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Ihr Abnehmer wird verschmolzen oder gespalten
Ein Lieferant mit einer Forderung gegen einen Abnehmer, der verschmolzen oder gespalten wird, hat nach tschechischem Recht drei Monate ab dem Tag der Veröffentlichung des Umwandlungsprojekts Zeit, eine Sicherheitsleistung durchzusetzen. Die Frist läuft bereits vor der Eintragung in das Register, und nach ihrem Ablauf erlischt das Recht. Die Juristen der Anwaltskanzlei ARROWS überwachen veröffentlichte Projekte von Abnehmern und reichen rechtzeitig einen Antrag ein, damit die Forderung einbringlich bleibt.

Produkt beim Kunden ohne Abnahmeverpflichtung testen?
Ein Lieferant bietet einem Kunden an, sein Produkt bei ihm zu testen, ohne Kaufverpflichtung. Der Kunde stimmt zu, aber niemand schreibt fest, was getestet wird, wie lange, wer für Schäden haftet und was mit den Daten und Ergebnissen geschieht. Die Anwälte der ARROWS Rechtsanwaltskanzlei gestalten den Pilotvertrag nach tschechischem Recht so, dass der Test zu einem Geschäft und nicht zu einem Streit führt, ohne dass der Lieferant unbegrenzt haftet oder seine Daten und Entwicklungsergebnisse verliert.

Subunternehmer ohne Zustimmung des Bestellers
Ein Generalunternehmer setzt bei einem Auftrag einen Subunternehmer ohne Wissen des Bestellers ein und stellt fest, dass der Vertrag ein solches Vorgehen untersagt hat. Die Frage, wann nach tschechischem Recht die Zustimmung des Bestellers tatsächlich erforderlich ist und was droht, wenn sie fehlt, entscheidet darüber, ob der Auftrag ohne Komplikationen bleibt oder in einem Rechtsstreit endet. Die Anwälte der Kanzlei ARROWS gestalten die Bedingungen für die Einbindung von Subunternehmern so, dass beide Seiten wissen, woran sie sind.

Sie möchten eine große Lieferung absichern
Sie schließen einen Vertrag über eine große Lieferung und wollen sicher sein, dass Sie bezahlt werden oder dass der Lieferant das Werk fertigstellt. Nach tschechischem Recht bieten sich drei Instrumente mit unterschiedlicher Stärke an: Bürgschaft, Bankgarantie und Wechsel. Die Wahl hängt davon ab, wie schnell Sie das Geld sehen wollen und welche Kosten Sie dafür in Kauf nehmen. Die Juristen der Anwaltskanzlei ARROWS wählen die Sicherung passend zur konkreten Lieferung aus und gestalten sie.

Defektes Teil vom Subunternehmer hat Ihr Produkt beschädigt
Ein Subunternehmer hat ein Teil außerhalb der Spezifikation geliefert, und Sie haben den Fehler erst in einer Serie fertiger Produkte beim Kunden entdeckt. Die Kosten für Rückruf, Nacharbeit und Vertragsstrafen treffen zuerst Sie, denn der Kunde kennt nur Ihr Unternehmen. Nach tschechischem Recht lassen sie sich zurückverlagern. Entscheidend ist dafür aber eine im Voraus vereinbarte Dokumentation. Die Anwälte der Anwaltskanzlei ARROWS gestalten sie so, dass Ihnen ein belegbarer Anspruch bleibt.

Ihr Subunternehmer hat Sie in Verzug gebracht – und die Vertragsstrafe trifft Sie
Der Subunternehmer hat den Termin nicht eingehalten, der gesamte Auftrag hat sich verschoben und der Auftraggeber hat Ihnen eine Vertragsstrafe in Rechnung gestellt. Nach tschechischem Recht müssen Sie diese in der Regel zahlen, denn gegenüber dem Auftraggeber haften Sie für das Werk. Ob Sie das Geld zurückbekommen, entscheidet sich bereits in der ersten Woche des Verzugs. Die Juristen der Anwaltskanzlei ARROWS legen das Vorgehen so fest, dass Ihr Anspruch gegen den Subunternehmer belegbar und durchsetzbar ist.

Der Besteller ändert den Leistungsumfang während der Ausführung
Ob Mehrleistungen bezahlt werden, hängt nach tschechischem Recht nicht davon ab, wie nützlich sie sind. Entscheidend ist, ob Sie die Änderung des Leistungsumfangs in der Form festhalten, die die Parteien im Vertrag selbst vereinbart haben. Dieselbe Regel gilt für die Verschiebung des Fertigstellungstermins. Die Anwälte der Kanzlei ARROWS gestalten das Änderungsverfahren so, dass es durchsetzbar ist, prüfen die strittige Dokumentation und vertreten Sie im Streit um die Nachzahlung des Werklohns.

Geben Sie Ihrem Abnehmer eine längere Garantie auf die Lieferung, als das Gesetz vorschreibt
Nach tschechischem Recht ist die Garantie eine eigenständige Verpflichtung. Sie gehen sie über die gesetzliche Mängelhaftung hinaus ein. Maßgeblich ist der Wortlaut Ihrer Erklärung, nicht die Qualität der Lieferung. Versprechen Sie, dass die Lieferung die Eigenschaften aus dem Zeitpunkt der Übergabe behält, haften Sie auch für das, was nach dem Gesetz gar kein Mangel ist. Die Juristen der Anwaltskanzlei ARROWS formulieren die Garantieklausel so, dass sie genau das abdeckt, was Sie tatsächlich abdecken wollen.

Lieferant hält den Termin nicht ein – wann eine Vertragsstrafe berechnen und wann die Arbeiten an einen anderen vergeben
Ihr Lieferant gerät mit dem Termin in Verzug, und Sie überlegen, ob Sie ihm eine Vertragsstrafe berechnen oder die Arbeiten an jemand anderen vergeben sollen. Nach tschechischem Recht ist beides möglich, aber nur in einer bestimmten Reihenfolge und mit einer schriftlichen Spur. Eine vereinbarte Vertragsstrafe kann Ihnen dabei den Weg zum Ersatz des höheren Preises der Ersatzvornahme versperren. Die Anwälte der ARROWS Rechtsanwaltskanzlei legen das Vorgehen und seinen Zeitplan so fest, dass Ihnen am Ende ein Anspruch bleibt, der sich tatsächlich durchsetzen lässt.

Der Abnehmer verlangt eine garantierte Mindestabnahme
Ein beidseitiger Take-or-Pay-Vertrag beruht auf fünf Vereinbarungen: Menge, Preis für die nicht abgenommene Menge, Ausgleich, höhere Gewalt und Ausstieg aus dem Vertrag. Eine garantierte Abnahme wünscht sich, wer wegen der anderen Partei investiert – der Lieferant in Kapazität, der Abnehmer in Reservierung und Preis. Die Anwälte der Kanzlei ARROWS gestalten die Klausel so, dass sie vor Gericht ebenso wie vor der Wettbewerbsbehörde Bestand hat; der Artikel zeigt, was hineingehört und was ein Warnsignal ist.
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