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So gründen Sie einen Fonds qualifizierter Investoren

Rechtliche und regulatorische Anforderungen nach der Novelle aus dem Jahr 2026

JUDr. Jakub Dohnal, Ph.D., LL.M.
Veröffentlicht:Aktualisiert:

Einen Fonds für qualifizierte Anleger gründen Sie, indem Sie einen Verwalter und eine Rechtsform wählen, in der Regel eine Depotbank bestellen und den Fonds bei der Česká národní banka registrieren lassen. Darin investieren darf nur ein qualifizierter Anleger, typischerweise ab 125.000 EUR. Die Anwälte von ARROWS advokátní kancelář entwerfen die Struktur, erstellen das Statut sowie die Anlegerdokumentation und begleiten Sie durch den Registrierungsprozess.

So gründen Sie einen Fonds qualifizierter Investoren

Zusammenfassung

Investor eines Fonds kann nur ein qualifizierter Anleger sein: typischerweise eine Person, die mindestens 125.000 EUR investiert, oder 1.000.000 CZK, sofern der Verwalter schriftlich bestätigt, dass die Investition ihren finanziellen Verhältnissen entspricht.
Das Datum des 1. Juli 2026 betrifft Fonds für qualifizierte Anleger nicht. An diesem Tag endete lediglich die Übergangsfrist für Risikokapitalgeber, die vor dem 1. Juli 2024 bei der Tschechischen Nationalbank registriert wurden.
Ab dem 1. September 2026 verlangt das Gesetz nicht mehr, dass das Fondskapital innerhalb eines Jahres nach Gründung 1.250.000 EUR erreicht. Die Kapitalanforderungen an den Verwalter bleiben jedoch bestehen.
Ein von einer Kapitalanlagegesellschaft verwalteter Fonds wird in das Verzeichnis der Tschechischen Nationalbank eingetragen, ein selbstverwalteter Fonds benötigt eine Betriebserlaubnis. Diese Wahl ist entscheidend für die Kosten und den Zeitaufwand.
Die neuen Regeln für Liquidität und Fondskredite gelten nicht für Verwalter unterhalb der maßgeblichen Schwelle, die ausschließlich Fonds für qualifizierte Anleger verwalten. Daher muss zunächst bestimmt werden, in welche Kategorie der Verwalter fällt.

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Kdy se fond kvalifikovaných investorů vyplatí

Ein Fonds für qualifizierte Anleger ist dort sinnvoll, wo größeres Vermögen mehrerer Anleger gebündelt wird und wo die Anleger eine regulierte Struktur mit unabhängiger Kontrolle wünschen. Typischerweise handelt es sich um Unternehmergruppen, die gemeinsam in Immobilien oder Unternehmen investieren wollen, um Familienvermögen, das langfristig verwaltet und über Generationen hinweg weitergegeben werden soll, und um institutionelle Anleger, die einen Teil ihres Portfolios einem professionellen Verwalter anvertrauen.

Der Fonds sammelt Gelder oder geldwerte Sachwerte von mehreren qualifizierten Anlegern und investiert diese gemeinsam nach einer Strategie, die in der Regel auf dem Prinzip der Risikostreuung basiert (§ 95 ZISIF). Die Anleger erhalten für ihre Einlage einen Anteil am Vermögen und an den Erträgen des Fonds. Im Vergleich zu Publikumsfonds unterliegt der Fonds einer milderen Regulierung, kann in eine breitere Palette von Vermögenswerten investieren und seine Satzung mit größerer Freiheit gestalten.

Weniger geeignet ist der Fonds für Anleger mit kleineren Beträgen, da das gesetzliche Minimum in der Regel 125 000 EUR oder eine Million Kronen mit einer Angemessenheitsprüfung beträgt. Er eignet sich auch nicht, wenn die Anleger schnelle Liquidität benötigen, da der Ausstieg durch die Satzung geregelt ist und länger dauern kann, oder wenn die Gründer keine klare Investitionsstrategie haben oder die Kosten für Administration, Verwahrstelle und Prüfung nicht tragen wollen.

Die Anwälte der Kanzlei ARROWS vergleichen den Fonds mit anderen Strukturen für Ihr konkretes Vorhaben. Wir prüfen, wie viel Vermögen Sie verwalten wollen, wie viele Anleger Sie ansprechen, wie lange die Struktur bestehen soll und ob die Steuerersparnis die Betriebskosten aufwiegt. Bei kleineren Volumina kann eine Holdingstruktur, ein Treuhandfonds außerhalb des Regimes von Investmentfonds oder eine Risikokapitalgesellschaft vorteilhafter sein.

Kdo smí do fondu investovat a co se v roce 2026 nezměnilo

Ein Anteil am Fonds kann nur von einem qualifizierten Anleger gemäß § 272 ZISIF erworben werden. Dazu gehören professionelle Kunden nach dem Kapitalmarktgesetz, Verwalter, die für Rechnung anderer Fonds investieren, oder Pensionsgesellschaften für Rechnung ihrer Fonds. Andere natürliche und juristische Personen werden zu qualifizierten Anlegern, indem sie schriftlich erklären, dass sie sich der Risiken bewusst sind, und mindestens den gesetzlich vorgeschriebenen Betrag investieren.

Dieser Betrag beläuft sich auf 125 000 EUR oder 1 000 000 CZK, wenn der Verwalter oder Administrator schriftlich bestätigt, dass er aufgrund der vom Anleger erhaltenen Informationen begründet davon ausgibt, dass die Anlage dessen finanziellem Hintergrund, Anlagezielen sowie Fachkenntnissen und Erfahrungen entspricht. Die Prüfung erfolgt ähnlich wie bei der Anlageberatung oder der Vermögensverwaltung für Kunden und wird vom Verwalter, Administrator oder einer von ihnen beauftragten Person bestätigt. Einige Fonds legen daher in ihrer Satzung ein eigenes Minimum von 125 000 EUR fest und nutzen die Option mit einer Million Kronen nicht.

Das Datum des 1. Juli 2026, das im Zusammenhang mit der Grenze von 125 000 EUR genannt wird, betrifft Fonds für qualifizierte Anleger nicht. Zu diesem Datum endete die Übergangsfrist nur für Personen, die Vermögen vergleichbar mit einer Vermögensverwaltung verwalten und die Bezeichnung „Risikokapitalgesellschaft“ im Namen führen müssen. Diejenigen, die vor dem 1. Juli 2024 in die Liste der ČNB eingetragen wurden, müssen ab diesem Datum die Regeln für ihre Anleger vollständig einhalten (Art. II des Gesetzes Nr. 163/2024 Slg.). Für vor dem 1. Juli 2024 angenommene Investitionen gelten die Anforderungen an Vorabinformationen und Angemessenheitsprüfungen jedoch nicht.

Eine Risikokapitalgesellschaft ist weder ein Investmentfonds noch ein lizenzierter Verwalter, darf den maßgeblichen Schwellenwert nicht überschreiten und muss die Anleger darüber informieren, dass sie nicht der Aufsicht der ČNB unterliegt (§ 15 ZISIF). Ihre Anleger müssen in der Regel mindestens 125 000 EUR investieren und eine Angemessenheitsprüfung durchlaufen; maximal 20 Anleger dürfen die Grenze von 125 000 EUR unterschreiten. Hat die Gesellschaft mehr als 20 Anleger, legt sie der ČNB jährlich einen Prüfungsbericht über die Einhaltung dieser Grenze vor. Die Unterschiede zwischen beiden Wegen bei Technologieinvestitionen werden im Artikel Investice do vědeckých startupů analysiert.

Die Grenze wird auch nach dem Beitritt des Anlegers überwacht. Die Höhe der Einlage darf infolge von Handlungen des Anlegers nicht unter das gesetzliche Minimum fallen, der Anleger kann jedoch vollständig aus dem Fonds ausscheiden. Erwirbt eine Person, die die Bedingungen nicht erfüllt, einen Anteil, bleibt dies gesetzlich unbeachtlich. Erfüllt der Fonds die Voraussetzungen dauerhaft nicht, wird er vom Gericht auf Antrag der ČNB oder einer anderen berechtigten Person aufgelöst und die Liquidation angeordnet, wobei ihm jedoch zunächst eine Frist zur Behebung des Mangels gewährt wird.

Häufige Fragen zum Beitritt eines Anlegers zum Fonds

1. Muss ein Anleger Erfahrungen nachweisen, wenn er 125 000 EUR investiert?

Nein. Bei einer Investition von mindestens 125 000 EUR reicht eine separate schriftliche Risikoaufklärungserklärung aus. Eine Prüfung des finanziellen Hintergrunds, der Anlageziele, der Kenntnisse und Erfahrungen schreibt das Gesetz nur für die Variante mit 1 000 000 CZK vor.

2. Gilt das Minimum auch für professionelle Anleger?

Nein. Professionelle Kunden und andere in § 272 Abs. 1 ZISIF genannte Kategorien gelten unabhängig von der Höhe der Investition als qualifizierte Anleger. Der Fonds kann jedoch in seiner Satzung ein eigenes Minimum für alle festlegen.

3. Kann der Gründer Aktien halten, auch wenn er die Bedingungen für qualifizierte Anleger nicht erfüllt?

Bei Gründeraktien ja. Die Beschränkung auf qualifizierte Anleger gilt weder für die leitenden Personen des betroffenen Fonds noch für Gründeraktien (§ 272 Abs. 2 ZISIF).
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Samosprávný, nebo nesamosprávný fond: volba, která určí náklady

Die erste Entscheidung des Gründers betrifft die Frage, wer den Fonds verwalten wird. Ein fremdverwalteter Fonds vertraut die Verwaltung einer lizenzierten Investmentgesellschaft an und wird bei der ČNB in die Liste eingetragen. Ein selbstverwalteter Fonds verwaltet sich selbst, benötigt eine Betriebserlaubnis, eigene leitende Personen, Risikomanagement und interne Kontrollen. Nach unserer Erfahrung dauert das Lizenzierungsverfahren etwa sechs bis zwölf Monate, während die Eintragung eines von einer Investmentgesellschaft verwalteten Fonds in der Größenordnung von Wochen liegt.

Ein Unterschied besteht auch beim Kapital. Ein selbstverwalteter Investmentfonds, der berechtigt ist, den maßgeblichen Schwellenwert zu überschreiten, benötigt ein Anfangskapital von mindestens 300 000 EUR, eine Investmentgesellschaft mit dieser Berechtigung 125 000 EUR und eine Investmentgesellschaft sowie ein selbstverwalteter Fonds unter dem Schwellenwert 50 000 EUR (§ 29 ZISIF). Bei kleineren Fonds mit wenigen Anlegern ist es daher meist günstiger, eine bestehende Investmentgesellschaft zu beauftragen, die bereits über die Erlaubnis und die betriebliche Infrastruktur verfügt.

Die zweite Entscheidung betrifft die Rechtsform. Am häufigsten wird eine Aktiengesellschaft mit variablem Kapital gewählt, d. h. eine SICAV, da sie die kontinuierliche Ausgabe und den Rückkauf von Aktien, die Einrichtung von Teilfonds und verschiedene Arten von Anlageaktien ermöglicht. Das Vermögen aus ihrer Anlagetätigkeit ist buchhalterisch und vermögensrechtlich vom übrigen Vermögen der Gesellschaft getrennt. Für geschlossene Strukturen wird eine Kommanditgesellschaft auf Investmentzertifikate verwendet, seltener ein Sondervermögen ohne eigene Rechtspersönlichkeit.

Das Gesetz lässt auch einen Treuhandfonds zu, dessen Statut mehrere qualifizierte Anleger als Begünstigte bestimmt. Die Wahl der Rechtsform wirkt sich darauf aus, wie Anleger ein- und aussteigen, wie der Gewinn zwischen den Gründern und den anderen Anlegern aufgeteilt wird und wie der Fonds besteuert wird. Wenn der Gründer ein bestehendes Unternehmen oder Immobilien in den Fonds einbringen möchte, empfiehlt es sich, die Struktur zeitgleich mit der Vermögensübertragung und der Finanzierung zu prüfen. Andere Wege zur Kapitalbeschaffung fasst der Artikel Získání kapitálu bez prospektu cenných papírů zusammen.

Obhospodařovatel, administrátor a depozitář: kdo za co odpovídá

Der Fonds benötigt einen Verwalter, einen Administrator und in der Regel auch eine Verwahrstelle. Der Verwalter entscheidet über Investitionen und steuert die Risiken, während der Administrator das Anlegerregister führt, das Vermögen bewertet, den Wert der Aktien berechnet und Berichte erstellt. Beide Tätigkeiten werden häufig von derselben Investmentgesellschaft ausgeübt, der Administrator kann jedoch auch ein Hauptadministrator mit einer ČNB-Erlaubnis sein. Die Beziehungen zwischen dem Fonds und diesen Personen werden durch Verträge geregelt, deren Inhalt entscheidend dafür ist, wie Streitigkeiten und Krisensituationen gelöst werden.

Die Verwahrstelle, in der Regel eine Bank, verwahrt das Vermögen des Fonds, kontrolliert die Weisungen des Verwalters und überwacht die Bewertung. Bei einem Fonds für qualifizierte Anleger erfolgt die Kontrolle der Weisungen erst nach deren Ausführung, sofern nichts anderes vereinbart ist. Diese Rollenverteilung ist der wesentliche Schutz für den Anleger, da das Fondsvermögen vom Vermögen des Verwalters getrennt ist und seine Bewegungen von einer unabhängigen Stelle kontrolliert werden. Verwahrstellendienstleistungen werden nur von einem begrenzten Kreis von Banken angeboten, weshalb es ratsam is, diese bereits vor der Erstellung des Antrags zu kontaktieren.

Die Pflicht zur Bestellung einer Verwahrstelle ist die Regel, jedoch nicht ohne Ausnahme. Ein Fonds, der ein qualifizierter Risikokapitalfonds oder ein qualifizierter Fonds für soziales Unternehmertum gemäß den europäischen Verordnungen ist und dessen Verwalter den maßgeblichen Schwellenwert nicht überschreitet, muss keine Verwahrstelle haben (§ 83 ZISIF). Unter gesetzlichen Bedingungen kann auch ein Notar als Verwahrstelle fungieren, typischerweise bei Fonds mit langfristigem Anlagehorizont, die überwiegend in Beteiligungen an Handelsgesellschaften investieren.

Die Anwälte der Kanzlei ARROWS bereiten den Verwaltungsvertrag, den Administrationsvertrag und den Verwahrstellenvertrag so vor, dass sie nahtlos ineinandergreifen. Wir achten insbesondere darauf, was bei Beendigung der Zusammenarbeit geschieht, wie Streitigkeiten über die Bewertung von Vermögenswerten gelöst werden, wer für ausgelagerte Tätigkeiten haftet und wie verfahren wird, wenn die Verwahrstelle oder der Verwalter ihre Tätigkeit beenden. Diese Fragen werden bei der Gründung oft aufgeschoben und dann im ungünstigsten Moment gelöst.

Kapitál fondu a obhospodařovatele po zrušení minimálního fondového kapitálu

Ab dem 1. September 2026 verlangt das Gesetz nicht mehr, dass das Fondskapital eines Fonds für qualifizierte Anleger innerhalb eines Jahres nach seiner Gründung einen bestimmten Betrag erreicht. Bis zum 31. August 2026 musste es 1 250 000 EUR erreichen, bei Fonds, die überwiegend in Beteiligungen an Handelsgesellschaften oder in Rechte des geistigen Eigentums investieren, 1 000 000 EUR innerhalb der in der Satzung festgelegten Frist. Die Novelle Nr. 130/2026 Slg. hat diese Regeln in den §§ 280 bis 282 ZISIF aufgehoben.

Für früher gegründete Fonds bedeutet dies, die Satzung und den Gesellschaftsvertrag zu überprüfen. Wenn sie auf die ursprüngliche Anforderung verweisen, bleibt diese Anforderung Teil der verbindlichen Struktur des Fonds, bis die Satzung oder andere Dokumente geändert werden, auch wenn das Gesetz dies nicht mehr vorschreibt. Gründer, die eine Einlage bisher hauptsächlich wegen der gesetzlichen Grenze geplant haben, können die Finanzierung des ersten Jahres nun nach den tatsächlichen Bedürfnissen des Fonds und nicht nach einer gesetzlichen Zahl ausrichten.

Die Kapitalanforderungen an Verwalter und selbstverwaltete Fonds bleiben jedoch bestehen. Neben dem Anfangskapital müssen eine Investmentgesellschaft und ein selbstverwalteter Fonds, die berechtigt ist, den maßgeblichen Schwellenwert zu überschreiten, laufend Eigenkapital gemäß Art. 13 der Verordnung (EU) 2019/2033 vorhalten, d. h. in Abhängigkeit von ihren festen Gemeinkosten. Das Kapital eines Verwalters darf während der gesamten Dauer seiner Tätigkeit nicht unter die Mindesthöhe des Anfangskapitals fallen (§ 30 ZISIF).

Ein wachsender Fonds bedeutet dabei nicht zwingend einen finanzstärkeren Verwalter. Das Fondsvermögen gehört den Anlegern und wird nicht dem Kapital des Verwalters zugerechnet, während seine Kosten für Team, Systeme und Berichterstattung steigen. Der Businessplan des Fonds sollte daher aufzeigen, woraus der Betrieb in den ersten Jahren finanziert wird, wie hoch die erwarteten Betriebskosten sind und wer die Kapitalausstattung laufend überwacht.

Od záměru po zápis u České národní banky

Die Vorbereitung beginnt beim Vorhaben, nicht bei den Formularen. Der Gründer muss sich darüber im Klaren sein, worin der Fonds investieren wird, für wie lange, wie die Anleger ein- und aussteigen und wie die Erträge aufgeteilt werden. Aus diesen Antworten entsteht die Satzung, die die Anlagestrategie, Grenzen, Gebühren, Anlegerrechte und Bewertungsregeln beschreibt. Eine vage Beschreibung der Strategie ist ein häufiger Grund, warum die ČNB um Ergänzungen bittet.

Gleichzeitig werden Verwalter, Administrator und Verwahrstelle ausgewählt und die Verträge mit ihnen, die Anlegerdokumentation sowie interne Richtlinien für Risikomanagement, Interessenkonflikte und Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche gemäß dem Gesetz Nr. 253/2008 Slg. vorbereitet. Die Anlegerdokumentation sollte eine Grundlage für die Beurteilung des qualifizierten Anlegers und eine separate schriftliche Risikoaufklärungserklärung enthalten, die nicht nur Teil der Vertragsbedingungen sein darf.

Anträge bei der ČNB werden elektronisch eingereicht. Rechnen Sie im Verfahren mit Aufforderungen zur Ergänzung, typischerweise zur Anlagestrategie, zu Angaben über die Verwahrstelle oder zur Herkunft der Mittel der Gründer. Eine schnelle und vollständige Antwort verkürzt das Verfahren mehr als alles andere. Nach der Eintragung kann der Fonds Anleger aufnehmen, muss jedoch bei jedem vor der Aufnahme die Erfüllung der Bedingungen für qualifizierte Anleger überprüfen und die Belege archivieren, da die ČNB und der Wirtschaftsprüfer darauf zurückkommen.

Der Betrieb des Fonds ist mit einer regelmäßigen Berichterstattung verbunden. Der Fonds erstellt einen Jahresbericht mit einem vom Abschlussprüfer geprüften Jahresabschluss, und der Verwalter reicht bei der ČNB Berichte über Tätigkeiten und Risiken ein, deren Umfang von seiner Kategorie abhängt. Der Fonds endet mit dem Ausstieg der Anleger oder der Liquidation; Streitigkeiten entstehen vor allem dort, wo die Satzung die Bewertung des Vermögens und die Abfindung der Anleger nicht ausreichend beschreibt.

Co mění novela zákona účinná od září 2026

Die Novelle Nr. 130/2026 Slg. setzt die Revision der europäischen Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds, bekannt als AIFMD II, in tschechisches Recht um. Sie ist überwiegend ab dem 1. September 2026 wirksam, ein Teil der Bestimmungen, unter anderem zur aufsichtsrechtlichen Berichterstattung, erst ab dem 16. April 2027. Neben der Abschaffung des Mindestfondskapitals bringt sie Regeln für Liquiditätsmanagement-Tools, die Delegierung an Dritte und kreditvergebende Fonds.

Für den Gründer ist entscheidend, in welche Kategorie der Verwalter fällt. Auf einen Verwalter, der nicht berechtigt ist, den maßgeblichen Schwellenwert zu überschreiten, und der nur Fonds für qualifizierte Anleger verwaltet, finden unter anderem die §§ 37a bis 37k ZISIF keine Anwendung, also auch nicht die Regeln für Liquiditätsmanagement-Tools und Fondskredite (§ 28 ZISIF). Bei kleineren Fonds muss daher zunächst geprüft werden, ob die neuen Regeln sie überhaupt betreffen.

Der Verwalter eines offenen Fonds muss in der Satzung mindestens zwei Liquiditätsmanagement-Tools aus der gesetzlichen Liste angeben, beispielsweise Rücknahmebeschränkungen und die Verlängerung der Rücknahmefrist (§ 37b ZISIF). Die Aussetzung der Rücknahme zählt nicht zu diesen zwei Tools und darf nur in Ausnahmefällen angewendet werden. Ein Verwalter, der andere Personen mit Schlüsselaktivitäten betraut, muss die ČNB detaillierter informieren und bleibt für die delegierten Tätigkeiten weiterhin verantwortlich. Kreditvergebende Fonds unterliegen neuen Regeln für den Risikoselbstbehalt und Hebelwirkungsgrenzen.

Daňový režim fondu a jeho investorů

Die steuerliche Behandlung des Fonds entscheidet sich danach, ob er die Bedingungen eines Basisinvestmentfonds gemäß § 17b des Einkommensteuergesetzes erfüllt. Ein solcher Fonds wird mit einem Steuersatz von 5 % besteuert, andere Fonds mit dem Regelsatz von 21 % (§ 21 desselben Gesetzes). Ein Sondervermögen ist immer ein Basisinvestmentfonds. Ein anderer Fonds oder Teilfonds erfüllt die Bedingungen, wenn er laut Satzung mehr als 90 % seines Vermögens in die genannten Vermögenswerte investiert, wie z. B. Investitionswertpapiere, Beteiligungen an Kapitalgesellschaften oder Kredite; Immobilien gehören nicht dazu. Ein Sonderweg gilt für Fonds, deren Aktien zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind.

Bei natürlichen Personen muss zwischen zwei Arten von Einkünften unterschieden werden. Gewinnanteile, die von einem Fonds ausgeschüttet werden, dessen Anteile Wertpapiere sind, werden in der Regel mit einer Quellensteuer von 15 % besteuert (§ 36 des Einkommensteuergesetzes), die nicht in die höhere Progressionsstufe von 23 % einfließt. Einnahmen aus dem Verkauf von Anteilen fließen in die allgemeine Steuerbemessungsgrundlage mit Sätzen von 15 % und 23 % ein, sofern sie nicht steuerbefreit sind, beispielsweise nach Ablauf von drei Jahren ab dem Erwerb oder bei Gesamteinnahmen aus dem Verkauf von Wertpapieren von bis zu 100 000 CZK pro Jahr. Juristische Personen beziehen die Erträge in der Regel in ihre Steuerbemessungsgrundlage ein.

Steuerliche Fehler entstehen meist auf zweierlei Weise. Der Fonds rechnet mit dem ermäßigten Steuersatz, aber seine tatsächliche Anlagestrategie erfüllt die Bedingungen eines Basisinvestmentfonds nicht, oder die Anleger weisen die Erträge aus den Anteilen falsch aus. Steuernachforderungen umfassen dann auch Strafzahlungen und Verzugszinsen. Die Zusammenhänge der Besteuerung von Unternehmensinvestitionen werden im Artikel Firemní investice do cenných papírů a ETF analysiert.

Rizika při zakládání a provozu fondu

Viele Probleme eines Fonds entstehen bereits bei der Aufnahme von Anlegern und bei der Erstellung der Satzung. Ein Anleger, der ohne separate Erklärung oder ohne schriftliche Angemessenheitsprüfung aufgenommen wird, stellt den Status des Fonds infrage, und eine Satzung, die die Bewertung und den Ausstieg nicht beschreibt, führt zu Streitigkeiten unter den Anlegern. Weitere Probleme ergeben sich aus verspätet eingereichten Berichten, unzureichender Prüfung der Mittelherkunft und einer erst nach Beginn der Investitionen festgelegten steuerlichen Struktur.

Wo Gründer Fehler machen

Wie ARROWS hilft (beratung@arws.cz)

Verwechslung des Fonds mit einer Risikokapitalgesellschaft: Die gewählte Struktur entspricht weder dem Vermögensvolumen noch den Anlegern.

Wir vergleichen beide Wege für Ihr Vorhaben. Wir empfehlen die Struktur und planen einen eventuellen Übergang.

Anleger ohne ordnungsgemäße Dokumentation: Es fehlt die Erklärung oder die Angemessenheitsprüfung.

Wir richten den Prozess zur Überprüfung des Anlegers ein. Wir bereiten Mustererklärungen und -prüfungen vor und kontrollieren bestehende Anleger.

Satzung nach dem Muster eines anderen Fonds: Sie entspricht nicht der Strategie, den Gebühren oder dem Ausstieg.

Wir erstellen eine auf Ihre Strategie zugeschnittene Satzung. Wir arbeiten Bewertung, Abfindung und Liquidationsregeln ein.

Aufforderungen der ČNB zur Ergänzung: Das Verfahren verzögert sich um Monate.

Wir bereiten die vollständige Dokumentation für die Eintragung vor. Wir übernehmen die Beantwortung der Aufforderungen für Sie.

Nachträglich festgelegte steuerliche Struktur: Der Fonds erfüllt die Bedingungen für den 5%-Satz nicht.

Wir prüfen die Bedingungen für einen Basisinvestmentfonds im Voraus. Wir arbeiten mit Steuerberatern zusammen.

ARROWS Rechtsanwaltskanzlei

Závěrečné shrnutí

Der Artikel hat gezeigt, dass die Gründung eines Fonds für qualifizierte Anleger eine Reihe von Entscheidungen erfordert: über den Verwalter und seine Kategorie, über die Rechtsform, über die Verwahrstelle und über die steuerliche Struktur. Die Regeln für qualifizierte Anleger haben sich im Jahr 2026 nicht geändert, das Gesetz hat jedoch die Anforderung an ein Mindestfondskapital abgeschafft, und die Novelle brachte neue Regeln für Liquidität, die Delegierung an Dritte und kreditvergebende Fonds.

Für die Führung eines Unternehmens oder einer Familie, die einen Fonds in Erwägung zieht, sind drei Fragen entscheidend. Wer wird den Fonds verwalten und in welcher Kategorie, wie wird sein Betrieb in den ersten Jahren finanziert und ob der Fonds die Bedingungen für den ermäßigten Steuersatz erfüllt. Von den Antworten hängen die Kosten, die Dauer des Verfahrens bei der ČNB und die Rendite ab, die den Anlegern verbleibt.

Aufschub wird hier teuer. Eilig erstellte Satzungen und Verträge lassen sich später nur schwer ändern, und jede Änderung bedeutet zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Ohne ordnungsgemäße Dokumentation aufgenommene Anleger können den Status des Fonds infrage stellen, und eine nachträglich eingerichtete steuerliche Struktur lässt sich nur schwer korrigieren. Vor dem ersten Anleger festgelegte Regeln sind günstiger als deren spätere Korrektur.

Die Anwälte der Kanzlei ARROWS entwerfen die Struktur des Fonds, bereiten die Satzung, die Verträge mit dem Verwalter, dem Administrator und der Verwahrstelle sowie die Anlegerdokumentation vor und begleiten Sie durch die Eintragung bei der ČNB. Schreiben Sie uns an beratung@arws.cz oder informieren Sie sich über unsere Dienstleistung ČNB-Lizenz und Investitionen.

Häufige Fragen zur Gründung eines Fonds für qualifizierte Anleger

1. Wie lange dauert die Gründung eines Fonds?

Nach unserer Erfahrung dauert die Vorbereitung des Vorhabens und der Dokumentation etwa zwei bis vier Monate. Die Eintragung eines von einer Investmentgesellschaft verwalteten Fonds dauert dann in der Größenordnung von Wochen, ein selbstverwalteter Fonds mit einer Betriebserlaubnis deutlich länger.

2. Muss der Fonds innerhalb eines Jahres ein bestimmtes Kapital erreichen?

Ab dem 1. September 2026 nein. Die gesetzliche Anforderung an ein Fondskapital von 1 250 000 EUR bzw. 1 000 000 EUR wurde aufgehoben. Die Kapitalanforderungen an Verwalter und selbstverwaltete Fonds bleiben jedoch bestehen.

3. Gilt für Fonds ab dem 1. Juli 2026 ein strengeres Minimum für Anleger?

Nein. Zu diesem Datum endete die Übergangsfrist nur für Risikokapitalgesellschaften. Für Fonds für qualifizierte Anleger gelten weiterhin 125 000 EUR oder 1 000 000 CZK mit einer Angemessenheitsprüfung.

4. Muss jeder Fonds die neuen Liquiditätsregeln einhalten?

Nein. Liquiditätsmanagement-Tools betreffen offene Fonds, und auf Verwalter unter dem maßgeblichen Schwellenwert, die nur Fonds für qualifizierte Anleger verwalten, finden diese Regeln keine Anwendung.

5. Muss ein Fonds immer eine Verwahrstelle haben?

In der Regel ja. Das Gesetz lässt eine Ausnahme für qualifizierte Risikokapitalfonds und Fonds für soziales Unternehmertum zu, die von einem Verwalter unter dem maßgeblichen Schwellenwert verwaltet werden. Unter gesetzlichen Bedingungen kann auch ein Notar als Verwahrstelle fungieren.

6. Mit welchem Steuersatz wird der Fonds besteuert?

Ein Fonds, der die Bedingungen eines Basisinvestmentfonds erfüllt, mit einem Steuersatz von 5 %. Andere Fonds werden mit dem Körperschaftsteuersatz von 21 % besteuert.

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Über den Autor

JUDr. Jakub Dohnal, Ph.D., LL.M.
JUDr. Jakub Dohnal, Ph.D., LL.M.

Rechtsanwalt, Managing Partner

Jakub Dohnal ist Rechtsanwalt und geschäftsführender Partner von ARROWS. Er widmet sich Unternehmensverkäufen, Investoreneinstiegen und Immobilientransaktionen – meist auf der Seite des Eigentümers, der ein Unternehmen verkauft, dessen Wert er über Jahre aufgebaut hat, und sicherstellen muss, dass die Transaktion zu den vereinbarten Bedingungen abgeschlossen wird.

Hinweis:

Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen haben lediglich einen allgemeinen informativen Charakter und dienen der grundlegenden Orientierung in der Problematik nach dem Rechtsstand des Jahres 2026. Obwohl wir auf maximale Genauigkeit des Inhalts achten, entwickeln sich die Rechtsvorschriften und deren Auslegung im Laufe der Zeit. Wir sind ARROWS advokátní kancelář, eine bei der Česká advokátní komora (unsere Aufsichtsbehörde) eingetragene Einheit, und für die maximale Sicherheit unserer Mandanten sind wir für den Fall der Berufshaftpflicht mit einem Limit von 350.000.000 CZK versichert. Zur Überprüfung der aktuellen Fassung der Vorschriften und deren Anwendung auf Ihre konkrete Situation ist es notwendig, sich direkt an ARROWS advokátní kancelář (beratung@arws.cz) zu wenden. Wir übernehmen keine Haftung für eventuelle Schäden, die durch die eigenständige Nutzung der Informationen aus diesem Artikel ohne vorherige individuelle Rechtsberatung entstehen.