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Wie sich 2026 die progressive Steuer für Manager, Geschäftsführer und CEOs ändert

Mgr. Marek Hučík
Veröffentlicht:Aktualisiert:

Seit 2026 gilt für Manager und Geschäftsführer nach tschechischem Recht ein höherer Einkommensteuersatz von 23 % auf den Teil des Gehalts, der 146 901 CZK (ca. 6.000 EUR) monatlich übersteigt – der Rest wird weiterhin mit 15 % besteuert. Eine fehlerhafte Berechnung bei Einkünften aus mehreren Quellen oder beim Verkauf eines Geschäftsanteils kann zu Steuernachzahlungen und Sanktionen führen. Wir erklären, wie Sie die neue Grenze berechnen und was Sie bei der Steuerplanung vermeiden sollten.

Das Symbolbild zeigt Anwälte / Experten für die Valorisierung der Besteuerungsgrenzen.

Zusammenfassung

Die Grenze für den 23%igen Steuersatz beträgt im Jahr 2026 1 762 812 CZK jährlich (das 36-Fache des Durchschnittslohns), monatlich sind es 146 901 CZK.
Die Höchstbeitragsbemessungsgrundlage für die Sozialversicherung ist auf 2 350 416 CZK gestiegen. Von Beträgen oberhalb dieser Grenze werden keine Beiträge mehr abgeführt.
Verkauf von Wertpapieren und Geschäftsanteilen: Entscheidend bleibt die Erfüllung des Zeittests (3 Jahre bei Wertpapieren, 5 Jahre bei Geschäftsanteilen) für die Steuerbefreiung.
Mitarbeiteroptionen (ESOP) und Benefits: Die neuen Regeln ermöglichen einen Aufschub der Besteuerung von Optionen bis zum Zeitpunkt der Einkommensrealisierung.

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Änderung des Durchschnittslohns und neue Grenzen der progressiven Besteuerung

Für das Jahr 2026 wird für Steuer- und Versicherungszwecke von einem Durchschnittslohn in Höhe von 48 967 CZK (ca. 2.000 EUR) ausgegangen. Dieser Betrag wirkt sich unmittelbar auf die Grenze aus, ab der der zweite, erhöhte Steuersatz zur Anwendung kommt. Seit dem auch für 2026 geltenden tschechischen Konsolidierungspaket liegt die Schwelle für den 23%igen Einkommensteuersatz natürlicher Personen beim 36-Fachen des Durchschnittslohns.

Im Jahr 2026 entspricht diese Grenze einem Betrag von 1 762 812 CZK (ca. 72.500 EUR) pro Jahr. Umgerechnet auf den Monat bedeutet dies, dass bei Arbeitnehmern mit einem monatlichen Bruttogehalt von mehr als 146 901 CZK der über dieser Grenze liegende Teil des Einkommens mit 23 % besteuert wird, während der Teil bis zu dieser Grenze dem Grundsteuersatz von 15 % unterliegt.

Der höhere Satz von 23 % betrifft nur die Differenz zwischen dem tatsächlichen Gehalt und der Grenze, während der verbleibende Teil bis zur Grenze mit 15 % besteuert wird. Die monatliche Berechnung der Steuervorauszahlung erfolgt bei Arbeitnehmern wie folgt: 15 % werden auf den Einkommensteil bis zum 3-Fachen des Durchschnittslohns angewendet und 23 % auf den diese Grenze übersteigenden Teil.

Verwandte Fragen zu den Grenzen der progressiven Besteuerung

1. Wie hoch ist die genaue monatliche Grenze für die Anwendung des 23%igen Steuersatzes im Jahr 2026?

Die monatliche Grenze beträgt 146 901 CZK (das 3-Fache des Durchschnittslohns). Ab diesem Betrag wird der höhere Satz auf den Teil des Einkommens angewendet, der die Grenze übersteigt.

2. Bedeutet das Überschreiten der Grenze, dass sich der Satz für das gesamte Gehalt erhöht?

Nein. Der höhere Satz wird progressiv angewendet, also nur auf den Teil des Einkommens, der die Grenze übersteigt. Der Grundteil des Einkommens wird weiterhin mit 15 % besteuert.

3. Gilt diese Grenze für alle Arbeitnehmer?

Ja, die Grenze ist im tschechischen Einkommensteuergesetz (Gesetz Nr. 586/1992 Sb., im Folgenden „ZDP“) pauschal für alle natürlichen Personen festgelegt, unabhängig von der Bezeichnung der Arbeitsposition. Bei der Gestaltung der Vergütung und der damit verbundenen steuerlichen Auswirkungen in Arbeitsverhältnissen ist es oft erforderlich, auch die Vertragsdokumentation und internen Regelungen im Bereich des Arbeitsrechts zu prüfen.
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Höchstbeitragsbemessungsgrundlage und Auswirkungen auf die Sozialversicherung

Während die Einkommensteuer progressiv ausgestaltet ist, gibt es bei der Sozialversicherung eine sogenannte Obergrenze. Im Jahr 2026 beträgt die Höchstbeitragsbemessungsgrundlage das 48-Fache des Durchschnittslohns, also 2 350 416 CZK (ca. 96.700 EUR) pro Jahr. Von dem Betrag, der diese jährliche Grenze übersteigt, wird keine Sozialversicherung mehr abgeführt.

Dadurch entsteht ein Effekt der sogenannten Degression der gesamten Steuerlast bei extrem hohen Einkommen. Ein Manager mit einem Jahreseinkommen von 3 Millionen CZK (ca. 123.500 EUR) zahlt die Einkommensteuer vom gesamten Betrag, führt jedoch Sozialversicherungsbeiträge nur von den ersten 2,35 Mio. CZK ab.

Bei der Krankenversicherung gibt es keine Obergrenze, sie wird ohne Beschränkung vom gesamten Einkommen abgeführt. In der Praxis lohnt es sich, auch die damit verbundenen steuerlichen Zusammenhänge und die buchhalterische Erfassung laufend im Blick zu behalten, wozu der Artikel Unbezahlte Forderungen im B2B-Bereich: Wann ein Verlust aus Rechnungen als steuerlicher Aufwand geltend gemacht werden kann und die strengen Voraussetzungen des Finanzamts erfüllt werden müssen dienen kann. In der Praxis bedeutet dies, dass bei Top-Managern die Lohnkosten oberhalb der Grenze von 2,35 Mio. CZK pro Jahr für das Unternehmen prozentual niedriger ausfallen, da der Arbeitgeberbeitrag zur Sozialversicherung von 24,8 % auf den Betrag über der Obergrenze entfällt.

Verwandte Fragen zur Beitragsbemessungsgrundlage

1. Was passiert, wenn ich die Höchstbeitragsbemessungsgrundlage überschreite?

Sobald die Summe Ihrer Beitragsbemessungsgrundlagen im Kalenderjahr 2 350 416 CZK erreicht, führen weder Sie noch Ihr Arbeitgeber für die weiteren Einkünfte des betreffenden Jahres Sozialversicherungsbeiträge ab.

2. Gilt die Höchstbeitragsbemessungsgrundlage gleichermaßen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber?

Ja, die Obergrenze gilt für die Beiträge beider Seiten.

3. Wird sich das auf meine künftige Rente auswirken?

Ja, für die Rentenberechnung werden Einkünfte nur bis zur Höhe der Höchstbeitragsbemessungsgrundlage berücksichtigt. Beträge oberhalb dieser Obergrenze fließen nicht in die Bemessungsgrundlage für die Rente ein. Bei der Entscheidung über die Vergütungsstruktur (Gehalt, Boni, Benefits oder Anteile) empfiehlt es sich, die Auswirkungen zugleich nach dem Steuerrecht zu bewerten.
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Mitarbeiteroptionen und -aktien (ESOP)

Im Bereich der Mitarbeiteraktien- und -optionspläne (ESOP) gelten 2026 Regelungen, die frühere Nachteile abmildern. Es handelt sich um ein Regime, das das Problem der sogenannten „Besteuerung ohne Geld“ löst. Die aktuelle Regelung im ZDP ermöglicht einen Aufschub der Besteuerung von Einkünften aus Mitarbeiteroptionen und -aktien bis zum Zeitpunkt der tatsächlichen Gewinnrealisierung.

Das Einkommen gilt weiterhin als Einkommen aus unselbständiger Tätigkeit und unterliegt auch den Sozial- und Krankenversicherungsbeiträgen, jedoch verschiebt sich die Pflicht zur Abführung von Steuer und Beiträgen zeitlich bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Arbeitnehmer in der Regel über die finanziellen Mittel verfügt. Die Anwälte der ARROWS Rechtsanwaltskanzlei helfen Unternehmen dabei, ESOP-Pläne so zu gestalten, dass sie die Voraussetzungen für dieses günstigere Regime des aufgeschobenen Zahlungszeitpunkts erfüllen. Wenn Sie ESOP mit einer Organfunktion oder einem Managervertrag kombinieren, kann es hilfreich sein, auch an das Thema aus dem Artikel Zusammentreffen von Funktionen und Vergütung von Organmitgliedern: Wie Managerverträge gestaltet werden sollten, damit sie einer Prüfung durch das Finanzamt (finanční úřad) und die Bezirksverwaltung der Sozialversicherung (OSSZ) sicher standhalten anzuknüpfen.

Unsere Spezialisten helfen Ihnen

Mgr. Marek Hučík

Mgr. Marek Hučík

advokát, partner

hucik@arws.cz
ARROWS Rechtsanwaltskanzlei

Verkauf von Unternehmen und Geschäftsanteilen

Für Manager und Investoren ist der Bereich der Besteuerung von Kapitaleinkünften von zentraler Bedeutung. Im Jahr 2026 gilt für natürliche Personen weiterhin die Möglichkeit der Steuerbefreiung von Einkünften aus dem Verkauf von Wertpapieren und Geschäftsanteilen, sofern der sogenannte Zeittest erfüllt ist.

Bei Wertpapieren (Aktien, Anleihen, Anteilsscheine) gilt die Befreiung, wenn der Zeitraum zwischen Erwerb und Verkauf 3 Jahre übersteigt. Bei Geschäftsanteilen an einer s.r.o. (tschechische Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist für die Steuerbefreiung erforderlich, dass die Haltedauer 5 Jahre übersteigt.

Wenn das steuerbefreite Einkommen 5 000 000 CZK (ca. 205.800 EUR) übersteigt, sind Sie verpflichtet, der Finanzverwaltung eine Meldung über steuerbefreite Einkünfte zu erstatten. Wenn Sie den Zeittest nicht erfüllen, unterliegt das Einkommen der Besteuerung mit einem Satz von 15 % bzw. 23 %, abhängig von der gesamten Steuerbemessungsgrundlage.

Es ist jedoch zu beachten, ob der Anteil nicht in das Geschäftsvermögen einer unternehmerisch tätigen natürlichen Person eingebracht wurde, da die Befreiung in einem solchen Fall nicht gilt.

Tabelle der Risiken und Hauptprobleme

Risiken und Sanktionen

Wie ARROWS hilft (beratung@arws.cz)

Fehlerhafte Anwendung der Progression: Arbeitnehmer mit unregelmäßigem Einkommen (Boni) können bei der Jahresabrechnung von einer Steuernachzahlung überrascht werden, wenn sie mehrere Arbeitgeber haben oder Einkünfte zusammentreffen.

Steueranalyse: Wir prüfen Ihre Einkünfte und helfen bei der Erstellung der Steuererklärung, damit alle Vergünstigungen und Abzüge geltend gemacht werden und keine Nachzahlung oder Strafe entsteht.

Versäumte Meldepflicht: Der Verkauf eines Anteils oder von Aktien für mehr als 5 Mio. CZK muss, auch wenn er steuerbefreit ist, dem Finanzamt gemeldet werden. Die Strafe für die unterlassene Meldung kann von Hunderttausenden bis zu Millionen Kronen reichen.

Compliance-Service: Wir behalten für Sie sämtliche Fristen und Pflichten gegenüber der Finanzverwaltung im Blick.

Fehlerhafte Gestaltung des ESOP: Wenn das Mitarbeiterprogramm nicht korrekt strukturiert ist, kann es wie ein gewöhnliches Gehalt ohne den Vorteil des Aufschubs nachversteuert werden, gegebenenfalls mit Strafzuschlägen und Verzugszinsen.

Strukturierung von Motivationsprogrammen: Die ARROWS Rechtsanwaltskanzlei legt die rechtlichen und steuerlichen Parameter der ESOP-Pläne fest, erstellt die Vertragsdokumentation und stellt die Übereinstimmung mit dem tschechischen Arbeitsgesetzbuch (Gesetz Nr. 262/2006 Sb.) sowie den steuerrechtlichen Vorschriften sicher.

Gesetzwidrige Benefits: Die Gewährung von Benefits "im Austausch gegen Gehalt" (Salary Swap) ist steuerlich nicht anerkennungsfähig, und es werden Steuer und Beiträge nachträglich festgesetzt.

Überprüfung des Benefit-Systems: Wir führen ein Audit Ihres Vergütungssystems durch und legen Regeln für die Inanspruchnahme von Benefits fest, damit diese steuerlich sicher sind und die gesetzlichen Grenzen einhalten.

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Wie sich Ihre Steuerberechnung in der Praxis konkret ändert

Zeigen wir die Auswirkungen anhand von drei Modellbeispielen für das Jahr 2026. Fall 1 betrifft das mittlere Management mit einem Jahresgehalt von 1 800 000 CZK (ca. 74.100 EUR). Die höhere Steuer von 23 % betrifft nur einen Bruchteil des Einkommens über der Grenze, während die Sozialversicherung vom gesamten Betrag abgeführt wird, da dieser die Obergrenze nicht übersteigt.

Fall 2 zeigt einen Senior-Manager mit einem Jahresgehalt von 2 500 000 CZK (ca. 102.900 EUR). Hier kommen bereits beide Grenzen zur Anwendung. Die Einkommensteuer wird progressiv berechnet, die Sozialversicherung wird jedoch nur von dem Betrag von 2 350 416 CZK abgeführt. Wenn ein Investor beim Verkauf des Unternehmens den 5-jährigen Zeittest erfüllt hat, ist das Einkommen vollständig von der Einkommensteuer befreit.

Mitarbeiterbenefits im Jahr 2026

Im Jahr 2026 setzt sich der Trend zur Verschärfung der Regeln für steuerbefreite Sachleistungen fort. Eine wichtige Regel ist das Verbot des sogenannten „Salary Swap“, also der Gewährung von Benefits im Austausch gegen eine Verringerung des Anspruchsgehalts. Für die Befreiung von Freizeitbenefits gilt eine jährliche Gesamtgrenze in Höhe der Hälfte des Durchschnittslohns.

In diese eine Grenze werden Zuschüsse für Urlaub, Einkäufe in der Apotheke sowie Eintrittskarten für Theater oder Sport zusammengerechnet. Gewährt der Arbeitgeber Benefits über diesen Rahmen hinaus, gilt der übersteigende Betrag als steuerpflichtiges Einkommen des Arbeitnehmers. Die Anwälte von ARROWS können bei der Gestaltung interner Richtlinien helfen, damit es bei einer Prüfung nicht zu Steuernachforderungen kommt.

Neue Pflichten der Arbeitgeber

Eine große administrative Änderung, die die Lohnbuchhaltungen betreffen wird, ist die Vorbereitung auf die Einführung der Einheitlichen monatlichen Arbeitgebermeldung (Jednotné měsíční hlášení zaměstnavatele, JMHZ). Ziel ist es, die Meldungen für die Sozialversicherungsverwaltung und die Krankenkassen zu vereinheitlichen.

Das System wird detailliertere Angaben zu den Arbeitnehmern und ihren Einkünften in einer einzigen Übermittlung verlangen. Für Manager und Organe bedeutet dies einen erhöhten Druck auf die Richtigkeit der Daten in den HR-Systemen. Wir empfehlen, den aktuellen Stand der Gesetzgebung zu verfolgen.

Fazit des Artikels

Das Jahr 2026 bringt für Manager und einkommensstarke Gruppen neue nominale Grenzen für Steuern und Abgaben. Die Kenntnis der genauen Grenzen und der Regeln für die Befreiung von Kapitalerträgen ist die Grundlage für eine effektive Verwaltung der persönlichen Finanzen. Entscheidend ist, administrative Pflichten wie die Meldung steuerbefreiter Einkünfte nicht zu unterschätzen.

Die Anwälte der ARROWS Rechtsanwaltskanzlei befassen sich täglich mit diesen Fragen und kümmern sich um Steueroptimierung und Compliance für Manager und Unternehmen. Wenn Sie Ihre Verträge überprüfen, ein ESOP einrichten oder den Verkauf eines Geschäftsanteils in Ihrem Unternehmen planen, kontaktieren Sie uns. Schreiben Sie einfach an beratung@arws.cz, und wir vereinbaren eine unverbindliche Beratung.

FAQ – Häufigste rechtliche Fragen zur progressiven Steuer im Jahr 2026

1. Ab welchem Gehalt gilt 2026 der höhere Steuersatz von 23 %?

Der höhere Satz gilt für den Teil des Einkommens, der 146 901 CZK monatlich (bzw. 1 762 812 CZK jährlich) übersteigt. Einkommen bis zu dieser Grenze wird mit 15 % besteuert.

2. Muss ich den Verkauf eines Geschäftsanteils versteuern, wenn ich ihn länger als 5 Jahre besessen habe?

Grundsätzlich nicht, sofern es sich um einen Anteil handelt, der sich nicht im Geschäftsvermögen befand. Das Einkommen ist steuerbefreit. Sie sind jedoch verpflichtet, dem Finanzamt eine Meldung zu erstatten, wenn das Einkommen 5 Millionen CZK überstiegen hat.

3. Wie werden Mitarbeiteraktien (ESOP) besteuert?

Das Einkommen wird als unselbständige Tätigkeit (Gehalt) besteuert, die Steuerpflicht wird jedoch bis zum Zeitpunkt der Realisierung (z. B. Verkauf der Aktien) aufgeschoben. Es unterliegt auch den Sozial- und Krankenversicherungsbeiträgen (sofern die jährliche Obergrenze nicht überschritten wird).

4. Wie hoch ist die Grenze für Benefit-Karten und Freizeitbenefits?

Die Grenze gilt zusammengefasst für alle Freizeitbenefits (Erholung, Gesundheit, Sport, Kultur) und beträgt die Hälfte des Durchschnittslohns, also ca. 24 483 CZK (ca. 1.000 EUR) jährlich. Über dieser Grenze unterliegt der Benefit der Besteuerung und den Abgaben.

5. Was ist der Hauptvorteil des aktuellen ESOP-Regimes?

Der Hauptvorteil ist der Cashflow-Effekt. Sie zahlen Steuern und Abgaben nicht in dem Moment, in dem Sie den „Papier“-Anteil erhalten, sondern erst in dem Moment, in dem Sie ihn verkaufen oder ein anderes gesetzlich festgelegtes Ereignis eintritt.

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Über den Autor

Mgr. Marek Hučík
Mgr. Marek Hučík

Rechtsanwalt, Partner

Mgr. Marek Hučík ist bei ARROWS als Leiter der Prager Niederlassung tätig, wo er für deren effiziente Verwaltung und reibungslosen Betrieb verantwortlich ist. Als erfahrener Rechtsanwalt ist er auf Immobilienrecht, Handelsverträge und AML-Fragen (Anti-Geldwäsche) spezialisiert. Einen wesentlichen Teil seiner Praxis bilden auch Familienfonds, Treuhandfonds und Stiftungen sowie die generationsübergreifende Nachfolge. Er hilft Unternehmensinhabern und Familien dabei, Strukturen zu schaffen, die das Vermögen schützen, dessen langfristige Verwaltung sicherstellen und eine sichere Übergabe an die nächste Generation ermöglichen.