Wie sich die Besteuerung von Einkünften aus der Übertragung von Geschäftsanteilen einer s.r.o. und dem Verkauf von Aktien ab 2026 erneut ändert
Die Besteuerung des Verkaufs von Geschäftsanteilen und Aktien ändert sich ab 2026 nach tschechischem Recht zugunsten der Anleger: Nach Erfüllung des Zeittests ist die Steuerbefreiung des Einkommens einer natürlichen Person nicht mehr durch die bisherige Wertobergrenze begrenzt. Wer den Zeittest nicht erfüllt, muss das Einkommen nach den allgemeinen Regeln versteuern und mit dem tatsächlichen Anschaffungspreis rechnen. Im Artikel erfahren Sie, wann der Verkauf steuerbefreit ist, wie der Zeittest nachgewiesen wird und was vor einer geplanten Transaktion zu prüfen ist.

Zusammenfassung
Gesetzlicher Rahmen und Regeln für das Jahr 2026
Um die Situation im Jahr 2026 zu verstehen, müssen wir von der geltenden Fassung des tschechischen Einkommensteuergesetzes (Gesetz Nr. 586/1992 Slg., im Folgenden „ZDP“) nach seiner Novellierung ausgehen. Ab dem 1. Januar 2025 wurde durch das Konsolidierungspaket eine Obergrenze für die Befreiung von Einkünften aus dem Verkauf von Wertpapieren und Geschäftsanteilen in Höhe von 40.000.000 CZG (ca. 1.600.000 EUR) pro Steuerpflichtigem und Steuerzeitraum eingeführt.
Damit knüpfen wir an die vorherige, ab 2025 geltende Regelung an, die wir im Artikel Neuerungen bei der Besteuerung von Einkünften aus der Übertragung von Geschäftsanteilen an einer s.r.o. und aus dem Verkauf von Wertpapieren ab 2025 behandelt haben.
Diese Maßnahme löste heftige Kritik seitens der Unternehmerschaft und der Fachwelt aus. Die Abgeordneten beschlossen auf Vorschlag des Senats, dass die Obergrenze von 40.000.000 CZK für Geschäftsanteile und Aktien zum 1.1.2026 aufgehoben wird. Für Kryptowerte bleibt die Obergrenze von 40.000.000 CZK dagegen bestehen. HIER können Sie über die Regelung im Jahr 2025 nachlesen – und im nachfolgenden Artikel über den aktuellen Stand im Jahr 2026.
Das Jahr 2026 bringt somit die Rückkehr zu einer unbegrenzten Befreiung der Einkünfte aus dem Verkauf von Geschäftsanteilen (in der Praxis oft als Unternehmensverkauf bzw. „Share Deal“ bezeichnet) und Aktien nach tschechischem Recht. Es handelt sich also um einen ähnlichen Zustand wie vor 2025. Bei der Planung des Verkaufs eines Geschäftsanteils (einschließlich der Gestaltung der Transaktionsstruktur und der Dokumentation für den Zeittest) geht es typischerweise auch um rechtliche Schritte rund um den Unternehmensverkauf und die Transaktionsberatung. Das Gesetz hat jedoch ab 2026 ausdrücklich die Übergangsbestimmung aufgehoben, die es erlaubte, ein Sachverständigengutachten zum 31.12.2024 zur Minderung der Steuerbemessungsgrundlage bei Nichterfüllung des Zeittests heranzuziehen. Diese Ausnahme diente ausschließlich der teilweisen Besteuerung infolge einer früheren Überschreitung der vorübergehenden 40-Millionen-Kronen-Grenze bei Anteilen, die den Zeittest erfüllten.
Einen umfassenderen Überblick über die Besteuerung von Einkünften aus der Übertragung von Geschäftsanteilen, einschließlich des Unterschieds zwischen Geschäftsanteil und Wertpapieren sowie zwischen natürlicher und juristischer Person, finden Sie in einem eigenen Artikel. Dieser Text konzentriert sich darauf, was sich neu ändert.
Was gilt und was sich geändert hat
Das Steuerregime für das Jahr 2026 lässt sich in einigen wesentlichen Punkten zusammenfassen.
Volle Befreiung nach Erfüllung des Zeittests (ohne Obergrenze): Wenn Sie Ihr Unternehmen für 100, 200 oder 500 Millionen Kronen verkaufen und es 5 Jahre gehalten haben, ist der gesamte Einkünfte von der Einkommensteuer natürlicher Personen befreit. Kein Teil des Einkommens unterliegt einer Besteuerung wegen Überschreitung der 40-Millionen-Grenze. (Von dieser vollen Befreiung ausgenommen sind bestimmte, in § 4 ZDP aufgeführte Fälle, z. B. Stammblätter, künftige Übertragungen oder Anteile/Wertpapiere, die durch Ausübung einer qualifizierten Mitarbeiteroption erworben wurden).
Ein wichtiger Faktor bleibt der Zeittest, der für die Inanspruchnahme der Befreiung erfüllt sein muss. Weiterhin gilt, dass der Geschäftsanteil mindestens 5 Jahre und das Wertpapier (die Aktie) mindestens 3 Jahre gehalten werden muss. Wird der Zeittest nicht erfüllt, entfällt die Besteuerung des Einkommens nicht – und als steuerlich abzugsfähiger Aufwand können Sie diesem Einkommen ausschließlich Ihre tatsächlichen Anschaffungskosten gegenüberstellen.
Die Grenze für geringfügige Einkünfte bleibt auch für 2026 bestehen. Übersteigt die Summe der Einkünfte aus dem Verkauf sämtlicher Wertpapiere in einem Kalenderjahr 100.000 CZK (ca. 4.100 EUR) nicht, sind diese unabhängig von der Haltedauer steuerfrei.
Eine große Besonderheit gegenüber Aktien und Geschäftsanteilen stellt die Besteuerung von Kryptowährungen dar. Für Kryptowerte gilt die Obergrenze von 40.000.000 CZK für die Befreiung – diese blieb für sie erhalten, während sie für Aktien und Geschäftsanteile aufgehoben wurde. Zugleich gilt seit dem 15.2.2025 für Kryptowerte ein 3-jähriger Zeittest (§ 4 Abs. 1 Buchst. zk ZDP) sowie eine Wertgrenze von 100.000 CZK jährlich (§ 4 Abs. 1 Buchst. zj ZDP).
Bevor die Steuer relevant wird, muss die Übertragung wirksam erfolgt sein. Die Anforderungen an den Vertrag, die Zustimmung der Hauptversammlung und die Eintragung ins Handelsregister (obchodní rejstřík) beschreiben wir im Artikel darüber,wie die Übertragung eines Geschäftsanteils praktisch abläuft.
Praktische Auswirkungen und Steuerberechnung
Veranschaulichen wir die Situation an einem konkreten Beispiel. Nehmen wir an, Sie sind Inhaber eines Geschäftsanteils an einer s.r.o. (tschechische Gesellschaft mit beschränkter Haftung, vergleichbar der deutschen GmbH), die Sie im Januar 2021 mit einer Einlage von 200.000 CZK (ca. 8.200 EUR) gegründet haben. Im Januar 2026 verkaufen Sie das Unternehmen für 100.000.000 CZK (ca. 4,1 Mio. EUR) und erfüllen den 5-jährigen Zeittest.
Berechnung im Jahr 2026 (nach Aufhebung der Obergrenze):
Einkommen: 100.000.000 CZK.
Befreit: 100.000.000 CZK (Zeittest erfüllt, keine Obergrenze mehr).
Steuerpflicht aus dem Verkauf: 0 CZK.
Berechnung im Jahr 2026 bei Nichterfüllung des Zeittests:
Nehmen wir an, Sie haben das Unternehmen 2022 für 5.000.000 CZK (ca. 200.000 EUR) gekauft und verkaufen es 2026 für 25.000.000 CZK (ca. 1 Mio. EUR). Der 5-jährige Zeittest ist nicht erfüllt. Die Berechnung sieht wie folgt aus:
Einkommen: 25.000.000 CZK.
Aufwand (Anschaffungskosten des Anteils): 5.000.000 CZK.
Bemessungsgrundlage (steuerpflichtiges Einkommen): 20.000.000 CZK.
Aus dieser Differenz wird die entsprechende Steuer berechnet. Der Marktwert des Anteils gemäß Sachverständigengutachten zum 31.12.2024 kann nicht herangezogen werden.
Der Zeittest und sein Nachweis
Grundvoraussetzung für die Inanspruchnahme der Befreiung ist die Erfüllung des Zeittests. Für Geschäftsanteile an einer s.r.o. sind dies 5 Jahre, für Aktien und Wertpapiere 3 Jahre. Berechnet wird der Zeitraum zwischen Erwerb und entgeltlicher Übertragung, wobei der Erwerb typischerweise den Tag der Wirksamkeit des Vertrags bedeutet (bzw. dessen Zustellung an die Gesellschaft oder die Erteilung der Zustimmung der Hauptversammlung). Die Eintragung des Gesellschafters ins Handelsregister (obchodní rejstřík) hat bei einer s.r.o. lediglich deklaratorische Wirkung und bestimmt nicht den Beginn des Zeittests. Bei durch Erbschaft erworbenen Anteilen wird die Besitzdauer des Erblassers auf die Besitzdauer des Erben angerechnet, sofern es sich um eine Erbfolge in gerader Linie oder unter Ehegatten handelt.
Die Beweislast liegt stets beim Steuerpflichtigen. Das Finanzamt wird bei einer Kontrolle Verträge, Registerauszüge oder Bestätigungen der Depotstelle verlangen.
Sachverständigengutachten und Steueroptimierung
Historisch hieß es, ein Sachverständigengutachten zum 31.12.2024 stelle eine Rettung für Anteile dar, die künftig den Zeittest nicht erfüllen. Nach der aktuellen, für 2026 geltenden Fassung des ZDP trifft dies nicht mehr zu. Die Regelung aus dem Konsolidierungspaket bezog sich nur auf die Situation, in der ein Anteil aufgrund der Überschreitung der 40-Millionen-Grenze teilweise besteuert wurde, obwohl er den Zeittest erfüllte.
Ab dem 1.1.2026 hat das Gesetz die Möglichkeit, den Marktwert aus dem Gutachten als steuerlichen Aufwand geltend zu machen, ausdrücklich aufgehoben. Erfüllen Sie also 2026 oder später den Zeittest nicht, müssen Sie die tatsächlichen historischen Anschaffungskosten verwenden. Das Sachverständigengutachten zur Bewertung des Anteils (nicht des Unternehmens als Ganzes, was eine andere Transaktion darstellt) nutzen Sie somit ausschließlich für spezifische gesellschaftsrechtliche und buchhalterische Vorgänge, nicht jedoch zur Umgehung des Zeittests.
Keine Sozialversicherungsabgaben beim Verkauf von Geschäftsanteilen
Einkünfte aus dem Verkauf von Geschäftsanteilen und Wertpapieren bei natürlichen Personen fallen unter § 10 des tschechischen Einkommensteuergesetzes (ZDP). Auf diese Einkünfte werden weder Sozial- noch Krankenversicherungsbeiträge gezahlt, sofern sie nicht Teil des Betriebsvermögens sind.
Diese Einkünfte fließen schlicht nicht in die Beitragsbemessungsgrundlage ein. Irrtümer entstehen häufig beim fortlaufenden Handel mit Aktien oder Kryptowerten auf eigene Rechnung (z. B. Day-Trading). Gesetzlich stellt dies keine gewerbliche Tätigkeit dar, und auch aus diesem fortlaufenden Handel werden somit keine Kranken- oder Sozialversicherungsbeiträge abgeführt.
Progressive Besteuerung und Steuersätze
Für 2026 gelten in der Tschechischen Republik zwei Einkommensteuersätze für natürliche Personen: 15 % und 23 %. Der höhere Satz gilt für den Teil der Bemessungsgrundlage, der das 36-fache des Durchschnittslohns übersteigt.
Der Durchschnittslohn für 2026 wurde durch die Regierungsverordnung Nr. 365/2025 Slg. auf 48.967 CZK (ca. 2.000 EUR) festgelegt. Die Schwelle für die Anwendung des 23%-Satzes beträgt für 2026 somit genau 1.762.812 CZK (ca. 72.500 EUR) jährlich (48.967 × 36).
Wäre das Einkommen aus dem Unternehmensverkauf steuerpflichtig, würde der überwiegende Teil der Bemessungsgrundlage oberhalb von 1.762.812 CZK in den 23%-Satz fallen. Läge Ihre Bemessungsgrundlage nach Abzug der Anschaffungskosten z. B. bei 6.000.000 CZK (ca. 247.000 EUR), betrüge die Steuer nach Anwendung beider Sätze etwa 1,2 Millionen Kronen.
Kryptowährungen – besondere Regeln
Es ist wichtig, den grundlegenden Unterschied zwischen Aktien/Anteilen und Kryptowährungen im Jahr 2026 hervorzuheben:
Aktien und Anteile: Nach Erfüllung des Zeittests (3 bzw. 5 Jahre) – volle Befreiung ohne Obergrenze.
Kryptowerte: Nach Erfüllung des 3-jährigen Zeittests – Befreiung, jedoch nur bis zur Grenze von 40.000.000 CZK jährlich. Darüber hinaus ist das Einkommen steuerpflichtig.
Kryptowerte unter 3 Jahren: Befreit nur bis zu 100.000 CZK jährlich (Wertgrenzentest).
Einkünfte aus dem Verkauf von Bitcoin, Ethereum und anderen Kryptowerten sind nach § 10 ZDP steuerpflichtig. Der Zeittest für Kryptowerte wurde durch das Gesetz Nr. 32/2025 Slg. mit Wirkung zum 15.2.2025 eingeführt.
Die Steuerpflicht bei Kryptowährungen entsteht auch beim Tausch einer Kryptowährung gegen eine andere, nicht erst bei der Umwandlung in Fiatgeld. Zugleich gilt, dass der Tausch eines Kryptowerts gegen einen anderen Kryptowert eine entgeltliche Übertragung darstellt und somit den Zeittest unterbricht. Das Gesetz lässt eine Nichtunterbrechung des Zeittests nur bei bestimmten Sonderereignissen zu, etwa bei Verschmelzung, Fusion oder dem Umtausch eines Kryptowerts durch dessen Emittenten selbst. Gewöhnlicher Handel zwischen Währungen zählt nicht zu diesen Ausnahmen.
Meldung befreiter Einkünfte
Auch wenn es Ihnen gelingt, das Unternehmen so zu verkaufen, dass die Steuer null beträgt, besteht eine Meldepflicht nach § 38v ZDP. Erhalten Sie einen befreiten Einkommen von mehr als 5.000.000 CZK (ca. 206.000 EUR), müssen Sie dies dem Finanzamt melden. Die Ausnahme von der Meldepflicht gilt nur für Fälle, in denen das Finanzamt die Angaben selbst aus verfügbaren Registern ermitteln könnte. Beim Verkauf eines Geschäftsanteils sieht das Finanzamt den Betrag jedoch nicht, weshalb Sie der Meldepflicht in der Praxis nicht entgehen.
Die Meldung ist innerhalb der Frist für die Abgabe der Steuererklärung des betreffenden Steuerzeitraums einzureichen. Die Grenze für die Meldepflicht liegt bei 5.000.000 CZK.
Wird diese Pflicht nicht erfüllt, drohen folgende Bußgelder:
0,1 % des nicht gemeldeten Betrags (bei nachträglicher Meldung ohne Aufforderung),
10 % des Betrags (bei Meldung erst nach Aufforderung der Behörde),
15 % des Betrags (bei Nichtmeldung auch nach Aufforderung).
Bei einem Verkauf über 30.000.000 CZK (ca. 1,2 Mio. EUR) kann ein Bußgeld von 15 % somit 4.500.000 CZK (ca. 185.000 EUR) betragen. Es handelt sich um einen formalen Schritt, dessen Versäumnis fatale finanzielle Folgen haben kann.
Tabelle der Risiken und Lösungen mit ARROWS
Risiken und Sanktionen | Wie ARROWS hilft (beratung@arws.cz) |
Nichterfüllung des Zeittests: Ein Verkauf vor Ablauf von 5 Jahren (Anteile) bzw. 3 Jahren (Aktien) bedeutet die volle Besteuerung des Verkaufserlöses. | Eigentumsaudit: Wir überprüfen die genauen Erwerbsdaten, die Anrechenbarkeit von Zeiträumen bei Erbschaft oder Umwandlungen und empfehlen den passenden Zeitpunkt für den Verkauf. |
Verkauf ohne erfüllten Test (Fehlerwartungen): Der irrige Glaube, die Bemessungsgrundlage lasse sich durch ein Sachverständigengutachten zum 31.12.2024 mindern. | Wir sichern die korrekte Berechnung der Bemessungsgrundlage: Im Jahr 2026 kann dieses Gutachten bei Nichterfüllung des Tests nicht verwendet werden. Vom Einkommen kann ausschließlich der tatsächliche historische Anschaffungspreis abgezogen werden. |
Versäumte Meldepflicht: Unterlassene Meldung eines befreiten Einkommens über 5.000.000 CZK. Es droht ein Bußgeld von bis zu 15 %. | Compliance-Service: Wir sorgen für die fristgerechte Meldung an das Finanzamt gemäß Gesetz. |
Fehlerhafte Besteuerung von Kryptowährungen: Der irrige Glaube, für Krypto gelte nach 3 Jahren dieselbe unbegrenzte Befreiung wie bei Aktien. | Steuerliche Analyse von Kryptowerten: Wir helfen, das richtige Besteuerungsregime zu bestimmen, und achten auf die Grenze von 40.000.000 CZK für die Befreiung. |
Fazit
Das Jahr 2026 bringt für Unternehmer und Investoren eine entscheidende Verbesserung: Die Obergrenze von 40.000.000 CZK für die Befreiung von Einkünften aus der entgeltlichen Übertragung von Anteilen und Aktien wurde aufgehoben. Erfüllen Sie den Zeittest (5 Jahre für Anteile, 3 Jahre für Aktien) und liegt keine der gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen vor, ist das gesamte Einkommen aus dem Verkauf von der Steuer befreit – unabhängig von der Höhe der Transaktion.
Für Kryptowerte gelten abweichende Regeln: Zwar existiert ein 3-jähriger Zeittest, doch die jährliche Obergrenze von 40.000.000 CZK für die Befreiung bleibt weiterhin bestehen.
Der Schlüssel zu einem reibungslosen Verkauf liegt in der Erfüllung des Zeittests, einer korrekten Dokumentation zum Nachweis des Erwerbszeitpunkts und daran, die Meldepflicht bei Einkünften über 5.000.000 CZK nicht zu vergessen. Bei Nichterfüllung des Zeittests ist das Einkommen voll steuerpflichtig, und als steuerlicher Aufwand kann nur Ihr tatsächlicher Anschaffungspreis geltend gemacht werden.
Die steuerliche Seite entscheidet über den letztlich auf dem Konto verbleibenden Betrag oft mehr als der ausgehandelte Preis. Den Zusammenhängen zwischen Transaktionsstruktur, Zeittest und steuerlicher Effizienz widmet sich das Buch Jak prodat firmu s nemovitostmi (Wie man ein Unternehmen mit Immobilien verkauft).
Die Anwälte und Steuerberater der Anwaltskanzlei ARROWS verfügen über Erfahrung darin, Transaktionen steuerlich optimal und rechtlich sicher zu gestalten. Kontaktieren Sie uns unter beratung@arws.cz für eine unverbindliche Beratung Ihrer Situation.
