwerfen wir die optimale Struktur der Transaktion und überwachen die Erfüllung der Anzeigepflichten.

Zersplitterung der Anteile und Blockade des Unternehmens: Erben mehrere Erben den Anteil und einigen sie sich nicht, kann die Führung des Unternehmens lahmgelegt werden.

Regelung der Nachfolge: Wir helfen Ihnen, den Gesellschaftsvertrag anzupassen oder Vereinbarungen zwischen Erben/Gesellschaftern zu treffen, die klare Regeln für die Verwaltung der Anteile festlegen.

Eintritt einer unerwünschten Person: Ohne Anpassung des Gesellschaftsvertrags kann der Anteil auf eine Person übergehen, die Sie nicht im Unternehmen haben möchten (z. B. der verschuldete Ehemann der Tochter).

Überprüfung des Gesellschaftsvertrags: Wir passen die Regeln für die Übertragung und den Übergang von Anteilen so an, dass die Kontrolle darüber erhalten bleibt, wer Gesellschafter wird.

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Gesellschaftsvertrag – was er enthalten muss

Der Gesellschaftsvertrag ist das grundlegende Dokument einer s.r.o. Viele Unternehmensinhaber haben ihn seit der Gründung nicht mehr angesehen, was ein Fehler ist. Das ZOK lässt den Gesellschaftern große Freiheit. Nutzen Sie diese jedoch nicht, gelten die gesetzlichen Regeln, die nicht unbedingt passend sein müssen.

Die gesetzliche Regelung (sofern der Vertrag nichts anderes bestimmt) sieht vor, dass die Übertragung auf einen Dritten nur mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung möglich ist. Der Anteil ist vererblich, sofern der Gesellschaftsvertrag dies nicht ausschließt (bei einer s.r.o. ist dies möglich). Wollen Sie Übertragungen erleichtern oder im Gegenteil einschränken, müssen Sie den Gesellschaftsvertrag ändern.

Die Änderung bedarf der Form einer notariellen Urkunde und der Zustimmung der erforderlichen Mehrheit (oft aller) Gesellschafter.

Wichtige Klauseln für die Nachfolge

Regelung der Vererbung: Sie können die Vererbung des Anteils vollständig ausschließen (dann erhalten die Erben nur eine Geldabfindung) oder sie an Bedingungen knüpfen (z. B. muss der Erbe eine bestimmte Qualifikation haben). Die Verankerung eines Vorkaufsrechts für die bestehenden Gesellschafter stellt sicher, dass der Anteil dem Unternehmen nicht „entwischt“, falls der Erbe ihn verkaufen möchte.

Art der Bestimmung des Abfindungsanteils: Das Gesetz sieht die Berechnung des Abfindungsanteils primär auf Grundlage des Eigenkapitals vor, was oft nicht den Marktwert des Unternehmens widerspiegelt. Im Gesellschaftsvertrag kann eine andere, gerechtere Methode vereinbart werden (z. B. auf Grundlage eines Gutachtens oder eines EBITDA-Multiplikators).

Die Juristen der Anwaltskanzlei ARROWS helfen Ihnen, Ihren bestehenden Gesellschaftsvertrag so zu überarbeiten, dass er Ihren Plänen für die Übergabe des Unternehmens entspricht.

Weitere Fragen zum Gesellschaftsvertrag und zur Nachfolge

1. Ich bin alleiniger Gesellschafter. Muss ich mich mit dem Gesellschaftsvertrag befassen?

Als alleiniger Gesellschafter entscheiden Sie über die Änderung der Gründungsurkunde (das Pendant zum Gesellschaftsvertrag) selbst. Es empfiehlt sich zu prüfen, ob sie die Vererbung so ermöglicht, wie Sie es wünschen, und ob die Mechanismen für den Fall Ihres Todes richtig eingestellt sind.

2. Was passiert, wenn ich die Vererbung im Vertrag ausschließe?

Der Anteil erlischt (oder wird frei) und die Erben haben Anspruch auf Auszahlung des sogenannten Abfindungsanteils durch die Gesellschaft. Achten Sie darauf, dass die Gesellschaft über ausreichende Liquidität für die Auszahlung verfügt.

3. Kann ich den Vertrag ohne Zustimmung der übrigen Gesellschafter ändern?

In der Regel nicht. Die Änderung des Gesellschaftsvertrags erfordert eine qualifizierte Mehrheit (in der Regel 2/3) oder die Zustimmung aller Gesellschafter, wenn in ihre Rechte eingegriffen wird.
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Praktische Schritte – wie Sie Schritt für Schritt vorgehen

Die Übertragung eines Anteils auf die Familie erfordert ein systematisches Vorgehen.

Erster Schritt: Beratung und Analyse
Wenden Sie sich an einen Anwalt und einen Steuerberater. Klären Sie, ob der Anteil zum SJM gehört, welchen steuerlichen Wert der Anteil hat und welche Beschränkungen Sie erwarten.

Entscheiden Sie, ob es sich um einen Verkauf, eine Schenkung oder eine Einbringung in einen Treuhandfonds handeln soll, und legen Sie fest, wer aus der Familie den Anteil in welcher Höhe erhält.

Dritter Schritt: Vorbereitung der Dokumentation
Der Anwalt bereitet den Entwurf der Änderung des Gesellschaftsvertrags, den Vertrag über die Übertragung des Geschäftsanteils, die Zustimmungen der Ehegatten bzw. der Gesellschafterversammlung sowie die eidesstattlichen Erklärungen der neuen Geschäftsführer vor.

Der Vertrag über die Übertragung des Geschäftsanteils muss amtlich beglaubigte Unterschriften tragen, und wenn Sie den Gesellschaftsvertrag ändern, ist ein Notartermin erforderlich.

Fünfter Schritt: Eintragung ins Handelsregister
Einreichung des Antrags auf Eintragung der Änderungen beim zuständigen Registergericht. Mit der Eintragung wird die Änderung gegenüber Dritten wirksam (gegenüber der Gesellschaft wird die Übertragung mit Zustellung des wirksamen Vertrags wirksam).

Fazit

Die Übertragung eines Geschäftsanteils an einer s.r.o. auf Ehefrau und Kinder ist eine strategische Entscheidung. Es geht nicht nur um Verwaltungsaufwand – es geht um die Absicherung der Zukunft Ihrer Familie und Ihres Unternehmens.

Geht es um mehr als einen Anteil und einen Empfänger, sprechen wir bereits von der Generationenübergabe im Familienunternehmen. Dabei wird neben dem Vertrag auch geklärt, wer das Unternehmen führen wird, wie das Eigentum auf mehrere Kinder verteilt wird und ob es sinnvoll ist, über dem Unternehmen eine Holding zu errichten.

Die Juristen der Anwaltskanzlei ARROWS verfügen über umfangreiche Erfahrung mit diesen Prozessen und helfen Ihnen, alles so einzurichten, dass die Übertragung reibungslos verläuft, ohne steuerliche Fehler und mit möglichst geringem Risiko künftiger Streitigkeiten.

Wenn Sie sicher sein möchten, dass Ihr Unternehmen und Ihre Familie geschützt sind, wenden Sie sich an unsere Experten und vereinbaren Sie eine Beratung. Vorbeugen ist immer günstiger als die Lösung späterer Streitigkeiten.

FAQ – Die häufigsten Rechtsfragen zur Übertragung eines Geschäftsanteils an einer s.r.o. auf Ehefrau und Kinder

1. Kann ich den Anteil auf meine Ehefrau übertragen, ohne dass die übrigen Gesellschafter davon erfahren?

Das hängt vom Wortlaut Ihres Gesellschaftsvertrags ab. Verlangt der Vertrag für die Übertragung auf einen Dritten die Zustimmung der Gesellschafterversammlung (was dem gesetzlichen Standard entspricht), ist dies ohne deren Wissen und Zustimmung nicht möglich.

2. Worin unterscheiden sich Schenkung und Verkauf steuerlich?

Schenkungen in gerader Linie (Eltern–Kind) und zwischen Ehegatten sind von der Einkommensteuer befreit. Ein Verkauf ist nur befreit, wenn der Zeittest von 5 Jahren Anteilsbesitz erfüllt ist, andernfalls wird der Gewinn versteuert. Für eine konkrete Berechnung kontaktieren Sie uns.

3. Was passiert, wenn ich ohne Testament und ohne Regelung des Anteils sterbe?

Der Anteil wird nach den gesetzlichen Erbklassen vererbt (meist zu gleichen Teilen zwischen Ehegatten und Kindern), sofern der Gesellschaftsvertrag dies nicht ausschließt. Das kann zur Zersplitterung des Eigentums und zu Streitigkeiten über die Führung des Unternehmens führen.

4. Muss bei der Übertragung eines Anteils ein Notar mitwirken?

Der Vertrag über die Übertragung des Anteils selbst bedarf keiner notariellen Urkunde (beglaubigte Unterschriften genügen), es sei denn, durch die Übertragung würde der Gesellschaftsvertrag in einer Weise geändert, die eine notarielle Urkunde erfordert, oder der Gesellschaftsvertrag selbst schreibt dies vor.

5. Was ist ein "Abfindungsanteil"?

Es ist der Geldbetrag, den die Gesellschaft einem Gesellschafter (oder seinem Erben) auszahlt, dessen Beteiligung an der Gesellschaft erloschen ist (z. B. wenn die Vererbung des Anteils ausgeschlossen ist). Die Berechnungsweise bestimmt das Gesetz oder der Gesellschaftsvertrag.

6. Lohnt es sich, die Übertragung mit einem Anwalt zu lösen?

Ja. Fehler im Verfahren können zur Unwirksamkeit der Übertragung, zu steuerlichen Sanktionen oder zu künftigen Streitigkeiten führen, die das Unternehmen ein Vielfaches des Honorars für Rechtsdienstleistungen kosten können.

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Über den Autor

JUDr. Ondřej Stehlík, LL.M., MBA
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Rechtsanwalt, Partner

JUDr. Ondřej Stehlík, LL.M., MBA, ist Partner bei ARROWS und ein auf Gesellschaftsrecht, Holdingstrukturen und Umwandlungen von Handelsgesellschaften spezialisierter Rechtsanwalt. Er unterstützt Firmeninhaber und Investoren dabei, die Eigentums- und Leitungsstruktur ihrer Gesellschaften so zu gestalten, dass sie ihren Geschäftsplänen entspricht, eine weitere Entwicklung ermöglicht und gleichzeitig zukünftigen Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern vorbeugt.