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Checkliste der rechtlichen Pflichten für Inhaber einer ČNB-Lizenz

Mgr. Jáchym Petřík
Veröffentlicht:Aktualisiert:

Wer in der Tschechischen Republik eine Lizenz der Tschechischen Nationalbank (ČNB) besitzt, muss laufend Pflichten in den Bereichen Governance, Meldewesen, Kapital, Kundenschutz und Geldwäscheprävention erfüllen. Die Aufsicht prüft dabei auch, ob diese Pflichten in der Praxis tatsächlich gelebt werden. Formale Richtlinien ohne Nachweis ihrer Anwendung reichen daher nicht aus. Der Artikel bietet eine praktische Checkliste der Bereiche, die regelmäßig überprüft, dokumentiert und aktualisiert werden müssen.

Auf dem Bild sehen Sie einen Experten für die rechtlichen Pflichten von Inhabern einer ČNB-Lizenz.

Warum ist die Einhaltung der Regulierung der Tschechischen Nationalbank (ČNB) eine strategische Notwendigkeit und nicht nur Verwaltungsaufwand?

Zudem ist die Regulierung nicht statisch. Sie entwickelt sich ständig weiter. Anlass sind neue europäische Rechtsvorschriften wie die MiFID-II-Richtlinie oder die DORA-Verordnung, aber auch aktuelle Markttrends. Die ČNB konzentriert sich nicht mehr nur auf die formale Einhaltung der Regeln. Im Rahmen der Aufsicht prüft sie, ob Ihr Geschäftsmodell und Ihre Unternehmenskultur nachweislich die Interessen des Kunden und die Integrität des Marktes in den Vordergrund stellen. Unternehmen, bei denen Compliance fest in der DNA verankert ist, werden von der Aufsichtsbehörde positiver wahrgenommen. Das führt zu einer reibungsloseren Kommunikation und einer besseren Marktposition.

Bei ARROWS verstehen wir Compliance nicht als Bremse, sondern als Grundstein für nachhaltiges Wachstum und für den Schutz des Wertes Ihres Unternehmens.

Die Grundpfeiler Ihrer Pflichten: Zentrale Bereiche der ČNB-Aufsicht

Die regulatorischen Pflichten lassen sich in mehrere zentrale Säulen unterteilen. Wer auch nur eine davon vernachlässigt, geht ein ernsthaftes Risiko ein. Werfen wir einen Blick auf die wichtigsten.

Haben Sie Ihr Leitungs- und Kontrollsystem (řídicí a kontrolní systém, ŘKS) richtig eingerichtet?

Aus Sicht der ČNB ist das Leitungs- und Kontrollsystem das Rückgrat Ihres Unternehmens. Es ist nicht nur eine Sammlung von Richtlinien, sondern ein lebendiger Organismus, der in der täglichen Praxis nachweislich funktionieren muss. Seine Grundarchitektur ist in den sektoralen Gesetzen festgelegt, beispielsweise im tschechischen Bankengesetz (zákon o bankách). In den Durchführungsverordnungen wird sie näher ausgeführt.

Bei der Prüfung wendet die ČNB den sogenannten „Use-Test“ an. Sie fragt nicht, ob Sie eine Richtlinie haben, sondern verlangt Nachweise dafür, dass sie tatsächlich angewendet wird. Entscheidend ist daher bei allen Schlüsselprozessen ein nachweisbarer und rückverfolgbarer Audit-Trail. Ein wirksames ŘKS beruht auf dem Prinzip der drei Verteidigungslinien. Das Management steuert die Risiken, Compliance und Risikomanagement überwachen sie, und die unabhängige interne Revision liefert eine objektive Prüfungssicherheit.

Bei ARROWS helfen wir Ihnen, ein ŘKS zu entwerfen und umzusetzen, das nicht nur die formalen Anforderungen erfüllt, sondern auch einer eingehenden Prüfung durch die ČNB standhält. Wir erstellen für Sie interne Richtlinien, die in der Praxis funktionieren und auf Ihr Geschäftsmodell zugeschnitten sind. Benötigen Sie eine Überprüfung Ihres bestehenden Systems? Schreiben Sie uns an beratung@arws.cz.

FAQ – Rechtliche Tipps zum Leitungs- und Kontrollsystem

1. Was ist die von der ČNB geforderte „Rekonstruierbarkeit von Verfahren“?

Damit ist die Fähigkeit gemeint, jeden Schritt im Entscheidungsprozess im Nachhinein nachzuweisen. Bei allen wesentlichen Entscheidungen, durchgeführten Kontrollen und Risikobewertungen muss also ein klarer und rückverfolgbarer Audit-Trail vorhanden sein. Möchten Sie sicherstellen, dass Ihre Prozesse vollständig rekonstruierbar sind? Kontaktieren Sie uns unter beratung@arws.cz.

2. Muss die interne Revision vollständig vom Rest des Unternehmens getrennt sein?

Ja, Unabhängigkeit ist entscheidend. Die interne Revision muss funktional und organisatorisch von den operativen Tätigkeiten unabhängig sein. Nur so kann sie objektive Bewertungen liefern, ohne einem Interessenkonflikt zu unterliegen.
ARROWS Rechtsanwaltskanzlei

Die folgende Tabelle fasst die häufigsten Mängel im ŘKS zusammen und zeigt, wie wir Ihnen helfen können, sie zu vermeiden.

Risiken und Sanktionen

Wie ARROWS hilft

Formal vorhandene, aber in der Praxis wirkungslose interne Vorschriften, die die tatsächlichen Prozesse im Unternehmen nicht widerspiegeln und den „Use-Test“ der ČNB nicht bestehen. Dann droht die Infragestellung des gesamten Systems.

Erstellung und Überprüfung interner Richtlinien. Wir sorgen dafür, dass Ihre Dokumentation nicht nur formal korrekt ist, sondern auch in der Praxis funktioniert. Benötigen Sie eine Überprüfung Ihrer Richtlinien? Schreiben Sie an beratung@arws.cz.

Eine nicht ausreichend unabhängige oder fachlich schwache interne Revision, die von der ČNB als unwirksam eingestuft wird.

Rechtsberatung zur Einrichtung des ŘKS. Wir helfen Ihnen, Rolle und Befugnisse der internen Revision so festzulegen, dass sie die strengsten regulatorischen Anforderungen erfüllt. Möchten Sie Ihre interne Revision stärken? Kontaktieren Sie uns unter beratung@arws.cz.

Unklar abgegrenzte Verantwortlichkeiten. Die Folge sind eine fehlende echte Kontrolle über das Management und das Abschieben von Verantwortung.

Rechtsgutachten zur Organisationsstruktur. Wir analysieren Ihre Struktur und schlagen Anpassungen vor, mit denen Befugnisse und Verantwortlichkeiten klar abgegrenzt werden. Benötigen Sie ein Rechtsgutachten? Wenden Sie sich an uns unter beratung@arws.cz.

Vernachlässigte Meldepflichten gegenüber der ČNB (z. B. bei Änderungen in der Geschäftsleitung), die zu unnötigen Bußgeldern führen.

Vertretung gegenüber Aufsichtsbehörden. Wir übernehmen für Sie die Kommunikation mit der ČNB und behalten sämtliche Meldepflichten im Blick. Benötigen Sie eine zuverlässige Vertretung? Wenden Sie sich an uns unter beratung@arws.cz.

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Wie bewältigen Sie das Reporting, ohne eine Frist zu versäumen?

Das regelmäßige Meldewesen ist der wichtigste Kommunikationskanal zwischen Ihnen und der Aufsichtsbehörde. Die meisten Meldungen laufen über das spezialisierte System SDAT (Sběr dat – Datenerhebung). Wenn diese Meldungen genau und rechtzeitig eingehen, ist das für die ČNB ein Zeichen für die Professionalität und Zuverlässigkeit Ihres Unternehmens.

BENÖTIGEN SIE RECHTLICHE HILFE?

Kontaktieren Sie uns — wir helfen Ihnen gerne.

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Zu den wichtigsten Meldungen gehören Finanzberichte, Meldungen zur Kapitaladäquanz und spezifische Meldungen für alternative Investmentfonds (z. B. ROFOS 36 und ROFOS 37). Neu hinzugekommen ist das Reporting von Cybersicherheitsrisiken nach der DORA-Verordnung. Die Fristen sind streng, und wer sie nicht einhält, wird hart sanktioniert. Bei alternativen Investmentfonds kann das Bußgeld beispielsweise bis zu 150 Mio. CZK (ca. 6,2 Mio. EUR) betragen. Die Meldepflicht gilt dabei auch dann, wenn keinerlei Aktivität stattgefunden hat.

Korrekt und fristgerecht eingereichte Meldungen sind für die ČNB ein Zeichen von Professionalität. Bei ARROWS verfügen wir über einen qualifizierten Zugang zum SDAT-System. Auf Grundlage einer Vollmacht erstellen wir sämtliche Meldungen für Sie und reichen sie ein. Für eine sofortige Lösung Ihrer Situation schreiben Sie uns an beratung@arws.cz.

Erfüllen Sie die Anforderungen an die Kapitaladäquanz?

Die Kapitaladäquanz ist einer der wichtigsten Indikatoren für die finanzielle Gesundheit eines Instituts. Vereinfacht gesagt geht es um das Verhältnis Ihres Kapitals zu den risikogewichteten Aktiva. Dieses Kapital dient als Puffer für unerwartete Verluste. Es stellt sicher, dass Sie Ihren Verpflichtungen auch unter ungünstigen Bedingungen nachkommen können.

Die ČNB legt individuelle Kapitalanforderungen im Rahmen des sogenannten SREP-Prozesses (Supervisory Review and Evaluation Process) fest. Dabei bewertet sie umfassend Ihr Geschäftsmodell, Ihr Risikomanagement und Ihre Überlebensfähigkeit insgesamt. Das Ergebnis sind Anforderungen im Rahmen der sogenannten Säule 1 (regulatorische Mindestanforderungen) und der Säule 2, die die spezifischen Risiken Ihres Instituts berücksichtigt.

Handeln Sie gegenüber Kunden im Einklang mit MiFID II und weiteren Regeln?

Die europäische MiFID-II-Richtlinie hat die Spielregeln beim Anlegerschutz und bei der Markttransparenz grundlegend verändert. Ihre Anforderungen wurden vor allem in das tschechische Gesetz über die Geschäftstätigkeit auf dem Kapitalmarkt (zákon o podnikání na kapitálovém trhu) umgesetzt und stellen Finanzinstitute vor hohe Anforderungen.

Zu den zentralen Pflichten gehört es, die gesamte telefonische und elektronische Kommunikation, die zu einem Geschäft führen kann, lückenlos aufzuzeichnen und mindestens fünf Jahre lang zu archivieren. Außerdem müssen Kunden richtig kategorisiert werden (Privatkunde oder professioneller Kunde). Mit Angemessenheits- und Geeignetheitsprüfungen ist sicherzustellen, dass das angebotene Produkt zu den Kenntnissen und Zielen des Kunden passt. Verstöße gegen diese Regeln können zu hohen Bußgeldern führen. Das zeigen jüngste Sanktionsfälle wegen fehlerhaft berechneter Gebühren oder unzureichender Information der Kunden.

Bei den Verhaltensregeln gegenüber Kunden kann schon ein kleiner Fehler große finanzielle Verluste und Reputationsschäden nach sich ziehen. Wir schulen Ihre Mitarbeiter fachkundig und erstellen eine vollständige Dokumentation, die Sie vor Bußgeldern schützt. Benötigen Sie rechtliche Unterstützung? Kontaktieren Sie uns unter beratung@arws.cz.

Risiken und Sanktionen

Wie ARROWS hilft

Unzureichende Aufzeichnung und Archivierung der Kommunikation mit Kunden, die die ČNB mit hohen Bußgeldern ahndet.

Rechtsberatung und Prozessgestaltung. Wir helfen Ihnen, interne Prozesse für die Aufzeichnung der Kommunikation im Einklang mit MiFID II einzurichten. Möchten Sie sicher sein, dass Sie alle Pflichten erfüllen? Schreiben Sie an beratung@arws.cz.

Verkauf eines Anlageprodukts an einen Kunden ohne ordnungsgemäße Prüfung der Angemessenheit oder Geeignetheit. Dann drohen die Unwirksamkeit des Geschäfts und die Pflicht zum Schadensersatz.

Erstellung der Vertragsdokumentation. Wir erstellen für Sie eine belastbare Kundendokumentation, einschließlich Anlagefragebögen, die Sie absichert. Müssen Verträge vorbereitet werden? Kontaktieren Sie uns unter beratung@arws.cz.

Unklare oder irreführende Informationen in Marketingmaterialien, die die ČNB als unlautere Geschäftspraxis einstuft.

Überprüfung von Marketing- und Vertragsunterlagen. Wir prüfen Ihre Materialien, damit sie den regulatorischen Transparenzanforderungen entsprechen.

Fehlerhaft berechnete Gebühren oder ein vertragswidrig ungünstiger Wechselkurs. Beides schädigt den Kunden und führt zu Sanktionen.

Vertretung vor Verwaltungsbehörden. Wenn gegen Sie bereits eine Prüfung oder ein Verfahren läuft, übernehmen wir Ihre fachkundige Verteidigung. Benötigen Sie eine Vertretung? Wenden Sie sich umgehend an uns unter beratung@arws.cz.

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Ist Ihre AML/CFT-Strategie wasserdicht?

Die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) hat für die Aufsichtsbehörden absolute Priorität. Grundlage ist ein robustes internes System. Dazu gehören ein schriftlich ausgearbeitetes System interner Grundsätze (systém vnitřních zásad, SVZ), eine regelmäßige Risikobewertung und nachweisbare Schulungen der Mitarbeiter.

Zu den zentralen Pflichten gehört die sorgfältige Identifizierung und Überprüfung des Kunden (bekannt als KYC – Know Your Customer). Hinzu kommen die Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten und die laufende Überwachung von Transaktionen, um verdächtige Geschäfte aufzudecken. Jeder Verdacht ist unverzüglich dem tschechischen Finanzanalyseamt (Finanční analytický úřad, FAÚ) zu melden.

Bei AML gilt null Toleranz für Fehler. Wir erstellen für Sie eine vollständige, maßgeschneiderte AML-Dokumentation, einschließlich des Systems interner Grundsätze und der Risikobewertung, und sorgen für zertifizierte Schulungen Ihrer Mitarbeiter. Unsere Anwälte stehen Ihnen gern zur Seite. Schreiben Sie an beratung@arws.cz.

FAQ – Rechtliche Tipps zu AML/CFT

1. Wann muss ich einen Kunden erneut identifizieren?

Die Identifizierung ist zu aktualisieren, wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit zuvor erhaltener Angaben haben oder wenn sich die Tätigkeit oder Eigentümerstruktur des Kunden wesentlich ändert. Außerdem ist sie in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren, die sich nach dem Risikoprofil des Kunden richten. Benötigen Sie Beratung zum Verfahren der Kundenüberprüfung? Schreiben Sie an beratung@arws.cz.

2. Was genau ist ein „verdächtiges Geschäft“?

Gemeint ist jede Transaktion, die keinen erkennbaren wirtschaftlichen Sinn hat, nicht zum bekannten Profil des Kunden passt oder ungewöhnlich komplex ist. Dazu gehören auch Transaktionen, bei denen der Verdacht besteht, dass die Mittel aus einer Straftat stammen. Für eine ausführliche Beratung kontaktieren Sie uns unter beratung@arws.cz.
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Sind Sie auf internationalen Märkten tätig? Was bedeutet der Europäische Pass für Sie?

Für Unternehmen, die in der gesamten Europäischen Union tätig sind, ist der sogenannte Europäische Pass (Passporting) ein zentrales Instrument. Ein Unternehmen, das in einem Mitgliedstaat eine Lizenz erhalten hat, kann danach seine Dienstleistungen in anderen EU-Ländern erbringen, ohne ein neues, vollwertiges Lizenzverfahren durchlaufen zu müssen. Der Pass kann entweder für die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen aus der Ferne oder für die Errichtung einer physischen Zweigniederlassung genutzt werden.

Das Verfahren beruht auf einer Notifizierung. Ihre Herkunftsaufsichtsbehörde teilt der ČNB (als Aufsichtsbehörde des Aufnahmestaates) mit, dass Sie in der Tschechischen Republik tätig werden wollen. Wichtig ist jedoch, dass die Aufsicht danach geteilt wird. Ihre Herkunftsaufsichtsbehörde überwacht die aufsichtsrechtlichen Regeln (z. B. das Kapital). Die ČNB kontrolliert hingegen, ob die tschechischen Verhaltensregeln gegenüber Kunden und die Vorschriften zum Verbraucherschutz eingehalten werden.

Wer reibungslos in ausländische Märkte eintreten oder umgekehrt in die Tschechische Republik expandieren will, muss sowohl die lokalen als auch die europäischen Regeln kennen. Dank unseres über zehn Jahre aufgebauten Netzwerks ARROWS International bearbeiten wir täglich Fälle mit internationalem Bezug und sorgen für einen reibungslosen Ablauf des Notifizierungsverfahrens in der gesamten EU. Wenden Sie sich gern an unsere Kanzlei unter beratung@arws.cz.

BENÖTIGEN SIE RECHTLICHE HILFE?

Kontaktieren Sie uns — wir helfen Ihnen gerne.

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Warten Sie nicht auf die Prüfung: So hilft Ihnen ARROWS, Compliance einzurichten und aufrechtzuerhalten

Regulatorische Compliance ist keine einmalige Aufgabe, sondern ein fortlaufender Prozess, der Fachwissen, Wachsamkeit und einen strategischen Ansatz erfordert. Werden Pflichten in Bereichen wie ŘKS, Reporting, Umgang mit Kunden oder AML vernachlässigt, kann das für Ihr Unternehmen fatale Folgen haben.

Bei ARROWS gehen wir die regulatorische Beratung umfassend an. Wir betreuen seit Langem mehr als 150 Aktiengesellschaften (akciová společnost, a.s.) und 250 s.r.o. (Gesellschaften mit beschränkter Haftung nach tschechischem Recht). Diese Erfahrung ermöglicht es uns, Lösungen anzubieten, die nicht nur rechtlich präzise, sondern auch geschäftlich praktikabel sind. Wir unterstützen Sie von den Grundlagen bis hin zur Verteidigung in einem etwaigen Streitfall.

Unsere Leistungen umfassen:

  • Erstellung interner Richtlinien und der Dokumentation, die Sie vor Bußgeldern schützt.
  • Vertretung vor Gerichten und Verwaltungsbehörden, wenn bereits eine Prüfung läuft.
  • Fachschulungen für Mitarbeiter und Geschäftsleitung, damit die Regeln nicht nur auf dem Papier stehen, sondern auch eingehalten werden.
  • Rechtsberatung bei der Beantragung von Genehmigungen und Lizenzen, auch bei internationaler Expansion.

Wir verstehen uns als Partner Ihres Erfolgs. Wenn wir interessante Geschäfts- oder Investitionsmöglichkeiten sehen, bringen wir unsere Mandanten auch aktiv miteinander in Kontakt.

Warten Sie nicht, bis sich die Aufsichtsbehörde meldet. Machen Sie Ihr internes Kontrollsystem zu Ihrem strategischen Vorteil. Nehmen Sie unter beratung@arws.cz Kontakt mit uns auf und erhalten Sie eine maßgeschneiderte rechtliche Lösung, die Ihr Unternehmen wirklich schützt.

FAQ – Die häufigsten Rechtsfragen zu den Pflichten gegenüber der ČNB

1. Worauf konzentriert sich die ČNB bei einer Vor-Ort-Prüfung zuerst?

In der Regel prüft die ČNB zunächst, ob Ihr Leitungs- und Kontrollsystem (ŘKS) funktioniert und ob die Dokumentation zu Schlüsselprozessen wie AML/KYC und der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen vollständig ist. Sie will Nachweise dafür sehen, dass Sie Ihre internen Regeln in der Praxis tatsächlich einhalten. Wenn Sie sich auf eine Prüfung vorbereiten, kontaktieren Sie uns unter beratung@arws.cz.

2. Was ist der Unterschied zwischen einem Bußgeld und einer „Abhilfemaßnahme“?

Eine Abhilfemaßnahme ist ein milderer Eingriff: Die ČNB ordnet an, dass Sie festgestellte Mängel innerhalb einer bestimmten Frist beseitigen. Beseitigen Sie die Mängel nicht oder sind sie sehr schwerwiegend, verhängt die ČNB im Verwaltungsverfahren ein Bußgeld. Das ist dann bereits eine finanzielle Sanktion.

3. Muss ich wirklich ausnahmslos alle Gespräche mit allen Kunden aufzeichnen?

Nach MiFID II müssen Sie die gesamte telefonische und elektronische Kommunikation aufzeichnen, die die Annahme, Übermittlung und Ausführung von Aufträgen betrifft. Das gilt auch dann, wenn es am Ende nicht zu einem Geschäft kommt. Es gibt gewisse Nuancen, doch der allgemeine Grundsatz ist sehr weit gefasst. Wenn Sie Ihre Pflichten genau festlegen möchten, kontaktieren Sie uns gern unter beratung@arws.cz.

4. Was tun, wenn ich nach der Übermittlung einen Fehler in meiner eigenen Meldung an die ČNB entdecke?

Entscheidend ist eine proaktive und transparente Kommunikation. Sie müssen die ČNB unverzüglich über den festgestellten Fehler informieren und eine berichtigte Meldung einreichen. Wer selbst aktiv wird, kann bei der Bemessung einer etwaigen Sanktion von einem mildernden Umstand profitieren. Wenn Sie vor einem ähnlichen Problem stehen, kontaktieren Sie uns unter beratung@arws.cz.

5. Unser Unternehmen ist klein. Gelten für uns dieselben Anforderungen an das ŘKS wie für eine Großbank?

Das Prinzip ist dasselbe, es gilt jedoch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Umfang und Komplexität Ihres ŘKS müssen der Art, dem Umfang und der Komplexität Ihrer Geschäftstätigkeit und der eingegangenen Risiken entsprechen. Auch ein kleines Unternehmen braucht aber ein funktionierendes System. Wenn Sie prüfen lassen möchten, ob Ihr System angemessen ist, wenden Sie sich an beratung@arws.cz.

6. Wie lange muss ich Unterlagen zu Kunden und Transaktionen archivieren?

Die Fristen hängen von der Art des Dokuments und vom jeweiligen Gesetz ab. So werden etwa Aufzeichnungen der Kommunikation nach MiFID II mindestens 5 Jahre aufbewahrt, Unterlagen für AML-Zwecke 10 Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung.

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Über den Autor

Mgr. Jáchym Petřík
Mgr. Jáchym Petřík

Rechtsanwalt, Partner

Mgr. Jáchym Petřík ist einer der Partner und Rechtsanwälte bei ARROWS, wo er sich auf die Rechtsberatung für technologische Start-ups, Kunden auf den Finanzmärkten, Investmentgesellschaften und alle, die nach umfassenden Lösungen zur Absicherung von Investitionsprojekten suchen, spezialisiert hat. Mit Betonung auf Präzision und einem innovativen Ansatz konzentriert sich Mgr. Petřík nicht nur auf den rechtlichen Aspekt, sondern auch auf die Sicherstellung optimaler Finanzierungsbedingungen, was für den Erfolg jedes Projekts entscheidend ist.