Zum Inhalt springen

Defektes Teil vom Subunternehmer hat Ihr Produkt beschädigt

– wie Sie die Kosten zurückverlagern

Ein Subunternehmer hat ein Teil außerhalb der Spezifikation geliefert, und Sie haben den Fehler erst in einer Serie fertiger Produkte beim Kunden entdeckt. Die Kosten für Rückruf, Nacharbeit und Vertragsstrafen treffen zuerst Sie, denn der Kunde kennt nur Ihr Unternehmen. Nach tschechischem Recht lassen sie sich zurückverlagern. Entscheidend ist dafür aber eine im Voraus vereinbarte Dokumentation. Die Anwälte der Anwaltskanzlei ARROWS gestalten sie so, dass Ihnen ein belegbarer Anspruch bleibt.

Anwälte von ARROWS besprechen Dokumente in einem modernen Büro.

Zusammenfassung

Der Kunde hält sich nur an Sie. Die Verlagerung der Kosten auf den Lieferanten ist ein eigener Kampf, den Sie mit vorab vereinbarter Dokumentation gewinnen, nicht mit Argumenten nach dem Schaden.
Den Schadensersatzanspruch gibt Ihnen das Gesetz bereits dadurch, dass der Lieferant den Vertrag verletzt hat. Die Qualitätsvereinbarung begründet ihn nicht, entscheidet aber darüber, was Sie beweisen können und was Ihnen vertragliche Grenzen nehmen.
Der teuerste Fehler ist eine versäumte Mängelrüge. Bei verdeckten Mängeln endet die Möglichkeit zwei Jahre nach Übergabe, und das Gericht berücksichtigt die Verspätung, sobald der Lieferant sie einwendet.
Die Qualitätsvereinbarung muss Eingangskontrolle, Änderungsmanagement, Rückverfolgbarkeit der Chargen und den Umfang der erstattungsfähigen Kosten abdecken. Ohne diese vier Punkte bleibt sie eine bloße Qualitätserklärung.
Eine vereinbarte Vertragsstrafe kann Ihnen den Schadensersatz aus derselben Verletzung nehmen. In der Serienfertigung ist der Schaden meist um Größenordnungen höher als die Strafe.

SCHÜTZEN SIE SICH VOR SCHÄDEN DURCH DEFEKTE TEILE?

Wenden Sie sich an uns, wir helfen Ihnen beim rechtlichen Schutz.

ARROWS Rechtsanwaltskanzlei

Was passiert, wenn ein defektes Teil in Ihre Serie gelangt

In der Serienfertigung entsteht der Schaden nicht am defekten Teil selbst, sondern überall um es herum. Die Komponente selbst kostet ein paar hundert Kronen. Die Nacharbeit einer Serie kostet Hunderttausende und ein Rückruf vom Markt Millionen. Hinzu kommen Sanktionen aus Ihrem Vertrag mit dem Abnehmer, ein verpasstes Lieferfenster und im schlimmeren Fall der Verlust des Kunden. Im Maschinenbau und in der Elektrotechnik liegen zwischen dem Wert des defekten Teils und den tatsächlichen Folgen meist zwei bis drei Größenordnungen.

Dieses Missverhältnis ist der Kern des ganzen Themas. Der Lieferant denkt im Preis der Lieferung, und seine Geschäftsbedingungen beschränken die Haftung meist auf den Austausch des defekten Stücks oder auf den Lieferpreis. Sie denken in den Kosten der Abhilfe beim Endkunden. Wird diese Differenz nicht vorab im Vertrag geregelt, entscheidet nach dem Schaden die Verhandlungsmacht und nicht das Recht.

Die zweite Überraschung ist die Zeitachse. Bei Komponenten zeigt sich ein Mangel meist erst im Betrieb, also Monate nach der Lieferung. Bis dahin haben Sie weitere Chargen vom selben Lieferanten abgenommen. Der Schaden vervielfacht sich, und zugleich verschlechtert sich Ihre Beweislage, weil sich unter Umständen nicht mehr feststellen lässt, welche Charge fehlerhaft war. Die Rückverfolgbarkeit der Chargen ist deshalb eine Frage des Vertrags, nicht der Produktionshygiene.

Der dritte Punkt entscheidet darüber, was Sie überhaupt verlangen können. Der Anspruch aus mangelhafter Leistung und der Schadensersatzanspruch sind zwei verschiedene Rechtsinstitute, die nebeneinander bestehen. Das Mängelrecht schließt Schadensersatz nicht aus, man kann über den Schadensersatz nur nicht dasselbe verlangen, was sich schon über das Mängelrecht erreichen lässt. Das defekte Teil wird also ausgetauscht oder Sie erhalten eine Minderung, während die Nacharbeit Ihrer Serie ein Schaden nach § 2913 des tschechischen Bürgerlichen Gesetzbuches (Gesetz Nr. 89/2012 Slg., im Folgenden „tschBGB“) ist und einen anderen Weg geht. Unternehmen vermengen beide Posten oft in einer einzigen Reklamation und schwächen damit beide.

Vier Bestandteile einer Qualitätsvereinbarung, ohne die sie eine bloße Erklärung bleibt

Die Qualitätsvereinbarung ist ein Vertragsdokument, in dem Abnehmer und Lieferant verbindlich die geforderte Qualität, die Art ihres Nachweises und die Folgen einer Abweichung festlegen. In der Zulieferpraxis ist dafür die englische Bezeichnung Quality Agreement verbreitet. Von einer gewöhnlichen technischen Anlage unterscheidet sie sich dadurch, dass sie den Parametern auch die rechtlichen Folgen ihrer Verletzung hinzufügt. Genau diese machen sie im Streitfall verwertbar.

Der erste notwendige Bestandteil ist die Spezifikation und die Art ihres Nachweises. Ein Verweis auf Zeichnung und Norm genügt nicht. Sie müssen festlegen, welche Parameter mit welcher Methode und in welcher Häufigkeit gemessen werden und wer die Ergebnisse aufbewahrt. Bei Lieferungen in die Serienfertigung ist ein Freigabeprozess mit Erstmuster und unterzeichnetem Protokoll üblich. Eine Abweichung vom freigegebenen Stand lässt sich auch durch Zeichnung, Messung oder Sachverständigengutachten nachweisen, das Protokoll verkürzt diese Arbeit aber um Monate.

Der zweite Bestandteil ist das Änderungsmanagement, in der Praxis die wertvollste Klausel des gesamten Dokuments. Ein erheblicher Teil der Serienschäden entsteht dadurch, dass der Lieferant Material, Technologie oder Fertigungsort geändert hat, ohne dies mitzuteilen. Die Qualitätsvereinbarung muss daher ein Verbot einseitiger Änderungen ohne schriftliche Freigabe des Abnehmers enthalten, dazu eine Definition dessen, was als Änderung gilt, und die Folge eines Verstoßes. Aus dieser Klausel lässt sich im Streit eine Pflichtverletzung am leichtesten ableiten.

Der dritte Bestandteil ist die Rückverfolgbarkeit und die Reaktion auf einen Vorfall. Dazu gehören die Pflicht zur Kennzeichnung der Chargen, zur Aufbewahrung von Aufzeichnungen für eine vereinbarte Dauer, zu ihrer Herausgabe auf Anforderung innerhalb einer bestimmten Frist und zur Teilnahme an einer gemeinsamen Ursachenanalyse. Legen Sie die Fristen in Stunden fest, nicht in Tagen: Steht die Linie still, entscheidet sich alles daran, ob der Lieferant noch am selben Tag kommt oder erst in einer Woche.

Der vierte Bestandteil ist der Umfang der zu erstattenden Kosten, und hier scheitern Qualitätsvereinbarungen am häufigsten. Zählen Sie auf, was erstattet wird: Sortierung, Nacharbeit, Mehrkosten einer Express-Ersatzlieferung, Kosten eines Serviceeinsatzes beim Kunden, Transport und von Ihrem Abnehmer geltend gemachte Sanktionen. Die Aufzählung begründet keinen Anspruch, dieser ergibt sich aus dem Gesetz. Sie entscheidet aber darüber, ob Ihnen ein Posten durch eine vertragliche Haftungsgrenze oder einen Ausschluss von Folgeschäden genommen wird, und sie erleichtert die Bezifferung.

Welcher dieser vier Blöcke bei einer konkreten Lieferung kritisch ist, hängt davon ab, ob es sich um ein Sicherheitsteil, eine Sichtkomponente oder Elektronik mit langer Fehlerlatenz handelt. Die Anwälte der Anwaltskanzlei ARROWS beurteilen den Umfang der Qualitätsvereinbarung deshalb immer anhand der konkreten Lieferung und dessen, was Sie mit Ihrem Abnehmer vereinbart haben.

Häufige Fragen zur Eingangskontrolle und zur Mängelanzeige

1. Müssen wir eine Eingangskontrolle durchführen, wenn der Lieferant ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem hat?

Ein Zertifikat ersetzt die Prüfung nicht. Der Umfang Ihrer Kontrolle beeinflusst, ab wann die Frist zur Mängelrüge läuft. Der Verzicht auf die Eingangskontrolle ist daher eine unternehmerische Entscheidung mit rechtlichen Folgen.

2. Genügt es, den Mangel per E-Mail an den Kontakt aus der Bestellung anzuzeigen?

Entscheidend ist, was der Vertrag über Form und Adresse sagt, und dass Sie den Zugang nachweisen können. Senden Sie die Anzeige auch an die im Vertrag genannte Adresse und bewahren Sie die Empfangsbestätigung auf.

3. Was gehört in die erste Anzeige, wenn wir die Ursache noch nicht kennen?

Beschreiben Sie den festgestellten Zustand, die betroffenen Chargen, die Stückzahl und den vorläufigen Umfang der Auswirkungen und behalten Sie sich Ergänzungen ausdrücklich vor. Das Warten auf das Ergebnis der Ursachenanalyse ist der häufigste Grund für eine verspätete Anzeige.
ARROWS Rechtsanwaltskanzlei

Wo Ihre Haftung endet und die des Lieferanten beginnt

Gegenüber Ihrem Abnehmer haften Sie für das gesamte Produkt, auch wenn jemand anderes den Mangel verursacht hat. Wer eine vertragliche Pflicht verletzt, ersetzt der anderen Partei den daraus entstandenen Schaden. Befreien kann er sich nur durch ein außergewöhnliches, unvorhersehbares und unüberwindbares Hindernis, das unabhängig von seinem Willen entstanden ist. Das Versagen des eigenen Lieferanten ist in der Regel kein solches Hindernis, da es in der Sphäre liegt, die Sie durch die Wahl Ihres Vertragspartners beherrschen.

Gegenüber Ihrem Lieferanten stützt sich Ihr Anspruch auf dessen eigene Verletzung des Liefervertrags. Dafür müssen Sie nicht herleiten, in welcher Stellung er Ihnen oder anderen in der Kette gegenüber stand. Sie müssen die Pflicht, ihre Verletzung, den Schaden und den Kausalzusammenhang belegen. Das ist ein wesentlicher Unterschied zu einer Situation, in der jemand geschädigt wird, mit dem Sie keinen Vertrag haben.

Die Konstruktion des Gehilfen greift an anderer Stelle: dort, wo Ihre eigene Haftung für denjenigen beurteilt wird, den Sie in die Lieferung eingebunden haben. Wer bei seiner Tätigkeit einen Bevollmächtigten, Arbeitnehmer oder sonstigen Gehilfen einsetzt, ersetzt den von diesem verursachten Schaden so, als hätte er ihn selbst verursacht. Hat sich jedoch jemand verpflichtet, bei der Leistung einer anderen Person eine bestimmte Tätigkeit selbstständig auszuführen, gilt er nicht als Gehilfe (§ 2914 tschBGB).

Das Oberste Gericht der Tschechischen Republik (Nejvyšší soud) hat dazu entschieden, dass es auf das Maß der Autonomie bzw. der Abhängigkeit der Hilfsperson von der Hauptperson ankommt und dass ein selbstständiger Gehilfe oder Subunternehmer selbst für den Schaden haftet. Die Hauptperson steht für die Erfüllung seiner Pflichten ein, wenn sie ihn nicht sorgfältig ausgewählt oder unzureichend überwacht hat (Urteil des Obersten Gerichts Az. 25 Cdo 1221/2020 vom 22.3.2022, abrufbar auf rozhodnuti.nsoud.cz).

Für Ihr Unternehmen folgt daraus ein praktischer Schluss zur Dokumentation der Lieferantenauswahl. Ein belegtes Audit, ein freigegebenes Muster und eine laufende Bewertung sind keine Bürokratie, sondern der Nachweis sorgfältiger Auswahl und Überwachung. Fehlen sie, liefern Sie Ihrem Abnehmer das Argument, dass Sie für das Versagen der von Ihnen eingebundenen Person auch dort haften, wo Sie sonst nicht haften müssten.

Was Sie erledigen müssen, bevor die Rügefrist abläuft

Die Frist zur Mängelrüge ist strenger, als die meisten Einkäufer erwarten. Zeigt der Käufer den Mangel nicht unverzüglich an, nachdem er ihn bei rechtzeitiger Prüfung und ausreichender Sorgfalt hätte feststellen können, spricht ihm das Gericht das Recht aus mangelhafter Leistung nicht zu. Bei verdeckten Mängeln gilt dasselbe, wenn der Mangel nicht unverzüglich angezeigt wurde, nachdem der Käufer ihn bei ausreichender Sorgfalt hätte feststellen können, spätestens jedoch innerhalb von zwei Jahren nach Übergabe der Sache (§ 2112 tschBGB).

Zwei Dinge sind zu ergänzen. Das Gericht berücksichtigt die Verspätung nur, wenn der Lieferant die Einrede der verspäteten Anzeige erhebt. Erheben kann er sie nicht, wenn der Mangel auf einer Tatsache beruht, von der er bei der Übergabe wusste oder wissen musste. Darauf verlassen können Sie sich aber nicht: Beide Ausnahmen müssen Sie behaupten und beweisen, und das ist meist viel teurer als eine rechtzeitige Anzeige.

Die Wahl des Anspruchs aus mangelhafter Leistung treffen Sie zudem grundsätzlich nur einmal. Stellt die mangelhafte Leistung eine wesentliche Vertragsverletzung dar, haben Sie das Recht auf Lieferung einer neuen Sache, auf Reparatur, auf angemessene Minderung oder auf Rücktritt. Die getroffene Wahl kann ohne Zustimmung der anderen Partei nicht geändert werden (§ 2106 tschBGB). Das Gesetz sieht davon zwei Ausnahmen vor, und in der Praxis müssen Sie beide kennen.

Die erste Ausnahme betrifft eine Reparatur, die sich als undurchführbar erweist. Die zweite greift, wenn der Lieferant den Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt oder Ihnen mitteilt, dass er ihn nicht beseitigen wird. Dann können Sie statt der Mängelbeseitigung eine angemessene Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Beide Ausnahmen setzen aber voraus, dass der Verlauf der Reklamation schriftlich festgehalten ist, sonst wird über sie gestritten.

Warum Sie sich bei beschädigter Produktion nicht auf die besondere Produkthaftung verlassen können

Unternehmen glauben oft, ihnen stehe ein besonderes Haftungsregime für Schäden durch fehlerhafte Produkte zur Verfügung, bei dem sie kein Verschulden nachweisen müssen. Bei einem Schaden an der eigenen Produktion endet dieser Weg, bevor er beginnt. Die Bestimmungen über Schäden durch fehlerhafte Produkte finden keine Anwendung, wenn der Fehler das fehlerhafte Produkt selbst beschädigt hat oder eine Sache, die überwiegend für unternehmerische Zwecke bestimmt ist und genutzt wird (§ 2943 tschBGB).

Das bedeutet nicht, dass Sie ohne Anspruch sind. Die allgemeine Haftung für die Verletzung einer vertraglichen Pflicht gilt weiter, und über sie werden Serienschäden zwischen Unternehmern üblicherweise geregelt. Es bedeutet nur, dass Sie sich nicht auf ein Sonderregime mit milderer Beweislast stützen können und die volle Last tragen, die Pflicht, ihre Verletzung und den Kausalzusammenhang zu beweisen. Umso mehr Gewicht hat die Dokumentation, die Sie vorab vereinbaren.

Die zweite Folge betrifft die Versicherung, und hier wird oft ungenau argumentiert. Was der Versicherer des Lieferanten zahlt, bestimmen sein Versicherungsvertrag und seine Versicherungsbedingungen, nicht Ihr Dokument. Haftpflichtpolicen enthalten üblicherweise einen Ausschluss für Rückruf- und Nacharbeitskosten. Fordern Sie die Deckung daher vorab an und lassen Sie sie sich durch eine Bestätigung des Versicherers belegen, nicht durch eine Erklärung des Lieferanten. Ob bei Ihrer Lieferung reale Deckung besteht oder nur Papier, beurteilen die Anwälte der Anwaltskanzlei ARROWS anhand des konkreten Versicherungsvertrags.

Wie Sie vorgehen, wenn der Kunde bereits Ansprüche gegen Sie geltend gemacht hat, behandelt ein eigener Beitrag zur Abwehr einer großen Schadensersatzklage.

Wie Sie eine Qualitätsvereinbarung verhandeln, wenn der Lieferant stärker ist

Die häufigste Reaktion des Lieferanten ist der Verweis auf die eigenen Geschäftsbedingungen mit einer Haftungsgrenze in Höhe des Lieferpreises. Eine solche Grenze zu akzeptieren heißt, die Differenz zwischen dem Preis des Teils und dem tatsächlichen Schaden selbst zu tragen. Ein Gegenvorschlag, der sich am Markt durchsetzt, ist eine Grenze, die sich am Jahresumsatz mit dem betreffenden Lieferanten orientiert und nicht am Wert einer einzelnen Lieferung, sowie der Wegfall der Grenze bei nicht angezeigten Änderungen.

Die zweite übliche Forderung des Lieferanten ist der Ausschluss mittelbarer und Folgeschäden. Hier ist Vorsicht geboten, was sich hinter diesem Begriff verbirgt, denn das Gesetz definiert ihn nicht, und er wird nach dem Vertrag ausgelegt. Bestehen Sie darauf, dass die Kosten für Sortierung, Nacharbeit, Express-Ersatzlieferung und Serviceeinsatz ausdrücklich als erstattungsfähiger Schaden bezeichnet werden. Ohne das wird der Ausschluss von Folgeschäden zur Formulierung, auf die sich die gesamte Verteidigung der Gegenseite stützt.

Der dritte Verhandlungspunkt ist die Besicherung. Bei Lieferanten mit geringem Kapital ist auch die beste Klausel wertlos, wenn nichts da ist, woraus gezahlt werden kann. In der Praxis bewähren sich Einbehalte von Zahlungen, eine Bankgarantie bei strategischen Komponenten oder eine Versicherung mit Ihrem Unternehmen als Mitversichertem. Die Reihenfolge nach Stärke ist klar, die Reihenfolge nach Durchsetzbarkeit meist umgekehrt.

Hebel in der Verhandlung sind Volumen und Dauer der Zusammenarbeit, nicht juristische Argumente. Die Qualitätsvereinbarung wird deshalb bei der Nominierung des Lieferanten geschlossen, solange er noch um den Auftrag konkurriert, und nicht nach Beginn der Serienlieferungen. Unternehmen, denen die Kostenverlagerung gelingt, machen das Dokument zur Voraussetzung der Nominierung und halten es als eigene Vorlage bereit. Die Zusammenhänge von Abnahme und Haftung für eine mangelhafte Maschine behandelt der Beitrag zum Kauf einer schlüsselfertigen Produktionslinie.

Den Verzug, den ein defektes Teil bei Ihrem Termin verursacht, behandelt der eigene Beitrag Der Subunternehmer hat Sie aufgehalten und die Sanktion trifft Sie. Beide Situationen treffen in der Praxis oft zusammen, die Ansprüche daraus werden aber getrennt berechnet, denn die eine betrifft die Qualität, die andere die Zeit.

Fehler, die sich erst beim ersten größeren Schaden zeigen

Der häufigste Fehler ist eine Qualitätsvereinbarung, die ohne Bezug zum Rahmenvertrag unterzeichnet wurde. Das Dokument führt dann ein Eigenleben, hat weder ein bestimmtes anwendbares Recht noch einen Gerichtsstand, und im Streit wird darüber gestritten, ob es überhaupt Vertragsbestandteil ist. In den Rahmenvertrag gehört ein ausdrücklicher Verweis mit einer Rangfolge der Dokumente bei Widersprüchen, sonst streiten Sie über den Inhalt der Verpflichtung, bevor Sie überhaupt zum Schaden selbst kommen.

Der zweite Fehler ist eine vereinbarte Vertragsstrafe für mangelhafte Lieferungen ohne Vorbehalt des Schadensersatzes. Ist eine Vertragsstrafe vereinbart, hat der Gläubiger keinen Anspruch auf Ersatz des Schadens aus der Pflichtverletzung, auf die sich die Strafe bezieht, sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren. In der Serienfertigung liegt die Strafe meist zwei Größenordnungen unter den tatsächlichen Folgen, sodass ein einziger Satz das wirtschaftliche Ergebnis des Falls gegen Sie kehren kann.

Der dritte Fehler ist die weitere Abnahme ohne schriftlichen Vorbehalt nach Feststellung des Mangels. Weitere Bestellungen oder bezahlte Rechnungen löschen geltend gemachte Ansprüche nicht von selbst, doch der Lieferant baut darauf die Verteidigung auf, Sie hätten die Leistung akzeptiert, und Sie müssen dann erklären, wie es gemeint war. Der Vorbehalt muss die Lieferungen nicht stoppen. Es genügt ein Satz bei jeder Zahlung, dass die Annahme die geltend gemachten Ansprüche nicht berührt.

Der vierte Fehler ist eine gemeinsame Ursachenanalyse ohne rechtliche Begleitung. Ihr Protokoll wird später oft zum Schlüsselbeweis, und eine Formulierung wie „beide Parteien haben zur Entstehung der Situation beigetragen“ kann als Grundlage dienen, den Ersatz um den Mitverschuldensanteil zu kürzen. Techniker unterschreiben das, weil es versöhnlich klingt. Ob es bei Ihrer Lieferung sinnvoll ist, unter Vorbehalt weiterzumachen oder die Abnahme im Gegenteil zu stoppen, beurteilen die Anwälte der Anwaltskanzlei ARROWS danach, wie Ihr eigener Vertrag mit dem Abnehmer gestaltet ist.

Der fünfte Fehler ist das Vertrauen auf eine mündliche Absprache über Korrekturmaßnahmen. Der Lieferant sagt die Sortierung auf eigene Kosten zu, liefert Ersatzteile, und die Sache wird ohne Protokoll abgeschlossen. Tritt derselbe Mangel ein Jahr später bei einer weiteren Charge auf, fehlt der Nachweis, dass es sich um eine wiederholte Verletzung derselben Pflicht handelt, und Ihre Position ist schwächer als beim ersten Auftreten. Jede Korrekturmaßnahme gehört daher in ein schriftliches Protokoll mit Angabe von Ursache, Umfang und Termin. Wie eine geordnete Geltendmachung von Ansprüchen aussieht, zeigt der Beitrag zum Reklamationsverfahren aus Sicht des Verkäufers.

Risiken des Liefervertrags, die sich erst beim Schaden zeigen

Risiko im Vertrag

Wie ARROWS es vertraglich absichert

Die Haftungsgrenze ist an den Lieferpreis gebunden: Der Schaden an der Serie ist zwei Größenordnungen höher als der Wert des defekten Teils.

Wir schlagen eine am Umfang der Zusammenarbeit orientierte Grenze und deren Ausnahmen vor. Wir erstellen und prüfen die Qualitätsvereinbarung und den Rahmenvertrag.

Der Lieferant hat Material oder Technologie ohne Mitteilung geändert: Ein Änderungsmanagement fehlt im Vertrag oder hat keine Rechtsfolge.

Wir ergänzen ein Verbot einseitiger Änderungen und die Folge eines Verstoßes. Wir verhandeln die Bedingungen direkt mit der Gegenseite.

Der Ausschluss von Folgeschäden streicht die Nacharbeitskosten: Der Begriff ist im Vertrag nicht definiert.

Wir legen die erstattungsfähigen Posten ausdrücklich als zu ersetzenden Schaden fest. Wir erstellen ein rechtliches Gutachten zum Umfang des Anspruchs.

Der Mangel wurde zu spät gerügt: Es fehlen Eingangskontrolle und Anzeigefristen.

Wir legen das Prüfverfahren, die Fristen und die Form der Mängelanzeige fest. Wir schulen Einkauf und Qualitätsmanagement.

Der Lieferant kann nicht zahlen: Die Versicherungsdeckung ist nicht belegt und das Kapital gering.

Wir prüfen den Geschäftspartner und schlagen eine Besicherung des Anspruchs vor. Wir vertreten Sie bei der Durchsetzung und im Gerichtsverfahren.

ARROWS Rechtsanwaltskanzlei

Abschließende Zusammenfassung

Der Beitrag hat gezeigt, dass über die Verlagerung der Kosten eines Serienschadens auf den Lieferanten nicht nach Schadenseintritt entschieden wird, sondern bei der Nominierung des Lieferanten. Den Anspruch gibt Ihnen das Gesetz bereits dadurch, dass der Lieferant den Vertrag verletzt hat. Die Qualitätsvereinbarung entscheidet darüber, ob Sie ihn beweisen können und was nach vertraglichen Grenzen und Ausschlüssen davon übrig bleibt.

Für die Unternehmensleitung sind zwei Zahlen und ein Datum wesentlich. Die erste Zahl sind die höchsten realistischen Folgen einer einzigen fehlerhaften Charge einschließlich der Sanktionen Ihres Abnehmers. Die zweite ist die Haftungsgrenze, die Sie heute mit dem Lieferanten vereinbart haben. Das Datum ist der Zeitpunkt, ab dem Sie bei der jeweiligen Warengruppe nicht mehr verhandeln können, weil Sie bereits in Serie vom Lieferanten abhängen.

Eine aufgeschobene Entscheidung wird stillschweigend teurer. Jede weitere Charge, die ohne Änderungsmanagement und ohne Rückverfolgbarkeit abgenommen wird, vergrößert den möglichen Schaden und verschlechtert zugleich die Beweislage. Unternehmen, denen die Kostenverlagerung gelingt, haben das Dokument geschlossen, bevor die erste Serienlieferung eintrifft.

Die Anwälte der Anwaltskanzlei ARROWS erstellen und prüfen die Qualitätsvereinbarung und den zugehörigen Rahmenvertrag, prüfen den Geschäftspartner und seine Versicherungsdeckung, verhandeln die Bedingungen mit der Gegenseite und vertreten Sie bei der Geltendmachung des Anspruchs und im anschließenden Rechtsstreit. Schreiben Sie uns an beratung@arws.cz oder informieren Sie sich über unseren Service Verträge und Verhandlungen.

Häufige Fragen zum defekten Teil vom Lieferanten

1. Können wir vom Lieferanten die Sanktion verlangen, die uns unser Abnehmer berechnet hat?

Ja, wenn Sie die Pflichtverletzung und den Kausalzusammenhang nachweisen. Das Gesetz sieht vor, dass der tatsächliche Schaden bereits in der Entstehung einer Schuld gegenüber einem Dritten bestehen kann, Sie müssen also nicht warten, bis Sie die Sanktion bezahlt haben. Hindernis ist meist eine vereinbarte Vertragsstrafe oder ein Ausschluss von Folgeschäden.

2. Kann man vom Lieferanten Ersatz für den Rückruf von Produkten bei Kunden verlangen?

Ja. Rückrufkosten können ein tatsächlicher Schaden sein, wenn sie im Kausalzusammenhang mit der Pflichtverletzung stehen; das Gesetz verlangt keine ausdrückliche Aufzählung im Vertrag. Es lohnt sich dennoch, sie im Vertrag aufzuführen, denn so vermeiden Sie Streit darüber, ob sie vom Ausschluss der Folgeschäden erfasst werden.

3. Ist eine Qualitätsvereinbarung wirksam, wenn sie ein Qualitätsmanager ohne Prokura unterzeichnet hat?

Das hängt von der internen Vertretungsregelung ab und davon, wie er nach außen aufgetreten ist. Das Risiko eines Streits über die Vertretungsbefugnis senken Sie, wenn das Dokument vom statutarischen Organ oder einer Person mit nachgewiesener Vollmacht unterzeichnet wird.

4. Wie lange muss der Lieferant Chargenaufzeichnungen aufbewahren?

Das tschBGB legt für diese Art von Aufzeichnungen keine allgemeine Frist fest, sie wird daher vertraglich bestimmt; bei regulierten Produkten können Sondervorschriften eigene Anforderungen vorsehen. In der Praxis wählt man eine Dauer, die der Lebensdauer des Produkts entspricht, zuzüglich einer Reserve für die Geltendmachung von Ansprüchen durch Endkunden.

5. Verlieren wir den Anspruch, wenn wir den Mangel selbst beheben und es dem Lieferanten erst danach mitteilen?

Sie riskieren seinen Einwand, man habe ihm unmöglich gemacht, den Mangel mit eigenen Kräften günstiger zu beheben. Ist ein sofortiger Eingriff nötig, zeigen Sie ihn vorab zumindest per E-Mail an und dokumentieren Sie den Zustand vor der Reparatur.

6. Müssen wir Informationen unseres Abnehmers mit dem Lieferanten teilen?

Nur im für die Ursachenanalyse notwendigen Umfang und mit einer Vertraulichkeitsregelung. Die Weitergabe der Geschäftsbedingungen Ihres Abnehmers ist nicht erforderlich und verschlechtert Ihre Verhandlungsposition.

7. Ist ein Quality Agreement dasselbe wie eine Qualitätsvereinbarung?

Ja, es sind zwei Bezeichnungen für dasselbe Dokument; der englische Ausdruck hält sich in der Zulieferpraxis vor allem in der Automobil- und Elektrotechnikkette. Auf Inhalt und Durchsetzbarkeit hat er keinen Einfluss, entscheidend ist, was im Dokument steht.

HABEN SIE WEITERE FRAGEN? KONTAKTIEREN SIE UNS

ARROWS Rechtsanwaltskanzlei

Über den Autor

JUDr. Jakub Dohnal, Ph.D., LL.M.
JUDr. Jakub Dohnal, Ph.D., LL.M.

Rechtsanwalt, Managing Partner

Jakub Dohnal ist Rechtsanwalt und geschäftsführender Partner von ARROWS. Er widmet sich Unternehmensverkäufen, Investoreneinstiegen und Immobilientransaktionen – meist auf der Seite des Eigentümers, der ein Unternehmen verkauft, dessen Wert er über Jahre aufgebaut hat, und sicherstellen muss, dass die Transaktion zu den vereinbarten Bedingungen abgeschlossen wird.

Hinweis:

Die in diesem Beitrag enthaltenen Informationen haben ausschließlich allgemeinen Informationscharakter und dienen der grundlegenden Orientierung in der Thematik nach der Rechtslage im Jahr 2026. Obwohl wir auf größtmögliche Genauigkeit des Inhalts achten, entwickeln sich Rechtsvorschriften und ihre Auslegung im Laufe der Zeit. Wir sind die Anwaltskanzlei ARROWS, eingetragen bei der Tschechischen Rechtsanwaltskammer (Česká advokátní komora) (unsere Aufsichtsbehörde), und zur größtmöglichen Sicherheit unserer Mandanten gegen Berufshaftpflicht mit einem Limit von 350.000.000 CZK (ca. 14,4 Mio. EUR) versichert. Zur Überprüfung des aktuellen Wortlauts der Vorschriften und ihrer Anwendung auf Ihre konkrete Situation ist es unerlässlich, sich direkt an die Anwaltskanzlei ARROWS zu wenden (beratung@arws.cz). Wir haften nicht für etwaige Schäden, die durch die eigenständige Nutzung der Informationen aus diesem Beitrag ohne vorherige individuelle Rechtsberatung entstehen.